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Elternbeschwerde

Herr Dr. Stemmann betrügt die Krankenkassen in großem Stil. Er hat für viele Millionen Euro im wesentlichen heiße Luft verkauft.

Zu meinem nicht geringen Entsetzen kann er dies weiterhin ungehindert tun.  Dafür, dass es Stemmann nicht in in erster Linie um die leidenden Kinder (die er ja mehr miß- als behandelt), sondern ums Geld geht, spricht u.a. der folgende Brief von Eltern eines allergiekranken Kindes, der mir in Kopie vorliegt:

„Prof.Dr.med. E.A.Stemmann
Westerholter Straße 142
45892 Gelsenkirchen-Buer

Sehr geehrter Herr Dr. Stemmann,

Ihre Rechnung Nr. … haben wir erhalten. Wir sind darüber erschrocken und enttäuscht.
Wir hatten mit Ihnen einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbart. Es würden Kosten in Höhe von gut … entstehen. Von Diagnostik und Therapie war keine Rede. Inwieweit der 3,4 fache Satz für die Beratung und der 2,3 fache Satz für das Abhören unseres Sohnes gerechtfertigt sind, mag dahingestellt sein, immerhin kommen Sie damit gut auf das vereinbarte Honorar.
Ganz anders verhält es sich mit der Untersuchung, die dazu auch noch mit dem Höchstsatz von 2,3 abgerechnet wurde.
Als Sie während des Gespräches eine Röntgenuntersuchung unseres Sohnes ansprachen, gaben wir zu Bedenken, dass wir weder eine Krankenversicherungskarte dabei hätten noch zusatzversichert seien. Wir wären nicht bereit, die zusätzlichen Kosten zu tragen, zumal für diese und andere Untersuchungen in einer anderen Klinik schon ein Termin angesetzt sei. Die Röntgenaufnahme wurde daraufhin nicht gemacht.
Nach dem Abhören unseres Sohnes (auch hier wurden wir auf zusätzliche Kosten nicht aufmerksam gemacht) baten Sie eine Mitarbeiterin, eine Untersuchung vorzubereiten und schickten unseren Sohn hinaus. Nach unserem kurz zuvor gemachten Einwand konnten wir nicht davon ausgehen, dass damit erneut zusätzliche Kosten verbunden wären. Wir wurden weder über die genaue Art, Umfang und insbesondere Kosten dieser Untersuchung informiert noch nach unserer Zustimmung gefragt. Wir fühlten uns eher überrumpelt und hatten den Eindruck, dass diese Aktion eher dazu diente, dass sich die Kinder aus dem Zimmer entfernten. Sie selbst bemerkten später, dass Sie sich keine wesentliche Erkenntnis von der Untersuchung versprächen; so scheint diese ja wohl nicht notwendig gewesen zu sein.
Da wir die ganzkörperplethysmographische Untersuchung weder bestellt noch im Wissen um die Kosten gebilligt hatten, können wir Ihnen die dafür in Rechnung gestellten Kosten nicht erstatten und überweisen Ihnen … , was in der Höhe dem vereinbarten Honorar entspricht. Selbstverständlich steht Ihnen der Klageweg offen.
Mit freundlichen Grüßen

P.S.: Da wir im Prinzip mit Ihren Überlegungen zur Pathogenese übereinstimmen, hatten wir für unseren Sohn einen Aufenthalt in Ihrer Klinik in Erwägung gezogen. Angesichts der vorliegenden Rechnung nehmen wir davon Abstand, da wir bei normalem Gehalt das Risiko unvorhergesehener und nicht abgesprochener Maximalliquidationen nicht eingehen können.“

Verantwortlich für diese Seite: Prof. W. Klosterhalfen, In der Donk 30, 40599 Düsseldorf, 16.6.2006

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Einführung/Übersicht zum Gelsenkirchener Klinikskandal: http://www-public.rz.uni-duesseldorf.de/~klostewg/AAA_HINWEIS.HTML