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Strafanzeigen gegen Dr. Lion et al.

Dr. rer. nat. Wolfgang Klosterhalfen, Diplom-Psychologe
Apl. Professor für Medizinische Psychologie (HHU Düsseldorf)
In der Donk 30, 40599 Düsseldorf, 22.12.2020

(In dieser Fassung der Strafanzeigen wird die Mutter des Säuglings Karl B. mit Frau B. bezeichnet, die Großmutter von Karl mit Frau M.)

An die Abteilung 35 (Überörtliche Wirtschaftsstrafsachen)
der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Bochum
poststelle@sta-bochum.nrw.de

Hiermit erstatte ich Strafanzeige

– gegen Herrn Dr. med. Kurt-André Lion, den ehemaligen ärztlichen Leiter der im September 2020 geschlossenen Abteilung „Pädiatrische Psychosomatik, Allergologie und Pneumologie“ (APPAP) der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen (KKG), Adenauerallee 30, 45894 Gelsenkirchen,

wegen

des Verdachts des schweren Abrechnungsbetrugs (§ 263 StGB) und der Misshandlung Schutzbefohlener (§ 225 StGB),

– gegen Herrn Diplom-Psychologen Dietmar Langer, therapeutische Leiter der APPAP, wegen des Verdachts der Misshandlung Schutzbefohlener und Verdachts der Beihilfe zum schweren Abrechnungsbetrug,

– mir nicht bekannte Angestellte von Krankenkassen und Krankenkassen-verbänden wegen des Verdachts der Untreue (§ 266 StGB),

– gegen weitere Personen wegen des Verdachts der Begünstigung von Straftaten (§ 257 StGB).

Häufig verwendete Abkürzungen:
ÄKWL Ärztekammer Westfalen-Lippe
AWMF Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.
APPAP Abtlg. für Pädiatrische Psychosomatik, Allergologie und Pneumologie
AuK Bundesverband Allergie- und umweltkrankes Kind e.V., Gelsenkirchen
BKB Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH
GBV Gelsenkirchener Behandlungsverfahren (nach 2008 umbenannt in Multimodale-3-Phasen-Therapie bzw. Stationäre Komplextherapie) zur „Behandlung“ von Neurodermitis, Asthma und Allergien
KKG Kinderklinik Gelsenkirchen (Teil der BKB)
ND Neurodermitis bzw. atopisches Ekzem

Gliederung

1. Einführende Vorbemerkungen
2. Absichtliche Unterdrückung der Tatsache, dass Dr. med. Kurt-André Lion geistig der „(Germanischen) Neuen Medizin“ des Krebsscharlatans Hamer und der Pseudomedizin Prof. Ernst August Stemmanns nahestand
3. Vortäuschen einer Orientierung des GBVs an den AWMF-Leitlinien
3.1 S2k-Leitlinie 028-041 – Psychische Störungen im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulter
3.2 S2k-Leitlinie 013-027 – Neurodermitis [atopisches Ekzem; atopische Dermatitis]
3.3 S1-Leitlinie 013-024 – Psychosomatische Dermatologie (Psychodermatologie)
3.4 Pseudopsychosomatik und Vortäuschen von Wissenschaftlichkeit
3.5 Hat Dr. Lion die Wissenschaftlichkeit des GBVs absichtlich vorgetäuscht?
4. Vortäuschen von Heilungen
4.1 Vage Versprechungen von Heilungen
4.2 Konkretes Vortäuschen von Heilungen in zumindest 87% der Fälle
4.3 Hat Dr. Lion große Heilerfolge absichtlich vorgetäuscht?
5. Verdacht des Abrechnungsbetrugs gegenüber Krankenkassen (§ 263 StGB)
6. Verdacht der Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB)
6.1 Quälen durch Unterlassen medizinisch indizierter Behandlungen
6.2 Quälen durch „Trennungstrainings“
6.3 Quälen durch „Schlaftrainings“
6.4 Quälen durch „Stressimpfungstrainings“
6.5 Quälen durch eine medizinisch nicht indizierte Ernährungsumstellung
6.6 Weitere Stellungnahmen von Fachleuten
7. Dipl.-Psych. Dietmar Langer (Verhaltenstherapeut der KKG)
7.1 Verdacht der Misshandlung von Schutzbefohlenen
7.2 Verdacht der Beihilfe zum schweren Abrechnungsbetrug
8. Verdacht der Untreue von Angestellten von Krankenkassen und Krankenkassenverbänden (§ 266 StGB)
9. Verdacht der Begünstigung (§ 257 StGB) bei eventuell durch Dr. Lion oder Herrn Langer oder Angestellte von Krankenkassen begangenen Straftaten
9.1 Dr. med. Gerrit Lautner (Ärztlicher Direktor der KKG)
9.2 Sabine Ziegler (Pressesprecherin der BKB)
9.3 Frauke Döllekes (1. Vorsitzende des Bundesverbands AuK, Gelsenkirchen)
9.4 Bettina am Orde (1. Direktorin der DRV Knappschaft-Bahn-See)
9.5 Klaus Mika (Leiter des Gesundheitsamts der Stadt Gelsenkirchen)
9.6 Dr. med. Theodor Windhorst (ehemaliger Präsident der ÄKWL)
9.7 Dr. med. Hans-Albert Gehle (Präsident der ÄKWL)
9.8 Anne Schmitz (Juristin der Gutachterkommission der ÄKWL)
9.9 Dipl.-Med. Hendrik Karpinski (Chefarzt des Klinikums Niederlausitz)
9.10 Dr. jur. Stephan Meseke (Abteilungsleiter beim GKV-Spitzenverband)
9.11 Gudula Hommel (Juristin, Ministerialrätin, MAGS NRW)

1. Einführende Vorbemerkungen

Bei meinen Strafanzeigen geht es um die „Behandlung“ bzw. Misshandlung von Kindern mit Neurodermitis (ND), Asthma und Allergien durch die Abteilung für Pädiatrische Psychosomatik, Pneumologie und Allergologie (APPAP) der Kinderklinik Gelsenkirchen (KKG).

Es geht nicht um die Behandlung von Kindern mit Verhaltensstörungen, wie sie in dem Dokumentarfilm „Elternschule“ ab Herbst 2018 zu sehen war. Diese Behandlungen sind unter Fachleuten und Laien strittig. Es gab dazu Ermittlungen des Landgerichts Essen, die nach kurzer Zeit eingestellt wurden. Mir ist über den Film hinaus zu diesen Behandlungen und deren fachlicher Angemessenheit oder strafrechtlicher Relevanz wenig bekannt. Allerdings vermute ich, dass die bei Kleinkindern mit Verhaltensstörungen durchgeführte radikale Umstellung der Ernährung medizinisch nicht indiziert und daher rechtswidrig gewesen sein könnte.

Ab 1980 hat sich an der KKG eine sektenartige Psychosomatik-Abteilung gebildet, die bis 3/2008 von dem Außerplanmäßigen Professor für Kinderheilkunde Dr. med. Ernst August Stemmann geleitet wurde. Stemmann war – nachweisbar ab 1992 – ein Anhänger der pseudomedizinischen Irrlehre des mehrfach vorbestraften Krebsscharlatans Ryke Geerd Hamer: 

www.neue-medizin.de/html/body_dok_11.htmlhttps://web.archive.org/web/20000311024537/http://www.pilhar.com/News/Presse/1992/9207ddp.htm ,
www.psiram.com/de/index.php/Ryke_Geerd_Hamer

Übereinstimmungen (teilweise wörtlich) der „(Germanischen) Neuen Medizin“ Hamers mit dem „Gelsenkirchener Behandlungsverfahren“ (GBV) Stemmanns zeigt diese Tabelle: www.reimbibel.de/Uebereinstimmung-von-GBV-und-GNM.pdf . Die BKB hat die Nähe Stemmanns zur Lehre Hamers trotz dieser Tabelle und weiterer ihr bekannter Tatsachen bis heute weitgehend abgestritten. Dr. Lion hat 2019 per Abmahnschreiben an mich gemeinsam mit der BKB seine Nähe zu Hamer gänzlich geleugnet.

Ich wende mich mit meiner Strafanzeige bewusst nicht an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft des Landgerichts Essen, sondern deshalb an Sie, weil ich befürchte, dass die Staatsanwaltschaft Essen fachlich überfordert und befangen ist. Ich hatte 2005 und 2006 wegen des Verdachts des Betrugs und weiterer Straftaten durch Mitarbeiter der KKG und weitere Personen Strafanzeigen erstattet, die alle eingestellt oder gar nicht erst näher bearbeitet wurden.

2006 hat mir z.B. Oberstaatsanwalt Vollmer mitgeteilt:

„Es handelt sich um einen Meinungsstreit unter Medizinern. Unstreitig erzielt der Beschuldigte – aufgrund welcher Behandlungsmethoden oder im Wege einer Selbstheilung dürfte kaum festzustellen sein – auch Erfolge bei der Behandlung von Neurodermitis-Erkrankten. Der wissenschaftliche Nachweis, dass seine Behandlungsmethoden erfolglos sind, ist bisher nicht geführt worden. Es gibt zahlreiche Befürworter und Gegner seiner Methode.“
www.reimbibel.de/Staatsanwaltschaft-Essen-Einstellungsbescheide-2005-2006.pdf

Tatsächlich hat es aber schon 2005 zumindest unter Hochschullehrern überhaupt keinen „Meinungsstreit unter Medizinern“, sondern nur eine einhellige Ablehnung des absurden GBVs der KKG gegeben. Dies wird u.a. in einem Artikel des Spiegels über die Gelsenkirchener Pseudomedizin – https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-39613469.html – und in Schreiben von Direktoren von Universitäts-Kinderkliniken an mich deutlich: www.reimbibel.de/Kinderaerzte-ueber-Stemmann.pdf .

Wissenschaftlich ernst zu nehmende Belege für die Wirksamkeit des eigenartigen GBVs zur „Behandlung“ von ND, Asthma und Allergien hat die KKG nie geliefert. Und selbstverständlich liegt die Beweislast bei einem Streit um die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit einer neuartigen Behandlungsmethode nicht beim Kritiker, sondern bei der Person, die die Methode einführt oder übernimmt. Bei besonders aufwändigen (teuren) Verfahren ist außerdem gemäß §70 SGB V deren Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit im Vergleich zu weniger aufwändigen (teuren) und gefährlichen Behandlungen zu belegen, was die KKG ebenfalls nie getan hat.

Ich hatte schon 2004 Prof. Stemmann in Rundschreiben an Hochschullehrer als Scharlatan bezeichnet. Dagegen hat er entweder nicht geklagt oder keine Staatsanwaltschaft gefunden, die bereit war, gegen mich zu ermitteln.

Kürzlich hat auch der Bonner Professor für Dermatologie Thomas Bieber die ND-„Behandlung“ der KKG gegenüber dem Spiegel und im Deutschlandfunk Kultur als Scharlatanerie und Schwachsinn bezeichnet:

„>Wissenschaftlich ist das Scharlatanerie und darüber hinaus gefährlich.< Es sei der Klinik gelungen, die Hoffnungen von Eltern auf schnelle Heilerfolge anzusprechen.“
(Der Spiegel, Timo Grampes und Armin Himmelrath: Dunkle Passagen, Nr. 41,  02.10.2020, S. 51)

 „Es gibt null wissenschaftlichen Nachweis, dass das ganz am Anfang ist und alles andere – die Immunologie, die Barrierestörung, die wirklich genetisch bedingt ist – Folge dieser psychologischen Störung sein sollte. Das ist völlig absurd, was hier in den Raum gestellt wird. Und dann folglich auch dieser Ansatz, zu versuchen, darauf aufbauend das Problem zu lösen. Das heißt, durch einen wie auch immer gearteten psychologischen, psychosomatischen Ansatz, Heilungsversprechen zu machen, das ist Scharlatanerie, um es mal auf den Punkt zu bringen.“ https://www.deutschlandfunkkultur.de/elternschule-in-der-kritik-schreiende-kinder-und-babys.2165.de.html?dram:article_id=485238

„Und diese Erwartungshaltung wird da bedient von diesen Kollegen in Gelsenkirchen, indem sie das – für mich sehr vereinfacht – darstellen und sagen: ´Sie sind dran schuld, Ihr Kind ist dran schuld, ihr Kind ist n Terrorist, er terrorisiert Sie, und deswegen müssen Sie jetzt mehr Abstand von Ihrem Kind nehmen. Das löst das Problem. Entschuldigen Sie, aber das ist blanker Schwachsinn, was hier propagiert wird. Wissenschaftlich ist das völliger, blanker Schwachsinn, ich muss das einfach sagen.“

Es gab zwar über Jahrzehnte Ärzte und Ärztinnen, die Patienten zur Allergie-Abteilung der KKG überwiesen haben. Deren subjektive Hoffnungen auf Erfolg der „Behandlung“ belegt indes nicht die von der KKG zunächst in vager Form, ab 2005 aber auch konkret und großspurig reklamierten Heilerfolge.

Die in der Regel dreiwöchige stationäre „Therapie“ von Säuglingen und Kleinkindern mit ND, Asthma oder Allergien in der APPAP bestand haupt-sächlich in gemüsereicher Kost und medizinisch nicht indizierten, die meisten Kinder psychisch überfordernden und deshalb verwerflichen regelmäßigen Trennungen von Mutter und Kind. In diesen Trennungsphasen wurden die Kinder absichtlich nicht getröstet oder beschäftigt.

Die allen Kindern verschriebene Diät sollte mindestens ein Jahr lang durchgeführt werden. Die rabiaten, potentiell traumatisierenden und auch langfristig die Mutter-Kind-Beziehung schädigenden Trennungen wurden routinemäßig fast drei Wochen lang täglich mehrfach – jeweils bis zu 1 ½ Stunden lang – durchgeführt.

Mit dem GBV wurden auch Schulkinder und Jugendliche „behandelt“. Strafrechtlich wichtiger ist aber die üble „Behandlung“ von Säuglingen und Kleinkindern.

Kinder und Begleitpersonen wurden überwiegend parallel in getrennten Gruppen „therapiert“. Die Begleitpersonen (fast ausschließlich die Mütter der Kinder) sollten vor allem durch zahlreiche Vorträge (ab 2008 vor allem von Dr. Lion und dem Verhaltenstherapeuten Dietmar Langer) zu Ko-Therapeuten der Kinder ausgebildet werden:

„Die chronische Krankheit betrifft nicht nur den Betroffenen, sie erfasst zugleich auch seine Kontaktperson (und die restliche Familie). Deshalb durchläuft die Kontaktperson ebenfalls das Behandlungsprogramm und fungiert dann als Trainer für die Selbstheilung … .“
Stemmann, EA und Stemmann, S. (2002): Selbstheilung (Spontanheilung) der Neurodermitis. Das Gelsenkirchener Behandlungsverfahren, S. 272

Schon allein wegen dieser „Behandlung“ von Müttern (Vorträge, werktägliches Autogenes Training, „Traumreisen“, Progressive Muskelentspannung, Laufen zur Entspannung, Einzelgespräche), d.h. aus organisatorischen Gründen, mussten kleine Kinder und deren Mütter regelmäßig voneinander getrennt werden: www.reimbibel.de/Behandlungsplan.pdf . Das „Trennungstraining“ wurde nicht nur zur „Therapie“ (angeblicher) kindlicher Trennungsangst bei Kindern mit ND, sondern auch bei Kindern mit Asthma, Allergien oder Verhaltensstörungen eingesetzt.

Es dürfte in Deutschland und auch weltweit keine Klinik geben, in der chronisch kranke Kinder und deren Mütter nach einem derartigen „Behandlungsplan“ be- bzw. misshandelt worden sind.

Die KKG hat wahrheitswidrig schon 2005 behauptet, 80 oder 87 Prozent der Kinder mit ND würden innerhalb von zwei Jahren geheilt.  In den drei wissenschaftlich nicht ernst zu nehmenden Studien der KKG zur angeblichen Wirksamkeit der ND-„Behandlung“ fehlt jedoch eine Kontrollgruppe, und es ist außerdem darin nicht von Heilungen die Rede: www.reimbibel.de/GBV-Studien.pdf .

Zur ganz ähnlichen dreiwöchigen, stationären „Behandlung“ von Asthma und Allergien hat die KKG meines Wissens bis heute überhaupt keine Studie vorgelegt.

Eine adäquate strafrechtliche Aufarbeitung des Gelsenkirchener Klinikskandals ist aus meiner Sicht notwendig, weil

a) das GBV über Jahrzehnte viel Schaden angerichtet hat,
b) die Kontrollorgane im Gesundheitswesen fast komplett versagt haben,
c) viele Journalist/inn/en sich blenden ließen,
d) Politiker/innen sich blenden ließen,
e) die Staatsanwaltschaft Essen und der Generalstaatsanwalt in Hamm versagt haben.

Eine juristische Aufarbeitung ist nicht ohne die Hilfe von Fachleuten möglich, die sich gut mit Allergien, vor allem bei Kindern, und/oder dem SGB V und den daraus abgeleiteten Vorschriften zur Überprüfung neuartiger Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) sowie den wissenschaftlichen Anforderungen an Therapiestudien auskennen. Als allgemein verständliche Einführung in den Bereich „NUB“ empfehle ich:
www.aerzteblatt.de/archiv/203520/Neue-Untersuchungs-und-Behandlungsmethoden-Was-erlaubt-ist-und-was-nicht .

Als Gutachter/innen in dieser Sache kommen u.a. Professor/inn/en und weitere Expert/inn/en der Dermatologie, der Pädiatrie und der Psychosomatischen Medizin in Frage, u.a. die Verfasser/innen einschlägiger wissenschaftlicher Leitlinien.

Das GBV zur „Behandlung“ von ND, Asthma und Allergien war eine im Prinzip neuartige – m.E. pseudomedizinische – „Untersuchungs- und Behandlungs-methode“ der KKG, die spätestens seit 1987 unter der Bezeichnung „Gelsenkirchener Behandlungsverfahren“ (GBV) bekannt wurde und der sogenannten Alternativen Medizin zuzurechnen ist. Das GBV verstand sich nämlich nicht als eine Ergänzung zu den in Deutschland üblichen ambulanten Behandlungen, sondern als ein alternativer „Behandlungsansatz“, der im Unterschied zu konventionellen Verfahren angeblich regelmäßig Heilungen ermöglichte.

Bei der „Behandlung“ von „Neurodermitis, Asthma und Allergien“ durch die APPAP handelte es sich nicht um ein sinnvolles und evidenzbasiertes Angebot, sondern im Wesentlichen um Scharlatanerie, nämlich ein Potpourri von bizarren Annahmen, problematischen Maßnahmen und wahrheitswidrigen Erfolgs-meldungen, das mehr mit Show-Business und Narzissmus seiner Protagonisten als mit seriöser Medizin zu tun hatte.

Bei Kindern mit ND ist in erheblichem Umfang mit Spontanremissionen zu rechnen, die – wie z.B. bei einer Grippe – unabhängig von der jeweiligen Behandlung auftreten:

„Bei 70%  der Kinder verschwinden die Symptome bis zum dritten Lebensjahr von selbst.“
(Prof. Peter Höger, https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-39613469.html , S. 175, letzter Absatz)

Je früher die Krankheit auftritt, desto größer ist die Chance, dass die Ekzeme schnell wieder nachlassen. Bei 60 bis 80 Prozent der erkrankten Säuglinge und Kleinkinder geht die Neurodermitis spätestens zum Schulbeginn entweder zurück oder hat sich stark gebessert.“ https://www.allergieinformationsdienst.de/krankheitsbilder/neurodermitis/verbreitung.html#c191681 

„Betroffen sind ca. 23% der Säuglinge und Kleinkinder, 8% der Schulkinder und 2 bis 4% der Erwachsenen.“
https://www.kinderaerzte-im-netz.de/krankheiten/neurodermitis-atopisches-ekzem/was-ist-eine-neurodermitis/

Dass diese Spontanremissionen durch das GBV wesentlich gefördert wurden, hat die KKG innerhalb der letzten 40 Jahre nicht nachweisen können. Sie hat es aber trotzdem geschafft, bei vielen Eltern, Ärzten, Journalisten, Politikern, Behörden und Krankenkassen den Eindruck zu erwecken, das GBV hätte bei den meisten Kindern mit ND, Asthma oder Allergien eine Heilung bewirkt. Aus meiner Sicht gab es keine Heilerfolge, sondern nur PR-Erfolge.

Während zunächst nur Kinder mit ND, Asthma und Allergien zur stationären, meist dreiwöchigen „Behandlung“ aufgenommen wurden, wurden nach 2008 auch zunehmend Kinder mit Verhaltensstörungen behandelt, die nicht körperlich erkrankt waren. Das GBV wurde nach 2008 in „Multimodale-3-Phasen-Therapie“ umbenannt und zuletzt auch als „Stationäre Komplextherapie“ bezeichnet. Da das seltsame „Behandlungskonzept“ und die problematische „Behandlung“ von ND, Asthma und Allergien durch die APPAP aber nach 2008 nicht wesentlich geändert wurden, benutze ich weiterhin die bekanntere, alte Bezeichnung „GBV“.

Am 14.09.2020 hat die KKG mitgeteilt, dass die APPAP schließt: https://archive.is/6ww1M . Laut Geschäftsführer Werner Neugebauer, der kurz nach Erscheinen eines kritischen Berichts über die KKG im Spiegel im Oktober 2020 verstorben ist, war die Schließung „eine rein ökonomische Entscheidung“. Verursacht worden sei der Rückgang der Patientenzahlen dadurch, dass manche Familien den Herausforderungen einer dreiwöchigen stationären Therapie nicht mehr gewachsen seien, sowie – Neugebauer hat dies nur angedeutet – die „hitzige Diskussion im Jahr 2018 um den Dokumentarfilm „Elternschule““. Tatsächlich sind die Patientenzahlen der APPAP aber schon seit dem Ausscheiden ihres früheren, auf viele Menschen charismatisch wirkenden Leiters (Prof. Stemmann) im Jahr 2008 kontinuierlich zurückgegangen:
www.reimbibel.de/GBV-Qualitaetsberichte.pdf oder .htm.

Hinter den für die KKG blamablen Abstimmungen mit den Füßen durch die Eltern potentieller Patienten (bzw. der stark abnehmenden Anzahl von Überweisungen durch Kinder- oder Hautärzte) steckt nicht zuletzt berechtigte und öffentlich geäußerte Kritik am GBV. Diese gab es vor allem ab 2003. Ab 2017 gab es erneut heftige Kritik, diesmal u.a. von

– der Großmutter und der Mutter des an ND erkrankten Säuglings „Karl“,

www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de/Urteil-BKB-gg-Manuela-H.pdf

– weiteren Müttern von Patienten,

https://www.kinder-verstehen.de/wp-content/uploads/Fallberichte_aus_neurodermitis_ch_v2-2.pdf

www.reimbibel.de/GBV-kritische-Berichte-von-Muettern.pdf oder .htm

– dem Kinderschutzbund,
www.dksb.de/de/artikel/detail/elternschule-kinderschutzbund-zu-der-umstrittenen-erziehungs-doku/

– ärztlichen Fachgesellschaften,
https://web.archive.org/web/20200116145359/https://www.dgkjp.de/images/files/stellungnahmen/2018/2018_11_02Stellungnahme_Elternschule_final.pdf
www.dgsf.org/themen/stellungnahmen-1/stellungnahme-zum-dokumentarfilm-elternschule
https://www.vakjp.de/pdf/meldungen/2018-11-22_VAKJP-Stellungnahme_zum_Kinofilm_Elternschule.pdf
www.dgspj.de/wp-content/uploads/servive-stellungnahmen-film-elternschule-dezember-2018.pdf

– einzelnen Fachleuten,
https://tinyurl.com/BvKalckreuth (2018)
www.dhz-online.de/das-heft/aktuelles-heft/heft-detail-abo/artikel/elternschule-therapie-oder-ideologie/ (2020)
www.deutschlandfunkkultur.de/umstrittener-film-elternschule-die-kinder-sind-in-maximaler.1008.de.html?dram:article_id=432431 (2020)

– und mir selbst.

Meine über 100 Seiten umfassende Chronik des Gelsenkirchener Klinikskandals
www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de/Chronik.pdf ist eine Sammlung von Fakten und Meinungen, die dafür spricht, dass die KKG jahrzehntelang auf unseriöse Weise für das GBV Werbung gemacht und so nicht gelegentlich und versehentlich, sondern systematisch und gezielt die Öffentlichkeit hinters Licht geführt hat.

Der größere Teil der aktuellen Kritik von Laien und von Fachleuten am GBV setzt beim Dokumentarfilm „Elternschule“ an, der ab Herbst 2018 in Programmkinos und am 3.7.2020 sowie am 13.7.2020 jeweils zu später Stunde im 1. und im 2. Deutschen Fernsehen gezeigt wurde. Dieser Film, der als DVD erhältlich ist, erweckt den falschen Eindruck, es ginge beim GBV nur um die Behandlung von Verhaltensstörungen. Zwar leidet eins der gezeigten Kinder an ND, der Film illustriert aber nur die Behandlung von dessen Ess- und Schlafstörungen.

Bei meiner Strafanzeige geht es nicht um die ebenfalls umstrittene Therapie von Kindern mit Verhaltensstörungen, sondern hauptsächlich um die laut GBV psychisch verursachten Erkrankungen ND, Asthma und Allergien.

Ich habe den Verdacht, dass Herr Dr. Lion seit 8/2008 (Verteidigung der APPAP auf einer Seite von Wikipedia) in Zusammenwirken mit anderen Personen und in der Absicht, sich selbst und Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen von Krankenkassen dadurch beschädigt hat, dass er durch absichtliche Vorspiegelung falscher sowie durch Entstellung und Unterdrückung wahrer Tatsachen bei Angestellten von Krankenkassen und generell öffentlich irrtümliche Vorstellungen vom Nutzen des GBVs erregt und unterhalten hat.

Als angestrebte Vermögensvorteile kommen in Frage:
– Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes;
– Zusatzeinkommen durch Privatpatienten;
– Sicherung der Arbeitsplätze zahlreicher weiterer Mitarbeiter/innen der APPAP und der BKB.

Bei einer Klage der BKB gegen die Großmutter des Patienten „Karl“ soll laut Frau M. (pers. Mitteilung, März 2020) der Rechtsanwalt der BKB die Notwendigkeit einer Verurteilung der Beklagten durch das Landgericht Berlin u.a. sogar damit „begründet“ haben, durch deren Äußerungen seien die 800 Arbeitsplätze der BKB in Gefahr.

Dr. Lion hat anscheinend das GBV von Prof. Stemmann kritiklos übernommen und fortgeführt. Die einzige von außen erkennbare Distanzierung gegenüber seinem früheren Chef und Lehrer besteht darin, dass Dr. Lion in den letzten Jahren die Bücher und Broschüren Stemmanns nicht mehr auf den Webseiten der APPAP angegeben hat. Neu eingeführte Therapieelemente wie „Snoezelen“ und Puppenspiel haben das GBV nicht wesentlich verändert.

Zu meiner Person und Motivation
Ich habe von 1974 bis 1990 als Assistent am Institut für Medizinische Psychologie der Universität Düsseldorf wissenschaftlich gearbeitet.
Vom 15.4.1991 bis 9/2003 war ich – abgesehen von einer halbjährigen Lehrstuhlvertretung – an der KKG als Dipl.-Psychologe tätig: http://www.reimbibel.de/Arbeitszeugnis.pdf . Dort hatte ich bis 10/1998 vor allem mit Kindern ab ca. 5 Jahren und deren Müttern der damaligen Station K6 zu tun. Ich war aber nie auf der in einem anderen Gebäude befindlichen damaligen Station K5 beschäftigt, in der Säuglinge und Kleinkinder mit Allergien durch Aufenthalte in der sogenannten „Mäuseburg“ „behandelt“ wurden. Auf K5 waren Herr Langer und zeitweise Herr Dr. Lion tätig. Diese Station, in der es auch nach dem Umzug der KKG nach Buer noch die umstrittene „Mäuseburg“ gab, wurde ab 2018 vor allem durch den Film „Elternschule“ öffentlich bekannt.

Ab Ende 1999 haben der leitende Psychologe der KKG, Dipl.-Psych. Gerd Starzmann, und der ärztliche Direktor, Prof. Stemmann, auf der „Basis“ einer geheimen Personalakte vergeblich versucht, mich – u.a. durch die Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung – aus der Klinik zu vertreiben.

Von 7/2004 bis 9/2008 und erneut ab Mitte 2018 habe ich mich der aus meiner Sicht ethisch und gesellschaftlich notwendigen, unbezahlten, zeitaufwendigen, unangenehmen und für mich finanziell riskanten Aufgabe gewidmet, das GBV aus wissenschaftlicher Sicht zu kritisieren. Ich habe dies in der Annahme getan, dass sich außer mir niemand so ausdauernd, nachdrücklich und kenntnisreich der notwendigen Aufklärung über den Gelsenkirchener Klinikskandal verschreiben würde. Unangenehme persönliche Erfahrungen mit Mitarbeiter/inne/n der KKG und der Stadt Gelsenkirchen mögen zu meiner Motivation beigetragen haben, haben meine auf gut nachprüfbaren Tatsachen gestützte Kritik am GBV aber nicht verfälscht.

2. Absichtliche Unterdrückung der Tatsache, dass Dr. med. Kurt-André Lion geistig der „(Germanischen) Neuen Medizin“ des Krebsscharlatans Hamer und der Pseudomedizin Prof. Ernst August Stemmanns nahestand

Herr Dr. Lion ist von 1992 bis 1997 an der KKG unter Prof. Stemmann zum Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin ausgebildet worden.

Stemmann hatte bereits 1992 die „Neue Medizin“ Hamers „überprüft“ und dem Dekan der Medizinischen Fakultät der HHU mitgeteilt:
Die Wahrscheinlichkeit, dass nach der strengen wissenschaftlichen Überprüfung auf Reproduzierbarkeit die Gesetzmäßigkeiten der „Neuen Medizin“ (1-3) r i c h t i g sind, muß nunmehr als sehr hoch angesetzt werden.“ www.neue-medizin.de/html/body_dok_11.html

Auf diesen skandalösen Brief habe ich die BKB, viele Klinikdirektoren und die BKB Ende 2004 auf den Seiten 7 und 8 meines 16-seitigen Textes „Heilung der Neurodermitis durch Germanische Neue Medizin? Zur angeblichen Wissenschaftlichkeit und Wirksamkeit des Gelsenkirchener Behandlungsverfahrens“ durch ein langes Zitat und einen Link zu einer Kopie des Briefs im Internet aufmerksam gemacht.

Weder Prof. Stemmann noch die BKB noch die Medizinische Fakultät der Universität Düsseldorf haben die Echtheit dieses Briefes jemals bestritten. Trotzdem hat noch 2020 die BKB gegenüber dem SPIEGEL eine ungebührliche Nähe Stemmanns zu Hamer bestritten (s. weiter unten). Innerhalb der BKB scheint Stemmanns Bekenntnis zur Irrlehre Hamers keine wesentlichen negativen Konsequenzen für Stemmann gehabt zu haben.

Stemmann hat innerhalb der KKG aus seiner Begeisterung für die pseudomedizinischen Hypothesen Hamers kein Geheimnis gemacht. In seinen Schreiben, Artikeln und Büchern hat Stemmann sich teils direkt auf Hamer bezogen, z.B. 9/1993 im Literaturverzeichnis eines Berichts für die AOK Ennepe-Ruhr (S. 98). Dort steht unter Punkt 9: „9.  Hamer, R. G.: Vermächtnis einer Neuen Medizin, Bd. I Amici di Dirk Verlag Köln 1987“.

In dem folgenden Artikel (an dem ich nicht mitgearbeitet habe) hat Stemmann bizarre Auffassungen Hamers referiert, ohne diesen beim Namen zu nennen: Stemmann EA, Starzmann G, Schachoff R, Langer D, Klosterhalfen W, Lion KA, Stachnik J, van Meerbergen, S
Neurodermitis ist heilbar. Das Gelsenkirchener Behandlungsprogramm der Neurodermitis. Sozialtherapie, 1993, 6-7, 23-33

In das Buch von Stemmann und Stemmann (2002) „Selbstheilung (Spontanheilung der Neurodermitis – Das Gelsenkirchener Behandlungsverfahren“, das man als die Bibel des GBVs bezeichnen kann, ist die „Neue Medizin“ Hamers eingeflossen. Hamer wird aber von Stemmann nicht als Inspirator für z.B. die folgenden Behauptungen Stemmanns erwähnt:

 „Eine Neurodermitis kann nur durch ein Gefühl entstehen, das den Betroffenen elementar, unerwartet, vergleichbar einem Schock, trifft. … Welches Gefühl verursacht eine Neurodermitis? Bestimmte Gefühle haben Bezug zu bestimmten Krankheiten und gehen ihnen voraus. Bei der Neurodermitis dominiert das Gefühl „Trennung“. Unter Trennung ist der Abriß des Körperkontaktes, der Verlust des Kontaktes zur Mutter, Familie, zu Freunden, zur gewohnten Umgebung zu verstehen.  … und so entsteht eine Neurodermitis nach Situationen, in denen „Trennungen“ vollzogen werden, wie

. nach der Geburt, Trennung von der Mutter
. beim Abstillen, Trennung von der Brust, der Nahrungsquelle
. durch die Geburt eines Geschwisterkindes, Trennung von der Mutter
. nach Scheidung der Eltern, Trennung von einem Elternteil
. nach Wohnortwechsel, Trennung von dem alten Revier
. nach Scheitern der ersten Liebe, Trennung von dem geliebten Menschen
. nach Arbeitsplatzwechsel, Trennung von dem gewohnten Umfeld

Zusammen mit der Kränkung durch das Gefühl können auch andere Informationen wahrgenommen und gespeichert werden, die zu dem Zeitpunkt, da der Betroffene die Kränkung empfunden hat, vorhanden waren, wie

  Sinneswahrnehmungen in Form von Geräuschen, Gerüchen u.a.
  Der Kontakt mit Allergenen, infektiösen Erregern, Schadstoffen u.a.
„Durch unkontrollierbaren Stress entsteht eine Fehlschaltung im Gehirn, die die Funktion eines Organs beeinflusst und verändert.“ S. 36

In einem Brief von Hamer an die damalige NRW-Gesundheitsministerin Birgit Fischer heißt es deshalb: „Herr Stemmann, der früher Neurodermitis mit Ernährungs-umstellung behandelte, hat seine Erkenntnisse für das Gelsenkirchener Behandlungsmodell von mir bzw. meinen Büchern und Tabellen abgekupfert und verkauft sie nun als seine eigenen Erkenntnisse.“ (S. 412) www.reimbibel.de/Stemmann-hat-bei-Hamer-abgekupfert.htm

In Stemmanns Asthma-Buch (1999) ist zu lesen:
Daß etwas, das gegen den eigenen Willen geht, Asthma verursacht, ist nur zu verstehen aus der Sicht der Evolution. Es handelt sich um ein Urgefühl des Menschen, sein Revier ist bedroht, Angst um das Revier kommt auf und ruft extremen Streß hervor. Aus Sicht der Evolution entsteht Asthma durch Revierangst (119). “ S. 58

Dass Asthma durch Revierangst entsteht, sieht nicht die Evolution so, sondern wurde erstmals von Hamer behauptet. Im Literaturverzeichnis des Buchs findet man nämlich unter Nr. 119: „Hamer, R. G.: Kurzfassung der Neuen Medizin (Stand 1994) Amici di Dirk Verlagsgesellschaft, Köln 1994“.

Es ist anzunehmen, dass Dr. Lion schon in den Jahren 1992 bis 1997 klar gewor-den ist, dass Stemmann ein Anhänger Hamers war. Als Lion 2001 als Oberarzt an die KKG zurückkehrte, war im Dienstzimmer von Prof. Stemmann sogar ein großes Poster Hamers an der Wand hinter dessen Schreibtisch angebracht, das angebliche Verbindungen zwischen Psyche, Gehirn und Organen darstellte.

Darüber, wie Herr Dr. Lion (und der Verhaltenstherapeut Langer) tatsächlich zur Irrlehre Hamers und den Vorstellungen von Prof. Stemmann zur Entstehung und Behandlung von ND, Asthma und Allergien standen, können vermutlich die vielen Ärzte und Ärztinnen, die im Rahmen ihrer Facharztausbildung zeitweise in der APPAP tätig waren, Auskunft geben. Diese Personen können auch etwas zur Diagnostik, der Therapie und dem Umgang mit den Patienten und deren Müttern sagen.

Die folgende Tabelle habe ich 2004 auf der Basis von Schriften Hamers erstellt, um durch Beispiele verständlich zu machen, welche wahnhaften ätiologischen Vorstellungen Hamer hatte:

Biologischer Konflikt                                          sog. Krankheit                                                                                                                            

Ärger mit FamilienangehörigenCa des unteren link. Drittels des Oesophagus
Hässlicher, unverdaulicher ÄrgerColon Carcinom
Schwerer hässlicher KonfliktNieren-Sammelrohr-Ca
BesudelungskonfliktMelanom, Pubertätsakne, Hauttuberkulose
Geruchs- und Gestank-KonfliktNasenschleimhaut-Carcinom
Konflikt des „Nicht-zubeißen-Dürfens“Zahnschmelz-Carcinom, sog. Karies
Revierärger-KonfliktHepatitis
Hässlicher genitaler Konflikt der FrauKrebs der Gebärmutterschleimhaut
Konflikt mit Flüssigkeit, Wasser, ÖlNierenparenchym-Nekrosen
Angst-Ekel-KonfliktUnterzuckerung

Von 2004 bis 2008 habe ich in vielen Texten das GBV kritisiert und die Nähe Hamers zu Stemmann dokumentiert. Die meisten dieser Texte waren im Internet allgemein zugänglich:   https://web.archive.org/web/20080225124551/http://www-public.rz.uni-duesseldorf.de/~klostewg/ .

Außerdem habe ich zahlreiche Rundschreiben verfasst und am 27.01.2005 in Gelsenkirchen ein Flugblatt verteilt:
www.reimbibel.de/Flugblatt-Gelsenkirchen-20050127.pdf .

Meine 16-seitige GBV-Kritik vom 26.12.2004 „Heilung der Neurodermitis durch Germanische Neue Medizin? Zur angeblichen Wissenschaftlichkeit und Wirksamkeit des Gelsenkirchener Behandlungsverfahrens“ habe ich dem Geschäftsführer der BKB per Post zugestellt. Es kann ausgeschlossen werden, dass Dr. Lion meine Belege für die Nähe des GBVs zu Hamer unbekannt geblieben sind. Dennoch haben sowohl er als auch die BKB diese Nähe bis zuletzt geleugnet.

Die BKB hat 2005, 2008 und 2019 auf meine Texte mit juristischen Drohgebärden reagiert und insofern bestätigt, dass sie meine Kritik zur Kenntnis genommen hat. In Ihrem Anwaltsschreiben vom 25.01.2005 hat die BKB mir u.a. vorgeworfen, öffentlich behauptet zu haben:

„Seit über 10 Jahren verbreite der Leiter der Abteilung für Allergologie der Kinderklinik Gelsenkirchen, Herr Dr. E. A. Stemmann, bizarre Thesen aus der pseudowissenschaftlichen (germanischen) neuen Medizin des dreifach vorbestraften Krebsscharlatans Dr. Ryke Geerd Hamer (Fall Olivia)).“

In eigenen Texten hat Dr. Lion schon Anfang 2008 eine Nähe des GBVs zu Hamer abgestritten. Am 23.01.2008 hat er – erfolglos – als designierter Leiter der APPAP wie folgt gegen einen Wikipedia-Artikel protestiert:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Bestürzung und tief empfundenen Missfallen haben wir, die Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen, Betriebsteil der Bergmannsheil und Kinderklinik Buer gGmbH, den o.a. Beitrag in der Internet-Präsenz von WIKIPEDIA zur Kenntnis genommen.

Ich selbst bin als Oberarzt in dieser Klinik mit dem Gelsenkirchener Behandlungsverfahren (GBV) betraut und durch eine Mitarbeit in diesem Krankenhaus seit 1992 intensiv auch mit dessen Inhalten vertraut. In dem WIKIPEDIA-Internet-Artikel eines anonymen Verfassers wird das GBV nicht nur unzureichend zu kurz sondern vor allem verzerrt, falsch, irreführend, diskriminierend und diskreditierend dargestellt, wogegen wir auf das Schärfste protestieren müssen.

Das GBV basiert nicht wie behauptet „auf der Grundlage von Außenseiterlehren von Ryke Geerd Hamer“ sondern auf wissenschaftlichen Erkenntnissen von Stress- und Hirnforschung und stellt einen psychosomatisch begründbaren Ansatz bei der Behandlung von Krankheiten aus dem allergischen Formenkreis (Asthma bronchiale, Neurodermitis, Heuschnupfen u.a.) dar. Mit dem durch und bei WIKIPEDIA veröffentlichten Internet-Artikel wird das GBV abqualifiziert (Rubrik Esoterik) und fälschlicherweise mit dem Krankheitsmodell nach Hamer verknüpft. Diese durch den anonymen Autor aufgestellten Behauptungen sind nicht nur nicht-beweisbar sondern sachlich falsch. Mit der Veröffentlichung dieses Artikels (im übrigen ohne zuvor bei der handelnden Therapieeinrichtung nachgefragt zu haben!) ist dem gesamten Behandlerteam (Ärzten, Psychologen, Krankenschwestern, Erzieherinnen, Kunsttherapeuten, Diätassistentinnen, Ökotrophologinnen, Ernährungsberaterinnen) Unrecht zugefügt worden und der wirtschaftlichen Einrichtung Bergmannsheil und Kinderklinik Buer gGmbH schwerer Schaden durch Veröffentlichung voreingenommener und sachlich falscher Informationen entstanden.

Um den ohnehin bereits entstandenen Schaden (wirtschaftlich und die Reputation unserer Klinik betreffend) nicht weiter ausufern zu lassen, fordern wir, die Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen, Sie hiermit höflich aber bestimmt auf, den o.a. Artikel umgehend aus Ihrer Internet-Präsenz zu löschen und auch frühere von diesem Autor in längerem Umfang verfasste Versionen und die dazugehörigen Kommentare zu löschen. …“
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Entsperrwünsche/Archiv/2008/Januar#Gelsenkirchener_Behandlungsverfahren_.28erl..29

Besonders deutlich hat sich die Nähe Lions zu Hamers irrsinniger Krankheits-lehre z.B. in diesem Text gezeigt, der zunächst von der KKG und dann auch vom Verein „AuK“ ins Internet gestellt wurde und dort noch viele Jahre nach dem Ausscheiden Stemmanns zu lesen war:

„Die pädiatrische psychosomatische Behandlung bei allergisch / chronischen Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten
Neurodermitis, Asthma, Heuschnupfen/ Regulationsstörungen wie Ess- und Schlafstörungen
Hier handelt es sich um ein ganzheitliches Modell, das die eigentliche Ursache der Erkrankung sucht und darauf die Behandlung aufbaut.
Es vertritt die Meinung, dass die Ursachen einer Krankheit stets in einer Gefühlsverletzung liegen, die den Erkrankten unerwartet getroffen hat …“. http://archive.is/gXreO

Diese völlig aus dem Rahmen der evidenzbasierten Medizin fallende Sicht geht eindeutig auf Hamer zurück. Dass dieser Unsinn lange auf einer Webseite der KKG und noch 2013 auf einer Webseite des für die Anwerbung und Betreuung von Eltern allergiekranker Kinder wichtigen Vereins „AuK“ zu lesen war, geht vor allem zu Lasten von Dr. Lion als Leiter der APPAP und ärztlicher Beirat des Vereins „AuK“.

Dass Dr. Lion geistig der Irrlehre Hamers nahestand, wird auch durch einen von ihm 2017 verfassten Arztbrief deutlich, zu dem er ein Formular verwendet hat, auf dem „Neurodermitis bei Trennungsangst“ und „Asthma bronchiale bei Revierangst“ angekreuzt werden konnte:
www.reimbibel.de/Arztbrief-Dr-Kurt-Andre-Lion-2017.pdf

Dies Formular zeigt, dass Lion bei Neurodermitis grundsätzlich das Vorliegen von Trennungsangst angenommen und bei Asthma grundsätzlich „Revierangst“ unterstellt hat. Der Begriff „Trennungsangst“ ist in der Fachliteratur üblich. Der Begriff „Revierangst“ als Ursache von Asthma geht aber eindeutig auf die „(Germanische) Neue Medizin“ von Ryke Geerd Hamer zurück. Siehe www.reimbibel.de/Uebereinstimmung-von-GBV-und-GNM.htm

Hamer hat von Trennungs- und Revierkonflikten sowie ca. 150 weiteren traumatisierenden „biologischen Konflikten“ gesprochen und diese für die Ursache von unterschiedlich lokalisierten Gehirnläsionen und dadurch ausgelösten unterschiedlichen Krankheiten gehalten: www.reimbibel.de/GNM.pdf .  Stemmann und Lion weichen sprachlich von Hamer ab, meinen aber das gleiche Stressgeschehen und sprechen von Angst statt von Konflikten. Für beide Ärzte hatte dies nicht zuletzt den Vorteil, dass diese sprachlichen Abweichungen ihnen dabei geholfen haben, Spuren zurück zu Hamer zu verwischen.

Dieses systematische Verheimlichen ihrer geistigen Nähe zu Hamer zeigt sich auch in den sog. Qualitätsberichten der Klinik. Darin wird 2004 der Diagnoseschlüssel F54 noch mit „Revierangst“ übersetzt. 2006 heißt es an dieser Stelle aber schon: „Psychologische Faktoren oder Verhaltensfaktoren bei andernorts klassifizierten Krankheiten (Revierangst)“. Ab 2008 ist – nun unter Verantwortung von Dr. Lion – nicht mehr von „Revierangst“ die Rede:
www.reimbibel.de/GBV-Qualitaetsberichte.pdf

Dr. Lion hat noch im Herbst 2019 in einem Abmahnschreiben mir gegenüber unter Verweis auf zwei umfangreiche kritische Texte von mir zum GBV und zu einem Gutachten (Beschwerde über Dr. Lion bei der ÄKWL wegen der „Behandlung“ des Patienten „Karl“) eine Nähe von Stemmann zu Hamer weitgehend und eine Nähe seiner selbst zu Hamer vollständig abgestritten: www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de/Stemmann-Lion-Hamer-1.pdf und www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de/Stemmann-Lion-Hamer-2.pdf .

Eine ungebührliche Nähe Stemmanns zu Hamer hat die BKB auch noch 2020 gegenüber dem SPIEGEL (02.10.2020, S.51) bestritten: „Stemmann habe sich ohnehin nur hinsichtlich weniger Ansätze den Thesen Hamers angenähert, und das auch nur >mit der gebotenen wissenschaftlichen Distanz<“.

Mir gegenüber haben die BKB und Dr. Lion außerdem argumentiert, Stemmann habe im Unterschied zu Hamer keine Computertomographien des Gehirns verwendet. Damit haben sie suggeriert, CTs seien notwendig, um gemäß der Lehre Hamers Kinder stationär „behandeln“ zu können. Tatsächlich sind CTs aber nicht notwendig, um auf der Basis der Lehre Hamers  tätig zu werden, denn Hamer hat ein überdeterminiertes System erfunden, bei dem der psychische Konflikt 1 zu 1 mit je nach Krankheit im Gehirn unterschiedlich lokalisierten Läsionen („Hamerschen Herden“) und den peripher auftretenden Krankheitssymptomen korrespondiert. Es reicht daher eine dieser drei Größen zu kennen, um auf die beiden anderen schließen zu können. Nach Hamer ist deshalb bei ND immer ein Trennungskonflikt und eine Läsion im Gyrus postcentralis zu erwarten.

Es wäre daher Geldverschwendung gewesen, und es hätte unnötig Aufsehen erregen können, wenn Stemmann und Lion regelmäßig CTs angeordnet und die Krankenkassen um Kostenübernahme gebeten hätten.

Eine Distanzierung Stemmanns gegenüber Hamer hat es aber insofern gegeben, als Stemmann Hamer vorgeworfen hat, seine Patienten von gängigen Therapieformen abgehalten und dem Patienten nur gesagt zu haben, was er für einen Konflikt hat: „Das heißt, was ich absolut ablehne, ist, dass Hamer Patienten von gängigen Therapieformen abhält, und dass er glaubt, wenn man dem Patienten sagt, was für einen Konflikt er hat, dass damit seine Krankheit beseitigt ist.“
(Quelle: SWR-Interview, 27.06.2006, www.reimbibel.de/Stemmann-luegt-live.htm )

Stemmann wollte dies Problem bei Kindern durch eine rigorose Form von Verhaltenstherapie („Trennungstraining“) und gesunde Ernährung lösen. Die fixe Idee, ND durch eine Retraumatisierung zu „behandeln“ hat Lion daher nicht von Hamer, sondern von Stemmann über-nommen. Auch die „Behandlung“ von Asthma, Allergien und Verhaltensstörungen durch die gleichen Methoden scheint Lion von Stemmann „geerbt“ zu haben.

Zwar hat sich Lion meines Wissens – außer in einem kurzen Gespräch mit mir, vermutlich 2003 – nie explizit zur Lehre Hamers bekannt, es ist aber offensichtlich, dass er sich wesentliche Teile von dessen Irrlehre zu eigen gemacht und die Öffentlichkeit, vermutlich auch die Krankenkassen, über die Nähe Stemmanns und seine eigene Nähe zu Hamer getäuscht hat. Entsprechende Verlautbarungen der BKB, deren Geschäftsführer und deren Pressesprecherin ja keine medizinischen Fachleute waren, gehen ebenfalls auf das Konto des fachlich zuständigen Dr. Lion.

3. Vortäuschen einer Orientierung des GBVs an den AWMF-Leitlinien
Das GBV war 2003 durch nicht mehr zahlungswillige Ersatzkassen, ab 2004 durch Internetartikel und Rundschreiben von mir und im März 2005 durch den SPIEGEL unter Beschuss geraten. Zwei sehr viel gründlicher recherchierte kritische Artikel des Journalisten Hubert Rehm über die KKG, die im Juni 2005 im Laborjournal erschienen, haben keine Breitenwirkung erzielt. Die BKB und deren Aufsichtsrat sowie die Buersche Zeitung und die WAZ haben sich damals hinter Stemmann gestellt.

Trotz des – anscheinend nur vorübergehenden – Aufbegehrens von Ersatz-kassen, journalistischer Kritik und meiner zahlreichen kritischen Artikel und Schreiben sowie Strafanzeigen gegen Mitarbeiter und Unterstützer der BKB und der KKG konnten weiterhin bis 9/2020 viele Kinder, Angehörige und Krankenkassen durch das GBV geschädigt werden.

Nach dem altersbedingten Ausscheiden von Prof. Stemmann Ende März 2008 ist das pseudomedizinische GBV, das ich 2006 als „DAS GELSENKIRCHENER BETRUGSVERFAHREN“ kritisiert hatte, https://web.archive.org/web/20060527222245/http://www.public.rz.uni-duesseldorf.de/~klostewg/DAS-GELSENKIRCHENER-BETRUGSVERFAHREN.HTML unter der Leitung von Dr. Lion weitgehend unverändert fortgesetzt worden. BKB, KKG und die APPAP haben von 2008 bis zuletzt immer wieder wahrheitswidrig behauptet, ihr „ganzheitlicher Behandlungsansatz“ orientiere sich am Stand der Wissenschaft und den wissenschaftlichen Leitlinien der Fachgesellschaften. Dabei wurde die S2k-Leitlinie 028-041 hervorgehoben.

Seit dem 20.02.2013 gilt § 630a, Absatz 2 BGB:
„Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.“ https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630a.html

Dagegen haben die BKB und Dr. Lion regelmäßig verstoßen:
a) Die psychosomatische „Behandlung“ war weder im psychischen noch im somatischen Teil leitliniengerecht.
b) In Verlautbarungen der KKG waren zwar teilweise Abweichungen von den üblichen Behandlungsweisen zu erkennen, vieles blieb aber hinter einer Nebelwand (ganzheitlich, langfristig und am Stand der Wissenschaft orientiert, die Ressourcen des Patienten stärkend). Hätte die KKG die Öffentlichkeit z.B. darüber aufgeklärt, dass die APPAP wissenschaftliche Leitlinien weitgehend ignoriert, geistig Hamer nahesteht, und Säuglinge und Kleinkinder täglich mehrfach beim „Trennungstraining“ sich selbst überlassen werden, hätten sich viele Mütter nicht auf das GBV eingelassen.

Dass die APPAP nicht leitliniengerecht vorgegangen ist, beschreibt auch dieser Artikel von Herbert Renz-Polster:
https://www.kinder-verstehen.de/wp-content/uploads/Elternschule-und-die-Leitlinien_160619.pdf (2019).

3.1 S2k-Leitlinie 028-041 – Psychische Störungen im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter
„Herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), der Bundesgemeinschaft Leitender Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG), dem Berufsverband der Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP), dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (bvkj), der Deutschen Gesellschaft für Neuropädiatrie (GNP), der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie (DGSP), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ),der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT), der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV), der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF), der Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP), dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten (DVE), dem Deutscher Hebammenverband e.V.(DHV“.
https://web.archive.org/web/20180218224728/https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/028-041l_S2k_Psychische_Stoerungen_Saeugling_Kleinkind_Vorschulalter_2017-10.pdf
Die letzte Fassung dieser Leitlinie galt seit September 2015.

Die BKB, die KKG und Herr Dr. Lion haben immer wieder wahrheitswidrig angegeben, sich an dieser Leitlinie zu orientieren. Zum Beispiel hier:
 „Maßgebend für das Therapiekonzept sind die Leitlinien zu Diagnostik und Therapie von psychischen Störungen im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter sowie die Leitlinien für eine pädiatrische Psychosomatik.“ https://web.archive.org/web/20190712102341/https://psychosomatik.bkb-kinderklinik.de/therapie/Stationaere-Komplextherapie/ 

Leitlinien „für eine pädiatrische Psychosomatik“ sind in der folgenden umfangreichen Sammlung von AWMF-Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin nicht zu finden:
www.awmf.org/leitlinien/aktuelle-leitlinien/ll-liste/deutsche-gesellschaft-fuer-kinder-und-jugendmedizin-dgkj.html

Obige Leitlinie galt nicht für ND, Asthma und Allergien, sondern für psychische Störungen. Eine Orientierung an dieser Leitlinie wäre daher nur angebracht gewesen, wenn es sich bei diesen Krankheiten tatsächlich in erster Linie um psychische Störungen gehandelt hätte. Dass psychische Störungen entscheidend für die Entstehung und den Verlauf dieser Krankheiten sind, ist aber kein Ergebnis der evidenzbasierten medizinischen Forschung und hat sich deshalb auch nicht in Leitlinien der AWMF niedergeschlagen.

Außerdem hat Dr. Lion in zwei wichtigen Punkten bei einem wesentlichen Teil seiner Patienten, nämlich denen, die jünger als 1 ½ Jahre oder 3 Jahre alt waren, gegen Regeln dieser Leitlinie verstoßen:
a) Bei Kindern mit ND hat Dr. Lion – anscheinend immer – die Angststörung „Trennungsangst“ und bei Asthma die – in Fachkreisen unbekannte – Angststörung „Revierangst“ „festgestellt“. In der genannten Leitlinie heißt es aber ausdrücklich: „Die Diagnose einer Angststörung soll nicht vor dem Alter von 18 Monaten gestellt werden.“ (S. 102)
b) Bei Kindern unter 3 Jahren hat Dr. Lion – euphemistisch formuliert – verhaltenstherapeutische Interventionen angeordnet oder selbst praktiziert (Trennungen von der Mutter und „Stressimpfungen“), obwohl diese laut Leitlinie erst ab einem Alter von 3 Jahren angeboten werden sollen:
„Bei Kindern im Alter von 3;0-5;11 Jahren sollen auch verhaltenstherapeutische und psychodynamische Therapien angeboten werden.“ (S. 106)

Dr. Lion war auf diese Regelverstöße anscheinend sogar stolz:
„Wir sind die Einzigen, die auch Säuglinge psychosomatisch behandeln.“
https://web.archive.org/web/20190814054926/https://psychosomatik.bkb-kinderklinik.de/psychosomatik/_media/medienberichte/WAZ-vom-14-09-2016.pdf

Insgesamt ist festzustellen, dass Dr. Lion bei der „Behandlung“ von ND, Asthma und Allergien eine Orientierung an der o.a. wissenschaftlichen Leitlinie für psychische Störungen nur vorgetäuscht und sich in Wirklichkeit an pseudomedizinischen Ideen von Hamer und Stemmann orientiert hat. Von „Trennungstraining“, „Stressimpfungstraining“ und einer Umstellung der Ernährung, den hauptsächlichen „Therapiemethoden“ bei der Gelsenkirchener Missbehandlung von Kindern mit ND, Asthma und Allergien ist in der Leitlinie 028-041 selbstverständlich nicht die Rede.

3.2 S2k-Leitlinie 013-027 – Neurodermitis [atopisches Ekzem; atopische Dematitis]
Erstellungsdatum: 04/2008 –  Letzte Überarbeitung: 03/2015 – Gültigkeitsdauer bis 05/2018

„Leitliniengruppe: Werfel Thomas, Deutsche Dermatologische Gesellschaft Aberer Werner, Österreichische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie Ahrens Frank, Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin e.V. Augustin Matthias, Arbeitsgemeinschaft Gesundheitsökonomie und Evidenzbasierte Medizin der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft Biedermann Tilo, Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Forschung Diepgen Thomas, Arbeitsgemeinschaft Berufs- und Umweltdermatologie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft Fölster-Holst Regina, Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Dermatologie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft Gieler Uwe, Deutsche Gesellschaft PM, APD Heratizadeh Annice, Wissenschaftliche Dokumentation und Redaktion (Methodik, nicht stimmberechtigt) Kahle Julia, Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V. Kapp Alexander, Deutsche Gesellschaft für Allergologie und Klinische Immunologie Nast Alexander, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (Moderation) Nemat Katja, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. Ott Hagen, Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. Przybilla Bernhard, Arbeitsgemeinschaft Allergologie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft Roecken Martin, Deutsche Dermatologische Gesellschaft Schlaeger Martin, Berufsverband Deutscher Dermatologen e.V. Schmid-Grendelmeier Peter, Schweizerische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie Schmitt Jochen, Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e.V. Schwennesen Thomas, Deutscher Neurodermitis Bund e.V. Staab Doris, Arbeitsgemeinschaft Neurodermitisschulung e.V. Worm Margitta, Deutsche Kontaktallergiegruppe e.V.“ S. 1

 „Diese Leitlinie ist bestimmt für Fachärzte der Dermatologie, Kinder- und Jugendmedizin und alle Arztgruppen, zu deren Tätigkeit die Therapie der Neurodermitis gehört.“ S. 7
https://web.archive.org/web/20201107112736/https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/013-027l_S2k_Neurodermitis_2020-06-abgelaufen.pdf

Der Schwerpunkt dieser Leitlinie liegt auf der medikamentösen Behandlung (Seiten 20-70), die Dr. Lion ja möglichst vermeiden wollte. Es werden auch verhaltenstherapeutische Ansätze beschrieben. Dabei geht es aber nicht um die Behandlung von Säuglingen und Kleinkindern, sondern z.B. um Autogenes Training für die Patienten selbst oder eine Selbstkontrolle des Kratzens, die aber beim GBV ausdrücklich nicht angestrebt wurde.

Dr. Lion hat sich bei der von ihm praktizierten Pseudomedizin zurecht nicht auf diese Leitlinie bezogen, denn sie ist voll von Hinweisen zur Basistherapie bei ND und zur systemischen Therapie durch Medikamente. Diese Leitlinie war einschlägig, passte aber nicht zu der von Dr. Lion praktizierten Scharlatanerie. Solche unseriösen „Behandlungsangebote“ sind nach dem Stand der Wissenschaft vorgehenden Kinder- und Hautärzten gut bekannt. Auf Seite 6 dieser hochrangigen Leitlinie ist deshalb zu lesen:
„Das chronische Krankheitsbild der Neurodermitis und die fehlende Heilbarkeit durch spezifische Maßnahmen verleiten häufig zur Anwendung von Therapieformen mit ungesicherter oder zweifelhafter Wirksamkeit.“

3.3 S1-Leitlinie 013-024 – Psychosomatische Dermatologie (Psychodermatologie)
 „Leitlinien der Dt. Dermatologischen Ges. (DDG), des Dt. Kollegium f. Psychosomatische Medizin (DKPM), der Dt. Ges. f. Psychotherapeutische Medizin (DGPM), Gesellschaft für Sexualwissenschaft (GSW), Arbeitsgemeinschaft für Katathymes Bilderleben und imaginative Verfahren in der Psychotherapie (AGKB)“
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/013- 024l_S1_Psychosomatische_Dermatologie_2018-05.pdf  (nicht mehr aufrufbar)

„Die Leitlinie richtet sich an die Dermatologen und die Fachkollegen des Gebietes Psychotherapeutische Medizin und verwandter Disziplinen sowie an Kollegen anderer somatomedizinischer Fächer, an Patienten und Kostenträger.“ S. 1

„Neurodermitis ist eine multifaktorielle chronisch-entzündliche Hauterkrankung, bei der psychosomatische Kofaktoren eine bedeutende Rolle spielen.“ S.15

Für Dr. Lion waren psychosomatische Faktoren bei der ND nicht Kofaktoren, sondern sie galten ihm als entscheidend für Entstehung, Verlauf und Therapie der ND.
„Bei ca. 20% der Neurodermitis-Patienten wird eine Indikation zur Psychotherapie gesehen. Auffällige Mutter-Kind-Beziehungen bei allen Neurodermitis-Eltern konnten entgegen den bisherigen Darstellung nicht aufrechterhalten werden.“ S. 15 dieser Leitlinie

Abweichend von dieser Leitlinie hat Dr. Lion bei seinen ND-Patienten grund-sätzlich eine Indikation zur Psychotherapie sowie meistens eine auffällige Mutter-Kind-Beziehung gesehen. In der Klientel der APPAP dominiere „i.d.R. ein permanent gestörtes interfamiliäres Interaktionsmuster“ (S. 13/19 des Schreibens von Dr. Lion an die ÄKWL vom 29.09.2017).

„In einer Metaanalyse konnte der signifikante Einfluss von Stress bei der Exazerbation der Neurodermitis verdeutlicht werden. Auch life-events, und psychosoziale Probleme (daily-hassles) können eine bestehende Neurodermitis auslösen.“ S. 15 dieser Leitlinie

Nach Ansicht von Hamer, Stemmann und Dr. Lion wird die ND durch ein traumatisierendes Erlebnis verursacht. Davon ist in keiner der einschlägigen AWMF-Leitlinien die Rede. Weder die BKB noch Dr. Lion haben reklamiert, sich an dieser Leitlinie orientiert zu haben. Das haben sie anscheinend auch nicht getan.

3.4 Pseudopsychosomatik und Vortäuschen von Wissenschaftlichkeit
Prof. Stemmann hat zuletzt 1981 in einer von Pubmed (Bethesda) gelisteten Fachzeitschrift publiziert, sich nach und nach der fachlichen Diskussion mit seinen Fachkollegen entzogen und gegen diese polemisiert:
„Er trägt einen Professorentitel der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und eine große Wut auf die Wissenschaft im Herzen. „Die haben versucht, mich zu vernichten“, erzählt er empört. … Ich bin Professor, habe alles erreicht. Wer sich für meine Arbeit interessiert, der soll hierher kommen. … Jeden Kritiker könne er mit seinen Ergebnissen „platt machen“, versichert er. Gerade das rufe aber die Neider auf den Plan: „Meine Ergebnisse sind zu gut. Wenn Sie etwas wirklich Neues machen, und Sie kommen mit Ergebnissen auf den Markt, werden Sie zerlegt.““
Quelle: https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-39613469.html

Stemmanns „Vermächtnis“, zwei umfangreiche Bücher über Asthma (1999) und Neurodermitis (2002, gemeinsam mit seiner Frau Sibylle Stemmann) erschienen im Eigenverlag.

Während sich Stemmann offensichtlich für einen Außenseiter und Pionier der Allergie-Therapie hielt, haben die BKB und Dr. Lion ab 2008 zwar weiterhin in der Tradition Stemmanns pseudomedizinische Thesen verbreitet, aber zusätzlich auch immer wieder die Normalität des GBVs betont und wahrheitswidrig behauptet, die APPAP würde sich an den wissenschaftlichen Leitlinien der AWMF und dem aktuellen Stand der Wissenschaft orientieren.

Weicht die Behandlung eines Arztes stark von diesen Standards ab, besteht Konsens darüber, dass er dies begründen und den Erfolg seiner von der Norm abweichenden Methode belegen muss. Weder Prof. Stemmann noch Dr. Lion haben jedoch das GBV in fachlich nachvollziehbarer Weise begründet oder dessen Nutzen für den Verlauf von ND, Asthma und Allergien nachgewiesen.

15.10.2009 (Speicherung der Webseite)
Beschreibung des GBVs durch Lion und Langer, Überschrift:
Neurodermitis – Asthma – Heuschnupfen – allergische Erkrankungen“

https://web.archive.org/web/20091015012701/http://www.kinderklinik-ge.de/Fachbereiche/Paediatrische_Psychosomatik_Allergologie_und_Pneumologie/Neurodermitis.htm

Auszüge und meine Kommentare dazu:

 „Die allergischen Reaktionen auf bestimmte Stoffe, Pollen, Nahrungsmittel betrachten wir als durch Stress konditionierte (gelernte) Reaktionen des Organismus. Sie sind nur „Nebeneffekte“ ungünstiger Stressbewältigungsstrategien.““

Dass solche allergische Reaktionen nur Nebeneffkte ungünstiger Stressbewälti-gungsreaktionen sind, ist eine krasse Außenseiterhypothese.

„Da Abwehrvorgänge nicht, wie lange Zeit angenommen, ausschließlich autonom nach Fremdstoffkontakt ablaufen, sondern größtenteils zentral über den Hypothalamus gesteuert werden, ergibt sich daraus das Verständnis der Neurodermitis als eine erworbene Veränderung in der Regulation des Immunsystems.“
Kein vernünftiger Arzt, Immunologe oder Psychologe behauptet ernsthaft, Abwehrvorgänge würden größtenteils zentral über den Hypothalamus gesteuert.

Stemmann, Langer und Lion haben für diese Außenseiter-Hypothese nie ausreichende wissenschaftliche Belege geliefert oder zitiert. Es handelt sich dabei um eine maßlose Übertreibung von tatsächlichen Befunden der Psychoneuroimmunologie, die zeigen, dass die Gehirne von Menschen und Versuchstieren Vorgänge im Immunsystem beeinflussen können. Solche Effekte scheinen klinisch aber von eher geringer Bedeutung zu sein.

„Durch unkontrollierbaren Stress kommt es bei dem Betreffenden zu einer Fehlinnervation der Haut: Eosinophile und Helferlymphozyten führen zu einer chronischen Entzündung.“

Stemmann, Lion und Langer haben weder in ihren ND-Studien noch anderswo erläutert, was neuroanatomisch und neurophysiologisch unter einer „Fehlinnervation“ verstanden werden soll. Nach meiner Einschätzung wird unter Verwendung dieses vagen Begriffs in Texten wie dem obigen kaschierend eine zentrale These Hamers dargestellt, wonach ein traumatisierender Trennungskonflikt zu einer Läsion im Gyrus postcentralis führt, was dann Vorgänge in der Haut so verändert, dass es zu einer ND kommt.

 „Das an Asthma erkrankte Kind weist eine höhere Revierempfindlichkeit auf. Diese zeigt sich in einem übermäßigen Kontrollverhalten in seinem Lebensraum und seinen Bezugspersonen gegenüber. In Situationen, in denen etwas gegen dessen Willen geschieht, gerät es übermäßig unter Stress, der wiederum in einer Kette innerer Reaktionen die spezifisch  hyperreagiblen (überempfindlichen) Bronchien hervorruft.“

Dies sind Außenseiter-Thesen, die auf Hamer zurückgehen. Auf den Webseiten der KKG habe ich dazu bisher keine wissenschaftlichen Belege gefunden.

„Bei Patienten, die an Heuschnupfen erkrankt sind findet man oft eine übermäßige Empfindlichkeit bei Konfrontationen mit der Tendenz, zu oft „gute Miene zum bösen Spiel zu machen“ und ein damit verknüpftes ausgeprägtes Vermeidungsverhalten. Probleme, sich effektiv zur Wehr zu setzen, lassen sie oft „verschnupft“, gekränkt reagieren.“

„Die allergischen Reaktionen auf bestimmte Stoffe, Pollen, Nahrungsmittel betrachten wir als durch Stress konditionierte (gelernte) Reaktionen des Organismus. Sie sind nur „Nebeneffekte“ ungünstiger Stressbewältigungsstrategien. Um diese Symptome abzubauen, muss der Betreffende lernen, mit Stress besser umzugehen und ein positives Bewältigungsverhalten aufzubauen.“

„Manche Erfahrungen können einen Menschen derart treffen und im Moment überfordern, dass Stress- und Abwehrreaktionen in Gang gesetzt werden, die körperliche Symptome wie z.B. Ekzemreaktionen zur Folge haben.“

Auch dies sind wissenschaftlich nicht untermauerte Außenseiter-Thesen.

2011: Lion KA, Langer D, Stemmann EA, Holling H:
Integrierte klinisch-psychosomatische Komplexbehandlung bei Kindern mit Neurodermitis – eine Evaluationsstudie – päd – Praktische Pädiatrie, 4/2011, 196–202
https://psychosomatik.bkb-kinderklinik.de/psychosomatik/_media/medienberichte/Lion-Neurodermitis.pdf

Die Webseite mit diesem für die Beurteilung der Wissenschaftlichkeit und Wirksamkeit des GBVs besonders wichtigen Artikel war am 24.1.2020 und am 19.08.2020 nicht mehr aufrufbar. Sie wurde aber mit Tagesstempel vom 02.09.2019 hier gespeichert:
https://web.archive.org/web/20190902105845/https://psychosomatik.bkb-kinderklinik.de/psychosomatik/_media/medienberichte/Lion-Neurodermitis.pdf

Diese in einem Online-Journal erschienene dritte Studie der KKG zur angeblichen Wirksamkeit der ND-„Behandlung“ bei Säuglingen und Kleinkindern ist methodisch nicht viel besser als die beiden im Jahr 2000 im AuK-Vereinsblatt („AUK-Brief“) sowie 2002 im Buch von Stemmann und Stemmann erschienenen beiden Studien von Starzmann und Langer (ebenfalls keine Vergleichsgruppe mit traditioneller Behandlung) und belegt nicht, dass die Mehrheit der Kinder nach einem Jahr geheilt war. Die Studie deutet hingegen darauf hin, dass einige der nur 15 (!) untersuchten Säuglinge und Kleinkinder auch nach einem Jahr noch unter ND litten. Eine Besserung nach einem Jahr ist nicht überraschend und kann nicht auf die spezielle Therapie (GBV) zurückgeführt werden.

Da Lion und Langer immer alle Eltern aufgefordert haben, nach einem Jahr zu einer Nachuntersuchung zu kommen, lagen ihnen nur Verlaufsdaten von den Kindern vor, die nach einem Jahr wieder vorgestellt wurden. Diese Kinder dürften daher eine positive Selektion von Kindern darstellen, deren Eltern auch noch nach einem Jahr positiv zum GBV eingestellt waren. Es wird in dem Artikel nicht erläutert, wie es zur Auswahl genau dieser 15 Kinder kam. Diese Auswahl muss nicht repräsentativ für alle von Dr. Lion „behandelten“ ND-Patienten gewesen sein, sondern könnte eine positive Selektion darstellen. In der APPAP wurden ja hunderte von Kindern mit ND „behandelt“. Es wird auch keine Drop-Out-Rate angegeben. Es bleibt bei der präsentierten Statistik außerdem unklar, inwieweit die gefundenen Mittelwertdifferenzen auf einzelne Kinder zurück-gehen, die nach einem Jahr symptomfrei waren. Außerdem wird auch in dieser dritten Studie nicht über Heilungen, sondern nur über statistisch signifikante Besserungen im Verlauf der ND berichtet. Vieles wäre klarer, wenn die Autoren einfach alle 2 x 15 Scorad-Werte veröffentlicht hätten.

„Die Ergebnisse dieser Studie stützen die These, dass psychosoziale Faktoren wie Stressbewältigungsstrategien der Betroffenen, Bindungsqualität und Interaktionsmusterzwischen Eltern und ihrem Kind sowie Sicherheit und Selbstwirksamkeitserwartungen der Eltern eine große Bedeutung für die Ausprägung und den Verlauf der Neurodermitis haben. Dass diese Faktoren nicht hoch genug eingeschätzt werden können, wird besonders dadurch deutlich, dass die Erfolge gerade auch bezüglich des Hautbefunds unter Verzicht auf Anwendung von Salben und Medikamenten zur regelmäßigen Hautpflege erzielt wurden.“ S. 201f

Diese hinsichtlich des Verlaufs der ND fraglichen „Erfolge“ wurden unter weitgehendem Verzicht auf die Linderung des Leidens der Patienten durch Salben und Medikamente und unter Inkaufnahme des Zufügens von zusätzlichem psychischem Leid durch die üble „Behandlung“ in Gelsenkirchen und die Ernährungsumstellung „erzielt“. Außerdem könnte die verordnete Diät die körperliche und eventuell auch die geistige Entwicklung der Kinder beeinträchtigt haben. Siehe dazu unter 6.5 den Vorwurf von Prof. Höger.

„Insgesamt zeigt diese Studie die Wirksamkeit konsequent angewandter verhaltens- und familientherapeutischer Interventionen im stationären Setting mit einer nachstationären Unterstützungsphase und belegt damit die Bedeutung psychosomatischer Behandlungsansätze bei chronischen Erkrankungen wie der Neurodermitis.“ S. 202

Wegen gravierender methodischer Schwächen sind die hier zitierten fantasie-reichen Schlussfolgerungen nicht aus den Ergebnissen der Studie abzuleiten.

Bei dieser mit bunten Grafiken angereicherten Studie, die die entscheidenden 2 x 15 ND-Scores der Kinder zu Beginn der „Behandlung“ und nach einem Jahr verschweigt, dafür aber (wie von den Autoren eingeräumt) mathematisch unzulässige statistische Mittelwerte und Streuungen pseudogenau auf zwei Stellen hinter dem Komma angibt, handelt es sich nicht um eine ernst zu nehmende wissenschaftliche Arbeit, sondern um das Vortäuschen von Besserungen des Hautzustands durch das GBV. Dass diese Besserungen unab-hängig vom GBV als Spontanremissionen aufgetreten sein könnten, wird von Lion et al. nicht eingeräumt.

Meine Kritik an den 3 ND-Studien der KKG ist hier zu finden: www.reimbibel.de/GBV-Studien.pdf

In seinem Schreiben vom 29.09.2017 an die ÄKWL (wegen einer Beschwerde gegen die KKG, Fall „Karl“) hat Dr. Lion unter Bezug auf diese 3. Studie dreist behauptet (S. 4/19):
„Die Wirksamkeit der von uns angewandten integrierten klinisch-psychosomatischen Komplexbehandlung (OPS 9-402.1) auf das Krankheitsbild einer Neurodermitis haben wir auch extern durch die Westfälische Wilhelms-Universität, Münster, evaluieren lassen, …“. Nachdem ich wegen methodischer Probleme und der Tatsache, dass Dr. Lion Erstautor der Studie ist, Zweifel an einer solchen externen Evaluation geäußert hatte, haben mir die BKB und Dr. Lion in einem Abmahnschreiben vom 20.11.2019 (S. 12) erklärt:

„Herr Prof. Holling war auch an den Inhalten der Studie mitbeteiligt. Er war bei Planung und Durchführung der Studie sogar räumlich anwesend und aktiv beteiligt, …“.

Am 27.11.2020 war Herr Christoph Jochindke (Jurist des Rektorats der Universität Münster und zuständig für hochschulrechtliche Angelegenheiten) so freundlich, mir auf der Basis eines Gesprächs, das er inzwischen mit dem mir gegenüber nicht sehr auskunftfreudigen Prof. Holling hatte, telefonisch zu erklären, welche Rolle Prof. Holling bei dieser Studie gespielt hat. Herr Jochindke hat mir in diesem Telefongespräch meine Vermutung bestätigt, dass Prof. Holling nicht an der Planung und Durchführung der Studie beteiligt war, sondern nur die Daten der Studie erhalten und ausgewertet hat. Es sieht also danach aus, dass Herr Dr. Lion gegenüber der ÄKWL und dann auch mir gegenüber versucht hat, vorzutäuschen, seine ND-Behandlung sei sozusagen wissenschaftlich geprüft.

Es würde mich nicht wundern, wenn sich herausstellte, dass Dr. Lion auch versucht hat, den Medizinischen Dienst des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (MDS) durch Vortäuschen einer solchen externen Überprüfung zu manipulieren. Denn 2011 erschien im MDK forum – Das Magazin der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung, Heft 3/2011, S. 11-12, ein positiver Bericht über die ND-Behandlung der APPAP.

Zu meinen zunächst erfolglosen Nachfragen bei Prof. Holling und dem Rektorat der Uni Münster siehe:
www.reimbibel.de/GBV-Prof-Heinz-Holling-als-Koautor-und-Helfer.pdf .

10.05.2016 (Aufruf einer Webseite der KKG):
„Eine ganzheitliche Medizin betrachtet ein Symptom als Ausdruck eines tiefer liegenden Problems. Die Therapie ist somit auf die Beseitigung der Ursachen der Erkrankung ausgerichtet. Diese liegt immer in den Lebenserfahrungen des Menschen begründet. Folglich wird die Erkrankung eines Menschen auf dem Hintergrund seiner persönlichen Lebensgeschichte, seiner Gefühle, Beziehungen und Verhaltensweisen betrachtet.“
https://tinyurl.com/APPAP-2016

Lions Behauptung, die Ursachen einer Erkrankung sei „immer in den Lebenserfahrungen des Menschen begründet“, ist absurd.

19.05.2016, Vortrag von Dr. Lion an der KKG: „Allergien sind heilbar“ 
„Auf Erkenntnissen der Stress- und Hirnforschung beruht der ganzheitliche Therapieansatz der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen bei der Behandlung allergischer Erkrankungen wie Neurodermitis, Asthma und Heuschnupfen.“
https://web.archive.org/web/20200121150318/https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/veranstaltungskalender/20478-allergien-sind-heilbar 

Herr Dr. Lion hat nie schlüssig dargestellt, auf welchen konkreten Erkenntnissen der extrem umfangreichen internationalen Stress- und Hirnforschung das GBV angeblich beruht, sondern sich anscheinend unkritisch den Spekulationen seines Mentors Stemmann angeschlossen. Stemmann hat diese Spekulationen hauptsächlich in seinen Büchern zum Asthma (1999) und zur Neurodermitis (2002) niedergelegt. Beide Bücher sind stark von Hamer beeinflusst und fachlich nicht ernst zu nehmen. Von an Universitäten amtierenden Fachleuten sind beide „revolutionären“ Bücher noch nicht einmal eines Verrisses für würdig befunden worden.

Dem esoterischen GBV lag anscheinend die folgende Kette pseudowissen-schaftlicher Spekulationen zugrunde:

(1) Alle Krankheiten werden durch eine als traumatisch empfundene „Gefühlsverletzung“ verursacht.

(2) ND wird durch ein Trennungstrauma, Asthma durch „Revierangst“ verursacht.

(3) Diese Traumata verursachen zentralnervöse Veränderungen, die ND bzw. Asthma hervorrufen.

(4) Nach Abklingen der akuten Stressphase gerät der ND-Patient in ein „Immuntief“.

(5) Durch dieses „Immuntief“ kommt es zum Ausbruch der Krankheit.

(6) Durch Pawlowsche Konditionierung können solche Ausbrüche und Rückfälle durch an sich immunologisch harmlose Reize ausgelöst werden.

(7) Eine einjährige Diät unterstützt den Heilungsprozess.

(8) Mütter praktizieren wie empfohlen regelmäßig ein Autogenes Training.

(9) Durch das von der Mutter regelmäßig praktizierte Autogene Training sinkt

der Stresspegel beim Kind.

(10) Wenn die kranken Kinder „liebevoll-konsequent“ erzogen werden, weniger Stress haben, gelernt haben, „seinsverloren“ zu spielen und psychisch bessser belastbar sind, klingt die Krankheit ab.

(11) Stressreduktion und Ernährungsumstellung führen bei ND, Asthma und Allergien innerhalb von etwa einem Jahr zu Heilungen in zumindest 87% der Fälle.

(12) Kritiker des GBVs kennen es nicht, sind unsachlich und verfolgen eigene Interessen.

08.03.2017: Dr. Lion antwortet der Großmutter von Karl, einem fünf Monate alten Säugling mit schwerer ND:

„Als junger Assistenzarzt kam ich hierher und war begeistert über diese m.E. überaus moderne Sichtweise – und die vielen, vielen Therapieerfolge, die wir bei an Neurodermitis erkrankten Kindern begleiten und beobachten konnten. Unser Konzept fußt auf einer psychosomatischen Sichtweise der Neurodermitis und nicht auf einer primär dermatologischen, so dass wir insgesamt dem Stress und den emotionalen Belastungen, die beide eine Neurodermitis verstärken, den größeren Stellenwert einräumen als einer Lokalbehandlung der Haut. Diese psychosomatische Sichtweise basiert auf Erkenntnissen von Stress- und Hirnforschung und mündet dann in eine psychosomatische Behandlungsstrategie in Form einer Verhaltenstherapie.“

Quelle: Schreiben von Dr. Lion an die ÄKWL vom 29.09.2017

Es handelt sich beim GBV nicht um eine moderne, sondern um eine absurde Sichtweise.

April 2017
Dr. Lion verwendet im Fall „Karl“ ein Arztbrief-Formular, in dem „Neurodermitis bei Trennungsangst“ und „Asthma bronchiale bei Revierangst“ angekreuzt werden können: www.reimbibel.de/Arztbrief-Dr-Kurt-Andre-Lion-2017.pdf

Dies Formular zeigt, dass Lion bei ND grundsätzlich das Vorliegen von Trennungsangst annimmt und bei Asthma grundsätzlich „Revierangst“ unterstellt. Angelehnt an Auffassungen von Hamer und Stemmann hat Herr Dr. Lion – möglicherweise schon seit 1992 – geglaubt, dass ND durch Trennungsangst und Asthma durch „Revierangst“ verursacht und aufrechterhalten wird.

29.09.2017, „Ärztliche Stellungnahme zur Vorlage bei der Gutachterstelle der Ärztekammer Westfalen-Lippe bzgl. der Vorwürfe von Frau B.xxx (Kindsmutter) und Frau M.xxx (Großmutter des o.g. Kindes)“ von Dr. Lion

Dr. Lion stellt gleich im ersten Satz seiner Stellungnahme (S. 2/19) eine wahrheitswidrige Behauptung auf. Er schreibt:
„Die Abteilung für Pädiatrische Psychosomatik arbeitet seit 25 Jahren in der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen (vormals Städtische Kinderklinik Gelsenkirchen) leitliniengerecht in Bezug auf psychotherapeutische Vorgehensweisen, um chronische, durch Stress unterhaltbare Störungs- und Krankheitsbilder von Kindern bereits bei Säuglingen positiv zu beeinflussen. Ziel dabei ist stets die Selbstheilungsmöglichkeiten des Kindes zu fördern.“

Zum Beispiel Im Fall „Karl“ widersprechen Diagnostik und Therapie jedoch sowohl der S2-Leitlinie, an der sich die APPAP angeblich orientiert, als auch den beiden o.a. ND-Leitlinien. Wegen der nicht-evidenzbasierten Auffassung Lions, dass ND immer durch Trennungsangst verursacht und aufrechterhalten wird, wurde ein „Trennungstraining“ angeordnet. Dazu wurde der 6 Monate alte Patient „Karl“ laut Angaben von Mutter und Großmutter am 4. Tag ab 10 Uhr von seiner Mutter getrennt und um 11 Uhr in die „Mäuseburg“ zu weinenden und schreienden anderen Kindern gebracht, während seine Mutter sich 1 ½ Stunden lang in einem anderen Raum einen Vortrag von Dr. Lion anhörte (und – zumindest in der letzten halben Stunde – ihren Sohn schreien hörte).

Ebenfalls auf Seite 2/19 behauptet Dr. Lion:
Die Herangehensweise geschieht unter systemisch familientherapeutischen Gesichtspunkten unter Hinzuziehung einer wichtigen Bezugsperson des Kindes, i.d.R. eines Elternteils, meistens der Mutter.“

Auch bei dieser Aussage Lions scheint es sich um das Vortäuschen nicht vorhandener Fähigkeiten zu handeln. Jedenfalls hat die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie zu dem Dokumentarfilm „Elternschule“ wie folgt Stellung genommen:

“Als größte systemische Fachgesellschaft fühlen wir uns zu einer Stellungnahme aufgefordert, da der verantwortliche Psychologe Dietmar Langer wie auch die Klinik selbst, sich darauf berufen, „auch systemisch“ zu arbeiten. In dem gezeigten Einblick in die Arbeit des Gelsenkirchener Teams vermögen wir jedoch nichts Systemisches zu erkennen und distanzieren uns in aller Deutlichkeit von dem Vorgehen in der Psychosomatischen Abteilung der Kinderklinik. … In den gefilmten Sequenzen der stationären Therapie in der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen zeigt sich die systemische Haltung in keiner Weise. Es wird vielmehr das scheinbare Versagen der Eltern im „Kampf“ gegen die Kinder in den Vordergrund gestellt. Dabei wird den Eltern kein Raum geboten, eigene Vorstellungen von Lösungen zu entwickeln oder sich ihrer eigenen Ressourcen bewusst zu werden. Sie erhalten Frontalunterricht von Experten, die Ihnen aufzeigen, welche Fehler sie in der Vergangenheit machten und was sie stattdessen in Zukunft zu tun haben.“ https://www.dgsf.org/themen/stellungnahmen-1/stellungnahme-zum-dokumentarfilm-elternschule

Charakteristisch für die Versuche Lions, das hochgradig esoterische GBV als wissenschaftlich fundiert anzupreisen, ist die folgende Passage aus dessen Schreiben an die ÄKWL:
In dem Standardwerk „Thure von Uexküll: Psychosomatische Medizin, Urban und Fischer Verlag, findet sich in jeder Auflage auch die Neurodermitis abgehandelt und besprochen, so dass eine psychosomatisch-psychotherapeutische Herangehensweise an dieses Krankheits-bild medizinisch-psychologisch begründet ist. Insofern besteht unsererseits keine Handlungs-weise, die sich jenseits anerkannter Behandlungsstrategien wiederfindet.“ (S. 4/19)

Die Psychosomatische Medizin speist sich aus sehr unterschiedlichen Quellen und ist in Theorie und Praxis bis heute sehr heterogen. Dies zeigt sich z.B. in sämtlichen Auflagen des von Lion zurecht als Standardwerk zitierten und ur-sprünglich von Thure von Uexküll herausgegebenen Lehrbuchs oder hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Psychosomatik .

In der Fachliteratur zur Psychosomatik sind schon viele empirisch nicht hinrei-chend abgesicherte Meinungen vertreten worden, aber die Tendenz geht heute – zumindest in dem genannten Lehrbuch und an Universitäts-Hautkliniken – zu einer vorsichtigen und oft auch selbstkritischen Betrachtungsweise. Dies gilt schon für die mir vorliegende 4. Auflage (1990) des Lehrbuchs und dessen 55. Kapitel „Dermatologie“ (S. 1032-1051), in dem Prof. Klaus Bosse u.a. feststellt:

„Heute wird die Mitwirkung psychischer Abläufe neben den bekannten genetischen, immu-nologischen und allergologischen Faktoren bei der Auslösung von Rezidiven des sog. endo-genen Ekzems wieder gesehen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß der klinisch-derma-tologischen, immunologischen und allergologischen Diagnostik sowie der symtomatischen dermatologischen Therapie eine aktuell entscheidende Rolle zukommt. Mittel- und langfristig erfährt diese durch Berücksichtigung psychosomatischer Gesichtspunkte eine wesentliche Erweiterung.“ (S. 1034)

Es scheint, dass kein einziger Lehrstuhl für Kinderheilkunde, Dermatologie oder Psychosomatik den esoterischen Ansatz von Stemmann bzw. Lion positiv bewertet hat. Entsprechend wurde das GBV auch weder 1990 noch später in dem Uexküll-Lehrbuch erwähnt. Hingegen haben sich etliche ND-Experten in ungewöhnlich kritischer Weise zum GBV geäußert.

Oktober 2018 (Aufruf der Webseite): Hintergrund-Informationen der KKG zum Film „Elternschule“: „Die Abteilung für Psychosomatik arbeitet auf der Basis wissenschaftlicher Leitlinien – den sogenannten AWMF-Leitlinie: Psychische Störungen im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter. Diese wurden von den medizinischen Fachgesellschaften auf der Basis von Studien entwickelt. Unsere leitliniengerechte Arbeit ist also durch Studien wissenschaftlich abgesichert.“ https://archive.is/g8yqZ 

In der Verhaltenstherapie wird bei damit einverstandenen Erwachsenen u.a. die Methode des Flooding (Reizüberflutung) verwendet. Dabei werden die Patienten in Begleitung des Therapeuten extreme Angst auslösenden Situationen (z.B. Gehen über Brücken, auf freie Plätze, in verschmutzte Keller) ausgesetzt. Sie werden sorgfältig darauf vorbereitet, zum Teil psycho-pharmakologisch unterstützt und können jederzeit abbrechen.

In der KKG kamen Säuglinge und Kleinkinder zu anderen verzweifelt nach ihren Müttern rufenden und weinenden Kindern in die „Mäuseburg“, wo sie auf nicht reagierendes, ihnen zunächst weitgehend unbekanntes Personal trafen. Sie waren auf diese Situation nicht vorbereitet und bekamen keine Unterstützung. Meines Wissens führte nur die KKG solche leitlinienwidrige „Therapien“ bei Kindern unter drei Jahren durch.

27.10.2018 (Aufruf der Webseite): Die APPAP schreibt über die Therapie psychosomatischer Krankheiten: „Die Abteilung für Pädiatrische Psychosomatik, Allergologie und Pneumologie der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen beschäftigt sich seit fast 30 Jahren mit der Behandlung chronischer psychosomatischer Erkrankungen sowie mit Verhaltensauffälligkeiten von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen. Aus diesem umfassenden Erfahrungsschatz heraus und in Verbindung modernster medizinischer und therapeutischer Erkenntnisse und Lehren, entwickelte die Abteilung ein nachweislich sehr erfolgreiches Behandlungskonzept, das in dieser Form nur in der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen angeboten wird: die Multimodale 3-Phasen-Therapie. …“
https://web.archive.org/web/20181027163052/https://psychosomatik.bkb-kinderklinik.de/therapie/multimodale-3-phasen-therapie-lion-langer/ (lange Ladezeit)

Bei der „Multimodalen 3-Phasen-Therapie“, später auch „Stationäre Komplextherapie“ genannten Misshandlung von Kindern handelte es sich um alten Wein in neuen Schläuchen. Ich betrachte diese unspezifischen Umbenennungen als Täuschungsmanöver, um Spuren zurück zu Hamer und Stemmann zu verwischen. Es sind zwar unter Lion mehr Kinder aufgenommen worden, die nicht körperlich erkrankt waren, aber die auch an ihnen vorgenommenen Trennungs-, Fütter-, Ess- und Schlaftrainings waren schon früher wesentliche Bestandteile des GBVs.

20.11.2018, Vorwürfe gegen Gelsenkirchener Klinik. Wer heilt, hat Recht? (TAZ)
„Seit dem Dokumentarfilm „Elternschule“ steht eine Gelsenkirchener Kinderklinik unter Beschuss. Der Vorwurf: Kindesmisshandlung. … Mittlerweile ist auf der Seite der Klinik nichts mehr vom „Gelsenkirchener Behandlungsverfahren“ zu lesen. Auf Anfrage der taz erklärte die Klinik zum 3-Phasen-Modell, das auch in der Neurodermitis-Behandlung Anwendung findet:          „Das Programm wurde nach dem Ausscheiden von Prof. Stemmann im Jahr 2008 zur leitliniengerechten Behandlung komplexer psychosomatischer Krankheitsbilder entwickelt. … Die Therapie erfolge auf Basis der aktuellen Leitlinien und sei vollkommen unabhängig von der Bezeichnung „Gelsenkirchener Behandlungsverfahren“ zu sehen. Die Klinik beruft sich auf 30 Jahre Erfahrung, distanziert sich aber gleichzeitig von ihrer Vergangenheit.“
https://taz.de/Vorwuerfe-gegen-Gelsenkirchener-Klinik/!5548612/

Bei der Aussage „Die Therapie erfolge auf Basis der aktuellen Leitlinien und sei vollkommen unabhängig von der Bezeichnung „Gelsenkirchener Behandlungsverfahren“ zu sehen.“ handelt es sich um einen von der BKB und Dr. Lion zu verantwortenden plumpen Vertuschungsversuch.

16.07.2019 (Aufruf der Webseite), KKG zur Kritik am Film „Elternschule“:
„Das Konzept ist wissenschaftlich evaluiert, von den Krankenkassen anerkannt und leitliniengerecht. Die Vorwürfe gegenüber der Klinik und insbesondere gegen unsere Mitarbeiter sind absurd. Die Polemik der Kritiker ist unerträglich“, sagt Geschäftsführer Werner Neugebauer.“
https://web.archive.org/web/20190716113433/https://www.kjkge.de/Inhalt/Aktuelles_Presse/_Presse_Meldungen/Eltrernschule_.php

Die unwahren Behauptungen, das Konzept sei wissenschaftlich evaluiert und leitliniengerecht könnte Herr Neugebauer noch von Prof. Stemmann über-nommen haben. Herr Dr. Lion dürfte Herrn Neugebauer spätestens ab 7/2008 in dieser Fehleinschätzung bestätigt haben.

03.08.2019 (Aufruf einer Webseite der APPAP)
„Psychosomatische Erkrankungen, Angstzustände, Verhaltensauffälligkeiten sowie allergische Reaktionen bei Kindern sind komplexe Krankheitsbilder. Dies betrifft in besonderem Maße Allergien wie Neurodermitis, aber auch Asthma und Heuschnupfen. Aus Sicht der psychosomatischen Medizin betrachten wir diese Erkrankungen als erworbene Störungen, deren Symptome und Krankheitsverläufe durch Stress, Anspannung sowie seelische Belastungs- und Konfliktsituationen verursacht bzw. beeinflusst werden und sich insofern mittels Verhaltenstherapien positiv beeinflussen lassen.“ https://web.archive.org/web/20190803174456/https://psychosomatik.bkb-kinderklinik.de/behandlungsspektrum/allergien-neurodermitis-asthma-heuschnupfen/

Es mag sein, dass die Symptome der o.a. Krankheiten durch Stress usw. beeinflusst werden, aber es gibt keine Evidenz dafür, dass sie dadurch auch verursacht werden. Letzteres ist nicht die Auffassung der Psychosomatischen Medizin, sondern die von Lion sowie von Hamer und Stemmann.

22.08.2019 und 22.09.2020 (Aufruf der Webseite)
„Unsere Arbeit ist absolut gewaltfrei. In unserer Klinik gibt es keine Gewalt. Die klinischen Methoden entsprechen dem aktuellen Forschungsstand und den Standards der medizinischen Wissenschaft“, betont Dr. Kurt-André Lion, ärztlicher Leiter der Abteilung für pädiatrische Psychosomatik und weist Vorwürfe nachdrücklich zurück. „Unser verhaltenstherapeutisches Programm basiert auf den Empfehlungen und Vorgaben von anerkannten Fachgesellschaften wie denen der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin. Die Behandlung der Patienten entspricht den Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Wir arbeiten wie auch andere psychosomatische Kliniken in Deutschland. Das ist evidenzbasierte Medizin, also patientenorientierte und wissenschaftlich-empirisch abgesicherte Medizin. Wir halten uns an die Vorgaben der Fachgesellschaften.“ http://archive.is/XGHJv und  https://archive.is/i27xS

Es ist umstritten, ob es in der APPAP körperliche Gewalt, z.B. beim Füttern von Kleinkindern, gegeben hat. Es gab aber durch medizinisch nicht indizierte Trennungen, „Stessimpfungen“ und „Schlaftrainings“ in großem Umfang psychische Gewalt gegen Säuglinge und Kleinkinder.

Die aktuellen Vorgaben der Fachgesellschaften enthalten zwei einschlägige AWMF-Leitlinien (s. 2.2 und 2.3), die von Dr. Lion weitgehend ignoriert worden sind, da sie nicht von den esoterischen Annahmen Hamers und Stemmanns, sondern tatsächlich von wissenschaftlich-empirisch abgesicherten Fakten ausgehen.

11.11.2019 (Aufruf der Webseite), Sabine Ziegler (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der KKG), Informationen für Journalisten (Auszug):
„Die Behandlung muss vom Kinderarzt verschrieben werden und wird von den Krankenkassen übernommen. Sie erfolgt auf der Basis der AWMF-Leitlinien (Psychische Störungen im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter). Aufnahmebedingung ist die vorherige Ausschöpfung aller ambulanten ärztlichen und psychologischen Therapiemöglichkeiten. Bei der psychotherapeutischen Behandlung von Kindern mit psychosomatischen Krankheits- und Störungsbildern werden wissenschaftliche Erkenntnisse der Verhaltenstherapie im klinischen Alltag umgesetzt.“
https://web.archive.org/web/20191111134036/https://psychosomatik.bkb-kinderklinik.de/aktuelles/aktuelle-themen-chronische-psychosomatische-erkrankungen/?we_objectID=92

Beim GBV wurden Säuglinge und Kleinkinder grundsätzlich einem „Trennung-straining“ unterworfen. Es scheint sich dabei nicht um Psychotherapie, sondern um die Misshandlung von Schutzbefohlenen gehandelt zu haben (s. 6.).

Am 20.11.2019 haben die BKB und Dr. Lion mir im Rahmen einer Abmahnung durch einen Rechtsanwalt mitgeteilt: „Es gibt keine solchen Leitlinienverstöße. In den Abteilungen unserer Mandatin wird ausnahmslos leitliniengerecht gearbeitet.“

17.02.2020: Auszüge aus dem dermatologischen Gutachten für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen in Berlin Brandenburg von Frau Dr. Carla Pistorius zum Fall „Karl“:
„Komplementärmedizinische Verfahren müssen nach Vorliegen kontrollierter Studien jeweils evaluiert werden, dann kann ihr Einsatz empfohlen werden. (S. 7) … Die Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen bietet ein von den aufgeführten Fachgesellschaften abweichendes Behandlungskonzept an. … Die von der Klinik erwähnten Evaluationsstudien sind entweder nicht publiziert oder so klein, dass ihre Ergebnisse nicht valide sind. Das in der Kinderklinik angebotene Behandlungskonzept entspricht nicht den Empfehlungen der aktuellen Leitlinien zur Neurodermitis. Das gilt sowohl für das Verständnis der Krankheit als auch die vorrangig psychosomatischen Therapieverfahren. (S. 9) … In den genannten Fachgesellschaften wird das Gelsenkirchener Konzept sehr kritisch beurteilt und eine leitliniengerechte Therapie und Diagnostik empfohlen. (S. 9) … Aus dermatologischer Sicht waren die medizinischen Maßnahmen bei Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Leitlinie nicht indiziert. … Eine Alternative wäre eine leitliniengerechte ambulante oder stationäre Therapie.“ (S. 10)
Anonymisierte Kopie des Gutachtens: www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de/MDKBB-GA.pdf

Ich stimme der Beurteilung des GBVs durch Frau Dr. Pistorius zu, halte es aber nicht für richtig, es indirekt als komplementärmedizinisches Verfahren zu bezeichnen. Das GBV hat vernünftige Verfahren nicht ergänzt, sondern war ein alternativmedizinisches Verfahren, durch das die herkömmlichen Methoden ersetzt werden sollten. Deshalb wurde das GBV von Prof. Stemmann anfangs auch als Gelsenkirchener Behandlungsmodell bezeichnet.

08.04.2020 (Aufruf einer Webseite der APPAP)
Der Therapieansatz ist „gesundheitsorientiert“, d.h. er beschäftigt sich mit den Ressourcen des erkrankten Menschen und seiner Familie und ist langfristig angelegt. Er basiert auf wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen der Stress- und Hirnforschung. Hierbei kümmern wir uns um Kinder bereits ab dem Säuglingsalter.“ https://archive.is/IVqq1

09.09.2020: Anonymisiertes Urteil zu Klage der BKB gegen Frau M., Großmutter des in der KKG mehr miss- als behandelten ND-Patienten „Karl“
Frau M. hat sich vergeblich bei der ÄKWL – siehe dazu www.reimbibel.de/Kritik-an-einem-Gutachten-von-Hendrik-Karpinski.pdf oder .htm – und erfolgreich bei der Krankenkasse ihres Enkelkinds beschwert. Außerdem hat sie sich auf der Facebook-Seite des Teams Wallraff über die „Behandlung“ ihres Enkels beschwert und dem Deutschen Kinderschutzbund geschrieben. Ihr Bericht auf Facebook wurde 11.000 mal geteilt.

Die BKB hat Frau M. vor dem Landgericht Berlin auf Unterlassung von Schmähkritik und unwahren Tatsachenbehauptungen sowie eine Klarstellung verklagt. Außerdem wurden Anwaltskosten und eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 € eingefordert. Die Klage war nur in einem von vielen Punkten erfolgreich, so dass festzustellen ist, dass sich die BKB bei diesem Rechtsstreit blamiert hat. Inzwischen gibt es das Urteil in vom Gericht anonymisierter Form. Ich habe es hier zugänglich gemacht: www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de/Urteil-BKB-gg-Manuela-H.pdf .

Noch am 18.10.2020 war auf einer Internetseite der KKG zu lesen:
„Die Abteilung für Psychosomatik arbeitet auf der Basis wissenschaftlicher Leitlinien – den sogenannten AWMF-Leitlinie: Psychische Störungen im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter. Diese wurden von den medizinischen Fachgesellschaften auf der Basis von Studien entwickelt. Unsere leitliniengerechte Arbeit ist also durch Studien wissenschaftlich abgesichert.“  https://archive.is/K9CUE

3.5 Hat Dr. Lion die Wissenschaftlichkeit des GBVs absichtlich vorgetäuscht?
 (1) Das GBV zur „Behandlung“ von ND der APPAP wich in Theorie und Praxis sehr stark von den o.a. beiden Leitlinien zur ND ab. Beide Leitlinien sprechen sich für eine Pflege der Haut sowie für lokale und systemische Behandlungen mit Medikamenten aus. Dr. Lion hielt es für richtig, solche Behandlungen möglichst zu vermeiden und nahm deshalb trockene, aufgekratzte und entzündete Haut sowie vermehrt auftretende Infektionen als über längere Zeit notwendig in Kauf. Schon allein dieser weitgehende Verzicht auf die bei ND üblichen Behandlungsmethoden ist ein grober Verstoß gegen von Fachgesellschaften erstellte Leitlinien und zeigt, dass sich das GBV weitgehend außerhalb dieser Normen bewegt hat.

(2) Beide ND-Leitlinien empfehlen zusätzliche, aber nicht ausschließliche psychosomatische und verhaltenstherapeutische Herangehensweisen und raten zur Beratung von Eltern an ND erkrankter Kinder. Von Trennungsangst als Ursache der ND, „Trennungstraining“, „Stressexposition“ oder „Stressimpfung“ als üblichen Behandlungsmethoden – dazu noch bei Säuglingen – ist in keiner dieser Leitlinien die Rede.

(3) Die „Behandlung“ der ND durch Dr. Lion ist personell und methodisch aus dem GBV von Stemmann hervorgegangen, auch wenn Stemmann in den letzten Jahren auf den Internetseiten der APPAP nicht mehr genannt wurde.

Es handelte sich beim GBV um eine zurecht umstrittene Außenseitermethode, die das meiste von dem, was in den o.a. ND-Leitlinien empfohlen wird, nicht befolgte.

(4) Die Verfasser der o.a. ND-Leitlinien und auch fast alle anderen Fachleute sind sich darin einig, dass die ND nicht ursächlich behandelbar und daher nicht heilbar ist. Herr Dr. Lion vertrat auch in diesem wichtigen Punkt – wie schon sein Vorgänger Prof. Stemmann – einen entgegengesetzten Standpunkt.

(5) Die angebliche Orientierung der APPAP an der o.a. Leitlinie für psychische Störungen ist bereits eine Folge der normdevianten Theorie und Praxis der APPAP. Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz dafür, dass ND durch Trennungsangst und Asthma durch „Revierangst“ verursacht wird. Entsprechend gibt es keine Empfehlungen in wissenschaftlich basierten Leitlinien, Kinder mit ND, Asthma oder Allergien mit einem „Trennungstraining“ zu behandeln.

(6) Die APPAP hat außerdem gegen die von ihr favorisierte Leitlinie zu psychischen Störungen bei Kindern verstoßen, indem sie bei vielen Kindern unter 18 Monaten eine Angststörung „diagnostiziert“ und bei Kindern unter 3 Jahren eine Form von „Verhaltenstherapie“ praktiziert hat, die fachlich und ethisch nicht vertretbar und nicht leitlinienkonform war.

(7) Dr. Lion hat sich nicht an AWMF-Leitlinien, sondern an den pseudomedizi-nischen Auffassungen Stemmanns orientiert, die zu wesentlichen Teilen auf Hamer zurückgingen. Stemmann hat seine abnormen Ansichten 2002 in seinem 335 Seiten umfassenden Buch „Selbstheilung (Spontanheilung) der Neurodermitis“ dargelegt. Zu den zahlreichen Umständen, die die geistige Nähe Lions zu Stemmann und damit auch zu Hamer belegen, gehören die folgenden beiden Tatsachen.

a) Lions Verständnis von ND, Asthma und Allergien wird in dem folgenden Text besonders deutlich, der jahrelang von der KKG und bis mindestens bis 2013 von dem Verein „AuK“ im Internet zugänglich gemacht wurde:
„Die pädiatrische psychosomatische Behandlung bei allergisch / chronischen Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten
Neurodermitis, Asthma, Heuschnupfen/ Regulationsstörungen wie Ess- und Schlafstörungen
Hier handelt es sich um ein ganzheitliches Modell, das die eigentliche Ursache der Erkrankung sucht und darauf die Behandlung aufbaut.
Es vertritt die Meinung, dass die Ursachen einer Krankheit stets in einer Gefühlsverletzung liegen, die den Erkrankten unerwartet getroffen hat und die durch bestimmte Auslöser verstärkt und erhalten bleibt. Das irritierte Immunsystem wird durch die Behandlung wieder in den Normbereich gebracht.
Die Gesundung kann so programmiert werden.

Behandlungspunkte:
Durch intensive Gespräche erkennen der erwachsene Betroffene bzw. die Bezugspersonen der Kinder, dass sie ihr Verhalten und ihre Einstellungen ändern müssen, um die Regelkreise, die die Krankheiten unterhalten, aufzuheben. Ein tägliches Entspannungstraining muss durchgeführt werden. Kinder erfahren eine liebevolle konsequente Erziehung. Die Ernährung soll vollwertig sein, d. h. säurearm und naturbelassen. Hauptallergene werden gemieden. Hilfe zur Selbsthilfe ist der Schlüssel zum Erfolg!“ http://archive.is/gXreO

Die „Meinung, dass die Ursachen einer Krankheit stets in einer Gefühlsverletzung liegen“ und bei chronischen Krankheiten Selbsthilfe der Schlüssel zum Erfolg sei, fällt völlig aus dem Rahmen der evidenzbasierten Medizin und geht auf Hamer zurück.

b) Frau Tina Cromme, Fachärztin für Innere Medizin, Gut Sanderbusch 1, 26452 Sande, hat im Mai 2019 gemeinsam mit dem Kinderarzt und Buchautor Dr. Herbert Renz-Polster Herrn Dr. Lion in der KKG aufgesucht. Frau Cromme schrieb mir dazu:

„Kurt-André Lion hat während meines Besuchs in Gelsenkirchen mit Dr. Renz-Polster zusammen sich zu folgender Aussage hinreißen lassen: Ich fragte, warum denn nie eine deutliche Distanzierung von Stemmann erfolgt sei. Daraufhin entgegnete Lion aufgebracht, dass keinerlei Distanzierung notwendig sei, Stemmann sei ein ganz ausgezeichneter Lehrer gewesen. Dann deutete er auf meine Ausgabe des Buchs Selbstheilung (Spontanheilung) der Neurodermitis, welches vor mir auf dem Tisch lag und sagte: „Sie haben da ein sehr gutes Buch. Da steht eigentlich alles drin!““

Insgesamt ist auf Basis der in den Abschnitten 2 und 3 dargestellten Tatsachen festzustellen, dass es sich bei Behauptungen von Dr. Lion, der KKG und der BKB, sie würden sich an AWMF-Leitlinien und dem Stand der Wissenschaft orientieren, um Täuschungsmanöver gehandelt hat. Es ist nicht anzunehmen, dass Dr. Lion tatsächlich davon überzeugt war, dass er sich bei seiner „Behandlung“ von Kindern mit ND, Asthma und Allergien überwiegend an wissenschaftlichen Leitlinien und dem Stand der Wissenschaft orientiert hat.

Zwar stand es Lion im Rahmen seiner Berufsfreiheit zu, übliche Normen ärztlichen Handelns zu ignorieren, es war ihm aber nicht erlaubt, die Öffentlichkeit sowie Krankenkassen und deren Verbände darüber systematisch zu täuschen und den falschen Eindruck hervorzurufen, die Behandlung von ND, Asthma und Allergien in seiner Abteilung würde sich an wissenschaftlichen Leitlinien und dem Stand der Wissenschaft orientieren.

4. Vortäuschen von Heilungen
4.1 Vage Versprechungen von Heilungen
ND, Asthma und Allergien sind behandelbar, aber meines Wissens nicht heilbar. Prof. Stemmann hat spätestens ab 1987 öffentlich behauptet, ND sei heilbar und dies später auch über Asthma und Allergien gesagt. Auch Stemmanns Nachfolger Lion hat durch solche Aussagen immer wieder suggeriert, dass die APPAP wesentlich mehr zu bieten hat als die Linderung von Krankheits-symptomen.

Im Folgenden soll an einigen Beispielen verdeutlicht werden, wie die KKG auch noch in den letzten zehn Jahren immer wieder wahrheitswidrig behauptet hat, ND, Asthma und Allergien seien heilbar, oder es könne zumindest die Gesundung oder die Selbstheilung dieser Krankheiten wesentlich gefördert werden:

14.03.2011: Vortrag von Dr. Kurt-André Lion (Essen, Pfarrsaal St. Joseph):
„Allergien sind heilbar. Psychosomatische Betrachtung von Allergien – Was kann der Betroffene zu seiner Selbstheilung beitragen?“

24.03.2011: Vortrag von Dr. Kurt-André Lion (Düsseldorf, Bürgerhaus Bilk)
„Neurodermitis und Asthma sind heilbar“

27.04.2013: Dr. Kurt-André Lion:
„Asthma bronchiale ist heilbar. Der Betroffene muss sich selbst heilen“
https://web.archive.org/web/20200202145109/https://www.auk-ov-straubing.de/index_2.php?id=19&sid=zmTuSJNg5P2SY1khaxru5f185859d5a8

26.08.2014 (Aufruf der Webseite), Allergie- und umweltkrankes Kind e.V. (AuK) bietet weiterhin Bücher von E.A. Stemmann an:
„Neurodermitis ist doch heilbar: Es geht um mehr, als nur um die Behandlung der Haut (E.A. Stemmann und S. Stemmann) Preis 32,00 EUR (inkl. Versandkosten), 249 Seiten ;

Asthma bronchiale ist heilbar Prof. Dr. E.A. Stemmann Preis 20,50 EUR (inkl. Versandkosten) https://web.archive.org/web/20140826140905/http://bundesverband-allergie.de/wir-uber-uns/materialien/     https://www.amazon.de/Neurodermitis-ist-doch-heilbar-Behandlung/dp/3000328297

Das Buch „Neurodermitis ist doch heilbar“ ist bei Amazon „currently unavailable“.
Das Buch „Asthma bronchiale ist heilbar“ konnte ich bei Amazon nicht finden.

18.01.2016 (Aufruf einer Webseite des Bundesverbands AuK)
„Patienten wie Betroffene erlernen Entspannungstechniken, eine liebevolle konsequente Erziehung und stellen bei den Allergien die Ernährung auf eine gemüsebetonte Vollwertkost um. Ziel ist, die Selbstheilungskräfte zu mobilisieren. Seit 30 Jahren nunmehr behandelt ein multiprofessionelles Team auf der psychosomatischen Station die Betroffenen – mit grandiosen Erfolgen!“

https://web.archive.org/web/20160118234738/http://bundesverband-allergie.de/behandlung/

15.04.2016, Vortrag von Dr. Lion bei der AOK Straubing: „Allergien sind heilbar – Was können wir hierbei von der Psyche lernen?https://web.archive.org/web/20160617131801/http://auk-ov-straubing.de/

10.05.2016 (Aufruf einer Webseite der APPAP)

„Insgesamt erreicht das Gesamtkonzept eine so hohe Effektivität, dass den meisten Patienten langfristig Symptom bzw. Störungsfreiheit bei einer „normalen“ Lebensführung ohne dauerhafte Einschränkungen bzw. Anwendungen möglich ist.“
https://tinyurl.com/APPAP-2016

22.07.2017 (Aufruf der Webseite)

Dr. Lion hat 2016 behauptet, nicht zu heilen, sondern die Selbstheilung zu fördern:
„Neben vielen Fragen, die an Dr. Lion gestellt wurden, löste eine Antwort großes Erstaunen aus. „Können Sie sagen, wie viele Patienten Sie in ihren Berufsjahren schon geheilt haben?“. Dr. Lion antwortet prompt: „Ich habe 0 = Null Personen geheilt. Alle anderen Heilungen, und der Prozentsatz liegt sehr hoch, sind Selbstheilungen. Wir schulen die Menschen lediglich dahingehend, bestmögliche Bedingungen für den Selbstheilungsprozess zu schaffen.“
https://web.archive.org/web/20170922140354/http://auk-ov-straubing.de/

12.04.2018: Vortrag von Dr. Lion an der KKG: „Allergien sind heilbar!“
„Auf Erkenntnissen von Stress- und Hirnforschung beruhend bietet die Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen ein ganzheitliches Konzept zur Behandlung allergischer Erkrankungen (Neurodermitis, Asthma bronchiale, Heuschnupfen) an. Diese Erkrankungen werden durch Stress gefördert und verstärkt. Mittels einer psychosomatischen Betrachtungsweise und der Durchführung verhaltenstherapeutischer Maßnahmen wird die Heilung durch den Betroffenen selbst gefördert.“ https://web.archive.org/web/20190927070416/https://psychosomatik.bkb-kinderklinik.de/aktuelles/termine-und-veranstaltungen-kinderklinik-jugendklinik-gelsenkirchen/?we_objectID=75

09.10.2017,Vortrag von Dr. Kurt-André Lion im Evangelischen Familienzentrum in Essen: „Allergien sind heilbar!
https://www.diakoniewerk-essen.de/content/tablefiles/pagefiles/254/2017-3%20plakat%20vortrag%2C%20dr.%20lion%2C%2023.5.%2C%20allergien%20%28korr.%29.pdf

27.10.2018 (Aufruf der Webseite)
„Die Therapie stellt eine Intensivbehandlung dar, in der viele aufeinander abgestimmte medizinische und therapeutische Module die Effekte erzeugen, die letztlich zu der erwünschten Heilung bzw. Stabilisierung des Kindes führen.“ https://web.archive.org/web/20181027163052/https://psychosomatik.bkb-kinderklinik.de/therapie/multimodale-3-phasen-therapie-lion-langer/

05.02.2020 (Aufruf der Webseite)
„Psychosomatische Krankheiten werden als Stresskrankheiten begriffen, die sich durch verhaltensmedizinische Interventionen beeinflussen lassen. Die Veränderung ungünstiger Stressmuster (körperliche Reaktionen, Verhaltensweisen) durch nachhaltige Lernerfahrungen führt zur Genesung.“  https://archive.is/IVqq1  (lange Ladezeit)

4.2 Konkretes Vortäuschen von großen Heilerfolgen
Prof. Stemman hat schon 2005 für das GBV eine Heilungsrate von 80 Prozent reklamiert. Ab 9/2016 hat die APPAP wahrheitswidrig Heilungen von ND, Asthma und Allergien in zumindest 87% der Fälle versprochen.

Solche unseriösen Versprechen gab es möglicherweise auch in der Zeit von 2009 bis 2015. Diese sind mir aber möglicherweise nicht bekannt geworden, da ich mich von 2009 bis etwa Mitte 2018 nicht mehr um die APPAP gekümmert habe. Die BKB, Herr Dr. Gerrit Lautner (ärztlicher Direktor der KKG), Herr Dr. Lion und Herr Dietmar Langer hatten mir im Herbst 2008 per Rechtsanwalt wegen „unsachlicher Verunglimpfungen“ mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 Euro gedroht. Ich würde massiv die Reputation der BKB „und die dort tätigen Ärzte angreifen und gegen diese in vollkommen unsachlicher Weise Stimmung machen“.

Diese Vorwürfe waren zum Teil richtig, weil meine Kritik tatsächlich geeignet war, den Ruf der BKB zu schädigen. Die Wahrheit über die skandalösen Geschehnisse an der KKG und deren Hintergründe ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen, war aus meiner Sicht aber notwendig. Vorrang hatte für mich der Schutz der Kinder vor Misshandlungen in der KKG sowie später durch von der KKG beeinflusste Eltern.

Bei einem Gespräch am 22.10.2008 in einer Kanzlei in Essen haben mir dann der Geschäftsführer der BKB und dessen Anwalt außerdem mit einer Klage wegen Geschäftsschädigung in Höhe von 800.000 Euro gedroht. Soweit es um die Scharlatanerie an der KKG ging, hatte ich damals sehr schlechte Erfahrungen mit staatlichen und staats-nahen Institutionen gemacht und deshalb resignierend viele meiner Internetartikel gelöscht und meine kritisch-aufklärerischen Aktivitäten eingestellt.

Die Quote von 87 Prozent geht anscheinend auf die 2. ND-Studie der KKG zurück, über die im Jahr 2000 in einem Vereinsblatt und 2002 in dem im Eigenverlag erschienenen Buch „Selbstheilung (Spontanheilung) der Neurodermitis. Das Gelsenkirchener Behandlungsverfahren“ von E.A. Stemmann und S. Stemmann berichtet wurde. Darin wurde aber nur über eine Besserung des Zustands der Haut berichtet:

„In einer weiteren prospektiven Studie (Langer, Dissertation, im Druck) an 40 Kindern im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren, die im Jahr 1998 behandelt und ein Jahr später nachuntersucht wurden, wurde ebenfalls der Behandlungserfolg überprüft. Die Eltern wurden gebeten, die Behandlung zu beurteilen. … Der Zustand der Haut wurde in 87% als gebessert angegeben. … Der Neurodermitiskranke heilt sich selbst!“ S. 268

Zunächst wurde eine Heilungsrate von 87% nur angedeutet:
23.08.2001, Bericht in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ)
„In den letzten Jahren hatten wir eine Erfolgsquote von 87%, weiß Ulrich Neumann, erster Vorsitzender des AuK zu berichten.“

30.03.2005, Bericht im Hamburger Abendblatt über das GBV
„Nach Auskunft der Gelsenkirchener Kinderklinik werden 80% aller Kinder mit Neurodermitis dank dieses Programms innerhalb von zwei Jahren geheilt.“ http://archive.is/aMdnK

24.05.2005, Vortrag im katholischen Pfarrheim Bodenwerder
Anke König vom Ortsverband Bodenwerder des Vereins „AuK“ schreibt in Ihrer Ankündigung eines Vortrags von Prof. Stemmann:
„Wir vertreten das „Gelsenkirchener Behandlungsverfahren“, das in der Kinderklinik Gelsenkirchen mit einem Heilungserfolg von 87 % praktiziert wird.
https://web.archive.org/web/20060714012100/http://www.holzminden.com/maria/unsere_gemeinde/allergie_selbsthilfegruppe.html

06.09.2005, Ankündigung eines Vortrags an der VHS Dorsten, Überschrift: „Neurodermitis ist heilbar“, erster Satz der Ankündigung: „Vorgestellt wird das Gelsenkirchener Behandlungsverfahren, das auf eine Heilungsrate von 87 % verweist.“
https://web.archive.org/web/20060114011100/http://www.dorsten.de/Dokumente/VHS_2-05.pdf  S.11/91 des PDFs

Von 9/2016 bis 5/2020 hat die KKG wahrheitswidrig über die Hertener Allge- meine Zeitung und über eigene Internetseiten verbreitet, ND, Asthma und Allergien würden in zumindest 87 Prozent der Fälle geheilt:
„Der psychosomatische Ansatz bei der Behandlung von Neurodermitis, Asthma, Allergien in der Kinderklinik Gelsenkirchen versprach Heilung – zumindest in 87 % der Fälle. Das schien geradezu unglaublich. Doch es funktionierte.“
https://www.kjkge.de/Inhalt/Aktuelles_Presse/_Presse_Meldungen/AuK.php

Diese Seite ist nicht mehr aufrufbar. Der auf dieser Pressemeldung basierende Text in der Hertener Allgemeinen vom 07.09.2016 wurde aber von der von Dr Lion geleiteten APPAP ins Netz gestellt und von archive.org hier gespeichert:
https://web.archive.org/web/20191213181926/https://psychosomatik.bkb-kinderklinik.de/psychosomatik/_media/medienberichte/Hertener-Allgemeine-vom-07-09-2016.pdf

Die Pressemeldung selbst wurde nachweislich von der KKG zumindest 2017, 2019 und 2020 im Internet zugänglich gemacht:
https://web.archive.org/web/20170315030507/https://www.kjkge.de/Inhalt/Aktuelles_Presse/_Presse_Meldungen/AuK.php  (Aufruf: 15.03.2017)
http://archive.is/rKSZe (Aufruf 09.12.2019)
http://archive.is/vlPwS (Aufruf: 31.05.2020)

Es wurde also wahrheitswidrig von 9/2016 bis Ende Mai 2020 von einer Zeitung und auf Webseiten der KKG und der APPAP behauptet, zumindest 87% der Kinder mit ND, Asthma oder Allergien würden durch die „einzigartige komplexe Behandlung dieser Erkrankungen“ geheilt.

Zur Frage des Therapieerfolgs bei Asthma und Allergien scheint die KKG bisher noch überhaupt keine Studie vorgelegt zu haben. Dies hat indes die KKG sowie die APPAP und deren Selbsthilfeverein AuK nicht daran gehindert, auch bei diesen Krankheiten der Öffentlichkeit Heilungen in zumindest 87% der Fälle vorzutäuschen. Meine Kritik an den drei ND-Studien der KKG ist hier zu lesen: www.reimbibel.de/GBV-Studien.pdf oder .htm.

Das Kriterium „Prozentsatz der Besserungen“ ist geeignet, bei Laien und forschungsmethodisch nicht versierten Fachleuten große Therapieerfolge vorzutäuschen. Es reichen schon sehr viele kleine Besserungen, um auf hohe Besserungsraten zu kommen. Da Säuglinge und Kleinkinder mit ND bevorzugt zu einem Zeitpunkt in der APPAP  „behandelt“ wurden, wenn die zu starken Schwankungen neigende ND gerade besonders stark ausgeprägt war, und die Symptomatik bei Kindern von 0 bis 4 Jahren eine stark rückläufige Tendenz hat, sind häufige Besserungen auch bei weitgehendem Verzicht auf Cremes, Salben und Medikamente unabhängig von einer „Behandlung“ mit dem GBV zu erwarten.

Vortrag von Dr. Kurt-André Lion im Gemeindesaal Brandenbusch (Essen) im Mai 2017:
„Die Klinik behandelt seit 30 Jahren Kinder und Jugendliche, zunehmend auch Erwachsene, mit Allergien, Asthma und Neurodermitis. 87 Prozent der Betroffenen sind nach ein bis anderthalb Jahren gesund, wenn Sie auf Station Erlerntes konsequent umsetzen, erklären die Organisatoren der Veranstaltung.“
https://www.lokalkompass.de/essen-sued/c-ratgeber/ueber-allergien-und-ihren-zusammenhang-mit-der-psyche-informiert-ein-vortrag-in-bredeney_a760068

14.06.2018,Leserkommentare von Frauke Döllekes, 1. Vorsitzende des Vereins „AuK“, in der ZEIT:
„Wir alle durften aber die Erfahrung machen, dass wir sehr wohl! sehr aktiv am Selbstheilungsprozess mitwirken konnten und Erfolg hatten. Die psychosomatische Behandlung geht an die Ursachen und macht keine reine Symptombekämpfung. Insofern ist es ein sehr!!!! hilfreicher Weg, der zumindest einen Versuch wert ist. 87 % der Menschen, die ihn gegangen sind, sind gesung!Nach 30 Jahren Entwicklung, Forschung und Erfahrung und 87% Erfolgen, lohnt in jedem Fall ein Blick auf diesen Weg … Seit 30 Jahren werden Neurodermitis, Asthma und Allergien sehr erfolgreich in der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen behandelt. Betroffene und Patienteneltern werden hier geschult, wie es gelingt die Selbstheilungskräfte zu mobilisieren. Ohne Crèmes, ohne Hilfsmittel – mittels Stressregulation. Und das gelingt in 87 % der Fälle. Somit verlieren diese teuflischen Erkrankungen ihre Schrecken! Wir vom Selbsthilfeverein haben es selber erlebt. Nach ein bis anderthalb Jahren ist der Spuk vorüber.“ https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2018-05/neurodermitis-kinder-eltern-chronische-hautkrankheit/seite-2

Über den Verein „AuK“ habe ich ausführlich hier berichtet: www.reimbibel.de/GBV-AuK-Allergie-und-umweltkrankes-Kind.pdf oder .htm.

Der Verein wurde nicht – wie von ihm behauptet – 1992 von Eltern, sondern 1988 auf Initiative von Prof. Stemmann gegründet. Sein Vorsitzender war zunächst ein kranker alter Mann mit Asthma, um den sich Prof. Stemmann persönlich gekümmert hat. Eltern sollten sich gegenseitig helfen und Werbung für das GBV machen. AuK stellte eine Filterblase dar, da die Aktivisten und viele Mitglieder des Vereins davon überzeugt waren, dass der Rückgang von ND und Asthma bei deren Kindern dem GBV zu verdanken war.

Schon die langjährige zunächst 2. und dann 1. Vorsitzende des Vereins, Frau Annegret Braun, die mir persönlich außerordentlich sympathisch war, war eine völlig kritiklose Bewundererin des „Herrn Professor“.  Eltern, die vom GBV enttäuscht waren, werden eher nicht Mitglied dieses Vereins geworden sein.

Der Bundesverband „AuK“ scheint seine Tätigkeit schon längere Zeit vor der Schließung der APPAP eingestellt zu haben.

Ab dem 29.06.2019 habe ich den folgenden von mir verfassten Übersichtsartikel ins Netz gestellt:
„DER GELSENKIRCHENER KLINIKSKANDAL Eine Kritik des pseudomedizinischen „Gelsenkirchener Behandlungsverfahrens“ (GBV) der Kinderklinik Gelsenkirchen zur angeblichen Heilung von Asthma und Neurodermitis“.

Eine Fassung dieses Artikels vom 09.10.2019 wurde von archive.org am 15.10.2019 gespeichert:  https://web.archive.org/web/20191015133458/http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.pdf . Diese umfangreiche Kritik des GBVs enthielt auf Seite 2 u.a. diese beiden Absätze:

„Die Behauptung Stemmanns, durch das GBV würden innerhalb eines Jahres 80% der an ND erkrankten Kinder geheilt, wird nicht durch die beiden von der Klinik selbst durchgeführten Elternbefragungen gedeckt. Diese methodisch äußerst schwachen Studien berichten gar nicht über Heilungen und belegen wegen zeitlicher Selektionseffekte, Spontanremissionen, völlig fehlender ärztlicher Diagnostik und anzunehmender Dankbarkeitseffekte noch nicht einmal, dass das GBV überhaupt bei der ND des Kindes therapeutisch wirksam war. Zur Wirksamkeit des GBVs bei Asthma wurde keine Studie vorgelegt. Kurzfristige Schädigungen von Kindern, Eltern und Krankenkassen sind offensichtlich eingetreten, langfristige Schädigungen von Kindern und Eltern zu befürchten. Durch das GBV und Stemmann wurde außerdem die gemeingefährliche GNM Hamers aufgewertet, z.B. www.neue-medizin.de/html/dok_11.html.

Am 15.10.2019 hat archive.org meine Kritik an einem Gutachten von Hendrik Karpinski gespeichert. Darin schrieb ich u.a.:
„2.5 Kinderklinik Gelsenkirchen und Selbsthilfeverein AuK behaupten wahrheitswidrig, Allergien könnten in 87% der Fälle geheilt werden (Beispiele)
Pressestelle der KKG (Aufruf am 15.03.2017):
„Der psychosomatische Ansatz bei der Behandlung von Neurodermitis, Asthma, Allergien in der Kinderklinik Gelsenkirchen versprach Heilung – zumindest in 87 % der Fälle. Das schien geradezu unglaublich. Doch es funktionierte.“ 
https://web.archive.org/web/20170315030507/https://www.kjkge.de/Inhalt/Aktuelles_Presse/_Presse_Meldungen/AuK.php

Die BKB und Dr. Lion haben nachweislich meinen Übersichtsartikel und meine Gutachten-Kritik zur Kenntnis genommen. Aber statt ihr wahrheitswidriges 87%-Heilungsversprechen aus dem Netz zu nehmen und zu einer leitlinien-konformen Behandlung überzugehen oder die APPAP zu schließen, haben sie versucht, mich durch ein Anwalts-Drohschreiben vom 20.01.2019 einzuschüchtern. In dieser 21-seitigen Abmahnung einer „berühmten“ und nicht ganz unumstrittenen Kölner Anwaltskanzlei haben die BKB und Dr. Lion viele meiner Äußerungen in meinem Übersichtsartikel und einige in meiner Gutachten-Kritik angegriffen. Zu meiner Kritik, es seien Heilungen in zumindest 87% der Fälle vorgetäuscht worden, haben sie sich aber nicht geäußert.

Meine beiden Artikel habe ich wegen dieser Abmahnung leicht überarbeitet und dann wieder ins Netz gestellt:
www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.pdf oder .htm ;
www.reimbibel.de/Kritik-an-einem-Gutachten-von-Hendrik-Karpinski.pdf oder .htm. Ein Ermittlungsverfahren gegen mich hat es in dieser Sache bisher nicht gegeben.

Auch für die unrealistische Darstellung der APPAP durch die DRV Knappschaft-Bahn-See, die 2019 erschien, ist Dr. Lion mitverantwortlich:
„Psychosomatische Krankheiten werden als Stresskrankheiten begriffen, die sich durch verhaltensmedizinische Interventionen beeinflussen lassen. Die Veränderung ungünstiger Stressmuster durch spezielle Lernerfahrungen führt zur Genesung.“
https://web.archive.org/web/20201125064846/https://www.knappschaft-kliniken.de/Inhalt/Unternehmen/endversion_2019_korrigiert_für_web.pdf S. 134/226

4.3 Hat Dr. Lion große Heilerfolge absichtlich vorgetäuscht?
Dr. Lion waren die drei Studien der KKG zur angeblichen Wirksamkeit von deren ND-„Behandlung“ seit spätestens 2011 bekannt. Die Studien 1 und 2 waren im Jahr 2000 im AuK-Brief 5/2000 https://web.archive.org/web/20030323174609/www.kinderklinik-ge.de/Schriften/Behandlungserfolg.pdf
sowie zusätzlich 2002 in dem ND-Buch von Stemmann und Stemmann (S. 265-271) „veröffentlicht“ worden. Lion ist zudem Erstautor der 3. ND-Studie.

Es war Dr. Lion bekannt, dass in allen drei Studien nicht über Heilungen der ND berichtet wurde. In Studie 1 ging es um die Erfolge der Bemühungen der Eltern der Kinder, und in den Studien 2 und 3 wurden lediglich Besserungen des Hautzustands dargestellt. Als Arzt muss sich Dr. Lion darüber im Klaren gewesen sein, dass es weder für eine Heilungsrate von zumindest 87 Prozent bei ND noch für Heilungen durch das GBV bei Asthma oder Allergien wissenschaftliche Evidenz gab.

Außerdem dürfte Dr. Lion seit 2005 meine 16-seitige, detaillierte Kritik an den Studien 1 und 2 bekannt gewesen sein:  http://www.reimbibel.de/Heilung-der-Neurodermitis-durch-GNM.pdf oder .htm. Eine Kopie dieser Kritik hatte ich Anfang 2005 dem Geschäftsführer der BKB geschickt. Dieser hat darauf gemeinsam mit Prof. Stemmann mit einer Abmahnung reagiert.

Meine Kritik an der 3. Studie ist Dr. Lion spätestens im November 2019 bekannt geworden, da er mir 11/2019 gemeinsam mit der BKB eine Abmahnung wegen Behauptungen in zwei kritischen Artikeln von mir zum GBV geschickt hat.

Herrn Dr. Lion dürfte schon als Assistenzarzt der KKG klar gewesen sein, dass die ND auch nach langer Symptomfreiheit erneut auftreten kann, und man deshalb von einer Symptomfreiheit bei Kleinkindern ein Jahr nach Beginn des GBVs nicht auf eine dauerhafte Heilung schließen kann. Weder er noch Prof. Stemmann haben Daten vorgelegt, die zeigen, dass dem GBV unterzogene Kinder danach 10 oder 20 Jahre lang symptomfrei bleiben.

Es ist anzunehmen, dass Dr. Lion sich immer bewusst war, dass seine konkreten Heilungsversprechen, vor allem angebliche Heilungen von ND, Asthma und Allergien in zumindest 87% der Fälle, nicht auf empirischen Befunden basierten.

5. Verdacht des Abrechnungsbetrugs gegenüber Krankenkassen (§ 263 StGB)
Das GBV hätte nicht so viel Schaden anrichten können, wenn es der KKG und ab 2002 auch der BKB nicht gelungen wäre, die meisten Krankenkassen von dessen Nutzen und Notwendigkeit zu überzeugen. Mein Verdacht, Herr Dr. Lion könnte Krankenkassen betrogen haben, gründet sich auf die Tatsache, dass er – wie teilweise schon dargelegt – durch unwahre Behauptungen und die Unterdrückung von problematischen Tatsachen, die für eine Beurteilung des GBVs relevant waren – die Öffentlichkeit in Hinblick auf das GBV systematisch und über viele Jahre hinters Licht geführt hat. Es erscheint unwahrscheinlich, dass sich die BKB unter Mitwirkung von Dr. Lion gegenüber den Krankenkassen und deren Verbänden und Einrichtungen gänzlich anders verhalten hat. Zu den Budgetverhandlungen zwischen der BKB und den Kassenverbänden und Überprüfungen des GBVs durch die Kassen liegen mir aber bisher keine einschlägigen Texte vor.

Herr Dr. Lion hat offensichtlich wie schon sein Vorgänger Stemmann Upcoding betrieben, indem er bei Kindern mit ND, Asthma und Allergien angebliche psychische Störungen als Ursachen der Erkrankungen „diagnostiziert“ hat, die angeblich einer aufwändigen, stationären Verhaltenstherapie und einer Ernährungsumstellung bei den Kindern sowie einer intensiven Beratung und psychologischen Behandlung der Mütter mit anschließender Begleitung durch den Verein „AuK“ bedurften. (Zum Problem des Upcoding:
www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/12-06/index.php?sz=6 .)

Lion hat wahrheitswidrig behauptet, diese „Behandlungen“ seien wissenschaft-lich abgesichert und orientierten sich an den Leitlinien der AWMF. Das medizi-nisch nicht indizierte und ethisch nicht vertretbare „Trennungstraining“ in der „Mäuseburg“ wurde dreist als gesundheitsorientierter Therapieansatz angepriesen, der sich mit den Ressourcen des erkrankten Menschen beschäftigt.

Anscheinend haben – auch in den letzten 10 Jahren – die meisten Krankenkassen die Kosten für diese pseudomedizinische „Behandlung“ von ND, Asthma und Allergien übernommen.

Die Überprüfung der Erstattungsfähigkeit des GBVs ist meines Wissens von regionalen Krankenkassenverbänden vorgenommen worden. 2010 oder 2011 könnte auch der Spitzenverband Bund des Medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenversicherungen (MDK-SV) bzw. dessen MDS tätig geworden sein, denn 2011 ist im MDK-forum (Heft 3, S. 11f) ein positiver Bericht über das GBV erschienen.

Auf welche Weise die BKB Krankenkassenverbände oder einzelne Kassen von der Erstattungsfähigkeit des GBVs zur „Behandlung“ von ND, Asthma und Allergien überzeugt hat, ist für die Frage des Abrechnungsbetrugs natürlich von zentraler Bedeutung.

– Wurde vorgetäuscht, dass das GBV wissenschaftlich fundiert und leitliniengerecht ist?

– Dass Heilungen bei sehr vielen oder sogar bei zumindest 87% der Patienten erzielt wurden?

– Wurde verschwiegen, dass nicht die Kinder, sondern deren Mütter im Zentrum der „Behandlung“ standen?

– Wurde die psychische Schädigung von Kindern (und wohl auch Müttern) durch das „Trennungstraining“ verschwiegen?

– Wurde verschwiegen, dass die Eltern vor Beginn der „Behandlung“ unzureichend über die psychischen Belastungen von Säuglingen, Kleinkindern und deren Müttern durch das GBV aufgeklärt wurden?

– Dass bei ND grundsätzlich Kratzen und eine akute Verschlechterung des Hautzustands in Kauf genommen wurden?

– Dass eine medikamentöse Linderung der ND-Symptome nur in Ausnahmefällen vorgesehen war?

– Dass eine Umstellung der Ernährung auch bei Patienten angeordnet wurde, bei denen schon ärztlich bestätigt worden war, dass keine Nahrungsmittel-allergie vorliegt?

Eigentlich hätte gemäß § 135 SGB V (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) verfahren werden müssen. Nach meinen Kenntnissen hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss der gesetzlichen Krankenversicherungen (G-BA) aber nie mit dem GBV beschäftigt. Es ist jedenfalls nicht auf dessen Listen von zugelassenen, nicht zugelassenen oder in Überprüfung befindlichen Verfahren zu finden: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2121/KHMe-RL_2020-01-16_iK-2020-04-09.pdf .

Welche Kassen vorübergehend oder sogar dauerhaft nicht zu einer Kostenübernahme bereit waren, ist mir nicht bekannt. Im Internet konnte ich dazu nur dies finden:

„Zahlreiche Studien dokumentieren die Wirksamkeit der Methode, trotzdem ist die Zukunft der Therapie gefährdet. Denn eine Reihe von Krankenkassen, insbesondere Ersatzkassen, verweigern den hilfesuchenden Familien inzwischen die Zusage, die Therapiekosten zu übernehmen. … „Die Kassen verweigern die Kosten, weil ihrer Meinung nach ein Schulungsprogramm von sechs mal zwei Stunden Unterricht ebenso erfolgreich sein soll“, so Werner Neugebauer, Geschäftsführer der Kinderklinik.““
http://www.reimbibel.de/GBV-Ersatzkassen-wollen-nicht-zahlen-2003.pdf 

Die stellvertretende Vorsitzende des Vereins „AuK“, Frau Annegret Braun, hat daraufhin im AuK-Brief 4/2003 (Auflage: 2.700 !) den folgenden Aufruf veröffentlicht:
Liebe Mitglieder,
Wir benötigen Ihre Hilfe: die psychosomatische Behandlung des naturwissenschaftlichen GE-Modells von Prof. Stemmann ist in Gefahr. Trotz großer Heilungserfolge weigern sich einige Krankenkassen, die Kosten zu übernehmen. Wir möchten diese Problematik persönlich der Gesundheitsministerin vortragen. Dafür brauchen wir noch viele Unterschriften aus Ihrem Umkreis. Die Listen, Briefe, usw. sollten individuell abgefasst werden; das löst erhöhte Aufmerksamkeit aus. Wir danken Ihnen
Ihre Annegret Braun“

Spätestens ab 2006 wurde das GBV als OPS 9-402.1-Behandlung codiert und entsprechend mit den Kassen abgerechnet:
www.reimbibel.de/GBV-Qualitaetsberichte.pdf .

Eine solche stationäre Behandlung ist regelmäßig wesentlich teurer als eine ambulante Therapie. Zuletzt dürfte das dreiwöchige GBV die Krankenkassen ca. 5.000 Euro pro Patient gekostet haben. Laut den vorliegenden Qualitäts-berichten der BKB sind von der KKG von 2013 bis 2018 insgesamt 1307 Patienten nach OPS 9-402.1 „behandelt“ worden.

In dieser Zeit wurde 795 mal die ICD-10-Diagnose F93 gestellt und umgangs- sprachlich als „Emotionale Störung mit Trennungsangst des Kindesalters“ bezeichnet. Ich vermute, dass zumindest die meisten dieser Patienten unter ND bzw. einem atopischen Ekzem (L20) litten, habe aber entsprechende Diagnosen in den Qualitätsberichten nicht finden können.

In 203 Fällen wurde die Diagnose F54 (Psychologische Faktoren oder Verhaltensfaktoren bei anderenorts klassifizierten Krankheiten) gestellt. Hier dürfte es sich ganz überwiegend um Asthma bronchiale handeln, das ebenfalls nach OPS 9-402.1 „behandelt“ wurde.

Das GBV bei den o.a. Krankheiten wäre medizinisch nur indiziert gewesen, wenn das stationäre Angebot der KKG regelmäßig zu deutlich besseren Ergebnissen geführt hätte als ambulante Verfahren. Dies wäre z.B. dann der Fall gewesen, wenn die in Fachkreisen als immer noch unheilbar geltende ND bei den meisten Kindern tatsächlich innerhalb von einem Jahr durch das GBV geheilt worden wäre. Dies war jedoch nicht der Fall. Außerdem kann von einer Symptomfreiheit bei intermittierend auftretenden Krankheiten nach einem Jahr nicht auf eine dauerhafte Heilung geschlossen werden.

Zur Wirksamkeit der „Behandlung“ von Asthma und Allergien durch die APPAP hat die KKG anscheinend nie eine Untersuchung vorgelegt. Es gab daher keine wissenschaftlich fundierte Begründung und damit auch keine Indikation für das GBV bei ND, Asthma und Allergien. Zumindest bei den psychisch stark durch das GBV belasteten Säuglingen und Kleinkindern könnte es sich daher regel-mäßig um die Misshandlung von Schutzbefohlenen gehandelt haben.

Für die leitlinienwidrige „Behandlung“ von ca. 800 Kindern mit ND und ca. 200 Kindern mit Asthma in den Jahren 2013 bis 2018 dürften die Kassen etwa fünf Millionen Euro (1.000 mal 5.000 Euro) bezahlt haben.

Das aus dem Größenwahn von Hamer und Stemmann geborene GBV war als stationäres Verfahren von Anfang an unter Erfolgsdruck. Es trat mit dem aus dem Wunschdenken und der Selbstüberschätzung von Prof. Stemmann kommenden Anspruch auf, zum Wohle von Kindern, Familien und Krankenkassen wesentlich mehr leisten zu können als Kollegen, die Kinder mit ND, Asthma und Allergien ambulant behandelten:

 „Würde das Gelsenkirchener Behandlungsverfahren Teil der Regelversorgung, so hätte das hohe gesundheitspolitische Bedeutung – den Betroffenen und ihren Familien könnte jahrelanges Leid und der Solidargemeinschaft unnötige Kosten erspart werden.“
Stemmann EA, Starzmann G, Langer D: Wirksamkeit der Behandlung der Neurodermitis nach Prof. Dr. E.A. Stemmann, AUK-Brief 5/2000, Bundesverband Allergie- und umweltkrankes Kind e.V., S. 4, http://web.archive.org/web/20030323174609/http:/www.kinderklinik-ge.de/Schriften/Behandlungserfolg.pdf ,S.4

Nachdem die erhofften Heilungen ausblieben, hat Prof. Stemmann der Öffentlichkeit die Heilbarkeit von Allergien suggeriert und schließlich hohe Heilungsraten frei erfunden. Dr. Lion hat diesen Prozess als Assistenzarzt und Oberarzt Stemmanns fast von Anfang an miterlebt. Meine ausführlich begründete GBV-Kritik sowie scharfe Kritik von Fachkollegen im Spiegel dürften ihm ab 2005 bekannt gewesen sein.

Gegen meine Kritik haben sich die BKB und Stemmann 2005, die BKB sowie Herr Dr. Lion und dessen Kollegen Dr. Lautner und Langer 2008 sowie die BKB und Dr. Lion 2019 in Anwaltsschreiben an mich zur Wehr gesetzt. Einsicht in die Berechtigung meiner Kritik haben sie dabei nicht gezeigt.

Es wird Dr. Lion nicht entgangen sein, dass das GBV ganz überwiegend nicht befolgt hat, was in den wissenschaftlichen Leitlinien zu ND, Asthma und Allergien stand, und stattdessen Methoden angewendet hat, von denen in diesen Leitlinien nicht die Rede war. Es mag sein, dass er von Prof. Stemmann übernommenen esoterischen Unsinn für wahr und richtig gehalten und sich tatsächlich eingebildet hat, zu einem tieferen Verständnis der o.a. Krankheiten gekommen zu sein. Er kannte aber die GBV-Studien von Starzmann (1997), Langer (1999) und seine eigene Studie (Lion et al., 2011) sowie meine Kritik daran und musste daher wissen, dass diese Studien keine Heilungen oder Förderungen einer Selbstheilung der ND durch das GBV belegen. Ihm musste außerdem klar gewesen sein dass es auch für Asthma und Allergien nie Studien gab, die eine Heilbarkeit oder Heilungen bzw. eine Förderung der Selbstheilung durch das GBV belegen.

Es kann daher ausgeschlossen werden, dass Dr. Lion irrtümlich und absichtslos öffentlich verbreitet hat, ND, Asthma und Allergien seien heilbar bzw. diese als unheilbar geltenden Krankheiten würden in zumindest 87% der Fälle durch das wissenschaftlich nicht fundierte GBV geheilt.

Ich bitte zu prüfen, in wie weit Dr. Lion auch für betrügerische Behauptungen und die Unterdrückung von Tatsachen gegenüber den Kassen verantwortlich war und dadurch Kassen zu regelwidrigen Kostenübernahmen verleitet hat.

6. Verdacht der Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB)
Ich habe den Eindruck, dass es im Laufe der Jahre schon unter Prof. Stemmann bei der „Behandlung“ von Säuglingen und Kleinkindern mit ND, Asthma und Allergien zu einer übermäßigen Gewöhnung des Klinikpersonals an das Leiden der Kinder und einer Abnahme an Empathie gekommen ist. Prof. Stemmann hat eine Marschroute vorgegeben, bei der aus bemitleidenswerten kranken Kindern nach und nach lästige Egoisten wurden, die ihre Mütter terrorisierten und denen man deshalb klar zeigen musste, „wo es langgeht“. Dabei hat sich das Klinikpersonal mit den Müttern der Kinder gegen diese verbündet. Aus Sicht des Personals zum langfristigem Wohl von Mutter und Kind.

Ich nehme an, dass in erheblichem Maß auch Opportunismus, autoritäre und konservativ-religiöse Einstellungen sowie ein verständliches Interesse am Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes und des Ansehens von KKG und BKB in der ökonomisch schwachen Region Gelsenkirchen im Spiel war. Hinzu kam ein Phänomen, das als „Kollateralruhm“ bezeichnet werden kann. Nicht wenige Personen dürften stolz darauf gewesen sein, Mitarbeiter/in eines Professors der Medizin zu sein, der als Pionier der Allergiebehandlung „weit über Gelsenkirchen hinaus Beachtung und Anerkennung gefunden“ hat: www.reimbibel.de/Kinderklinik-Buer-stellt-sich-vor.pdf

Es gab beim GBV offensichtlich einen geistigen Führer mit einer scheinbar tieferen Einsicht in Krankheitsvorgänge und Therapiemöglichkeiten, dessen Idee man folgte, dass die Kinder – sozusagen per aspera ad astra – nur durch das Tal der Tränen zur Heilung gelangen. Bei dieser extrem konservativen „Pädagogik“ Stemmanns, die an „schwarze Pädagogik“ erinnert, spielte der Verhaltenstherapeut Dietmar Langer eine wichtige Rolle, indem er die bisher überwiegend nur bei Erwachsenen angewendete Konfrontationstherapie (flooding) in Form von „Trennungstrainings“ oder „Stressimpfungen“ leitlinienwidrig bei Säuglingen und Kindern unter 3 Jahren eingesetzt hat.

Dass eine solche rabiate Vorgehensweise – zurecht – sonst nicht üblich ist, hat Dr. Lion indirekt selbst bestätigt:

14.09.2016, WAZ: 25 Jahre Hilfe für geplagte Eltern (Bericht über den Verein AuK e.V.):  „Wir sind die Einzigen, die auch Säuglinge psychosomatisch behandeln.“

https://web.archive.org/web/20190814054926/https://psychosomatik.bkb-kinderklinik.de/psychosomatik/_media/medienberichte/WAZ-vom-14-09-2016.pdf

Diese „psychosomatischen Behandlungen” waren grausam und vor allem bei Säuglingen und Kindern unter 3 Jahren medizinisch nicht indiziert. Sie geschahen gegen den deutlich erkennbaren Willen der Kinder und zum Teil auch gegen den Willen der ihre Kinder begleitenden Mütter. Dass dies regelmäßig zu Problemen führte, zeigt u.a. der folgende Hinweis des Vereins „AuK“:

28.08.2018 (Aufruf der Webseite): Der Bundesverband AuK hat u.a. die folgenden Vorträge von Dr. Lion vermittelt:

„Überwindung von Widerständen bei Verhaltenstherapie – Aspekte von Kommunikation und Liebe (60 – 75 Min.)“ http://archive.is/PwyOh

Das Team der Abteilung versuchte dann, vermutlich auch mit Unterstützung des Vereins „AuK“, diese Widerstände zu überwinden.

Die BKB und Dr. Lion haben mir per Abmahnung vom 20.11.2019 jedoch mitgeteilt: „In keinem einzigen Fall haben unsere Mandantin oder deren Mitarbeiter Druck auf Patienten bzw. deren Eltern ausgeübt.“ S. 9

Diese Behauptung halte ich schlicht für Unsinn, da die APPAP ja extrem vom Üblichen abweichende Auffassungen vertrat und die Kinder mit Methoden traktierte, die den bisherigen Ansichten und Einstellungen der meisten Eltern stark entgegengesetzt waren. Auf entsprechende Aussagen von Müttern, auch solchen, die nach und nach das GBV akzeptiert oder sogar für hervorragend gehalten haben, habe ich bereits verwiesen. Dass durchweg kritische Stimmen nicht sehr zahlreich waren, liegt m.E. daran, dass alle Menschen, die daran dachten, das GBV öffentlich oder bei Behörden zu kritisieren, mit Repressalien seitens des Personals der BKB (inklusive ihres Geschäftsführers Werner Neugebauer) zu rechnen hatten.

6.1 Quälen durch Unterlassen medizinisch indizierter Behandlungen

„Tägliches Salben, Cremen, Baden findet nicht statt und die Betroffenen erhalten auch langzeitig keine Medikamente. Es gibt keine Grundpflege der Haut. Damit entfällt die fortwährende Verstärkung der Erkrankung.“

Quelle: Stemmann, EA und Stemmann, S (2002), S. 301

30.03.2005, Zeitungsbericht

„Im Gegensatz zu vielen herkömmlichen Verfahren werden beim Gelsenkirchener Verfahren deshalb in erster Linie die Eltern und nicht etwa die Kinder behandelt.“ http://archive.is/aMdnK

Dieses „Behandlungsprinzip“ haben Dr. Lion und Dietmar Langer von Prof. Stemmann übernommen. Im April 2017 sollte sich deshalb laut „Behandlungsplan“ z.B. die Mutter des 6 Monate alten ND-Patienten „Karl“ insgesamt 20 Stunden lang Vorträge über „Psyche und Immunsystem“, Psychologie und weitere Themen anhören. Außerdem sollte sie werktäglich am Autogenen Training und gelegentlich am Laufen zur Entspannung teilnehmen: www.reimbibel.de/Behandlungsplan.pdf . Zusätzlich waren für die Begleitper-sonen psychologische und ärztliche Einzelgespräche vorgesehen.

Im Rahmen der psychosomatischen Therapie wird auf die standardmäßige Gabe von Salben oder Medikamenten verzichtet beziehungsweise diese auf ein Mindestmaß reduziert.“ Quelle: Lion KA, Langer D, Stemmann EA, Holling H, Integrierte klinisch-psychosomatische Komplexbehandlung bei Kindern mit Neurodermitis – eine Evaluationsstudie  päd – Praktische Pädiatrie, 4/2011, S. 197

 https://web.archive.org/web/20190902105845/https://psychosomatik.bkb-kinderklinik.de/psychosomatik/_media/medienberichte/Lion-Neurodermitis.pdf

„Ich rief meine Mutter an, die versuchte, mich zu beruhigen. Als sie versprach, am Telefon zu bleiben, traute ich mich zum Schwesterntresen und bat um eine Wundversorgung des Kopfes meines Kindes. Diese wurde verweigert, „weil das nicht so schlimm“ sei. Ich solle mich „nicht so haben“. www.reimbibel.de/Horror-Neurodermitis-Behandlung-in-der-Kinderklinik-Gelsenkirchen.pdf

Quälen durch mangelnde Hautpflege

Der weitgehende Verzicht der APPAP auf Hautpflege war leitlinienwidrig und dürfte deren ohnehin schon schwer geplagte ND-Patienten unmittelbar und auch langfristig schwer geschädigt haben, weil die Kinder dadurch stärker Juckreiz und Komplikationen durch bakterielle Infektionen ausgesetzt wurden als leitliniengerecht behandelte Kinder.

Gegen die Besiedlung der Haut mit Bakterien können auch Chlor-Bäder helfen. Dies wird z.B. seit langem von der Hautklinik der Universität Düsseldorf empfohlen:

https://www.uniklinik-duesseldorf.de/patienten-besucher/klinikeninstitutezentren/klinik-fuer-dermatologie/ich-bin-patient/sprechstunden/neurodermitis .

Dr. Lion scheint leider solche präventiven Behandlungen weder praktiziert noch für den Hausgebrauch empfohlen zu haben.

Zu ihrer verhaltensmedizinischen Hypothese, durch Hautpflege würde die ND verstärkt, haben weder Stemmann noch Lion wissenschaftliche Belege vorge-legt. Ob das Eincremen von der Mehrheit der Kinder mit ND überhaupt als angenehm empfunden wird und dann die Krankheit verstärkt, ist außerdem schon deswegen fraglich, weil beim Eincremen erkrankter Haut vermutlich oft Schmerzen auftreten.

Quälen durch das Sich-Kratzen-Lassen der ND-Patienten

Dr. Lion war der Meinung, dass sich ND-Patienten ruhig kratzen sollten.

Säuglinge sollten keine Handschuhe tragen, die geeignet sind, die Folgen des Kratzens zu mindern. Krankenpfleger/innen sollten nicht eingreifen, wenn sich ein Kind kratzt.

Durch diese Vorgehensweise erhöhte sich die Wahrscheinlichkeit, dass den Kindern gesundheitliche Schäden und den Krankenkassen zusätzliche Kosten durch Infektionen entstanden, die ärztlich behandelt werden mussten. Siehe dazu z.B. den o.a. Bericht der Mutter des Patienten „Karl“, dessen aufgekratzte Kopfhaut laut Angaben der Mutter Krankenschwestern der APPAP nicht behandeln wollten.

Quälen durch fehlende Allergiediagnostik

Es erscheint fraglich, ob bei allen Kindern mit ND eine ausreichende Allergiediagnostik durchgeführt worden ist, bevor sie nach Gelsenkirchen kamen. In der APPAP scheint auf solche Diagnostik verzichtet worden zu sein:

Sprecher: „Sandra Wagner besuchte nach dem Klinikaufenthalt in Gelsenkirchen mit ihrem Säugling eine weitere Klinik, um seine Neurodermitis behandeln zu lassen. Diese Klinik stellte diverse Allergien fest, die als Ursache für die Neurodermitis in Frage kommen. Ein Allergietest blieb in Gelsenkirchen laut Behandlungsunterlagen offensichtlich aus. Fritz ist heute vier. Sandra Wagner sagt, es geht ihm gut. Seine Neurodermitis ist verschwunden.“

Quelle: DLF Kultur, 17.12.2020, s. oben

Möglicherweise war für den guten Krankheitsverlauf von „Fritz“ bzw. Karl B. der Verzicht auf bestimmte Nahrungsmittel wichtig. Hätte Frau M. die Behandlung nicht abgebrochen, wäre vermutlich von Seiten der APPAP der positive Krankheitsverlauf (schon nach einem Jahr) dem GBV zuge-schrieben worden.

Quälen durch das Vorenthalten von Medikamenten

Durch das leitlinienwidrige Vorenthalten von Medikamenten wurden die ND-Patienten der APPAP, besonders solche mit sehr schwerer Symptomatik, vermutlich besonders stark geschädigt. Es dürfte z.B. Herrn Dr. Lion bekannt gewesen sein, dass heutige lokal verwendete Cortison-Derivate wesentlich weniger Nebenwirkungen haben als dies früher der Fall war. Die lokalen und systemischen Behandlungsmöglichkeiten mit Medikamenten sind in den letzten Jahren erheblich erweitert worden. Es dürfte oft medizinisch indiziert gewesen sein, solche Medikamente zumindest zeitweise zu verabreichen. Ich habe den Verdacht, dass die Vorgehensweise von Herrn Dr. Lion fachlich nicht vertretbar war und bitte daher darum, diesen Verdacht gutachterlich überprüfen zu lassen. Als Gutachter/innen würden sich z.B. die Verfasser/innen der o.a. beiden ND-Leitlinien und Professor/inn/en der Dermatologie eignen.

Quälen durch Vorenthalten verhaltenstherapeutischer Behandlungs-methoden

Es gab in den letzten 10 Jahren verhaltenstherapeutische Methoden, um bei älteren Kindern und Jugendlichen das Kratzen zu reduzieren. Siehe z.B. https://www.hautsache.de/Neurodermitis/Kinder/Kratzkloetzchen.php

Es hat nicht den Anschein, dass solche Methoden von Dr. Lion und Herrn Langer eingesetzt wurden.

6.2 Quälen durch „Trennungstrainings“

In denJahren 2013 bis 2018 wurde laut der BKB-Qualitätsberichte für diese Jahre 795 mal die ICD-10-Diagnose F93 (Emotionale Störung mit Trennungsangst des Kindesalters) gestellt. Ein erheblicher Teil der so diagnostizierten Kinder dürfte unter 18 Monate alt gewesen sein. Dies widerspricht der AWMF-Leitlinie „S2k-Litlinie 028/041 – Psychische Störungen im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalterhttps://web.archive.org/web/20180218224728/https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/028-041l_S2k_Psychische_Stoerungen_Saeugling_Kleinkind_Vorschulalter_2017-10.pdf , an der sich die APPAP angeblich orientiert: „Die Diagnose einer Angststörung soll nicht vor dem Alter von 18 Monaten gestellt werden.“ (S. 102)

Wegen der bei der ND von Hamer und ihm vermuteten Trennungsangst hat Prof. Stemmann, wohl in Zusammenarbeit mit Dietmar Langer, zur erhofften Therapie dieser Angst Mütter und Kinder im Alter von 0 bis 3 ½ Jahren immer wieder getrennt.

Dieses abnorme „Trennungstraining“ ist medizinisch nicht indiziert, wird aber seit langem in der APPAP bei allen Säuglingen und Kleinkindern, d.h. unabhängig von der jeweiligen Erkrankung des Kindes – m.E. allein schon aus organisato-rischen Gründen (die Mütter sollen ungestört Vorträge anhören, am Autogenen Training teilnehmen, Joggen usw.) –  durchgeführt. Die Kinder werden dabei von Personal der APPAP beaufsichtigt, aber ansonsten sich selbst überlassen. Sie machen dabei die – potentiell traumatisierende – Erfahrung, dass ihnen niemand hilft, wenn sie verzweifelt nach ihrer Mutter rufen. Diese grausame Behandlung erfolgte nicht individuell, sondern wurde allen Kindern bis zu 3 ½ Jahren angetan.

Reaktionen von plötzlich von ihren Müttern getrennten Kleinkindern kann man in dem Dokumentarfilm „Elternschule“ sehen. Sie wurden auch schon 2005 in dem vom SWR produzierten Film „Hilfe! Mein Kind macht mich fertig! – Erziehungskurse für verzweifelte Eltern“ gezeigt:

Simon ist zweieinhalb Jahr alt. Er schreit von morgens bis abends – und in der Nacht. Simon schreit beim Anziehen, beim Waschen, beim Essen, beim Spazierengehen, im Kinderzimmer, in der Küche und auch auf dem Spielplatz. Seit er begonnen hat, sich an Händen und Gesicht die Haut blutig zu kratzen, fühlt sich seine Mutter endgültig überfordert. Ihre letzte Hoffnung ist jetzt die Kinderklinik in Gelsenkirchen. Seit vielen Jahren haben sich hier Ärzte und Psychotherapeuten auf die Behandlung „schwieriger“ Kinder spezialisiert. Die aufgekratzte Haut der Kinder – bekannt als Neurodermitis – ist für sie die Folge von chronischem Streß. Deshalb wird nicht mit Medikamenten, sondern mit Verhaltenstraining gegen das Kratzen und Schreien angegangen. Wir haben Mutter und Kind durch das Programm in Gelsenkirchen begleitet. Unser Film zeigt die Verzweiflung, die Hoffnungen, die Rückschläge und die Erfolge während des intensiven Trainings.“ http://bluetandem.de/produktionen_3.htm

Stemmann hat in seinem Buch „Selbstheilung (Spontanheilung) der Neurodermitis. Das Gelsenkirchener Behandlungsverfahren, Stemmann und Stemmann“ 2002 über das „Trennungstraining“ geschrieben:

„Auf das Trennungstraining muss sich die Kontaktperson vorbereiten. Sie muss entschlossen und überzeugt sein, dass das kranke Kind die angstfreie Trennung erlernen muss, selbst unter dem Preis, dass die Neurodermitis kurzzeitig massiv reaktiviert wird und dass sich das Kind blutig kratzt oder dass eine andere (akute) Krankheit, z. B. eine Angina, eine Bronchitis, ein Durchfall u. a. auftritt. Es gilt, ein hohes Ziel, nämlich Gesundheit, zu erreichen. Leider gelingt das nicht, ohne kurzfristig starken Stress zu erzeugen.“ S. 175

„Phase 1: nach der Verabschiedung schreit und kratzt das Kind wie toll. Es zieht sich in eine Ecke des Raums zurück und sucht Schutz an der Wand. Es nimmt keinerlei Kontakt mit seiner Umwelt, Umgebung auf und wehrt Zuwendung und Ablenkung durch andere Personen heftig ab.“  S. 176

Siehe dazu meine Zusammenstellung von vier kritischen Berichten von Müttern www.reimbibel.de/GBV-kritische-Berichte-von-Muettern.htm , diese Äußerungen von Müttern www.kinder-verstehen.de/wp-content/uploads/Fallberichte_aus_neurodermitis_ch_v2-2.pdf , diese Kritik

www.kinder-verstehen.de/mein-werk/blog/elternschule-therapie-in-not/ und diesen Artikel: www.reimbibel.de/Stemmanns-brutales-Trennungstraining.pdf .

Die meisten Mütter waren erschöpft und verzweifelt, wenn sie mit ihrem kranken Säugling oder Kleinkind in der KKG eintrafen. Wenn sie vom Personal der APPAP aufgefordert wurden, sich wiederholt für längere Zeit von ihrem Kind zu trennen, kamen viele von ihnen in einen schweren Konflikt (dem Mutterinstinkt folgen oder dem Personal?), fügten sich dann aber meistens dem geschlossen auftretenden „Behandlungsteam“, das in den letzten Jahren zum Teil schon seit 25 Jahren zusammenarbeitete. Sie waren psychisch nicht in der Lage, sich zu widersetzen, befürchteten vielleicht auch, dass man ihnen vorwerfen würde, der Gesundung ihres kranken Kindes im Wege zu stehen.

Möglicherweise handelte es sich daher bei dem medizinisch nicht indizierten „Trennungstraining“ bei Kindern mit ND, Asthma oder Allergien um die Miss- handlung von Schutzbefohlenen. Schutzbefohlene waren aus dieser Sicht nicht nur die kranken Kinder, sondern psychologisch betrachtet wohl zum Teil auch die gegenüber dem selbstsicher auftretenden Personal nicht durchsetzungs- fähigen Mütter, die in ihrer Notlage die Verantwortung für ihr Kind an die vermeintlichen Expert/inn/en delegierten. Sie wurden von diesem Personal zum Nachteil der unnötig in große Angst versetzten Kinder und ihrer selbst möglicherweise zu Mittäterinnen gemacht.

Ich widerspreche hier Oberstaatsanwalt Lindenberg vom Landgericht Essen, der mangels psychologischem Einfühlungsvermögen im Fall „Karl“ 2017 die Meinung vertreten hat, es sei der Mutter jederzeit möglich gewesen, die „Behandlung“ abzubrechen. Diese Auffassung halte ich für realitätsfern.

Vom familiären Umfeld der Mutter und vom Team der APPAP, oft auch von anderen auf der Station anwesenden Müttern, ging ein sehr starker sozialer Druck aus. Die Entscheidungsfreiheit der sogenannten Begleitperson wurde dadurch stark eingeschränkt. Vor allem Ärzten und Psychotherapeuten wird von den meisten Menschen grundsätzlich viel Vertrauen entgegengebracht. Und ein Kinderarzt ist der Letzte, von dem man erwartet, dass er einem Kind Schaden zufügt.

Keine der Mütter, die das „Behandlungsangebot“ der APPAP annahmen, rechnete damit, dass sie auf Therapeuten mit abnormen Vorstellungen von der Entstehung und Therapie von ND oder Asthma treffen würden, und deren in Aussicht gestellte Heilungen nur herbeifantasiert waren.

Wenn eine Mutter trotzdem die „Behandlung“ in der KKG abbrach, lud sie die Verantwortung für die Folgen dieser Entscheidung auf sich. Außerdem musste sie sich eingestehen, dass die Wahl der Klinik ein Irrtum war und deren „Behandlung“ mehr schadet als nutzt. Sie musste ihre Hoffnung aufgeben, dass ihr schwer leidendes Kind durch das GBV endlich geheilt wird.

Die Mutter des Patienten „Karl“ hat sich nur deswegen zu einem Behandlungs- abbruch durchringen können, weil sie einen psychischen Zusammenbruch er- litten hatte und telefonisch stark von ihrer Mutter unterstützt wurde.

Ein medizinisch nicht notwendiges „Trennungstraining“ mit Säuglingen oder Kleinkindern ist grundsätzlich rechtswidrig. Auch die hoffnungsvolle oder zögerliche Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person ändert daran nichts.

Herbst 2011: Bericht von Andrea Steidle (Kommunikationswissenschaftlerin)

„Das Immunsystem gezielt stressen und heilen: Familien mit Neurodermitis lernen umzudenken“

„Erst ab dem dritten Tag besuchen die Kinder dann schrittweise die >>Mäuseburg<< oder den Spielraum und werden von ihren Eltern getrennt: >>Für unsicher gebundene Kinder ist dies eine echte Katastrophe, auf die unter anderem mit massivem Kratzen reagiert wird<< so Dr. Lion, >>das Kind flippt immunologisch zunächst aus.<<

Stressor Trennung öffnet die Kinder

Muss das wirklich sein? So grausam es zunächst erscheint – >>mit diesem Stressor können wir fast jedes Kind standardisiert treffen<<, beschreibt der Mediziner, selbst Vater von vier Kindern, seine 20-jährige Berufserfahrung.“

Quelle: MDK forum – Das Magazin der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung, Heft 3/2011, S. 11-12

MDK forum richtet sich an Krankenkassen, Institutionen und Verbände im Gesundheitswesen, an Journalisten sowie an das gesundheitspolitische Umfeld und die Mitarbeiter der Medizinischen Dienste.“

https://www.mdk.de/aktuelles-presse/magazin-mdk-forum/

Mit diesem Bericht im MDK-Forum wurde u.a. den regionalen MDKs nahegelegt, das GBV zu akzeptieren. Die Formulierung „fast jedes Kind standardisiert treffen“ passt eher zu einem Sadisten als zu einem Kinderarzt.

17.04.2016(Aufruf der Webseite): Patienteninformation

Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen, Abteilung für Pädiatrische Psychosomatik, Allergologie und Pneumologie“

„Im Rahmen des dreiwöchigen stationären Aufenthaltes geht es für beide Seiten – das Kind und seine Bezugsperson – darum, an sich zu arbeiten, um ungünstige Stressmuster abzubauen und angemessene Verhaltensweisen zu entwickeln.“

https://web.archive.org/web/20160417001857/http://bundesverband-allergie.de/wp-content/uploads/2015/07/Patienteninfo.pdf

Als Beispiele für „Therapiemodule“ werden genannt: Schlafverhaltenstraining, Essverhaltenstraining, Lauftherapie, Therapeutisches Snoezelen, Kunsttherapie, Figurenspieltherapie, Autogenes Training, Kognitive Verhaltenstherapie, Ernährungstherapie, Liebevoll-konsequente Erziehung. Dass schon Säuglinge und Kleinkinder unter 3 Jahren täglich immer wieder von ihren Müttern getrennt werden, verschweigt diese Informationsschrift.

Kaum zu glauben, aber wahr: Eine AuK-Ortsgruppe verbreitete noch im Jahr

2020 einen Artikel von Stemmann, in dem dieser in Anlehnung an Hamer (ohne

diesen zu nennen) die Entstehung der Neurodermitis durch ein Trennungs-erlebnis beschreibt: http://archive.is/kunSu

Dr. Lion hat offensichtlich bei Säuglingen und bei vielen Kleinkindern mit Allergien oder Verhaltensstörungen Trennungsangst nicht sorgfältig diagnostiziert, sondern routinemäßig unterstellt und dann eine angedichtete psychische Erkrankung „behandelt“. Zum Beispiel hatte der erst 6 Monate alte Karl, bevor er in der APPAP einem „Trennungstrainings“ ausgesetzt wurde, sich schon so weit entwickelt, dass er problemlos vier Stunden lang seiner Großmutter oder seinem Großvater überlassen werden konnte. (Pers. Mitteilung der Großmutter) Er hatte für sein Alter seine Trennungsfähigkeit schon gut entwickelt und bedurfte daher keiner „Therapie“, bei der er wiederholt ohne eine vertraute Ersatzperson von seiner Mutter getrennt wurde.

Ich bitte, im öffentlichen Interesse zu überprüfen, ob es sich bei den „Trennungstrainings“ mit Säuglingen und Kleinkindern der APPAP um medizinisch indizierte Behandlungen oder Misshandlungen von Schutzbefohlenen gehandelt hat.

6.3 Quälen durch „Schlaftrainings“

21.08.2019 (Aufruf der Webseite)

 „Auch bei therapeutischen Maßnahmen wie Schlaf- oder Trennungsübungen werden die Kinder nie alleine gelassen, sondern durchweg von erfahrenen Therapeuten und Pflegekräften begleitet.“ www.kjkge.de/Inhalt/Aktuelles_Presse/_Presse_Meldungen/Infos_fuer_Journalisten.php   Diese URL führt inzwischen zur Startseite der KKG, wurde aber hier gespeichert: http://archive.is/g8yqZ .

Über das nächtliche „Begleiten“ ihres Kindes schrieb 2019 eine Mutter, die 2003 am GBV teilgenommen hatte:

„Am nächsten Morgen erzählten mir die Schwestern kurz von der Nacht. Wie hartnäckig F. doch sei, eine „harte Nuss“. Sie würden aber angemessene Maßnahmen ergreifen. Sie sagten mir, wie ich dann auch vorgehen solle, sollte es auch nach dem Aufenthalt nochmal zu „Schwierigkeiten“ nachts kommen. Licht anmachen, sie aus dem Bett nehmen, auf den kalten Wickeltisch legen und ihr ein Fieberthermometer in den Po schieben. Anschließend solle ich sie wieder ins Bett legen und allein im Dunkeln zurücklassen. So würden Babys schnell verstehen, dass nächtliches Weinen nur unangenehme Folgen hat und schnell Ruhe geben.“ 

www.reimbibel.de/GBV-Erfahrungsbericht-2003.htm

Lügt diese Mutter? Will sie sich aus irgendwelchen Gründen an der KKG rächen? Oder fanden solche „Verhaltenstherapien“ tatsächlich statt?

Beim erst 6 Monate alten Patienten „Karl“ sollte gemäß „Behandlungsplan“ ein „Schlaftraining“ durchgeführt werden. Seine Mutter schrieb dazu in ihrem Tagebuch: „Später am Vormittag wurde mir gesagt, dass mein sechs Monate alter Sohn durchschlafen müsse, da jedes Kind ab vier Monaten dazu in der Lage wäre.“

www.reimbibel.de/Horror-Neurodermitis-Behandlung-in-der-Kinderklinik-Gelsenkirchen.pdf

In der von der von Dr. Lion angeblich befolgten Leitlinie „028-041 Psychische Störungen“ ist jedoch zu lesen: „Schlafstörungen sollen nicht vor dem Alter von 12 Monaten diagnostiziert werden.“ (S. 58). Anscheinend hat Herr Dr. Lion einen erheblichen Teil seiner Patienten unter 12 Monaten zusätzlich zum „Trennungstraining“ durch ein „Schlaftraining“ unnötig zusätzlich belastet und dabei gegen die o.a. Leitlinie verstoßen.

6.4 Quälen durch „Stressimpfungstrainings“

12.07.2019(Datum des Aufrufs der Webseite)

Ein besonderes Charakteristikum der Therapie stellen gezielte Interventionen zur Stress-Induktion dar, womit eine deutliche Abgrenzung zu Kur- und Reha-Maßnahmen gegeben ist.“

https://web.archive.org/web/20190712102341/https://psychosomatik.bkb-kinderklinik.de/therapie/Stationaere-Komplextherapie/

Von „Stressimpfung“ und „Trennungstraining“ ist in den einschlägigen AWMF-Leitlinien nicht die Rede. Ein „Stressimpfungstraining“ wird zwar von Wikipedia als eine Form von kognitiver Verhaltenstherapie dargestellt, bezieht sich aber ausschließlich auf ein Vorgehen bei Erwachsenen. Beim GBV werden anscheinend Säuglinge und Kleinkinder, die bei der ärztlichen Statusunter-suchung Angst zeigen, täglich untersucht, damit sie sich an diese Situation gewöhnen und zukünftig weniger Angst vor ärztlichen Untersuchungen haben.

Dr. Lion mit Mutter und Kleinkind im Untersuchungszimmer:

„Gut, Statusuntersuchung heißt, wir gucken uns die Kinder an. Typischerweise eben nicht im Patientenzimmer, sondern bei uns im Untersuchungszimmer. Weil das nochmal den Stress erhöht. Normalerweise: Patientenzimmer ist so Schutz, ne? Da kann ich mich zurückziehen, ne? Das kenn ich mittlerweile schon seit den letzten drei Tagen, ne? Und jetzt hier in diesem Raum heißt erstmal, Stressimpulse gehen nach oben. Oft genug haben dann die Kinder gleich die Krise:  (Lion imitiert ein jammerndes Kleinkind)  „Mamaa!“  In dem Moment bleiben Sie bitte cool! Und ich sag immer den Leuten: Der wichtigste Gegenstand in diesem Raum ist dieser Hocker. Da setzen Sie sich nämlich gleich drauf und je mehr Stress die macht, desto mehr rollen Sie zurück.“ Mutter: „Ok.“

Quelle: DVD „Elternschule“, Dokumentarfilm, 2018, ab 07:56

Während der Untersuchung schreit ein Kind. Danach erklärt Dr. Lion der Mutter (ab 10:13):

„Was Sie jetzt gerade erlebt haben, war total typisch. Das gehört zur Regulationsstörung.“

Lion wertet hier zu erwartendes, normales Verhalten eines kleinen Jungen gegenüber einem fremden Mann im weißen Kittel als Teil einer Regulations- störung. Er betreibt damit vermutlich Upcoding.

Dipl.-Psych. Dietmar Langer:

„Es gibt Kinder, die im Laufe ihrer Geschichte eben aufgrund nehmen wir mal an von Krankenhausaufenthalten Angst vor Untersuchungen entwickelt haben, auch regelrechte Krankenhausangst entwickelt haben, und wenn die dann bei uns sind, nutzen wir eben das Ritual „Untersuchung“, um diese Angst abzubauen. Wir machen dann Angstbewältigungs- training so gesehen. Dann untersuchen wir täglich, auch wenn´s medizinisch gar nicht nötig wäre, und nach n paar Tagen hat sich die Krankenhausangst aufgelöst.“

Quelle: DVD „Elternschule“, Dokumentarfilm, 2018, BONUSMATERIAL, AUDIOKOMMENTAR, ab 09:56

Meine in einem Internetartikel publizierte Behauptung

Dabei kommt eine m.E. ethisch verwerfliche und medizinrechtlich fragwürdige (und von der Ärztekammer damit dringend zu überprüfende) Praxis zum Einsatz, und zwar die körperliche Untersuchung des Säuglings zu nicht-diagnostischen Zwecken.“

haben die BKB und Dr. Lion jedoch in ihrem Abmahnschreiben an mich vom 20.11.2019 als „ausdrücklich falsch“ bezeichnet.

Während Herr Langer behauptet, es solle eine Angststörung therapiert werden, was erst bei Kindern ab drei Jahren leitlinienkonform wäre, möchte Herr Dr. Lion anscheinend gern auch Kinder unter drei Jahren stressen, um damit deren Stressresistenz zu erhöhen. Dies ist leitlinienwidrig und m.E. weder ethisch noch medizinisch zu rechtfertigen, da diese „Stressimpfung“ Kinder unmittelbar schädigt und auch eine langfristige Schädigung des Kindes und der Mutter-Kind-Beziehung nicht auszuschließen ist. Immerhin erfährt das Kind ja, dass seine Mutter ihm nicht beisteht, wenn es von einem fremden Mann gequält wird. Der Nutzen eines solchen „Stressimpfungstrainings“ für den Verlauf von ND, Asthma und Allergien wurde anscheinend nie wissenschaftlich nachgewiesen.

6.5 Quälen durch medizinisch nicht indizierte Ernährungsumstellungen

„Mittlerweile übernehmen die Krankenkassen die Therapiekosten für Eltern und Kind, wenn vorher Nahrungsunverträglichkeiten als Ursache ausgeschlossen wurden und andere Therapien nicht greifen.“ https://web.archive.org/web/20191015133250/https://www.waz.de/staedte/gelsenkirchen/verband-hilft-eltern-allergieplagter-kinder-seit-25-jahren-id12191864.html

Während möglicherweise bis zu 30% der Säuglinge und Kleinkinder mit ND allergisch auf bestimmte Lebensmittel reagieren, lag bei den Patienten von Dr. Lion dieser Anteil vermutlich wesentlich niedriger. Außerdem wurden auch alle nicht unter einer Allergie leidende Patienten einer Ernährungsumstellung unterzogen. Dass die allen Patienten verordnete Diät medizinisch sinnvoll sei, hat Herr Dr. Lion offensichtlich angenommen, dafür aber keine empirischen Belege geliefert.

Die beim GBV für mindestens ein Jahr angeordnete radikale Ernährungsum- stellung belastete Kinder, weil sie auf viele von ihnen bevorzugte Nahrungs- und Genussmittel (z.B. Milch, Kuchen, Zucker, Bonbons, Schokolade, Limonaden) verzichten und viel Gemüse essen mussten. In Familien, Kitas und Schulen kamen dadurch zusätzlich in eine Außenseiterrolle. Und für die Mütter bedeutete die Ernährungsumstellung wesentlich mehr Arbeit.

 „Vor allem vor der Gelsenkirchener Diät warnen die Fachärzte. „Die ist Unsinn. Nahrungsmittelallergien spielen nur bei einem Drittel der Kinder eine Rolle, die Rundumschlagsdiät selbst ist das Gefährliche“, sagt Dermatologe Höger. Stemmann bestreitet, dass es je zu Problemen gekommen sei. Höger dagegen erklärt, er habe Kinder behandelt, „die als Folge dieser Diät unterernährt und in ihrer Entwicklung deutlich zurückgeblieben waren“.“ https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-39613469.html

In keiner der drei von der APPAP durchgeführten Studien zu angeblichen Effekten des GBVs auf den Verlauf der ND bei Säuglingen und Kleinkindern wird über die Gewichtsentwicklung berichtet. Bei einem Ermittlungsverfahren gegen Dr. Lion wäre es daher unbedingt erforderlich, z.B. Patientenakten von Kleinkindern mit ND daraufhin zu untersuchen, ob sich das Körpergewicht von der stationären Aufnahme bis zur Nachuntersuchung nach einem Jahr einigermaßen normal entwickelt hat. Falls nicht, sollten Fachleute zur Gewichtsentwicklung von Kleinkindern mit ND befragt werden, die leitlinien-gerecht behandelt worden sind.

Der Entzug von Zucker scheint gar nicht nötig zu sein: www.reimbibel.de/Neurodermitis-Zucker-FAZ-Reese.pdf .

Dass sich Mütter zunächst oder dauerhaft der in der APPAP praktizierten Ver-haltenstherapie widersetzten, ist nicht überraschend und scheint nicht ganz selten vorgekommen zu sein. Herr Dr. Lion kannte das Problem und hat – wie schon erwähnt – sogar Vorträge unter dem Titel „Überwindung von Widerständen bei Verhaltenstherapie“ angeboten: http://archive.is/PwyOh .

6.6 Weitere Stellungnahmen von Fachleuten

25.10.2018, Kinderschutzbund zu der umstrittenen Erziehungs-Dokumentation:

„Der Film „Elternschule“ dokumentiert die Behandlung psychosomatisch erkrankter Kinder und Kleinstkinder. Nach Einschätzung des DKSB zeigt er einige verzweifelte Mütter, die in der Klinik lernen, dass eine Eltern-Kind-Beziehung eine Kampfbeziehung ist und dass sie möglichst hart zu ihren Kindern sein sollen. Einzelne Kinder werden zudem als „egoistische Strategen und Taktiker“ öffentlich vorgeführt.“ https://www.dksb.de/de/artikel/detail/elternschule-kinderschutzbund-zu-der-umstrittenen-erziehungs-doku/

02.11.2018: Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. zum Film „Elternschule“:

„Die in dem Film dargestellten Behandlungsmethoden zum Üben von Trennungssituationen und zur Schlafanbahnung, die in der Klinik eine lange, sich auch auf andere psychosomatische und somatische Erkrankungen und Störungen erstreckende Tradition haben, sind so hingegen weder wissenschaftlich evaluiert (Publikationen der Kinderklinik Gelsenkirchen) noch vertretbar. Sie sind aus unserer Sicht als klinisch und ethisch bedenklich zu werten und können im schlimmsten Fall dem Kind mehr schaden als nutzen. … Generell bedarf die Behandlung von psychischen Störungen von Kindern, insbesondere im Kleinkindalter, eines umfassenderen Konzeptes und einer fundierten kinder- und jugendpsychiatrischen und –psychotherapeutischen Expertise.“

http://www.dgkjp.de/images/files/stellungnahmen/2018/2018_11_02Stellungnahme_Elternschule_final.pdf

Die KKG hat seit 1998 eine Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Diese hat meines Wissens jedoch nie mit der Abteilung von Prof. Stemmann bzw. Dr. Lion zusammengearbeitet. Der erste Leiter dieser Tagesklinik, Dr. Reinhold Martens, hat, nachdem ihm im Jahr 2000 klargeworden war, dass Prof. Stemmann ein Anhänger Hamers war, die KKG fluchtartig verlassen. Er hatte sich zunächst an die Gelsenkirchener Gesundheitsdezernentin Henriette Reker gewendet, ist dort aber nicht auf Verständnis gestoßen.

06.11.2018, Umstrittener Film „Elternschule“: „Die Kinder sind in maximaler Not.“ Karl Heinz Brisch im Gespräch mit Ute Welty

„Er habe sich nicht vorstellen können, dass in einer deutschen Kinderklinik kleine Patienten in dieser Art und Weise behandelt würden, sagte der Leiter der Abteilung Pädiatrische Psychosomatik und Psychotherapie an einer Kinderklinik der Ludwig-Maximilians-Universität im Deutschlandfunk Kultur.“ https://www.deutschlandfunkkultur.de/umstrittener-film-elternschule-die-kinder-sind-in-maximaler.1008.de.html?dram:article_id=432431

07.11.2018, Kinderärztin und Psychoanalytikerin Dr. med. Barbara von Kalckreuth:

„… In dieser Kinderklinik ist ein Kind ein gerissener Stratege, bedacht auf seinen Vorteil, egoistisch und rücksichtslos, ein Gegner, den man überwältigen muss. … Die anbiedernde Zuwendung bzw. Überwältigung durch Arzt – Kinderarzt! – und Schwester hat einen aggressiven, sadistischen Unterton. … Als Erfolg wird verbucht, wenn das Kind aufgibt. Dass dadurch ein Teil seiner Explorationsfreude, seiner kindlichen Neugier und damit später seine Fähigkeit zu Lernen zerstört wird, wird völlig ausgeblendet. Die Störung der Beziehung zwischen Eltern und Kind wird vom Team nicht als seelische Not verstanden. Es gibt keine Hilfe, nur kalte, akribisch dokumentierte Beobachtung, über die im Team spöttisch gesprochen wird. … Die Reaktion der Kinder auf diese Übergriffigkeit ist eigentlich nachvollziehbar und erwartbar: sie wehren sich, geben aber im Lauf der Zeit auf. Dies wird dann als Therapieerfolg gewertet. …“ https://tinyurl.com/BvKalckreuth .

(Frau Dr. von Kalckreuth ist von dem Film „Elternschule“ ausgegangen.)

22.11.2018, Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-

Psychotherapeuten in Deutschland e.V. (VAKJP) zum Film „Elternschule“:

„Die im Film gezeigten pädagogischen und therapeutischen Maßnahmen lassen sich weder mit einem psychodynamischen Verständnis noch mit unseren ethischen Grundsätzen vereinen.“ https://www.vakjp.de/pdf/meldungen/2018-11-22_VAKJP-Stellungnahme_zum_Kinofilm_Elternschule.pdf

12/2018, Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. und der Bundesarbeitsgemeinschaft Stationäre Sozialpädiatrie zum Film „Elternschule“:

„in einem Raum mit mehreren schreienden Kindern sitzt eine Betreuungsperson als Aufsicht, die die anwesenden Kinder demonstrativ ignoriert“

https://www.dgspj.de/wp-content/uploads/servive-stellungnahmen-film-elternschule-dezember-2018.pdf

16.06.2019, Dr. Herbert Renz-Polster: „Elternschule“ und wissenschaftliche Leitlinien“:

„Die Behauptung, das Gelsenkirchener Behandlungsverfahren stütze sich auf die anerkannten Leitlinien zur Behandlung psychischer Störungen im Säuglings‐ und Kleinkindalter ist meines Erachtens nicht sachgerecht. Vielmehr zeigen sich bei der genauen Analyse eindeutige Diskrepanzen und Widersprüche zu den in diesen Leitlinien begründeten Empfehlungen.“ https://www.kinder-verstehen.de/wp-content/uploads/Elternschule-und-die-Leitlinien_160619.pdf

28.06.2019, Dr. Renz-Polster zum Film „Elternschule“

“Im Wesentlichen stehen drei Vorwürfe im Raum:

… dass in dem Film Gewalt gegen Kinder gezeigt werde

… dass es sich bei den gezeigten Therapiemethoden teils um wissenschaftlich nicht gesicherte Aussenseitermethoden handle

… dass die Behandlung nicht heilend, sondern möglicherweise schädigend wirke.“

https://www.kinder-verstehen.de/aktuelles/elternschule-ein-rueckblick/

02.07.2019, Kinderarzt Dr. Oliver Dierssen kritisiert das im Film „Elternschule“ Gezeigte. Interview zum GBV (Audio von „Das gewünschteste Wunschkind“):

https://www.podcast.de/episode/407142072/Der+Film%3A+Elternschule

7. Dipl.-Psych. Dietmar Langer (Verhaltenstherapeut der KKG)

7.1 Verdacht der Misshandlung von Schutzbefohlenen

„Als kundiger Führer in diesem Labyrinth erweist sich der Psychologe Dietmar Langer, ein amüsanter und charismatischer Mann, der als leitender Therapeut in Gelsenkirchen wahre Wunder bei verhaltensauffälligen Kindern bewirken kann.“

https://www.epd-film.de/filmkritiken/elternschule

Herr Langer arbeitet seit 1991 an der KKG. Er ist seit spätestens 7/2008 Leitender Therapeut der APPAP und Beirat des Vereins „AuK“ gewesen.

Aus seiner Vita:

Approbation als Psychologischer Psychotherapeut sowie als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Hypnosetherapeut (ESH) und Supervisor für Verhaltenstherapie (DGVT).

1992 Dozent und Autor für den „Bundesverband Allergie- und umweltkrankes Kind“ e.V. (AUK), bundesweite Vorträge und Seminare

1999 Gründungsmitglied und Vorsitzender des „Förderverein für ganzheitliche   Psychosomatik“ e.V.

2001 Aufbau und Leitung des Projektes „Der Elternführerschein“ – ein Seminarprogramm für Eltern 

2002 Dozent bei der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT)

sowie beim Ausbildungsinstitut für klinische Verhaltenstherapie (AFKV)

2005 Akkreditierung als Supervisor bei der Landespsychotherapeutenkammer NRW 

2007 Leiter des Projekts und der neu aufgelegten Seminarreihe „Liebevoll Konsequent Erziehen“

Der Dokumentarfilm „Elternschule“ vermittelt den Eindruck, dass Herr Langer der eigentliche Leiter der APPAP war. In jedem Fall ist Herr Langer als Psychologe und Verhaltenstherapeut verantwortlich für die „Trennungs- und Stressimpfungstrainings“ sowie die psychologische Beratung der Teammitglieder der APPAP, des Vereins „AuK“ und der Mütter der Patienten gewesen.

Darüber hinaus hat er sich auch durch Vorträge, Interviews und Texte für das GBV eingesetzt. Ein Teil der Texte von Herrn Langer (sowie von Herrn Dr. Lion) ist in den jeweils vier Seiten umfassenden und meist viermal im Jahr gedruckten und an die Mitglieder verschickten AuK-Briefen erschienen, von denen mir nur ein-zelne „Briefe“ vorliegen.

Es ist mir nicht bekannt, was Herrn Langer dazu veranlasst hat, an der KKG tätig zu werden. Es ist zwar anzunehmen, dass Prof. Stemmann schon 1991 ein Anhänger der Irrlehre Hamers war, aber das war ihm vermutlich – wie mir selbst auch – 1991 nicht bekannt. Gestolpert bin ich allerdings über den Anfang des Films „Elternschule“, wo Herr Langer den Ausgangspunkt im Leben eines Neugeborenen nicht einfach als Punkt oder x oder Kreuz, sondern in Form der zentralen germanischen Rune „Hagal“ darstellt: Zur Rune siehe:

www.youtube.com/watch?v=OQrBeJ_nnGg

Der Gedanke, dass Langer diese Rune als Erkennungszeichen verwendet haben könnte, ist natürlich hochspekulativ. Es könnte reiner Zufall gewesen sein.

Langer war meine Kritik am GBV und damit Stemmanns Nähe zu Hamer bekannt. Eine Distanzierung Langers von der Hamerschen „Neuen Medizin“, die die dem GBV zugrundeliegende Krankheitsirrlehre ja nachweislich stark beeinflusst hat, habe ich bis heute nicht feststellen können.

Herr Langer ist mitverantwortlich für die fragwürdige „Behandlung“ von Patienten mit ND, Asthma oder Allergien und deshalb möglicherweise für die Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Zur routinemäßigen „Trennungstraining in APPAP hat Prof. Kai von Klitzing,

 Direktor der Klinik und Poliklinik für   Psychiatrie und Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters am Universitätsklinikum Leipzig, beim DLF Kultur kürzlich (17.12.2020) wie folgt Stellung genommen:

„Wenn ein Säugling mit sechs, sieben Monaten Trennungsangst hat, dann sag man, das ist ein normales Phänomen. Und dann kann man das doch nicht als Zeichen von einer Krankheit ansehen.“

Sprecher: Und die Diagnose „Neurodermitis bei Trennungsangst“?

„Die ist unwissenschaftlich und völlig unhaltbar, die suggeriert ja noch ein Schuldgefühl an die Eltern, dass sie da irgendein Trennungstrauma herbeigeführt haben. Also das finde ich vollkommen unseriös.“

„Jeder Behandlungsplan muss immer entwicklungssensitiv sein. Dann guck ich mir genau an, wie diese Störungen aussehen, wo sie entstehen, wie sie sich entfalten, und dann mach ich n spezifischen Behandlungsplan, um diese Interaktion zu verbessern. Dazu kann durchaus auch mal eine Trennung sinnvoll sein, also zum Beispiel, wenn die Mutter seit Wochen nachts nicht mehr geschlafen hat, weil das Kind so viel schreit, was es ja oft bei der Neurodermitis gibt. Ich würde aber niemals rigide Trennungsvorgänge da inszenieren, egal wie viel das Kind schreit. Ich meine, das ist schwarze Psychologie oder schwarze Pädagogik. Das erinnert mich an die Zeiten der 50er und 60er Jahre, wo, wenn ein Kind in die Kinderklinik kam, von den Eltern getrennt wurde und einmal in der Woche durch ne Fensterscheibe die Eltern sehen durfte. Da hat man auch gesagt, ja die Kinder werden dann ja ruhiger. Aber wissen Sie was? Die haben dann Depressionen entwickelt. Und da gibt´s so viel Evidenz.“

7.2 Verdacht der Beihilfe zum schweren Abrechnungsbetrug

Herrn Langer sind alle drei ND-Studien der KKG bekannt. Er war der Leiter der 2. Studie und ist Zweitautor der 3. Studie. Er musste wissen, dass es keine wissenschaftlichen Belege für Heilungen der ND in zumindest 87% der Fälle gibt. Er hat aber meines Wissens nie gegen entsprechende „fake news“ der APPAP, der KKK, der BKB oder des Vereins „AuK“ protestiert oder sich von sonstiger unseriöser Werbung der Klinik distanziert. Bei seinem Interview mit Herrn A. Riehle von der Süddeutschen Zeitung (20.10.2018) hat Langer die Gelegenheit nicht genutzt, klarzustellen, dass es bei der Behandlung von ND, Asthma und Allergien keine Heilungsquote von zumindest 87% gibt:

SZ: Wie hoch sind denn die Heilungsquoten?

Langer: 85 bis 87 Prozent. Wir haben mit verschiedenen Unis Evaluations-Studien gemacht. Vor der Aufnahme der Familien, nach der Entlassung und ein Jahr später. https://www.kjkge.de/Inhalt/Aktuelles_Presse/_Presse_Meldungen/Interview_Langer.pdf

Herr Langer hat anscheinend die Hilfe des Statistik-Experten Prof. Holling bei der 3. ND-Studie der Öffentlichkeit als eine Zusammenarbeit mit einer Universität bei einer Evaluationsstudie verkauft. Er ist dabei nicht so weit gegangen wie Herr Dr. Lion, hat aber im o.a. SZ-Interview so etwas wie ein universitäres Gütesiegel vorgetäuscht.

Es mag sein, dass Herr Langer selbst wenig zum Vortäuschen von Heilerfolgen bei ND, Asthma und Allergien beigetragen hat. Er war aber über von der APPAP ausgehende unseriöse Reklame für das GBV informiert und kannte meine Kritik an der APPAP. Zumindest hat er durch Unterlassen dazu beigetragen, dass vielen Menschen ein viel zu positives Bild vom GBV vermittelt wurde. Es ist noch zu klären, inwieweit Herr Langer z.B. für Texte mitverantwortlich war, die die APPAP im Internet veröffentlicht hat.

8. Verdacht der Untreue von Angestellte von Krankenkassen und Krankenkassenverbänden (§ 266 StGB)

Vorsitzender des die KKG unterstützenden Vereins „AuK“ war ab 1992 Herr Ulrich Neumann. Herr Neumann war Geschäftsführer bei der AOK und als Regionaldirektor ab 1994 für die Städte Bochum, Dortmund und Herne zuständig: https://neuesruhrwort.de/2019/04/02/neumann/ . Ich nehme an, dass sich der inzwischen verstorbene Herr Neumann für die Anerkennung des GBVs durch die AOK und eventuell auch weiterer Kassen eingesetzt hat. Nach Erscheinen meiner Kritik am GBV und eines kritischen Artikels im Spiegel ist er 2005 als Vorsitzender des Vereins zurückgetreten.

2011 erschien im MDK-forum ein positiver Bericht über das GBV. Dies spricht dafür, dass der Medizinische Dienst des Spitzenverbands Bund (MDS) das GBV bzw. die „Multimodale 3-Phasen-Therapie“ der APPAP überprüft und positiv bewertet hat.

Wie schon ausgeführt, gab es nie einen seriösen Beleg für die Wirksamkeit des GBVs. Die Kassen hätten daher nie auf Dauer die Kosten für das GBV übernehmen dürfen. Dies begründet meinen Verdacht der Untreue durch Angestellte von Krankenkassen, die das GBV bzw. die „Multimodale-3-Phasen-Therapie“ von ND, Asthma und Allergien hinsichtlich ihrer Erstattungsfähigkeit überprüft haben.

Die Situation wird allerdings dadurch verkompliziert, dass a) eventuell auch externe ärztliche Gutachter/innen im Spiel waren und b) anzunehmen ist, dass die BKB irreführende Angaben gemacht und/oder entscheidungsrelevante Fakten verheimlicht hat. Es kommt daher auf die einzelnen Überprüfungen, Budgetverhandlungen und Verträge zwischen der BKB und den Kassen an, die mir bisher nicht bekannt sind. Im Extremfall könnte die BKB die Kassen so geschickt hinters Licht geführt haben, dass deren Angestellten und externen Gutachter/inne/n kein strafrechtlich relevanter Vorwurf gemacht werden kann.

9. Verdacht der Begünstigung (§ 257 StGB) bei eventuell durch Dr. Lion oder Herrn Langer oder Angestellte von Krankenkassen begangenen Straftaten

9.1 Dr. med. Gerrit Lautner (Ärztlicher Direktor der KKG)

Herr Dr. Lautner ist Facharzt für Kinderheilkunde und seit 2004, ärztlicher Direktor der KKG. Laut WAZ vom 16.06.2004 ist Lautner in Hamburg zum Qualitätsmanager ausgebildet worden.

Herrn Lautner dürfte ab 2005 meine 16-seitige Kritik am GBV vom 26.12.2004 bekannt gewesen sein. Sie ist hier nachzulesen:

www.reimbibel.de/Heilung-der-Neurodermitis-durch-GNM.pdf oder .htm.

Außerdem habe ich im Januar 2005 den Geschäftsführer der KKG und Herrn Lautner in einem persönlichen Schreiben auf die Scharlatanerie von Prof. Stemmann aufmerksam gemacht:

„Bei dieser Gelegenheit fordere ich Sie, die sie seit langem wissen, daß das Gelsenkirchener „Behandlungsverfahren“ auf der (Germanischen) Neuen Medizin eines offensichtlich geisteskranken Verbrechers basiert, auf, sich unverzüglich öffentlich und in geeigneter Klarheit von der Scharlatanerie Ihres Leiters der Abteilung für Allergologie, Dr. Ernst August Stemmann, zu distanzieren. Meine Kritik des GBVs finden Sie auf der o.a. Internetseite.“

www.reimbibel.de/Heilung-der-Neurodermitis-durch-GNM.pdf oder .htm.

Auf diesen Brief haben mir weder Herr Neugebauer noch Herr Dr. Lautner geantwortet.

Auch der kritische Bericht im SPIEGEL vom 07.03.2005 („Experten warnen, die Methode sei nicht nur nutzlos, sondern auch riskant.“), in dem eine Nähe Stemmanns zu Hamer angedeutet wurde, dürfte Herrn Lautner bekannt geworden sein.

Mit Schreiben vom 08.10.2008 haben mich die BKB, Dr. Lautner, Dr. Lion und Herr Langer gemäß eines bestehenden Auflösungsvertrags zum Gespräch aufgefordert:

www.reimbibel.de/BKB-Lautner-Lion-Langer-vs-Klosterhalfen-1.jpg     

www.reimbibel.de/BKB-Lautner-Lion-Langer-vs-Klosterhalfen-2.jpg 

www.reimbibel.de/BKB-Lautner-Lion-Langer-vs-Klosterhalfen-3.jpg

Ich unterstelle, dass Herr Lautner ebenso wie seine Kollegen bei dieser Aktion von Anfang an das Ziel verfolgt hat, meine Kritik zu unterbinden.

In dem folgenden Gespräch, das ich mit Herrn Neugebauer und einem Rechtsanwalt der BKB hatte, hat die BKB mich durch Androhung einer Klage wegen Geschäftsschädigung dann dazu gebracht, viele meiner kritischen Internetseiten zu löschen und etwa zehn Jahre lang zu schweigen.

Im Mai (?) 2019 hatten der Kinderarzt Dr. Renz-Polster und die Internistin Tina Cromme in der KKG ein Gespräch mit Herrn Dr. Lautner. Dabei wurde Herrn Dr. Lautner ein Arztbrief-Formular der KKG vorgelegt, in dem Dr. Lion noch im April 2017 die Diagnose „Neurodermitis bei Trennungsangst“ angekreuzt hat. Das Formular enthielt auch die Diagnose „Asthma bronchiale bei Revierangst“.

Herr Dr. Lautner soll diesen eindeutigen Beleg für die Nähe Lions zur „Germanischen Neuen Medizin“ Hamers abgewehrt haben, indem er unter Verweis auf das alte Logo auf dem Formular erklärte, es müsse sich hier um eine Fälschung handeln.

Es ist anzunehmen, dass Herrn Lautner auch meine erneute Kritik am GBV ab Sommer 2019 bekannt geworden ist, denn die BKB und Dr. Lion haben darauf mit einer Abmahnung reagiert. Aktueller Text dieser Kritik:

www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.pdf oder .htm.

Als ärztlicher Direktor war Herr Lautner ab 2005 gut über meine detaillierte und gut belegte Kritik sowie weitere Kritik am GBV informiert. Es scheint, dass er sich trotzdem immer hinter das GBV gestellt und nie Anstrengungen unternommen hat, die „Erb-Scharlatanerie“ der APPAP einzudämmen oder zu beenden. Sowohl durch Tun als auch durch Unterlassen hat Herr Dr. Lautner möglicherweise seit 2005 die Aufklärung von Straftaten durch Herrn Dr. Lion und Herrn Langer behindert und deren Fortsetzung begünstigt.

9.2 Sabine Ziegler (Pressesprecherin der BKB)

Frau Ziegler ist seit vielen Jahren als Referentin für Presse und Öffentlichkeits-arbeit für die KKG und die BKB tätig. Sie hat in dieser Funktion immer wieder unwahre Behauptungen über die Arbeitsweise und die Erfolge der APPAP verbreitet. Als PR-Beauftragte dürfte es zu den Aufgaben von Frau Ziegler gehört haben, nicht nur über Vorgänge in der Klinik, sondern auch über rufabträgliche Kritik von außen informiert zu sein. Es wäre fahrlässig gewesen, wenn sie Kritik wie sie 2005 vom Spiegel und mir und in neuerer Zeit von der TAZ, medwatch, dem SPIEGEL und mir veröffentlicht wurde, nicht beachtet hätte.

Es wäre Frau Ziegler nachzusehen, wenn sie sich nicht über medizinische Einzelheiten wie Leitlinien und deren Befolgung den Kopf zerbrochen hätte. Es war ihr aber zuzumuten, allgemeinverständlichen Kontroversen hinsichtlich der Wirksamkeit und eventuellen Schädlichkeit des GBVs und der Frage der Nähe des GBVs zu Hamer sowie der Nähe der APPAP zu den eigenartigen Vorstellungen Stemmanns auch eigenständig nachzugehen.

Ich habe den Verdacht, dass Frau Ziegler in ihren Pressemeldungen falsche Behauptungen nicht nur in gutem Glauben, sondern zum Teil auch wider besseren bzw. schlechteren Wissens gemacht hat. Dass ihr zum Beispiel schon lange klar gewesen ist, dass nicht zumindest 87% der Kinder mit ND, Asthma und Allergien geheilt wurden, und sich das GBV keineswegs nur am Stand der Wissenschaft orientiert hat. Es wäre im öffentlichen Interesse zu ermitteln, ob mein Verdacht stimmt, dass Frau Ziegler in Pressemeldungen nicht nur in gutem Glauben, sondern auch in Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse unwahre Behauptungen verbreitet und dadurch die Aufklärung eventueller Straftaten behindert und deren Fortsetzung begünstigt hat.

9.3 Frauke Döllekes (1. Vorsitzende des Bundesverbands AuK, Gelsenkirchen)

Nach Erscheinen des SPIEGEL-Artikels „Galilei aus Gelsenkirchen“, der Kontroverse um meine GBV-Kritik und dem Rücktritt des AOK-Regionaldirektors Neumann als 1. Vorsitzender des Vereins „AuK“ wurde im Oktober 2005 Frau Annegret Braun dessen Nachfolgerin als 1. Vorsitzende. Frau Döllekes wurde zur 2. Vorsitzenden gewählt. Ab 2011 (?) war Frau Döllekes 1. Vorsitzende des Vereins. Dieser war als Bundesverband in Gelsenkirchen registriert und hatte sein Büro ab 2008 innerhalb der APPAP. Der AuK-Bundesverband scheint seine Tätigkeit im Laufe des Jahres 2019 eingestellt zu haben und befindet sich anscheinend derzeit in Liquidation.

Frau Döllekes dürfte das Buch von Stemmann und Stemmann (2002) über die Selbstheilung der ND und alle drei ND-Studien sowie meine Kritik am GBV von 2005 und 2019 und die Kritik des Spiegels im Jahr 2005 gekannt haben. Trotz der Diskrepanz zwischen den Ergebnissen der drei Studien und der auch von ihr verbreiteten Behauptung großer Heilerfolge hat Frau Döllekes mindestens bis zum Sommer 2018 das GBV in den höchsten Tönen gepriesen (s. weiter oben und https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2018-05/neurodermitis-kinder-eltern-chronische-hautkrankheit/seite-2

Auch bei Frau Döllekes ist die Frage offen, ob sie tatsächlich und entgegen der ihr bekannten Daten und Kritiken bis zuletzt von der Großartigkeit des GBVs überzeugt war oder trotz besseren bzw. schlechteren Wissens aus egoistischen Motiven unwahre Reklame für die Behandlung von ND, Asthma und Allergien durch die APPAP gemacht und dadurch die Aufklärung eventueller Straftaten behindert und deren Fortsetzung begünstigt hat.

9.4 Bettina am Orde (1. Direktorin der Knappschaft-Bahn-See)

Die BKB gehört zur großen DRV Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum. Frau am Orde ist 1. Direktorin dieser Körperschaft.

Mit persönlichem Einschreiben/Rückschein vom 09.10.2019 habe ich Frau am Orde mitgeteilt, dass die KKG per Pressemeldung unwahre Behauptungen von Herrn Dr. Lion über „unser verhaltenstherapeutisches Programm“ gemacht hat (z.B.: evidenz-basierte, wissenschaftlich abgesicherte Medizin).

Außerdem habe ich sie auf meine 21-seitige Stellungnahme zu einem Gutachten von Herrn Karpinski wegen einer Beschwerde gegen die BKB bei der ÄKWL aufmerksam gemacht und eine Kopie dieser Stellungnahme beigelegt. Diese Stellungnahme enthielt eine ausführliche Kritik am GBV.

Ich habe Frau am Orde gebeten, sich dafür einzusetzen, dass Kinder mit ND auf der Station KJ3 der KKG künftig leitliniengerecht behandelt werden.

Ferner habe ich Frau am Orde geschrieben:

„Zum Gelsenkirchener Klinikskandal finden Sie weitere Informationen auf diesen Internetseiten:

www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm;

www.reimbibel.de/Chronik-des-Gelsenkirchener-Klinikskandals.htm .

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.“

www.reimbibel.de/20191009-WK-an-Bettina-am-Orde-1.pdf

www.reimbibel.de/20191009-WK-an-Bettina-am-Orde-2.pdf

Mit persönlichem Einschreiben/Rückschein vom 29.01.2020 habe ich Frau am Orde darüber informiert, dass die BKB und Herr Dr. Lion mir wegen meiner Kritik an der Abteilung „Pädiatrische Psychosomatik“ mit Anwaltsschreiben vom 20.11.2019 eine Abmahnung geschickt und sich bezüglich meiner Vorwürfe völlig uneinsichtig gezeigt haben. Weiter schrieb ich:

Die Klinik ist z.B. nicht willens einzusehen, dass der langjährige ärztliche Leiter der Kinderklinik ein überzeugter Anhänger der irrsinnigen Krankheitslehre des Krebsscharlatans Ryke Geerd Hamer war, und auch Herr Dr. Lion von Hamer bzw. von seinem Lehrer Stemmann wahnhafte Vorstellungen übernommen hat: alle Krankheiten würden durch ein traumatisierendes Erlebnis verursacht; bei der Neurodermitis sei Trennungsangst, beim Asthma bronchiale „Revierangst“ entscheidend für die Entstehung dieser Krankheiten.

2. Die Kinderklinik Gelsenkirchen behauptet seit vielen Jahren, Allergien seien heilbar. Spätestens seit 2016 verspricht sie, Allergien zumindest in 87% der Fälle zu heilen. Zu dieser wahrheitswidrigen Behauptung habe ich am 28.1.2020 eine Pressemeldung veröffentlicht, deren Text ich Ihnen beiliegend zur Kenntnis bringe.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.“

www.reimbibel.de/20200129-WK-an-Bettina-am-Orde-2.pdf

www.reimbibel.de/Kinderklinik-Gelsenkirchen-taeuscht-Heilungen-von-Allergien-vor.htm

Weder Frau am Orde noch eine von ihr beauftragte Person hat mir auf meine Mitteilungen bisher geantwortet. Frau am Orde scheint nichts unternommen zu haben, um die von mir sorgfältig dokumentierte Scharlatanerie der APPAP einzudämmen oder zu unterbinden. Ich habe daher den Verdacht, dass sie durch ihr Verhalten eine Fortsetzung eventuell strafbarer Handlungen durch Herrn Dr. Lion und Herrn Langer begünstigt hat. Eine positive Darstellung des GBVs durch die Knappschaft war noch am 25.11.2020 aufrufbar:

https://web.archive.org/web/20201125064846/https://www.knappschaft-kliniken.de/Inhalt/Unternehmen/endversion_2019_korrigiert_für_web.pdf

S. 134/226

9.5 Klaus Mika (Leiter des Gesundheitsamts der Stadt Gelsenkirchen)

Herr Mika ist Internist, Arzt für öffentliches Gesundheitswesen und Leiter des Gesundheitsamts der Stadt Gelsenkirchen, Kurt-Schumacher-Straße 4,

45881 Gelsenkirchen.

Ähnliche Briefe wie an Frau am Orde habe ich auch per Einschreiben/Rück-schein am 09.10.2019 und am 30.01.2020 an Herrn Mika persönlich geschickt:

www.reimbibel.de/20191009-WK-an-Klaus-Mika.pdf oder .htm.

www.reimbibel.de/20200129-WK-an-Klaus-Mika.pdf

Am 10.10.2019 habe ich Herrn Mika außerdem eine Presseerklärung von mir zugestellt (per E-Mail an klaus.mika@gelsenkirchen.de )  , in der ich die ND-„Behandlung“ der KKG kritisiert, auf ein Gutachten zu einer Beschwerde gegen diese „Behandlung“ und meine Stellungnahme zu diesem Gutachten (von Herrn Karpinski) verwiesen habe:

www.reimbibel.de/Klosterhalfen-20191010.pdf

Weder Herr Mika noch eine von ihm beauftragte Person hat mir auf meine Mitteilungen bisher geantwortet. Herr Mika scheint nichts unternommen zu haben, um die von mir sorgfältig dokumentierte Scharlatanerie der APPAP einzudämmen oder zu beenden. Ich habe daher den Verdacht, dass er durch Unterlassen die Fortsetzung eventuell strafbarer Handlungen von Herrn Dr. Lion und Herrn Langer begünstigt hat.

9.6 Dr. med. Theodor Windhorst (ehemaliger Präsident der ÄKWL)

Herr Dr. Windhorst war von 2005 bis 11/2019 Präsident der ÄKWL.

Schon mit Schreiben vom 17.09.2005 habe ich vergeblich versucht, die ÄKWL über „Das Gelsenkirchener Betrugsverfahren“ aufzuklären. Darauf bekam ich von Herrn Christoph Kuhlmann, damals Referent und heute Leiter der juristischen Abteilung der ÄKWL, eine schroff ablehnende Antwort:

https://web.archive.org/web/20071220195444/http:/www-public.rz.uni-duesseldorf.de/~klostewg/KORRESPONDENZ-AERZTEKAMMER-WESTFALENLIPPE.HTML

Einen Brief wie an Frau am Orde habe ich per Einschreiben/Rückschein am 09.10.2019 auch an Herrn Dr. Windhorst persönlich geschickt:

www.reimbibel.de/20191009-WK-an-Theodor-Windhorst-1.pdf

www.reimbibel.de/20191009-WK-an-Theodor-Windhorst-2.pdf

Am 10.10.2019 habe ich Herrn Dr. Windhorst außerdem die folgende Presseerklärung zugestellt (per E-Mail an praesident@aekwl.de und an Gerding@aekwl.de (Frau Edith Gerding hat als Angestellte der ÄKWL die Begutachtung der Beschwerde von Frau M. koordiniert):

„PE „Elternschule“: Stellungnahme zu einem Gefälligkeitsgutachten für die Kinderklinik Gelsenkirchen

Verfasser: Prof. Dr. Wolfgang Klosterhalfen (Düsseldorf), 10.10.2019

Die Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen behandelt seit über 25 Jahren schwer an Neurodermitis erkrankte Säuglinge und Kleinkinder mit einem „Trennungstraining“. Die Kinder werden mehrmals täglich von ihren Müttern getrennt und zur „Stressimpfung“ unnötigen ärztlichen Untersuchungen ausgesetzt. Dadurch soll die „Selbstheilung“ der angeblich stets durch ein traumatisierendes Trennungserlebnis verursachten Neurodermitis erreicht werden. Eine Linderung des Leidens durch lokale oder systemische Behandlungen der Haut wird weitgehend abgelehnt. Kinder mit Asthma bekommen ebenfalls ein „Trennungstraining“. Asthma würde durch „Revierangst“ entstehen.

 Im April 2017 hat sich die Großmutter eines Säuglings bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe über dessen Behandlung beschwert. Erst seit September 2019 liegt dazu ein ärztliches Gutachten vor. In meiner ausführlichen Stellungnahme vom 9.10.2019 weise ich nach,

> dass der Gutachter als befangen gelten muss,

> dass die Klinik (nicht nur in diesem Fall) massiv gegen einschlägige wissenschaftliche Leitlinien der AWMF verstoßen hat,

> dass die Behauptung der Klinik, sie könne in 87% der Fälle die Neurodermitis heilen, nicht der Wahrheit entspricht,

> dass weiterhin unklar ist, ob die teure (ca. 5000 €) und Mütter und Kinder psychisch sehr belastende dreiwöchige „stationäre Komplextherapie“ von Mutter und Kind überhaupt zu Besserungen führt, die über Spontanremissionen hinausgehen.

www.reimbibel.de/Kritik-an-einem-Gutachten-von-Hendrik-Karpinski.htm

Prof. Dr. Wolfgang Klosterhalfen, Dipl.-Psychologe

Außerplanmäßiger Professor für medizinische Psychologie

In der Donk 30

40599 Düsseldorf

wklosterhalfen@gmail.com

Herr Dr. Windhorst hatte durch meine Schreiben Zugang zu meiner Kritik an dem Gutachten von Herrn Karpinski zum Beschwerdefall „Karl“ vom 07.10.2019  https://web.archive.org/web/20191015133505/www.reimbibel.de/Kritik-an-einem-Gutachten-von-Hendrik-Karpinski.htm ,

zu meinem Übersichtsartikel zum GBV

www.reimbibel.de/xGBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm

und zu meiner Chronik des Gelsenkirchener Klinikskandals

www.reimbibel.de/xChronik-des-Gelsenkirchener-Klinikskandals.htm .

Die ÄKWL ist außerdem von Herrn Frank Baranowski, OB der Stadt Gelsenkirchen, im Oktober oder November 2019 auf meine Kritik am Karpinski-Gutachten aufmerksam gemacht worden:

www.reimbibel.de/Baranowski-an-WK-20191114.pdf

Weder Herr Dr. Windhorst noch eine von ihm beauftragte Person hat mir auf meine umfangreichen, die BKB und die KKG schwer belastenden Mitteilungen geantwortet. Inwieweit Herr Dr. Windhorst aufgrund meiner Schreiben oder anderer Informationen überhaupt hinsichtlich der Beschwerde von Frau M. tätig geworden ist, ist mir nicht bekannt.

Herr Dr. Windhorst scheint nichts unternommen zu haben, um die von mir sorgfältig dokumentierte Scharlatanerie einzudämmen oder zu beenden. Ich habe daher den Verdacht, dass er durch Unterlassen die Fortsetzung eventuell strafbarer Handlungen von Herrn Dr. Lion und Herrn Langer begünstigt hat.

Die drei Aufsichtsbehörden der BKB haben jeweils ihre Verantwortung für die skandalösen Vorgänge in der BKB an eine höhere staatliche Instanz oder an die ÄKWL weitergereicht:

(1) Der OB von Gelsenkirchen hielt die ÄKWL für zuständig. Siehe o.a. Link.

(2) Die Bezirksregierung Münster hielt das Gesundheitsministerium NRW für zuständig: www.reimbibel.de/BezRegMuenster-an-WK-20191031.pdf .

(3) Das Gesundheitsministerium NRW hat meine Hinweise auf Scharlatanerie mit der Bitte um Stellungnahme an die ÄKWL weitergeleitet und sich deren positiver Beurteilung der Tätigkeit der APPAP angeschlossen:

www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de/20200305-Hommel-an-Klosterhalfen.pdf

Es ist daher festzustellen, dass die drei staatlichen Aufsichtsbehörden der BKB die Verantwortung direkt oder indirekt an eine Selbstverwaltungsorganisation der Ärzteschaft abgegeben haben. Sie scheinen trotz ihnen bekannter starker Hinweise auf kriminelles Verhalten der APPAP anscheinend auch nicht eine Staatsanwaltschaft informiert zu haben.

Wie ich auch im Weiteren belegen werde, hat die ÄKWL anscheinend nach dem Motto „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ gehandelt und ein Gefälligkeitsgutachten eines mit Dr. Lion fachlich verbundenen Kinderarztes zur Grundlage ihres Abschlussgutachtens zur Beschwerde gegen die BKB gemacht. Herr Dr. Windhorst scheint meine kritischen Hinweise ignoriert und nichts unternommen zu haben, um die Scharlatanerie der APPAP einzudämmen oder zu beenden. Ich habe den Verdacht, dass er durch Unterlassen oder sogar eigenes Eingreifen die Fortsetzung eventueller Straftaten durch Dr. Lion und Herrn Langer begünstigt hat.

Die ÄKWL hat das Krähenmotto in ihren „Ethischen Grundsätzen für das ärztliche Handeln“ vornehmer formuliert:

„Der Arzt respektiert Entscheidungen und Handlungen seiner Kollegen.“

www.aekwl.de/fileadmin/user_upload/aekwl/Themen/Ethikforum/Ethische_Grundsätze.pdf

9.7 Dr. med. Hans-Albert Gehle (Präsident der ÄKWL)

Herr Dr. Gehle ist Leiter der Abteilung für Intensivmedizin der BKB und seit dem 30.11.2019 Präsident der ÄKWL, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster.

Einen Brief wie an Frau am Orde habe ich per Einschreiben/Rückschein am 30.01.2020 auch an Herrn Dr. Gehle persönlich geschickt:

www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de/Klosterhalfen-Gehle-2020.pdf .

Weder Herr Dr. Gehle noch eine von ihm beauftragte Person hat mir auf meine Mitteilung bisher geantwortet.

Herr Dr. Gehle scheint nichts unternommen zu haben, um die von mir sorgfältig dokumentierte Scharlatanerie der APPAP einzudämmen oder zu beenden. Ich habe daher den Verdacht, dass er durch Unterlassen die Fortsetzung eventuell strafbarer Handlungen von Herrn Dr. Lion und Herrn Langer begünstigt hat.

9.8 Anne Schmitz (Juristin der Gutachterkommission der ÄKWL)

„Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat eine Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen eingerichtet, um Behandlungsfehlervorwürfe im Streitfall außergerichtlich zu klären. Ziel der Gutachterkommission ist es, eine neutrale und unabhängige medizinische Begutachtung einer ärztlichen Behandlung durchzuführen. Abschließend wird eine juristische Einschätzung abgegeben, ob Schadensersatzansprüche wegen eines Behandlungsfehlers gerechtfertigt erscheinen.“ www.aekwl.de/fuer-aerzte/arzt-und-recht/gutachterkommission/

(Aufruf der Webseite: 05.12.2020)

Der Gutachterkommission (GAK) der ÄKWL lagen vor dem Abfassen des gutachterlichen Bescheids im Beschwerdefall „Karl“ die Patientenakte sowie u.a. die folgenden Schreiben vor:

(1) Schreiben von Frau M. vom 30.04.2017 an die GAK der ÄKWL

Frau M. beschwert sich darin über „massive Behandlungsfehler in der Kinderklinik Gelsenkirchen bei meinem Enkel Karl“ und beschreibt dabei das begonnene „Trennungstraining“ in der „Mäuseburg“, bei dem die Aufsichtspersonen lächeln, aber sich nicht um die weinenden Kinder kümmern würden. Ihre Tochter sei unter starken psychischen Druck gestellt worden und hätte an den Maßnahmen nichts ändern können. Sie habe ihren (halbjährigen!) Sohn mit massiven Kratzverletzungen am Kopf in der „Mäuseburg“ aufgefunden und sei psychisch zusammengebrochen. Es habe keine Wundversorgung gegeben. Die telefonisch von ihrer Tochter informierte Beschwerdeführerin habe daraufhin telefonisch im Namen ihrer verängstigten Tochter der KKG weitere Maßnahmen an Karl untersagt.

(2) Schreiben von Dr. Lion vom 29.07.2017 an die GAK der ÄKWL:

„Ärztliche Stellungnahme … bezgl. der Vorwürfe von Frau B. (Kindsmutter) und Frau M. (Großmutter des o.g. Kindes)“

Schon der Briefkopf dieses Schreibens ist insofern irreführend, als er ein zweifelhaftes Gütesiegel („Ausgezeichnet. FÜR KINDER“) enthält, das von der „Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V.“ schon an eine enorme Anzahl von Kinderkrankenhäusern vergeben wurde:

https://www.ausgezeichnet-fuer-kinder.de/kliniken/klinikliste.html .

Die Stellungnahme von Dr. Lion schiebt die Verantwortung für den gescheiterten Behandlungsversuch der Großmutter und deren Tochter zu. Dazu zeichnet Lion ein geschöntes Bild der angeblich erfolgreichen „primär psychosomatisch-psychotherapeutischen Vorgehensweise“ und beklagt die Dominanz der Großmutter gegenüber ihrer (schon vor Beginn der „Behandlung“ psychisch angeschlagenen) Tochter. Warum es problematisch sein sollte, dass die Großmutter intensiv versucht hat, ihrer überforderten Tochter und ihrem Enkelkind zu helfen, bleibt dabei offen. „Systemtherapeut“ Lion versucht so, davon abzulenken, dass schwerwiegende Probleme beim GBV – unabhängig von eventuellen interfamiliären Problemen – vorprogrammiert sind.

Die entscheidende Differenz beim Patienten „Karl“ war, dass Frau M. im Gegensatz anderen Eltern und Großeltern gegen die irrsinnige ND-„Therapie“ der APPAP öffentlichkeitswirksam  „auf die Barrikaden gegangen“ ist. Sie hat aus meiner Sicht dadurch wesentlich dazu beigetragen, dass die APPAP kürzlich geschlossen werden musste.

Dr. Lions Stellungnahme enthält – wie zu erwarten war – einige wichtige Behauptungen, die nicht der Wahrheit entsprechen oder „schräg“ sind. Einen Teil davon habe ich schon oben innerhalb meiner Strafanzeige gegen Herrn Dr. Lion angesprochen (leitliniengerechte Behandlung, externe Evaluierung durch die Uni Münster, Wirksamkeit der ND-Behandlung, Rechtfertigung der pädokriminellen „Psychosomatik“ durch Verweis auf das Von-Uexküll-Lehrbuch).

(3) Schreiben von Herrn Karpinski vom 31.08.2019 an die GAK der ÄKWL

(Gutachten zur Beschwerde von Frau M. gegen die KKG)

„Die Durchführung der Behandlung erfolgte der Aktenlage entsprechend nicht fehlerhaft sondern lege artis. Es können keine Behandlungsfehler erkannt werden.“

(4) Meine umfangreiche Kritik vom 07.10.2019 an dem Gutachten von Herrn Karpinski (sofern sie von Dr. Windhorst oder Dr. Gehle oder Frau Gerding an die medizinischen und juristischen Mitglieder der Kommission weitergeleitet wurde): https://web.archive.org/web/20191015133505/www.reimbibel.de/Kritik-an-einem-Gutachten-von-Hendrik-Karpinski.htm .

(5) Schreiben von Frau M. vom 23.09.2019 an die GAK

Frau M. kritisiert unter den Überschriften „Leitlinien, Diagnosen, Behandlungsmethoden, Zusammenfassend“ das Gutachten von Herrn Karpinski.

Ihre Argumentation ist für die Beurteilung des Streits zwischen ihr und der BKB und darüber hinaus wichtig und richtig. Sie zeigt in ihrem relativ kurzen Schreiben mehr Problembewusstsein und Fachkompetenz als der gegenüber der absurden Gelsenkirchener ND-Behandlung naive oder sich naiv gebende Gutachter in seinem langen und bezahlten Gefälligkeitsgutachten.

Am Schluss ihres Widerspruchs schreibt Frau M. zurecht:

Karl erhielt eine Diagnose die eigentlich nicht stimmen kann. („Neurodermitis bei Trennungsangst“, WK) Wenn die Diagnose nicht stimmt kann auch die Behandlung nicht stimmen. Die Behandlung die durchgeführt wurde wurde nicht vom Gutachter erklärt. Dazu war es wohl auch nicht „wissenschaftlich begründet“ was mit Karl geschehen ist. Jedenfalls wird diese Behandlung auch von keiner Leitlinie empfohlen. Das bringt mich zur Überzeugung, dass dieser Gutachter sein „Thema verfehlt“ hat und fachlich nicht in der Lage ist, diese Behandlung zu bewerten.

Ich bitte eindringlich darum, einen Zweitgutachter zu beauftragen. Als Hinweis: Dieser Zweitgutachter sollte möglichst nicht der AGPPS angehören. Er sollte sich mit Leitlinien auskennen. Und er sollte ein echter Wissenschaftler sein.“

(6) Schreiben von Dr. Lion vom 07.10.2019 an die GAK wegen der Kritik von Frau M. vom 23.09.2019 am Gutachten von Herrn Karpinski

Herr Dr. Lion weicht in seiner Replik den hauptsächlichen Vorwürfen von Frau M. aus, indem er nicht die skandalöse ND-Diagnostik und ND-„Therapie“ der APPAP verteidigt, sondern sich mit der Kritik der Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie auseinandersetzt und die Schlaftherapie seiner Abteilung verteidigt. Die „Behandlung“ war aber aus guten Gründen schon vor Beginn eines Schlaftrainings abgebrochen worden. Diese „Behandlung“ kommentiert Lion nur polemisch und in Form von Allgemeinplätzen wie „verurteilende  Haltung der Autoren“, jeder erfahrene Therapeut passe sein Verhalten an den aktuellen Stand von Wissenschaft, Forschung und Lehre an, die APPAP arbeite im Hier und Jetzt. Dabei versucht Lion darüber hinweg zu täuschen, dass er sich in erster Linie als „Therapeut“ nicht an den „Stand der Kunst“, sondern die Irrlehren von Hamer und Stemmann sowie die rabiate Form von „Verhaltenstherapie“ von Langer angepasst hat.

(7) Schreiben von Frau M. vom 16.10.2019, in dem sie u.a. ein zweites Gutachten fordert und bittet, meine Kritik am Gutachten von Herrn Karpinski zu beachten:

„Weiterhin bitte ich um Beachtung der Kritik zur bezüglichen Stellungnahme von Herrn Dipl.-Med. H. Karpinski von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Klosterhalfen, welche unter www.reimbibel.de/Kritik-an-einem-Gutachten-von-Hendrik-Karpinski.htm einsehbar ist.“

Der von der Juristin Anne Schmitz verfasste gutachterliche Bescheid vom 19.12.2019 der GAK der ÄKWL beginnt wie folgt:

„In der Gutachtersache mit den Verfahrensbeteiligten … kommt die Gutachterkommission nach Auswertung des Gutachtens und der Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten zu folgendem Ergebnis: Ein Behandlungsfehler kann nicht festgestellt werden.“.

Frau Schmitz hat sich in ihrem Abschlussgutachten kritiklos dem fachlich nicht vertretbaren Gutachten von Herrn Karpinski angeschlossen. Von Frau M. in kurzer Form und von mir in ausführlicher Form vorgebrachte Kritik an der Be- bzw. Misshandlung des Patienten „Karl“, den pseudomedizinischen ND-„Behandlungen“ der APPAP und dem Gutachten von Herrn Karpinski sind dabei weitgehend unberücksichtigt geblieben. Meine Kritik vom 07.10.2020 findet in diesem gutachterlichen Bescheid keine Erwähnung.

Auf Seite 8 (unten) des Abschlussgutachtens hat Frau Schmitz zu Kritik von Frau M. Stellung genommen:

„Soweit die Antragsgegnerin in diesem Zusammenhang eine fehlende Auseinandersetzung des Gutachters mit der Sk2-Leitlinie 028/041 (Psychische Störungen im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter) gerügt hat, hält die Kommission für unbeachtlich, da die Inhalte der Leitlinie dem Behandlungskonzept des Antragsgegners nicht zuwiderlaufen.“

Herr Dr. Lion hat bei seinem Patienten „Karl B“ in seinem „Arztbrief“ als Diagnose „Neurodermitis bei Trennungsangst“ angegeben. Bei ND-Patienten hat Lion grundsätzlich in erster Linie die angebliche psychische Störung „Trennungsangst“ behandelt. Dabei orientierte er sich konsequenterweise nach eigenen Angaben an der Leitlinie 028/041.

Die Ansicht der Kommission, die Inhalte der Leitlinie würden dem Behandlungs-konzept der BKB nicht zuwiderlaufen, entspricht nicht der Wahrheit.

Frau Schmitz und/oder ein mir nicht gekanntes ärztliches Mitglied der GAK haben sich entweder Kapitel 9 dieser Leitlinie (Angststörungen, S. 99-108) erst gar nicht angesehen oder ignoriert, dass die begonnene Behandlung Karls eindeutig zwei wichtigen und deshalb optisch hervorgehobenen Stellen in dieser Schrift widersprochen hat. In meiner Kritik des Gutachtens von Herrn Karpinski vom 07.10.2019 habe ich dazu unter „4.4.2 Fehldiagnose „Trennungsangst““ geschrieben:

„Laut der AWMF-Leitlinie „S2k-Leitlinie 028/041 – Psychische Störungen im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulter, aktueller Stand: 09/2015“ … soll die Diagnose „Angststörung“ erst ab einem Alter von 18 Monaten gestellt werden. (S. 102) Außerdem soll eine detaillierte und spezifische Diagnostik der Angststörungen durchgeführt werden (S. 103), was anscheinend auch nicht geschehen ist.“

Im Abschnitt „4.4.3 Fehlbehandlung durch Verhaltenstherapie bei einem Säugling“ habe ich in meiner Gutachten-Kritik geschrieben:

„Die Befangenheit des Gutachters zeigt sich auch darin, dass er nicht moniert, dass es in der „Pädiatrischen Psychosomatik“ der KKG üblich ist, schon Säuglinge verhaltenstherapeutisch zu behandeln. Aus der o.a. Leitlinie geht nämlich hervor, dass verhaltenstherapeutische Therapien erst ab einem Alter von 3 Jahren angeboten werden sollen (S. 106). Herr Karpinski behauptet dennoch: „Es kann klar eingeschätzt werden, dass die streitbefangene  Behandlung nach den anerkannten fachlichen Standards der Kinder- und Jugendmedizin und pädiatrischen Psychosomatik erfolgt ist.“ (S. 10) Die durchgeführten Trennungen von K. und dessen Mutter erfolgten keineswegs nach anerkannten fachlichen Standards der Kinder- und Jugendmedizin oder der pädiatrischen Psychosomatik.“

Das von der ÄKWL verkündete Ziel „neutrale und unabhängige medizinische Begutachtung einer ärztlichen Behandlung“ ist von Frau Schmitz nicht verfolgt worden. Da die ÄKWL eine Organisation der Ärzteschaft und nicht von Patienten ist, war dies auch nicht unbedingt zu erwarten. Hinzu kam, dass ein bei der BKB, dem Antragsgegner, beschäftigter Arzt seit dem 30.11.2019 Präsident der ÄKWL war. Auch wenn man davon ausgeht, dass Herr Dr. Gehle weder direkt noch indirekt auf die Gutachtertätigkeit von Frau Schmitz eingewirkt hat, wird Frau Schmitz klar gewesen sein, dass eine Anerkennung der Beschwerde von Frau M. nicht im Interesse von Herrn Dr. Gehle gewesen wäre. Angestellte Juristen, die gegen die Interessen ihres Vorgesetzten handeln, dürften eher selten sein.

Das Abschlussgutachten von Frau Schmitz halte ich für ebenso voreinge-nommen wie das Gutachten von Herrn Karpinski, dessen Argumentation Frau Schmitz übernommen hat. Beide Gutachten enthalten den Denkfehler, dass die ND-Behandlung eines Säuglings gerechtfertigt ist, wenn sie irgendwie nach Verhaltenstherapie aussieht. Es ist aber nicht jede systematische Beeinflussung von Verhalten legitim. Sonst könnte man auch das Schlagen von Kindern, die unerwünschtes Verhalten zeigen, und von Frauen, die sich weigern, ein Kopftuch zu tragen, als eine Form von Verhaltenstherapie betrachten. Eine Verhaltenstherapie ist nur dann akzeptabel, wenn sie medizinisch und ethisch vertretbar und sinnvoll ist. Dies war bei dem Patienten „Karl“ eindeutig nicht der Fall.

Auch eine Juristin hätte selbständig erkennen müssen, dass das „Trennungs- und Stressimpfungstraining“ bei einem Säugling in keiner AWMF-Leitlinie vorkommt. Frau Schmidt hätte außerdem spätestens durch den Hinweis von Frau M. merken müssen, dass es eine AWMF-Leitlinie gibt, die Regeln zum Umgang mit psychischen Störungen bei Säuglingen enthält und davon abrät, bei Kindern unter 18 Monaten eine Angststörung zu diagnostizieren oder eine Verhaltens-therapie bei Kindern unter 3 Jahren durchzuführen.

Ferner hätte Frau Schmitz insgesamt den Schilderungen und Einwänden von Frau M. mehr Beachtung schenken und vor allem auch meine ausführlich begründete Kritik am Gutachten von Herrn Karpinski berücksichtigen müssen. Es gab keinen sachlichen Grund, dies nicht zu tun. Hingegen hatte Frau Schmitz gute Gründe, auf die Erstellung eines zweiten Fachgutachtens hinzuwirken.

Frau Schmitz hat es aber vorgezogen, meine ihr vermutlich bekannte Kritik nicht zu beachten, einseitig Partei für die BKB zu ergreifen und der APPAP dadurch zu ermöglichen, ihre pseudomedizinische Scharlatanerie mitsamt der schweren Schädigung von Kindern und Kassen ohne größere Behinderung noch bis zum September 2020 fortzusetzen. Ich habe daher den Verdacht, dass sie durch ihr Verhalten, die Aufklärung eventueller Straftaten durch Herrn Dr. Lion und Herrn Langer behindert und deren Fortsetzung begünstigt hat.

9.9 Dipl.-Med. Hendrik Karpinski (Chefarzt des Klinikums Niederlausitz)

Herr Karpinski ist Diplom-Mediziner und Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Klinikum Niederlausitz GmbH, Krankenhausstr. 10, 01968 Senftenberg.

Nach zwei vergeblichen Bemühungen der ÄKWL, einen Gutachter zu finden, ist Herr Karpinski im Oktober 2018 von der ÄKWL beauftragt worden, die Beschwerde von Frau M., Großmutter des im April 2017 in der APPAP „behandelten“ Säuglings „Karl“, gegen die BKB zu begutachten.

Herr Karpinski ist in seinem Gutachten vom 31.08.2019 zu dem Schluss gekommen: „Die Durchführung dieser Behandlung folgte der Aktenlage entsprechend nicht fehlerhaft sondern lege artis. Es können keine Behandlungsfehler erkannt werden. Insoweit kann auch von einem Gesundheitsschaden, der durch einen Fehler verursacht war, nicht gesprochen werden.“

Das Gutachten von Herrn Karpinski zu dieser Beschwerde halte ich für ein skandalöses Gefälligkeitsgutachten. Ich habe dies in einer Stellungnahme

https://web.archive.org/web/20191015133505/www.reimbibel.de/Kritik-an-einem-Gutachten-von-Hendrik-Karpinski.htm ausführlich begründet.

Ergänzend stelle ich dazu fest: Herr Karpinski hat sich nicht unmittelbar mit der Tatsache beschäftigt, dass im Fall „Karl“ ein Säugling ohne vernünftige medizinische Indikation mehrmals täglich von seiner Mutter getrennt wurde, damit dieser von seiner ND geheilt wird, sondern in langen Passagen herausgestellt, dass es sich bei Verhaltenstherapie und psychosomatisch orientierten Behandlungen von ND-Patienten um anerkannte Methoden handelt. Daraus hat er unzulässig abgeleitet, die bei Karl durchgeführten Mutter-Kind-Trennungen, das Absetzen von Hautpflege und Medikamenten und die Umstellung der Ernährung, sei „lege artis“ gewesen.

Besorgnis der Befangenheit des Gutachters

Mit Schreiben vom 04.12.2018 hat die Großmutter von K. der GAK der ÄKWL u.a. mitgeteilt:

„Zum einen leitet Herr Karpinski eine Klinik, die selbst zum Netzwerk der Knappschaft (also des Trägers der Gelsenkirchener Klinik) gehört. … Zum anderen sind sich Herr Karpinski und der leitende Arzt der beschuldigten Abteilung, Herr Dr. Lion, persönlich bekannt und arbeiten in einer gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft zusammen. Dieselbe Arbeitsgemeinschaft hat vor wenigen Tagen eine der insgesamt drei existierenden positiven Stellungnahmen zum Film „Elternschule“ herausgegeben, in dem sie die gezeigten Methoden der Klinik unbedingt verteidigt … Ich habe daher Anlass zur Befürchtung, dass Herr Karpinski die von mir erhobenen Vorwürfe sowie die Stellungnahme der Klinik nicht objektiv begutachten wird.“

Belegt wurden die geäußerte Befürchtung mit diesen beiden Links:

https://www.agpps.de/index.php/die-arbeitsgemeinschaft/organisationsstruktur ;

https://www.knappschaft.de/DE/ExpertenService/ProsperProGesund/Lausitz/Fliesstext2_Lausitz.html .

Dieser Einspruch wurde von der ÄKWL wegen Überschreitens der gesetzten zweiwöchigen Einspruchsfrist zurückgewiesen.

Herr Dr. Lion ist Gründungsmitglied der AGPPS e.V. und war in deren Beirat:

Gründungsmitglied der AGPPS (Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische

Psychosomatik) in der DGKJ (Deutsche Gesellschaft für

Kinderheilkunde und Jugendmedizin). Dort im erweiterten Vorstand

als wissenschaftliches Beiratsmitglied“ (Quelle: Vita von Dr. Lion)

Dr. Lion ist seit einiger Zeit nicht mehr Mitglied des Beirats der AGPPS.

Herr Karpinski ist ebenfalls mit der AGPPS eng verbunden. Im August 2019 war er Beirat der AGPPS: https://web.archive.org/web/20190821175751/https://www.agpps.de/index.php/die-arbeitsgemeinschaft/organisationsstruktur .

Derzeit ist Herr Karpinski Mitglied des aus drei Personen bestehenden Vorstands der AGPPS bzw. neuerdings DGPPS:

www.agpps.de/index.php/die-arbeitsgemeinschaft/organisationsstruktur .

Die AGPPS bzw. DGPPS e.V. ist kein Berufsverband und keine wissenschaftliche Vereinigung, sondern ein freiwilliger Zusammenschluss von medizinischen Praktikern, die sich für eine psychosomatische Herangehensweise in der Pädiatrie einsetzen. Im Vorstand und Beirat dieses Vereins gibt es keinen Hochschullehrer.

Vermutlich im November 2018 hat sich die AGPPS zum umstrittenen Film „Elternschule“ geäußert. Darin heißt es anerkennend über die APPAP:

„Es kommen wissenschaftlich anerkannte verhaltenstherapeutische, systemische und gesprächspsychotherapeutische Elemente zum Einsatz.“

https://www.agpps.de/index.php/aktuelles/15-stellungnahme-zum-film-elternschule-gelsenkirchen .

Dazu ist festzustellen: Eine anerkannte verhaltenstherapeutische Methode kann nicht beliebig „zum Einsatz kommen“, sondern muss ethisch akzeptabel und therapeutisch indiziert sein. Das Nichtbelohnen von Kindern, die nach ihren Müttern rufen wie in der „Mäuseburg“, entspricht zwar vom Ansatz her einer verhaltenstherapeutischen Extinktionstherapie, war aber wegen der Schädigung der Kinder und mangels evidenzbasierter Indikation unzulässig.

Am 15.04.2015 hat Dr. Lion am Klinikum Niederlausitz einen Vortrag gehalten: „Neurodermitis aus psychosomatischer Sicht“. Es ist unwahrscheinlich, dass Herr Dr. Lion zu diesem Vortrag eingeladen wurde (vermutlich von Herrn Karpinski), weil Herr Karpinski den abnormen Behandlungsmethoden Dr. Lions kritisch gegenüber stand. Es ist eher anzunehmen, dass Herr Karpinski dem Ansatz von Dr. Lion positiv gegenüberstand, und die Einladung zu einem Vortrag eine kollegiale Anerkennung darstellte.

Wie schon weiter oben durch Zitate belegt, ist die Dermatologin Dr. Carla Pistorius für den MDK Berlin Brandenburg in ihrem Gutachten zum Fall „Karl“ ebenfalls zu einer extrem negativen Bewertung nicht nur dieser konkreten „Behandlung“, sondern der Gelsenkirchener ND-„Behandlung“ insgesamt gekommen. Hätte Herr Karpinski den Fall „Karl“ ähnlich kritisch beurteilt, wäre dies nicht nur für Herrn Dr. Lion und die BKB, sondern auch für das Bemühen der AGPPS und deren Mitglieder, die „Pädiatrische Psychosomatik“ voranzu-bringen, nachteilig gewesen.

Ich habe den Verdacht, dass Herr Karpinski durch sein fachlich nicht vertretbares Gutachten die Aufklärung eventueller Straftaten von Herrn Dr. Lion und Herrn Langer behindert und deren Fortsetzung begünstigt hat.

9.10 Dr. jur. Stephan Meseke (Abteilungsleiter beim GKV-Spitzenverband)

Herr Dr. Meseke ist seit 2009 Leiter der Stabsabteilung zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen, GKV-Spitzenverband Bund, Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin.

Am 10.06.2020 habe ich an die Stellen für Fehlverhalten im Gesundheitswesen vieler Krankenkassen und Kassenverbände per Post gut belegte Hinweise auf „Scharlatanerie an der Kinderklinik Gelsenkirchen“ verschickt, s. www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de/20200610-1.pdf oder .htm.

Daraufhin hat mir Herr Dr. Meseke  mit Schreiben vom 09.07.2020 u.a. geantwortet:

„Weder aus Ihrem Schreiben, noch aus den Angaben auf der Internetseite der Kinderklinik lässt sich ermitteln, ob und inwieweit in der dortigen „Psychosomatik-Abteilung“ ein grundsätzliches Behandlungskonzept der Neurodermitis durchgeführt wird, das einer bewertbaren Methode entspricht.

Wenn der Spitzenverband einen Beratungsantrag beim G-BA stellt, muss dargestellt werden, auf welche „Untersuchungs-und Behandlungsmethoden“ sich der Antrag konkret bezieht. Der GKV-Spitzenverband kann nur auf eine Prüfung von „Methoden“ hinwirken. Aus Ihrem Sachvortrag wurde für die hier zuständigen Fachkollegen aber letztlich nicht erkennbar, welche „Methode“ zur Überprüfung kommen sollte. Wir bedauern, dass wir auf der Grundlage der uns vorliegenden bzw. von uns ermittelten Erkenntnisse keine weiteren Handlungsmöglichkeiten sehen.“ Kopie des Schreibens: http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de/Meseke-an-Klosterhalfen-1.pdf

In meiner Entgegnung vom 07.09.2020 habe ich Herrn Dr. Meseke auf 47 Seiten erläutert,

a) warum ich der Meinung bin, dass durchaus zu erkennen war, um welche Behandlungsmethode es geht, und ich seine Reaktion für nicht akzeptabel halte, und

b)19 Gründe dafür genannt, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen das GBV nicht mehr bezahlen sollte und

c) abschließend meine Hoffnung ausgedrückt, dass „dass meine obigen umfangreichen Hinweise den GKV-SV dazu veranlassen werden, diesen nachzugehen und eine erstmalige oder erneute Überprüfung der Behandlungen nach OPS 9-402.1 der APPAP beim Gemeinsamen Bundesausschuss der gesetzlichen Krankenkassen zu beantragen“.

Text meines Schreibens: http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de/2.pdf

Nachdem ich von Herrn Dr. Meseke sechs Wochen lang keine Antwort erhielt, habe ich mich mit Schreiben vom 19.10.2020 über das Verhalten von Herrn Dr. Meseke beim stellvertretenden Direktor des GKV-Spitzenverbands, Herrn Gernot Kiefer, u.a. wie folgt beschwert:

„Mein Eindruck ist, dass sich Herr Dr. Meseke mir gegenüber absichtlich dumm gestellt und damit gezeigt hat, dass er als Spitzen-Bekämpfer von Fehlverhalten im Gesundheitswesen nicht geeignet ist.

Herr Dr. Meseke hat es bisher nicht für nötig gehalten, mir zu antworten.

Ich bitte Sie, sich die von mir verlinkten Texte anzusehen und mir mitzuteilen, ob Sie Herrn Dr. Meseke noch für geeignet halten, den Stabsbereich „Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ des GKV-SV zu leiten.“

www.reimbibel.de/Klosterhalfen-20201019-an-Kiefer-1.pdf   

www.reimbibel.de/Klosterhalfen-20201019-an-Kiefer-2.pdf

Herr Kiefer war nicht bereit, meine obige Frage schriftlich zu beantworten.

Am 17.12.2020 hat mir Herr Kiefer telefonisch mitgeteilt, dass er Herrn Dr. Meseke weiterhin für geeignet hält, die Abteilung „Fehlverhalten“ zu leiten. Das Problem sei nicht eine bestimmte Behandlungsmethode gewesen, sondern die Tatsache, dass Kliniken immer mehr Behandlungen an sich zögen. Ich habe den Eindruck, dass Herr Kiefer mit dieser falschen Einschätzung der Probelmatik davon ablenken wollte, dass es sich beim GBV um eine „Behandlungsmethode“ gehandelt hat, die man als Scharlatanerie bezeichnen muss, und die abnormen Methoden der APPAP und das Versagen vieler Kontrollorgane das Problem waren.

Zusammenfassend stelle ich fest, dass Herr Dr. Meseke nicht bereit war, meinem gut belegten und daher glaubwürdigem Hinweis auf rechtswidrige Nutzung von Finanzmitteln der Krankenkassen nachzugehen. Damit hat er gegen § 197a (2) SGB V und vermutlich auch gegen Absatz 4 dieses Gesetzes verstoßen, wonach er die Staatsanwaltschaft zu informieren hatte. Dadurch hat er nicht die finanziellen Interessen der Krankenkassen vertreten, sondern eine Fortsetzung der Scharlatanerie der KKG begünstigt. Ich habe den Verdacht, dass durch das Fehlverhalten von Herrn Dr. Meseke, der seit 2009 an prominenter Stelle mit der Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen beauftragt ist, die Aufklärung eventueller Straftaten durch Herrn Dr. Lion und Herrn Langer behindert und deren Fortsetzung begünstigt wurde.

9.11 Gudula Hommel (Juristin, Ministerialrätin, MAGS NRW)

Frau Hommel leitet i.V. das Referat IV 4 (Psychiatrie, Maßregelvollzug) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf.

2001 hatte das Gesundheitsministerium NRW das Projekt „Selbstheilung (Spontanheilung) der Neurodermitis“ der KKG in den Projektverbund „Gesundes Land Nordrhein-Westfalen“ aufgenommen, s. S.3 des Buchs „Selbstheilung (Spontanheilung) der Neurodermitis“ von E.A. Stemmann und S.Stemmann (2002) sowie

www.reimbibel.de/Gesundheitsministerium-NRW-Klosterhalfen.pdf

2005 habe ich das Gesundheitsministerium NRW auf die Scharlatanerie an der KKG aufmerksam gemacht und ihm dazu meine 16-seitige Dokumentation geschickt. Daraufhin hat mir Ministerialrätin Dr. Birgit Weihrauch mitgeteilt: „Über den in Ihrem Brief genannten äußerst fragwürdigen Themenkreis, den Sie mit Herrn Prof. Stemmann in Verbindung bringen, war und ist hier nichts bekannt. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass auch alle Krankenkassenverbände die Kosten des Behandlungs-

verfahrens übernehmen.“ http://reimbibel.de/Dr-Birgit-Weihrauch-20050224-1.jpg , http://reimbibel.de/Dr-Birgit-Weihrauch-20050224-2.jpg 

Die Reaktion von Frau Dr. Weihrauch zeigt besonders deutlich, dass es bei den für die KKG bzw. Prof. Stemmann zuständigen Aufsichtsbehörden damals keinerlei Bereitschaft gab, meine Vorwürfe ernst zu nehmen. Dass „hier nichts bekannt“ sei, zeugt von einem ausgeprägten Nichtwissenwollen, denn ich hatte das Ministerium ja gerade schriftlich ausführlich über die Scharlatanerie Stemmanns informiert.

Mit Schreiben vom 09.10.2019 habe ich NRW-Gesundheitsminister Laumann meine Stellungnahme zum Gutachten von Herrn Karpinski geschickt:

www.reimbibel.de/Klosterhalfen-20191009-an-Laumann.pdf .

Dieser Stellungnahme war zu entnehmen, warum ich mit dem für Dr. Lion positiven Gutachten von Herrn Karpinski nicht einverstanden bin. Außerdem enthielt diese Stellungnahme eine profunde Kritik des GBVs zur „Behandlung“ von ND, Asthma und Allergien.

Mit Schreiben vom 29.01.2020 habe ich Minister Laumann an dieses Schreiben erinnert und außerdem Belege dafür geschickt, dass die BKB Heilungen von Neurodermitis vortäuscht: www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de/20200129-Klosterhalfen-an-Laumann.pdf .

Außerdem habe ich Herrn Laumann mitgeteilt, dass „Herr Dr. Lion von Hamer bzw. seinem Lehrer Stemmann wahnhafte Vorstellungen übernommen hat: alle Krankheiten würden durch ein traumatisierendes Erlebnis verursacht; bei der Neurodermitis sei Trennungsangst, bei Asthma bronchiale „Revierangst“ entscheidend für die Entstehung dieser Krankheiten.“

Aufgrund dieser beiden Schreiben, Links in diesen Schreiben und Anlagen zu diesen Schreiben hatte das Ministerium Beweise und Hinweise

(1) für die Nähe der APPAP zur Irrlehre des Krebsscharlatans Hamer,

(2) darauf, dass Säuglinge in der KKG von ihren Müttern getrennt werden,

(3) darauf, dass die KKG Eltern, Krankenkassen, Politiker, Journalisten und die Öffentlichkeit belügt, indem sie behauptet, Allergien in zumindest 87% der Fälle zu heilen.

In ihrem Schreiben vom 05.03.2020 hat mir Frau Hommel stellvertretend für Minister Laumann mitgeteilt, meine Eingabe sei an die ÄKWL weitergeleitet worden, und diese habe keine verfahrensrechtlichen Verstöße festgestellt. Weiter teilte mir Frau Hommel mit, zur Zweckmäßigkeit von Behandlungsmethoden könne sie sich nicht äußern:

„Der Diskurs um angewandte Therapiekonzepte muss durch die medizinischen Fachgesellschaften geführt werden.“

 www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de/20200305-Hommel-an-Klosterhalfen.pdf

Frau Hommel hat 2016 an der Ruhr-Universität Bochum erfolgreich ein Masterstudium im Bereich „Kriminologie, Kriminalistik, Polizeiwissenschaft“ abgeschlossen. Trotz der ihr vorliegenden starken Hinweise auf kriminelles Verhalten innerhalb der BKB hat sie sich anscheinend damit begnügt, wegen meiner Gutachten-Kritik die ÄKWL um Stellungnahme zu bitten. Diese Stellungnahme der ÄKWL liegt mir nicht vor. Frau Hommel hat mir lediglich mitgeteilt, im Endergebnis seien keine verfahrensrechtlichen Verstöße fest-gestellt worden.

Ich hatte aber der ÄKWL nicht verfahrensrechtliche Fehler vorgeworfen, sondern auf Scharlatanerie an der KKG und ein skandalöses Gutachten hingewiesen, von dem die Gefahr ausging, dass die GAK der ÄKWL im Streitfall „Karl“ zu einer falschen Bewertung kommt. Frau Hommel hat offensichtlich meine gut begründete Kritik an der „Behandlung“ von Karl und allgemein der Scharlatanerie der APPAP nicht ernst genommen und ist anscheinend ihrer Auf-sichtspflicht bezüglich der BKB nicht nachgekommen. Es ging hier nicht um fachlich diskutable „angewandte Therapiekonzepte“, sondern massives und möglicherweise strafbares Fehlverhalten bei der medizinischen „Behandlung“ von Säuglingen und Kleinkindern über viele Jahre hinweg sowie das dreiste Vortäuschen von Heilerfolgen.

Indem Frau Hommel meinen gut belegten Hinweisen auf kriminelles Verhalten der BKB/KKG/APPAP nicht nachgegangen ist, sondern sich anscheinend damit begnügt hat, die ÄKWL zu befragen, hat sie möglicherweise die Aufdeckung von Straftaten seitens der BKB behindert und deren Fortsetzung begünstigt.