„An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur die schuld, die ihn begehen, sondern auch diejenigen, die ihn nicht verhindern.“ Erich Kästner
- Aufsichtsrat der Bergmannsheil und Kinderklinik Buer (BKB)
- Werner Neugebauer (1956-2020), Geschäftsführer der BKB
- Sabine Ziegler, Pressesprecherin der BKB
- Dr. Gerrit Lautner, Ärztlicher Direktor der KKG ab 2004
- Prof. Dr. Wolfgang Klosterhalfen, angestellter Dipl.-Psychologe
- Bundesverband Allergie- und umweltkrankes Kind e.V.
- Bettina am Orde, Vorsitzende des Aufsichtsrats der BKB
- Stadt Gelsenkirchen
- Bezirksregierung Münster
- Gesundheitsministerium des Landes NRW (MAGS)
- Die Staatsanwaltschaft am Landgericht Essen
- Die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität am LG Bochum
- Der Generalstaatsanwalt in Hamm
- Die Ordenskanzlei des Bundespräsidenten
- Dekane der Medizinischen Fakultät der HHU Düsseldorf
- Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL)
- Dipl.-Mediziner Hendrik Karpinski, Gutachter für die ÄKWL
Häufig verwendete Abkürzungen
- ÄKWL Ärztekammer Westfalen-Lippe
- AWMF AG der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.
- APPAP Abtlg. für Pädiatrische Psychosomatik, Allergologie und Pneumologie
- AuK Bundesverband Allergie- und umweltkrankes Kind e.V., Gelsenkirchen
- BKB Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH
- GBV Gelsenkirchener Behandlungsverfahren
- GNM Germanische Neue Medizin von Ryke Geerd Hamer
- KKG Kinderklinik Gelsenkirchen
- ND Neurodermitis, atopisches Ekzem, atopische Dermatitis
- WAZ Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Aufsichtsrat der Bergmannsheil und Kinderklinik Buer (BKB)
07.03.2005
DER SPIEGEL hat 2005 unter dem Titel „Galilei aus Gelsenkirchen“ kritisch über Dr. Stemmann und das GBV berichtet (S. 174f, Autor: Dennis Ballwieser). Noch am gleichen Tag hat die KKG dazu auf ihrer Homepageeine Stellungnahme veröffentlicht, die die Meinung des kritisierten Dr. Stemmann und des Aufsichtsrats der BKB wiedergibt: www.kinderklinik-ge.de/Aktuell.htm. Diese Seite ist nicht mehr aufrufbar. Hier die damalige Stellungnahme der Klinik, die auch am 9.3.2005 in der Buerschen Zeitung, x142 sowie auszugsweise am 8.3. in der WAZ zu lesen war .
x143
„Kinderklinik Gelsenkirchen weist Vorwürfe zurück
(Gelsenkirchen): Im Zusammenhang mit dem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ vom 07. März 2005, weist Prof. Ernst August Stemmann, Leiter der Abteilung für Psychosomatik, Allergologie, Pneumologie und Umweltmedizin, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe als völlig unhaltbar zurück. Sie stünden im engen Zusammenhang mit einer gegen ihn gerichteten Diffamierungskampagne eines ehemaligen Mitarbeiters. Dessen Bemühungen, in anerkannten Fachpublikationen seine Vorwürfe zu platzieren, sei erfolglos geblieben. „Dieser Mitarbeiter, von dem sich die Kinderklinik im Frühjahr 2004 mit einem Auflösungsvertrag trennte, will mir persönlich schaden“, so Prof. Stemmann. Diese Auffassung teilt der Aufsichtsrat der Bergmannsheil und Kinderklinik Buer (BKB) gGmbH, dem der Spiegel-Artikel in seiner Aufsichtsratssitzung am 07. März 2005 vorgestellt wurde. Juristische Schritte sind gegen diesen ehemaligen Mitarbeiter bereits eingeleitet worden.
Als „unseriös und falsch“ wertet es der BKB-Aufsichtsrat, eine Beziehung zwischen dem Gelsenkirchener Behandlungsverfahren (GBV) und der Hamerschen „Neuen Medizin“ herzustellen: „Das Gelsenkirchener Behandlungsverfahren unterscheidet sich grundsätzlich von der Neuen Medizin. Rykee Gerd Hamer hält Patienten von erfolgreichen schulmedizinischen Behandlungen ab und propagiert nur seine Konfliktlösung. Prof. Stemmann bettet seine Behandlung in einen schulmedizinischen Kontext und beteiligt die Fachmedizin umfänglich.“
Ich habe keine Diffamierungs-, sondern eine Aufklärungskampagne betrieben. Dabei habe ich viel für Stemmann und die BKB Unangenehmes ans Licht gebracht. Mir ging es aber nicht darum, Herrn Dr. Stemmann persönlich zu schaden, sondern Kinder, Eltern und Krankenkassen vor ihm und dem gemeingefährlichen GBV zu warnen.
Meine ausführliche und gut begründete Kritik des GBVs ist von drei Fachzeitschriften aus unterschiedlichen Gründen nicht angenommen worden: https://web.archive.org/web/20080221143612/http://www-public.rz.uni-duesseldorf.de/~klostewg/Ablehnungsschreiben.html
x144 Eine Veröffentlichung wäre juristisch riskant gewesen, da die Zeitschriften vermutlich nicht in der Lage waren, jede meiner tendenziell geschäftsschädigenden Behauptungen und Bewertungen zunächst gründlich zu prüfen. Ferner ist es unter Ärzten nicht üblich, dass eine Krähe der anderen ein Auge aushackt und zudem einem Psychologen gestattet wird, einen ärztlichen Kollegen öffentlich scharf anzugreifen.
Die gegen mich eingeleiteten „juristischen Schritte“ waren nicht erfolgreich. Dass Stemmann die Fachmedizin umfänglich beteiligt hat, entspricht nicht der Wahrheit. Zum Beispiel konnte er den Kinder- und Jugendpsychiater der KKG nicht für eine Mitarbeit gewinnen. Stemmann war fachlich völlig isoliert. Er wurde noch nicht einmal auf Dauer von dem von ihm als „in Teilbereichen einen der größten Forscher dieser Zeit“ bewunderten Krebsscharlatan Hamer als Fachmann anerkannt.
Ich bezweifle, dass sich der Aufsichtsrat der BKB jemals näher mit der Kritik am GBV im SPIEGEL oder mit meiner Kritik beschäftigt hat. Dieser Aufsichtsrat wurde 2005 von Dr. Georg Greve und später von Bettina am Orde geleitet. Frau am Orde habe ich im Oktober 2019 und im Januar 2020 umfangreich über die Scharlatanerie der APPAP der KKG informiert. Weder Herr Dr. Greve noch Frau am Orde haben jemals Kontakt zu mir aufgenommen.
Werner Neugebauer (1956-2020), Geschäftsführer der BKB
01.03.2001
Dipl.-Betriebswirt Werner Neugebauer wird Geschäftsführer der städtischen Kinderklinik Gelsenkirchen in Gelsenkirchen-Westerholt.
09.10.2003, Wolfgang Klosterhalfen informiert in Gegenwart von Rechtsanwalt Günther Keller, Gelsenkirchen, den Geschäftsführer der BKB, Werner Neugebauer, mündlich darüber, dass der ärztliche Leiter der Kinderklinik, Dr. Ernst August Stemmann, Scharlatanerie betreibt und das GBV in wesentlichen Punkten auf der sogenannten Neuen Medizin des Krebsscharlatans Hamer beruht.
2003, Als Nachfolger von Peter Blazer wird Herr Neugebauer Geschäftsführer der Bergmannsheil und Kinderklinik Buer (BKB).
15.06.2004, Bericht in der WAZ
„Weit über die Stadtgrenzen hinaus sei das „Gelsenkirchener Behandlungsverfahren“ von Neurodermitis und Asthma bronchiale bekannt, lobte Neugebauer.“
01.09.2004, Herr Neugebauer teilt meinem Rechtsanwalt mit:
„Völlig unakzeptabel ist allerdings die Aussage Ihres Mandanten, das GBV basiere auf esoterischen Annahmen und stimme mit den Grundthesen der sogenannten Germanischen Neuen Medizin überein. Das Gelsenkirchener Behandlungsverfahren ist eine psychotherapeutische/psychosomatische Komplexbehandlung und basiert auf Erkenntnissen der Stressforschung. Insoweit bitte ich Herr Prof. Dr. Klosterhalfen solche falschen und diskreditierenden Aussagen zu unterlassen.“
13.01.2005, Wolfgang Klosterhalfen an Werner Neugebauer:
„Daß meine Aussage richtig ist und die Diskreditierung der Kinderklinik Gelsenkirchen nicht von mir ausgeht, sondern von Herrn Dr. Stemmann (dessen Professorentitel ich für eine Irreführung der Öffentlichkeit halte), werden Sie erkennen, wenn Sie meinen beigefügten Bericht „Heilung der Neurodermitis durch Germanische Neue Medizin? Zur angeblichen Wissenschaftlichkeit und Wirksamkeit des Gelsenkirchener Behandlungsverfahrens “ lesen. Sie brauchen eigentlich nur in die Tabelle 1 zu sehen, um zu erkennen, dass das GBV und die Lehre des Krebsscharlatans Hamer in wesentlichen Punkten – teils sogar wörtlich – übereinstimmen. Auch wenn Sie bei „google “ als Suchwort „Prof. Stemmann “ eingeben, finden Sie sofort Hinweise auf die (Germanische) Neue Medizin. Da Sie – zurecht – um den Ruf der Klinik besorgt sind, sollten Sie im Internet besonders auf die Aktivitäten von Herrn Dr. Behrmann achten, der die Seite „kidmed.de “ betreibt. Dessen rhetorische Ausbrüche halte ich zwar für kontraproduktiv, seine Behauptung, Herr Dr. Stemmann sei ein Scharlatan, aber für nachvollziehbar. Gern würde ich von Ihnen erfahren, zu welcher Einschätzung des GBVs Sie nach der Lektüre meines Berichts gekommen sind.“ x145
Auf diesen Brief hat mir Herr Neugebauer nicht geantwortet.
17.01.2005
Wolfgang Klosterhalfen an Werner Neugebauer und Dr. Gerrit Lautner:
„Bei dieser Gelegenheit fordere ich Sie, die sie seit langem wissen, daß das Gelsenkirchener „Behandlungsverfahren“ auf der (Germanischen) Neuen Medizin eines offensichtlich geisteskranken Verbrechers basiert, auf, sich unverzüglich öffentlich und in geeigneter Klarheit von der Scharlatanerie Ihres Leiters der Abteilung für Allergologie, Dr. Ernst August Stemmann, zu distanzieren.
Meine Kritik des GBVs finden Sie auf der o.a. Internetseite. Ich bin der Auffassung, daß mir nicht die Schärfe dieser Kritik vorzuwerfen ist, sondern lediglich, daß ich mich nicht viel früher und vor allem energischer um die Aufklärung des Gelsenkirchener Klinikskandals bemüht habe. Ihnen und der Kinderklinik wünsche ich alles Gute. …“ www.reimbibel.de/Klosterhalfen-an-Neugebauer-und-Lautner-2005-01-17.jpg . x146, x147
Auf diesen Brief haben mir weder Herr Neugebauer noch Herr Dr. Lautner geantwortet.
25.01.2005, Rechtsanwalt Ulrich Sander von der Kanzlei Linten & Partner in Essen fordert mich im Auftrag von BKB und Prof. Stemmann auf, Herrn Prof. Stemmann zukünftig nicht mehr als Epigonen, Scharlatan und Betrüger zu bezeichnen. Diese Behauptungen seien falsch, ehrenrührig, herabsetzend und beleidigend. Es wird mir eine einstweilige Verfügung sowie eine Unterlassungsklage angedroht, falls ich nicht binnen drei Tagen eine strafbedrohte Unterlassungserklärung unterschreibe. Ich möge mich verpflichten, nicht mehr zu behaupten:
- Seit über 10 Jahre verbreite der Leiter der Abteilung für Allergologie der Kinderklinik Gelsenkirchen, Herr Dr. E. A. Stemmann, bizarre Thesen aus der pseudowissenschaftlichen (germanischen) neuen Medizin des dreifach vorbestraften Krebsscharlatans Dr. Ryke Geerd Hamer (Fall Olivia).
- Das angeblich von E. A. Stemmann entwickelte Gelsenkirchener Behandlungsverfahren sei ein pseudowissenschaftliches esotherisches und doktorinäres Verfahren, welches auf dem abstrusen System eines gemeingefährlichen Verbrechers basiere.“
Ich möge mich außerdem verpflichten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung an die BKB und Herrn Prof. Dr. Stemmann eine Vertragsstrafe in Höhe von jeweils 5.000,00 € zu zahlen. Außerdem wird mir ein Hausverbot erteilt und an einen Auflösungsvertrag erinnert, der eine Vertragsstrafe von bis zu 20.000 € bei Beeinträchtigung der Reputation für beide Seiten vorsieht.
Diesen Aufforderungen bin ich nicht gefolgt. Die BKB und Prof. Stemmann haben entweder nie eine Unterlassungsklage eingereicht, oder sie haben keine Staatsanwaltschaft gefunden, die bereit war, gegen mich zu ermitteln.
25.01.2005, Die BKB und Prof. Stemmann teilen über Rechtsanwalt Ulrich Sander Frau Sigrid Herrmann-Marschall (Vorsitzende von „Promed Verein gegen unlautere Praktiken im Gesundheitswesen“) mit:
„Sie haben hierbei u.a. die Behauptung aufgestellt, das Gelsenkirchener Verfahren beruhe auf dem Gedankengut der sog. „Germanischen neuen Medizin“, einer autoritär strukturierten sektoiden Gruppierung, deren Kernpunkt auch eine antisemitische Haltung sei. Herr Dr. Stemmann würde dieses Gedankengut auch aktuell noch unter dem Namen „Meta-Medizin“ unterstützen. Unsere Mandanten verwahren sich entschieden gegen diese Unterstellungen, die sachlich jeder Grundlage entbehren. Namens unserer Mandanten werden Sie hiermit aufgefordert, diese falschen, ehrenrührigen und herabsetzenden Behauptungen künftig zu unterlassen, und zwar in Wort, Schrift oder sonstiger Weise. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten, werden wir unseren Mandanten empfehlen, gerichtliche Schritte – ggf. Erlaß einer einstweiligen Verfügung – einzuleiten.“
Sehr zum Ärger Hamers wurde dessen Irrlehre auch unter dem Begriff „Meta-Medizin“ verbreitet und vermarktet: x148 www.psiram.com/de/index.php?title=Metamedizin . Eine Zeit lang gehörte auch Prof. Stemmann zu dieser Gruppierung. Auf dieser Internetseite wurde Dr. Stemmann als Ausbilder der „International Meta-Medicine Association (IMMA)“ vorgestellt: x149
http://web.archive.org/web/20041029105849/metamedizin.info/association/aboutus.shtml
Am 06.11.2004 fand im IBIS-Hotel in Heidelberg eine Seminarveranstaltung der IMMA statt. Zum Tagungsthema „Die erfolgreiche Anwendung der biologischen Naturgesetze in der Heilpraxis“ wurde u.a. der folgende Vortrag angekündigt: „Prof. Dr. E. A. Stemmann: Erfolge der Selbstheilung bei Neurodermitis“. x150
http://web.archive.org/web/20041028095238/http://www.metamedizin.info/akademie/konferenz_1104.shtml
„Die Grundlage der Meta-Medizin und das Meta-Medizin Verzeichnis basieren auf den Forschungen und Erkenntnissen von Dr. Hamer, sowie der praktischen Anwendung und Weiterentwicklung der biologischen Naturgesetze durch Dr. Bader, Prof. Stemmann und vielen anderen Heilberufen, denen hier besonders gedankt werden soll.“ x151 http://web.archive.org/web/20041208102222/http://www.metamedizin.info/imma/disclaimer.shtml
Im Meta-Medizin-Verzeichnis wurde am 10.03.2005 die Neurodermitis aus der Sicht von Hamer und Stemmann unter Verweis auf das „Gelsenkirchener Behandlungsverfahren“ ausführlich referiert: x152 http://web.archive.org/web/20041028094030/metamedizin.info/templates/beispiel_neurodermitis.shtml
Ob Stemmann hinsichtlich seines Engagements bei den Meta-Medizinern nicht nur den SPIEGEL, sondern auch Herrn Neugebauer belogen hat, ist mir nicht bekannt.
17.03.2005, Rechtsanwalt Sander teilt im Auftrag von BKB und Prof. Stemmann meinem Rechtsanwalt mit, dass „die „Germanische Neue Medizin“ in der Kinderklinik meiner Mandantin tatsächlich weder Anwendung noch Rechtfertigung findet“ und schreibt weiter:
„Die BKB steht aber zu dem Gelsenkirchener Behandlungsverfahren (GBV), bei dem es sich um eine eigenständiges und selbstständig von Herrn Prof. Stemmann entwickeltes Verfahren handelt. … Die BKB verwehrt sich entschieden dagegen, dass von Herrn Prof. Dr. Klosterhalfen eine Beziehung zwischen dem GBV und der Hamerschen „Neuen Medizin“ hergestellt wird.“
Im Falle, dass ich mich weiterhin zum Schaden der BKB äußere, müsse überlegt werden,
„ob nicht die bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindung [40.000 Euro brutto, WK] zurückgefordert bzw. die vereinbarte Vertragsstrafe [20.000 Euro, WK] geltend gemacht werden soll.“
Die gezahlte Abfindung betrachte ich als in ihrer Höhe unzureichende Entschädigung für erlittene Nachteile, die u.a. darin bestanden, dass ab 1995 meine Vorgesetzten Dipl.-Psychologe Gerd Starzmann und Dr. Stemmann eine unerlaubte Nebenakte über „Problemsituationen“, in die ich involviert gewesen sei, geführt, wiederholt meinen Arbeitsbereich eingeschränkt und Ende 1999 auf der „Basis“ dieser Geheimakte vergeblich versucht haben, mich einer psychiatrischen Untersuchung zuzuführen: .
x152a
Auslöser für diesen Versuch, mich aus der KKG zu vertreiben, war „Insubordination“. Ich hatte es gewagt, mich auf der Kopie eines Artikels, über den ich meinen ärztlichen Kolleg/inn/en im Anschluss an die Montagskonferenz der KKG berichtet hatte, handschriftlich über zwei Oberärzte der KKG zu beschweren. Ich hatte über eine Idee von mir berichtet, antizipatorische Übelkeit bei Chemotherapie zu verhindern, die erstmals und mit einem positiven Ergebnis experimentell getestet worden war:
. x152b
(Prof. Stemmann war anscheinend mit seinem Einwirken auf die Mütter seiner Privatpatienten so beschäftigt, dass er schon seit Jahren kaum noch an diesen Montagskonferenzen teilgenommen hat.)
Diese Nebenakte ist im Jahr 2000 gegen meinen erklärten Willen vom damaligen Verwaltungsdirektor der KKG, Dieter Thomescheit, vernichtet worden:
x153
Die Psychiaterin des Düsseldorfer Gesundheitsamts, Frau Bridges, mit der ich gesprochen habe, war über den ganzen Vorgang sehr verwundert. (Ich war z.B. nie zu diesen „Problemsituationen“ von meinen Vorgesetzten angehört worden.) Unser Gespräch hatte nicht den Charakter einer psychiatrischen Untersuchung, und es ist anscheinend auch kein psychiatrisches Gutachten von Frau Bridges erstellt worden.
2005, Aus einem Schreiben von Werner Neugebauer an den Journalisten Hubert Rehm:
„Ihre oben genannten Fragen haben wir erhalten und zur Kenntnis genommen. Sie verstehen sicher, daß wir Fragen bezüglich eines ehemaligen Mitarbeiters und zu betriebsinternen Angelegenheiten nicht beantworten werden. Ihre Fragen zum Gelsenkirchener Behandlungsverfahren sind in der Ihnen vorliegenden wissenschaftlichen Ausarbeitung bzw. der Patienteninformation umfassend beantwortet. Insoweit erlaube ich mir, zu Ihren Detailfragen auf diese Papiere zu verweisen.“
Hubert Rehm schrieb dazu: „Ich konnte in der wissenschaftlichen Ausarbeitung“ meine Fragen nicht beantwortet finden.“ Quelle: Laborjournal, 6/2005, S.24
20.06.2006, Prof. Klosterhalfen erstattet Strafanzeige gegen BKB-Geschäftsführer Werner Neugebauer. Text der Anzeige: x154
Meines Wissens ist die Staatsanwaltschaft Essen in dieser Sache nicht tätig geworden.
08.10.2008 x155
Mit Schreiben von Rechtsanwalt Masling von der Kanzlei Buse Heberer und Fromm in Essen haben mich die BKB, Dr. Lautner, Dr. Lion und Herr Langer „unsachlicher Verunglimpfungen“ bezichtigt und mich gemäß eines bestehenden Auflösungsvertrags zum Gespräch aufgefordert:
Herr Neugebauer sowie Dr. Lautner und dessen Kollegen haben bei dieser Aktion das Ziel verfolgt, meine Kritik am GBV zu unterbinden.
In dem folgenden Gespräch, das ich am 22.10.2008 mit Herrn Neugebauer und Herrn Masling in dessen Kanzlei hatte, hat Herr Masling mich durch Androhung einer Klage wegen Geschäftsschädigung dann dazu gebracht, viele meiner kritischen Internetseiten zu löschen und etwa zehn Jahre lang zu schweigen. (Mir wurde von Herrn Masling eine Regressforderung in Höhe von 800.000 € angedroht.) Wegen meiner schlechten Erfahrungen mit Staatsanwaltschaften und weiteren Behörden bezüglich der Scharlatanerie der KKG wollte ich es nicht auf gerichtliche Auseinandersetzungen mit der BKB ankommen lassen.
2009-2015, Unseriöse Verlautbarungen der BKB hinsichtlich des GBVs gab es auch in der Zeit von 2009 bis 2015. Diese sind mir aber damals nicht gleich bekannt geworden, da ich mich von 2009 bis etwa Mitte 2018 wegen der Klagedrohung durch die BKB nicht mehr um die Scharlatanerie der APPAP gekümmert habe.
Ende 2018, „Anzeige gegen die Kinderklinik: Die Vorwürfe sind haltlos … Wir arbeiten wie auch andere psychosomatische Kliniken in Deutschland.“
„Das ist evidenzbasierte Medizin, also patientenorientierte und wissenschaftlich-empirisch abgesicherte Medizin. Wir halten uns an die Vorgaben der Fachgesellschaften.“ x156, x157
Ende 2018, „Viele Kritiker polemisieren und sind an einer sachlichen Diskussion nicht interessiert. Der Skandal und die Profilierung sind ihr Ziel, der Dokumentarfilm ist für sie nur Mittel zum Zweck“, so Neugebauer. x158 https://web.archive.org/web/20190820180426/https://www.kjkge.de/Inhalt/Aktuelles_Presse/_Presse_Meldungen/Staatsanwaltschaft_stellt_Ermittlungen_ein.php
Ende 2018, Die KKG teilt in Reaktion auf die Kritik nach Aufführungen des Films „Elternschule“ mit:
„Die Behandlung muss vom Kinderarzt verschrieben werden und wird von den Krankenkassen übernommen. Sie erfolgt auf der Basis der AWMF-Leitlinien (Psychische Störungen im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter). Aufnahmebedingung ist die vorherige Ausschöpfung aller ambulanten ärztlichen und psychologischen Therapiemöglichkeiten.
Bei der psychotherapeutischen Behandlung von Kindern mit psychosomatischen Krankheits- und Störungsbildern werden wissenschaftliche Erkenntnisse der Verhaltenstherapie im klinischen Alltag umgesetzt. Die Abteilung für Psychosomatik arbeitet auf der Basis wissenschaftlicher Leitlinien – den sogenannten AWMF-Leitlinie: Psychische Störungen im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter. Diese wurden von den medizinischen Fachgesellschaften auf der Basis von Studien entwickelt. Unsere leitliniengerechte Arbeit ist also durch Studien wissenschaftlich abgesichert.“ x159
www.kjkge.de/Inhalt/Aktuelles_Presse/_Presse_Meldungen/Infos_fuer_Journalisten.php
16.07.2019 (Aufruf der Webseite)
Werner Neugebauer zur Kritik am Film „Elternschule“:
„Das Konzept ist wissenschaftlich evaluiert, von den Krankenkassen anerkannt und leitliniengerecht. Die Vorwürfe gegenüber der Klinik und insbesondere gegen unsere Mitarbeiter sind absurd. Die Polemik der Kritiker ist unerträglich“, sagt Geschäftsführer Werner Neugebauer.“
Die unwahren Behauptungen, das Konzept sei wissenschaftlich evaluiert und leitliniengerecht, könnte Herr Neugebauer noch von Prof. Stemmann übernommen haben. Herr Dr. Lion dürfte Herrn Neugebauer spätestens ab 7/2008 in dieser Fehleinschätzung bestätigt haben.
20.11.2019, Abmahnung durch die BKB und Dr. Lion
Die BKB und Dr. Lion haben nachweislich ab Herbst 2019 meinen neuen kritischen Übersichtsartikel zum GBV und meine Kritik an dem Gutachten von Herrn Karpinski im Fall des Säuglings „Karl“ zur Kenntnis genommen. Aber statt ihr wahrheitswidriges 87%-Heilungsversprechen aus dem Netz zu nehmen und zu einer leitlinienkonformen Behandlung überzugehen oder die APPAP zu schließen, haben sie versucht, mich durch ein 21-seitiges Anwalts-Drohschreiben der Kölner Kanzlei Höcker nebst vorbereiteter Unterlassungserklärung einzuschüchtern.
Die Kanzlei von Prof. Höcker, wirbt im Internet wie folgt für sich:
„Mit „Zuckerbrot und Peitsche“ vermeiden wir negative Berichterstattung schon im Vorfeld. … Wir verteidigen ausschließlich die Betroffenen unrechtmäßiger Berichterstattung. In dieser Konsequenz macht das außer HÖCKER kaum eine der führenden deutschen Medienrechtskanzleien.“
Ich bin natürlich völlig damit einverstanden, wenn die – nicht ganz unumstrittene – Kanzlei von Prof. Dr. Ralf Höcker juristisch gegen unrechtmäßige Berichterstattung über Prominente und große Firmen vorgeht. In meinem Fall hat sie aber – weitgehend vergeblich – versucht, durch fragwürdige juristische Argumentationen und Drohgebärden meine berechtigte und notwendige Kritik am GBV zu unterdrücken. Dabei hat Herr Neugebauer nicht nur weiterhin die Pseudomedizin und Kinderschinderei der APPAP unterstützt, sondern erneut durch unnötigeAnwaltskosten auch Geld der BKB verschwendet.
Beanstandet wurden von Rechtsanwalt Dr. Christoph Schmischke 17 Äußerungen in meiner Stellungnahme zum Karpinski-Gutachten und 5 ähnliche Äußerungen in meinem Übersichtsartikel zu GBV:
„Diese Publikationen enthalten rechtswidrige Falschbehauptungen sowie Verstöße gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung. Diese Rechtsverstöße verletzen unsere Mandanten in ihren Persönlichkeitsrechten. Unsere Mandanten machen Unterlassungsansprüche geltend. … Sie nennen Stemmann einen „Anhänger“ der „neuen Medizin“ des angeblichen Krebsheilers Ryke Geerd Hamer. Das ist ausdrücklich falsch. … Für Ihre Behauptung fehlt es überdies an jedwedem sachlichen Beleg. … „Es gibt keine solchen Leitlinienverstöße. In den Abteilungen unserer Mandantin wird ausnahmslos leitliniengerecht gearbeitet.“
Die unwahren Behauptungen von Herrn Dr. Christoph Schmischke (kein Anhänger, keine Leitlinienverstöße) zeigen, dass dieser sich entweder nicht gründlich mit meiner GBV-Kritik beschäftigt oder beim Vorgehen gegen mich wenig Skrupel an den Tag gelegt hat.
Ich wurde aufgefordert, bis zum 29.11.2019 eine Unterlassungserklärung abzugeben und bis zum 5.12.2019 Anwaltskosten in Höhe von 1.348,27 € zu erstatten. „Im Fall einer nicht rechtzeitigen oder nicht vollständigen Abgabe und Erfüllung der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung werden wir unseren Mandanten empfehlen, unverzüglich und ohne weitere Vorwarnung den Rechtsweg zu beschreiten.“
Weitere Ansprüche würden sich seine Mandanten ausdrücklich vorbehalten. Gemeint waren vermutlich Regressansprüche wegen Geschäftsschädigung. Zu meiner Kritik, es seien Heilungen in zumindest 87% der Fälle vorgetäuscht worden, haben sich Herr Dr. Schmischke und dessen Mandanten vorsichtshalber nicht geäußert.
Da ich der Meinung war, dass meine kritischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen hinreichend gut begründet und belegt waren, bin ich diesen Aufforderungen nicht gefolgt. Bisher ist die BKB entweder der Empfehlung Schmischkes, gegen mich den Rechtsweg zu beschreiten, nicht gefolgt, oder sie hat kein Gericht gefunden, das bereit war, in dieser Sache tätig zu werden.
Meine beiden Artikel habe ich wegen dieser Abmahnung lediglich leicht überarbeitet und dann wieder ins Netz gestellt: x161, x162
www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.pdf oder .htm ;
oder .htm
29.11.2019, Meine freundliche Antwort auf das Abmahnschreiben:
x163
25.02.2020
Mündliche Verhandlung zur Klage der BKB gegen eine Kritikerin
Die BKB hat die Großmutter des Patienten „Karl“ vor dem Landgericht Berlin auf Unterlassung von Schmähkritik und unwahren Tatsachenbehauptungen sowie eine Klarstellung verklagt. Außerdem wurden Anwaltskosten und eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 € eingefordert. Die Klage war nur in einem von vielen Punkten erfolgreich. Die Großmutter konnte nicht beweisen, „es sei angedeutet worden, man würde der Tochter „das Kind mit Gewalt wegnehmen“.“ S. 1/43
Im Übrigen kam das Gericht zu dem Schluss: „Die Klage ist ganz überwiegend unbegründet.“ S. 15/43
Die BKB, vertreten durch ihren Geschäftsführer Werner Neugebauer, hat sich vor allem bei diesem Rechtsstreit gründlich blamiert. Wie mir die Beklagte mitteilte, soll der Rechtsanwalt der BKB sogar „argumentiert“ haben, durch die Veröffentlichungen der Großmutter würden die 800 Arbeitsplätze der BKB gefährdet. Anscheinend hat Herr Neugebauer eine Verurteilung der Großmutter angestrebt, um Arbeitsplätze zu sichern. Das Gericht soll darüber „not amused“ gewesen sein.
Inzwischen liegt das Urteil in vom Gericht anonymisierter Form vor:
www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de/Urteil-BKB-gg-Manuela-H.pdf .
x164
14.09.2020, „Abteilung für Pädiatrische Psychosomatik schließt“
„Die Patientenzahlen in der Abteilung für Pädiatrische Psychosomatik sind in den vergangenen Jahren zurückgegangen. „Damit fehlen uns die Einnahmen zur Finanzierung dieses Programms. Die Schließung ist eine rein ökonomische Entscheidung.“
„Für den Rückgang der Patientenzahlen macht Werner Neugebauer auch einen gesellschaftlichen Wandel verantwortlich: „Das verhaltenstherapeutische Programm sah nicht nur die stationäre Aufnahme des Kindes, sondern auch die von Mutter oder Vater vor. Doch der notwendige dreiwöchige Aufenthalt in der Klinik war für viele Familien eine zu hohe Hürde. Die Familienstrukturen haben sich verändert, auch die Erwartungshaltungen der Menschen. Die Therapie von psychosomatischen Störungen braucht Zeit und Geduld. Das ist für manche Familien eine zu große Herausforderung, die sie nicht leisten können.““ x165 https://archive.is/6ww1M
02.10.2020, Die BKB leugnet bis zuletzt die Nähe Stemmanns zu Hamer
Eine ungebührliche Nähe Stemmanns zu Hamer hat die BKB auch noch 2020 gegenüber dem SPIEGEL bestritten:
„Stemmann habe sich ohnehin nur hinsichtlich weniger Ansätze den Thesen Hamers angenähert, und das auch nur >mit der gebotenen wissenschaftlichen Distanz<“. Spiegel, 02.10.2020, S. 51
05.10.2020, Bericht im DLF Kultur
„Schreiende Kinder und Babys überall“
„Im Nachgang zum Dokumentarfilm „Elternschule“, der Ende 2018 in die Kinos kam, sei man schuldlos mit rufschädigenden Veröffentlichungen konfrontiert worden, meint dagegen die Klinik. Über die Anwaltskanzlei lässt sie erklären, alle Kinder hätten während der Behandlung in der Klinik unter permanenter therapeutischer Aufsicht gestanden. Auch habe man die Eltern nicht angewiesen oder bestärkt, auf Symptome wie Kratzen, Weinen oder Schreien nicht einzugehen.“ x166
Aus meiner Sicht waren Herr Neugebauer und weitere Mitarbeiter/innen der BKB zumindest an dem gut begründeten Teil der rufschädigenden Veröffentlichungen in den Jahren 2003 bis 2021 selbst schuld. Dass die Eltern der Patienten der APPAP angewiesen wurden, nicht auf Kratzen, Weinen oder Schreien einzugehen, stand im Zentrum der lerntheoretisch orientierten „Verhaltenstherapie“ der APPAP und ist gut belegt.
08.10.2020 x167
Werner Neugebauer verstirbt unerwartet im Alter von nur 64 Jahren.
„Ein tief empfundener christlicher Glaube war sein innerer Kompass, der sein Handeln auch im Beruf bestimmte. Die bestmögliche medizinische Versorgung der Menschen in Gelsenkirchen war sein Anspruch. Unter der Führung von Werner Neugebauer realisierte das Krankenhaus innovative Medizinkonzepte, weitete sein Leistungsspektrum aus und spezialisierte sich in den chirurgischen und internistischen Disziplinen.“
https://trauer.lokalkompass.de/traueranzeige/werner-neugebauer
Es mag durchaus zutreffen, dass Herr Neugebauer viel für die BKB getan hat. Im persönlichen Umgang fand auch ich ihn sehr sympathisch.
Aber leider war er in Hinblick auf das schändliche GBV unbelehrbar.
Sabine Ziegler, Pressesprecherin der BKB
Frau Ziegler ist seit vielen Jahren als Referentin für Presse und Öffentlichkeitsarbeit für die KKG und die BKB tätig. Sie hat in dieser Funktion immer wieder unwahre Behauptungen über die Arbeitsweise und die angeblichen Heilerfolge der APPAP verbreitet. Als PR-Beauftragte dürfte es zu den Aufgaben von Frau Ziegler gehört haben, sich auch mit seriöser Kritik am GBV und der APPAP zu befassen. Ich nehme daher an, dass auch sie wider besseren bzw. schlechteren Wissens Propaganda für das üble GBV gemacht hat.
Selbst wenn Frau Ziegler von Herrn Neugebauer oder anderen Mitarbeitern der BKB nie über solche Kritik informiert worden wäre, hätte sie ab 2005 gut begründete Kritik leicht im Internet finden können. Diese Kritik war z.B. vom SPIEGEL, der TAZ, Herrn Dr. Renz-Polster und mir in einer auch für Nichtmediziner verständlichen Form vorgetragen worden.
Vermutlich war Frau Ziegler spätestens durch meine neue Kritik am GBV ab 2019 klar, dass keineswegs 87% der Kinder mit ND, Asthma oder Allergien geheilt wurden, und sich das GBV keineswegs am Stand der Wissenschaft orientiert hat. Trotzdem hat sie als Sprachrohr der Geschäftsführung unbeirrt noch bis 2020 Propaganda für die APPAP gemacht. Dadurch hat sie die Fortsetzung pseudomedizinischer und möglicherweise auch krimineller Aktivitäten der BKB begünstigt.
Dr. Gerrit Lautner, Ärztlicher Direktor der KKG ab 2004
Herr Dr. med. Lautner ist Facharzt für Kinderheilkunde und seit 2004 ärztlicher Direktor der KKG. Laut WAZ vom 16.06.2004 ist Lautner in Hamburg zum Qualitätsmanager ausgebildet worden.
Herrn Lautner dürfte ab 2005 meine 16-seitige Kritik am GBV vom 26.12.2004 bekannt gewesen sein. Außerdem habe ich im Januar 2005 den Geschäftsführer der KKG und Herrn Lautner in einem persönlichen Schreiben auf die Scharlatanerie von Prof. Stemmann aufmerksam gemacht:
„Bei dieser Gelegenheit fordere ich Sie, die sie seit langem wissen, daß das Gelsenkirchener „Behandlungsverfahren“ auf der (Germanischen) Neuen Medizin eines offensichtlich geisteskranken Verbrechers basiert, auf, sich unverzüglich öffentlich und in geeigneter Klarheit von der Scharlatanerie Ihres Leiters der Abteilung für Allergologie, Dr. Ernst August Stemmann, zu distanzieren. Meine Kritik des GBVs finden Sie auf der o.a. Internetseite.“ x168
Auf diesen Brief haben mir weder Herr Neugebauer noch Herr Dr. Lautner geantwortet.
Auch der kritische Bericht im SPIEGEL vom 07.03.2005 („Experten warnen, die Methode sei nicht nur nutzlos, sondern auch riskant.“), in dem eine Nähe Stemmanns zu Hamer angedeutet wurde, dürfte Herrn Lautner bekannt geworden sein.
Mit Schreiben vom 08.10.2008 haben mich die BKB, Dr. Lautner, Dr. Lion und Herr Langer zu einem Gespräch aufgefordert: x169
Ich unterstelle, dass Herr Dr. Lautner bei dieser Aktion – zehn Jahre lang weitgehend erfolgreich – das Ziel verfolgt hat, meine Kritik am GBV zu unterbinden.
Im Mai (?) 2019 hatten der Kinderarzt Dr. Renz-Polster und die Internistin Tina Cromme in der KKG ein Gespräch mit Herrn Dr. Lautner. Dabei wurde Herrn Dr. Lautner ein Arztbrief-Formular der KKG vorgelegt, in dem Dr. Lion noch im April 2017 die Diagnose „Neurodermitis bei Trennungsangst“ angekreuzt hat. Das Formular enthielt auch die Diagnose „Asthma bronchiale bei Revierangst“.
Herr Dr. Lautner soll diesen eindeutigen Beleg für die Nähe Lions zur „Germanischen Neuen Medizin“ Hamers abgewehrt haben, indem er unter Verweis auf das alte Logo auf dem Formular erklärte, es müsse sich hier um eine Fälschung handeln.
Es ist anzunehmen, dass Herrn Lautner auch meine erneute Kritik am GBV ab Sommer 2019 bekannt geworden ist, denn die BKB und Dr. Lion haben darauf mit einer Abmahnung reagiert. Aktueller Text dieser Kritik:
Als ärztlicher Direktor war Herr Lautner ab 2005 offensichtlich gut über meine Kritik und zum Teil auch über weitere Kritik am GBV informiert.
Es scheint, dass er sich trotzdem immer hinter das GBV gestellt und nie Anstrengungen unternommen hat, die Scharlatanerie der APPAP einzudämmen oder zu beenden. Sowohl durch Tun als auch durch Unterlassen hat Herr Dr. Lautner Scharlatanerie und möglicherweise seit 2005 auch die Aufklärung von Straftaten behindert und deren Fortsetzung begünstigt.
Prof. Dr. Wolfgang Klosterhalfen, angestellter Dipl.-Psychologe
Ich habe von 1974 bis 1990 als Assistent am Institut für Medizinische Psychologie der Universität Düsseldorf wissenschaftlich gearbeitet.
Vom 15.4.1991 bis 9/2003 war ich – abgesehen von einer halbjährigen Lehrstuhlvertretung – an der KKG als Dipl.-Psychologe angestellt:
x171
Bis 10/1998 hatte ich vor allem auf der damaligen Station K6 mit Kindern ab 4 Jahren und deren Müttern zu tun. Ich war aber nie auf der in einem anderen Gebäude befindlichen damaligen Station K5 beschäftigt, in der Säuglinge und Kleinkinder durch Aufenthalte in der sogenannten „Mäuseburg“ „behandelt“ wurden. Auf K5 waren Herr Langer und lange Zeit auch Herr Dr. Lion tätig. Diese Station, in der es auch nach dem Umzug der KKG nach Buer noch die umstrittene „Mäuseburg“ gab, wurde ab 2018 vor allem durch den Film „Elternschule“ öffentlich bekannt.
Ab Ende 1999 haben der leitende Psychologe der KKG, Dipl.-Psych. Gerd Starzmann, und der ärztliche Direktor, Prof. Stemmann, auf der „Basis“ einer geheimen Personalakte vergeblich versucht, mich – u.a. durch die Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung – aus der KKG zu vertreiben. Zu den von 1995 bis 1999 gesammelten sechs Vorwürfen gegen mich bin ich nie befragt worden. Meine dienstlichen Tätigkeiten wurden aber ab 1995 immer wieder eingeschränkt.
Von Ende 1999 bis 9/2003 habe ich in der psychiatrischen Tagesklinik der KKG gearbeitet. Im Rahmen eines Auflösungsvertrags wurde ich zunächst vom Dienst befreit. Zum 31.3.2004 schied ich offiziell aus der KKG aus.
Von 7/2004 bis 9/2008 und erneut ab Mitte 2018 habe ich mich der aus meiner Sicht ethisch und gesellschaftlich notwendigen, unbezahlten, zeitaufwendigen, unangenehmen und für mich finanziell riskanten Aufgabe gewidmet, das GBV aus wissenschaftlicher Sicht zu kritisieren. Ich habe dies in der Annahme getan, dass sich außer mir niemand so ausdauernd, nachdrücklich und kenntnisreich der notwendigen Aufklärung über den Gelsenkirchener Klinikskandal verschreiben würde.
Als ehemaliger national und international anerkannter naturwissenschaftlich orientierter Wissenschaftler war ich nie ein Anhänger der Irrlehren Hamers. Der schöne Spruch „Die größten Kritiker der Elche waren früher selber welche“ trifft nicht auf mich zu.
Unangenehme persönliche Erfahrungen mit Mitarbeiter/inne/n der KKG und der Stadt Gelsenkirchen mögen zu meiner Motivation beigetragen haben, haben meine auf gut nachprüfbaren Tatsachen gestützte Kritik am GBV aber nicht verfälscht.
Ich hätte die KKG gern bald wieder verlassen, um auf einen Lehrstuhl für Medizinische oder Biologische Psychologie zu wechseln, hatte mit entsprechenden Bewerbungen aber keinen Erfolg. Eine feste Stelle als akademischer Angestellter an einer Hochschule war nie in Sicht. Mangels einer entsprechenden Zusatzausbildung konnte ich mich auch nicht als Psychotherapeut niederlassen.
Zunächst hat mich in der KKG am meisten gestört, dass Stemmann irrsinnige Ansichten Hamers übernommen, gutachterlich bestätigt und zumindest in indirekter Form an Eltern weitergegeben hat. Davon war mir vor meinem Dienstantritt nichts bekannt. Auch hat mich niemand in meinem akademischen Umfeld vor Stemmanns Spinnereien gewarnt.
Stemmann ließ außerdem narzisstische Persönlichkeitszüge und pseudowissenschaftlichen Opportunismus erkennen. Er war grundsätzlich nur an wissenschaftlichen Daten interessiert, die ihm ins Konzept passten.
Vom „Trennungstraining“ in der „Mäuseburg“ habe ich erst 2003 etwas mitbekommen. Dass die Ernährungsumstellung in den meisten Fällen medizinisch nicht indiziert und riskant war, ist mir erst durch den Spiegelartikel (2005) klargeworden.
Als positiv habe ich gewertet, dass viele Mütter in Gruppen- und Einzelgesprächen sowie in konkreten Mutter-Kind-Situationen eine Erziehungsberatung bekamen, die sie sonst wohl so schnell nicht erhalten hätten. Eine solche Beratung lässt sich bei einem stationären Aufenthalt auch der Mutter besonders gut durchführen. Meine eigene Beratungstätigkeit habe ich als sinnvoll empfunden, da praktisch alle Mütter dazu neigten, auf ihre Kinder einzuwirken, wenn es gar nicht nötig war, aber nicht eingriffen, wenn ein Einschreiten angebracht war. Von den überzogenen Erziehungsvorträgen von Herrn Langer habe ich damals nichts mitbekommen.
Das GBV habe ich in seinen vertretbaren Teilen, z.B. durch Erziehungsberatung und die Anleitung zum Autogenen Training, durch meine Mitarbeit unterstützt. Als habilitierter Experte im Bereich „Psychoimmunologie“ und wegen meines Titels eines außerplanmäßigen Professors war ich außerdem für Prof. Stemmann ein akademisches Aushängeschild. Stemmann hat mich wie schon erwähnt mehrfach ungefragt bei seinen Schriften als Koautor angegeben.
Ursprünglich war zwischen Prof. Stemmann und mir eine Tätigkeit im Bereich der psychoimmunologischen Forschung vereinbart. Nachdem sich dies mangels Drittmitteln nicht realisieren ließ, wurde ich in vielfältiger Weise als klinischer Psychologe und zur Kinderbetreuung eingesetzt.
Oft bin ich mit Kindern durch den Wald zum Kunstmuseum in Buer gegangen, das eine tolle Abteilung für kinetische Kunst besitzt und dank des freundlichen Aufsichtspersonals auch das Interesse vieler Kinder für die klassische Moderne weckte. Häufig habe ich mit den Kindern Minigolf gespielt. Ängstliche kleine Kinder lernten bei mir, von der Fensterbank auf ein Wasserbett zu springen. Zu aggressivem Verhalten neigende Jungen übten unter meiner Anleitung, sich gegenseitig zu beleidigen, ohne dabei außer Kontrolle zu geraten, oder gemeinsam mit mir einen (auf niedrige Spielstärke eingestellten) Schachcomputer zu bezwingen (eine gute Übung zur Impulskontrolle und vorausschauendem Denken), oder im Musikstudio mittels Keybord, Synthesizer und Computer kleine Kompositionen zu erstellen (gut für die Konzentrationsfähigkeit und die das Selbstwertgefühl).
Im Jahr 2000 durfte ich auf freundliche Einladung von Herrn Dr. Reinhold Martens hin in der neuen Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der KKG mitarbeiten, was ich ebenfalls in guter Erinnerung habe. Leider (aber verständlicherweise) hat Dr. Martens wegen der Nähe Stemmanns zu Hamer Ende 2000 die KKG verlassen.
Unter dem neuen kommissarischen Leiter der Tagesklinik, Herrn Dr. Thomas Dirksen, der mir fachlich, aber nicht in seiner mir gegenüber bisweilen distanzlosen Art gefiel, war ich häufig krank:
x171a Herrn Dr. Dirksen ist gelungen, was vor ihm Herr Starzmann und Herr Stemmann vergeblich versucht hatten: mich aus der KKG zu vertreiben. Als schließlich die Lohnfortzahlungen eingestellt wurden, habe ich mich mit Erfolg um einen Auflösungsvertrag bemüht und anschließend Arbeitslosengeld bezogen. Als „Arbeitsloser“ war ich nicht untätig, sondern habe mich kritisch mit dem GBV beschäftigt und entsprechende Berichte verfasst und verbreitet.
Bundesverband Allergie- und umweltkrankes Kind e.V.
Der Bundesverband Allergie- und umweltkrankes Kind (AuK) wurde nicht 1991 gegründet und auch nicht von Anfang an von Annegret Braun geleitet, wie auf Internetseiten der Kinderklinik und des Vereins „AuK“ zu lesen war, sondern 1988 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen eingetragen:
. x172
Der erste 1. Vorsitzender des Vereins war Herr Wilhelm Steimann, der schon 1992 verstarb. Von 1992 bis 2005 war Ulrich Neumann, Regionaldirektor der AOK Westfalen-Lippe und wichtiger Funktionär bei der Caritas und anderen sozial engagierten Einrichtungen der Katholischen Kirche, 1. Vorsitzender des Vereins. Ab 1994 war er für die Städte Bochum, Dortmund und Herne zuständig: x173 https://neuesruhrwort.de/2019/04/02/neumann/ . Ich nehme an, dass Herr Neumann sich erfolgreich für die Anerkennung des GBVs durch die AOK und eventuell auch weiterer Krankenkassen eingesetzt hat.
Frau Braun war aber die eigentliche Seele des Vereins. Sie hat sich nicht nur rührend um die oft verzweifelten Mütter der neurodermitiskranken Kinder der Allergie-Stationen der KKG gekümmert, sondern anscheinend auch wesentlich durch ihre Vereinstätigkeit dazu beigetragen, dass das GBV von vielen geschätzt und von den Krankenkassen finanziert wurde.
Im Jahr 2003 haben sich aber Ersatzkassen geweigert, die Kosten für das GBV zu übernehmen. Es war ihnen zu aufwändig und teuer:
„Zahlreiche Studien dokumentieren die Wirksamkeit der Methode, trotzdem ist die Zukunft der Therapie gefährdet. Denn eine Reihe von Krankenkassen, insbesondere Ersatzkassen, verweigern den hilfesuchenden Familien inzwischen die Zusage, die Therapiekosten zu übernehmen. … „Die Kassen verweigern die Kosten, weil ihrer Meinung nach ein Schulungsprogramm von sechs mal zwei Stunden Unterricht ebenso erfolgreich sein soll“, so Werner Neugebauer, Geschäftsführer der Kinderklinik.““ x174
Frau Braun hat daraufhin im AuK-Brief 4/2003 (Auflage: 2.700!) den folgenden Aufruf veröffentlicht:
„Liebe Mitglieder,
Wir benötigen Ihre Hilfe: die psychosomatische Behandlung des naturwissenschaftlichen GE-Modells von Prof. Stemmann ist in Gefahr. Trotz großer Heilungserfolge weigern sich einige Krankenkassen, die Kosten zu übernehmen. Wir möchten diese Problematik persönlich der Gesundheitsministerin vortragen. Dafür brauchen wir noch viele Unterschriften aus Ihrem Umkreis. Die Listen, Briefe, usw. sollten individuell abgefasst werden; das löst erhöhte Aufmerksamkeit aus.
Wir danken Ihnen
Ihre Annegret Braun“
Anscheinend war diese Aktion von Frau Braun erfolgreich.
15.01.2005, Klosterhalfen an Ulrich Neumann (AOK und Auk)
Ich habe dem damaligen 1. Vorsitzenden des Vereins „AuK“ zwei unangenehme Fragen gestellt:
„Sehr geehrter Herr Neumann,
ist Ihnen als 1. Vorsitzenden des Vereins Allergie- und umweltkrankes Kind eigentlich bekannt, dass Herr Dr. Stemmann ein Anhänger der (Germanischen) Neuen Medizin des dreifach vorbestraften ehemaligen Arztes Dr. Ryke Geerd Hamer ist? Herr Dr. Hamer ist europaweit durch den Fall „Olivia Pilhar“ bekannt geworden. Meine diesbezügliche Kritik des hochesoterischen Gelsenkirchener Behandlungsverfahrens finden Sie unter „gbv-kritik.doc“ auf meiner o.a. Internetseite.
Ist Ihnen ferner bekannt, dass Ihr Verein auf seinen Internetseiten Hamersche Ideologie verbreitet? Beispiel: die Ursachen einer Erkrankung lägen stets in einer Gefühlsverletzung, die den Erkrankten unerwartet getroffen hat.
Quelle: http://members.aol.com/AUKGE/gels_mod.htm .“
23.01.2005, Ulrich Neumann (AuK) an W. Klosterhalfen
„Zu Ihren Vorwürfen gegenüber Herrn Prof. Stemmann nehmen wir nicht Stellung, da wir das Ergebnis Ihrer Aktivitäten, die wir der Homepage „Kidmed.de“ entnommen haben, abwarten möchten.“
x174b
10.02.2005, Ulrich Neumann (AuK) an W. Klosterhalfen
„Wir, d.h. die Mitglieder des Vorstandes des Vereins, lehnen es angesichts Ihrer zig Eingaben und Aktivitäten ab, zu Ihren Vorwürfen gegenüber Herrn Prof. Stemmann Stellung zu nehmen. Auch werden wir Ihre Fragen nicht beantworten.“
x174c
Nachdem dann am 07.03.2005 im SPIEGEL und im Juni 2005 im Laborjournal kritische Berichte über Prof. Stemmann und das GBV erschienen waren, www.spiegel.de/spiegel/print/d-39613469.html, x175 ist Herr Neumann im Sommer 2005 als 1. Vorsitzender des Vereins „AuK“ zurückgetreten. Laut der WAZ, Lokalausgabe Gelsenkirchen, 21.05.2003, wäre er noch bis mindestens 2007 an der Spitze des Vereins geblieben:
„Vier weitere Jahre hat Ulrich Neumann den Bundesvorsitz bei der Selbsthilfegruppe „Allergie- und umweltkrankes Kind (AuK)“ inne.“
Ob Herr Neumann danach noch hinter den Kulissen für die KKG tätig war, ist mir nicht bekannt. Die AOK scheint bundesweit bis zum Schluss das GBV finanziert und unterstützt zu haben.
Zu den Vorsitzenden des Vereins konnte ich Einträgen im Vereinsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen (VR 667 und VR 20667) das Folgende entnehmen:
19.11.1990: 1. Vorsitzender: Industriekaufmann Wilhelm Steimann,
stellvertretender Vorsitzender: Kinderarzt Prof. Dr. Ernst-August Stemmann
31.3.1992: Vorsitzender: Geschäftsführer Ulrich Neumann,
stellvertretende Vorsitzende: Hausfrau Annegret Braun.
25.10.2005: Ulrich Neumann ist aus dem Vorstand ausgeschieden.
Vorsitzende: Annegret Braun, stellvertretende Vorsitzende: Frauke Döllekes
28.7.2011: Annegret Braun ist aus dem Vorstand ausgeschieden.
Wer danach 1. Vorsitzende/r war, geht aus dem Vereinsregister nicht hervor, es scheint aber seit 2011 Frau Döllekes gewesen zu sein. Zu einem Ausscheiden von Prof. Stemmann aus dem Vorstand gibt es im VR keine Eintragung. Vermutlich ist er nach vier Jahren ausgeschieden.
Prof. Stemmann war zumindest bis zu seinem Ausscheiden aus der Klinik (3/2008) fachlich die entscheidende treibende Kraft hinter dem Verein, der ihm durch die Beratung der Mütter seiner Patienten sowie als Organisator vieler Vorträge Sprachrohr, „Werbeagentur“ und Vertreiber seiner Schriften und Bücher diente. Es scheint, dass die Gründung des Vereins nicht von Herrn Steimann, sondern von Prof. Stemmann ausging. Herr Steimann war 1988 schon alt und krank; er wurde von Herrn Dr. Stemmann ärztlich betreut.
AuK hat in „ganz Deutschland“ Vorträge von Prof. Stemmann und Dr. Lion organisiert, die unter dem Titel „Neurodermitis ist heilbar“ oder „Allergien sind heilbar“ liefen und dadurch dazu beigetragen, dass Auffassungen Hamers zur Entstehung von Krankheiten, insbesondere von ND und Asthma, mündlich und über Zeitungen, s. z.B. x176
www.lokalkompass.de/essen-sued/c-ratgeber/ueber-allergien-und-ihren-zusammenhang-mit-der-psyche-informiert-ein-vortrag-in-bredeney_a760068 , verbreitet wurden. Außerdem wurden Vorträge von Herrn Langer organisiert und angekündigt. x177
Die AuK-Vereinszentrale war zunächst in einem Gebäude der Kinderklinik in Gelsenkirchen-Westerholt untergebracht und befand sich seit 2008 in Gelsenkirchen-Buer auf der Station KJ2 der KKG: http://archive.is/8ZWPL . x177a Der Verein hatte in Hochzeiten bis zu 50 Ortsgruppen, zu denen bis zu 2600 (!) Mitgliederfamilien gehörten.
2016 waren es – vermutlich bedingt durch das Ausscheiden von Prof. Stemmann aus der Klinik – nur noch 30 Ortsgruppen und knapp 1000 Mitglieder.
AuK half wesentlich dabei, dass Patienten und deren Mütter aus ganz Deutschland nach Gelsenkirchen kamen und dadurch erheblich zum Umsatz und Ansehen der Klinik beitrugen. Auf diese Weise bekamen Prof. Stemmann und Dr. Lion eine große Zahl von Kassen- und Privatpatienten, die sie sonst nie gesehen hätten.
Der Verein beriet Mütter vor, während und nach ihrem Klinikaufenthalt, wenn sie Zweifel am Konzept und den Methoden des GBVs oder Fragen hatten (z.B. zur Umstellung der Ernährung oder zur empfohlenen sogenannten „liebevoll-konsequenten Erziehung“ nach Langer).
Dem Verein „AuK“ dürften sich vor allem Mütter angeschlossen haben, die glaubten, dass das GBV sich sehr positiv auf die ND oder das Asthma ihres Kindes oder dessen Verhaltensstörungen ausgewirkt hatte („Filterblase“). Von Eltern, die mit dem GBV schlechte Erfahrungen gemacht oder sogar frustriert die Behandlung abgebrochen haben, scheint es keine Vereinigung und entsprechend keine von Journalisten beachtete Öffentlichkeitsarbeit gegeben zu haben.
Nach Erscheinen des SPIEGEL-Artikels „Galilei aus Gelsenkirchen“, der Kontroverse um meine GBV-Kritik und dem Rücktritt des AOK-Regionaldirektors Neumann wurde im Oktober 2005 Frau Annegret Braun dessen Nachfolgerin als 1. Vorsitzende. Frau Braun war mir wegen ihrer warmherzigen Art persönlich außerordentlich sympathisch. Leider war sie eine völlig kritiklose Verehrerin des „Herrn Professor“.
Frauke Döllekes wurde 10/2005 zur 2. Vorsitzenden gewählt. Ab 2011 (?) war Frau Döllekes 1. Vorsitzende des Vereins. Dieser war als Bundesverband in Gelsenkirchen registriert. Der AuK-Bundesverband scheint seine Tätigkeit im Laufe des Jahres 2019 eingestellt zu haben und befindet sich anscheinend derzeit in Liquidation.
Frau Döllekes dürfte das Buch von Stemmann und Stemmann (2002) über die Selbstheilung der ND, die Kritik des Spiegels im Jahr 2005, alle drei ND-Studien der KKG sowie meine Kritik am GBV von 2005 und 2019 gekannt haben. Trotz der Diskrepanz zwischen den Ergebnissen der drei Studien und der auch von ihr verbreiteten Behauptung großer Heilerfolge hat Frau Döllekes mindestens bis Ende 2018 das GBV in den höchsten Tönen gepriesen, s. z.B. www.zeit.de/wissen/gesundheit/2018-05/neurodermitis-kinder-eltern-chronische-hautkrankheit/seite-2 x178
Frau Döllekes ist Autorin des Erziehungsratgebers „Kinder brauchen Wegweiser. 15 Regeln für eine liebevolle konsequente Erziehung.“
Das Buch ist offensichtlich von Ernst August Stemmann und Dietmar Langer beeinflusst. Letzterer hat ein Vorwort beigesteuert. Diese Schrift ist sehr unterschiedlich aufgenommen worden. Einer der Verrisse bei Amazon stammt von Christina K.. Sie schrieb: „Johanna Haarer wäre stolz auf Sie! Autoritäre Machtausübung – Gut gemacht, leider haben Sie sich im Jahrhundert vertan. Konditionieren, abhärten, all das war mal im Dritten Reich schwer in Mode. Heute kann ich leider nur noch meinen Kopf schütteln, wenn ich so etwas lese. Pfui!“
Christina K. hat ihren Verriss per E-Mail noch am gleichen Tag gegenüber dem Bundesverband AuK e.V. ausführlich begründet. Es mag sein, dass sie dabei stellenweise etwas überzogen hat. Daraufhin erhielt sie von der Essener Rechtsanwältin Dr. Alexa Stratmann-Zürbig im Auftrag von AuK und Frauke Döllekes eine Abmahnung wegen übler Nachrede, Verleumdung und Kreditgefährdung:
„Es versteht sich von selbst, dass der Vergleich der Methoden und Ziele unserer Mandanten mit den Methoden und Erziehungszielen der Nazi-Ideologie völlig verfehlt ist. … Unsere Mandanten ziehen zudem in Erwägung, den Sachverhalt einer strafrechtlichen Würdigung zuzuführen.“
In dem mir vorliegenden Entwurf einer Antwort von Frau K. an Frau Dr. Stratmann-Zürbig hat Frau K. Ansichten und Ratschlägen von Frau Haarer Äußerungen von Frau Döllekes gegenübergestellt. Dieser Vergleich zeigt, warum Christina K. die Ansicht vertreten hat, dass Frau Haarer stolz auf Frau Döllekes gewesen wäre.
+++
J.H.: „Bei großen, kräftigen Kindern sei der Mutter abermals der Rat gegeben: Schreien lassen!“
F.D.: „Säuglinge kommen als knallharte Naturburschen mit einem starken Drang zu überleben auf die Welt. […]Sie können aber nur ihre eigenen Lösungen erarbeiten, […] wenn wir […] ihnen andererseits auch einmal schlechte Erfahrungen zumuten.“
„Natürlich können sie die Kleinen auch einmal schreien lassen. Dadurch lernen sie, erste kleine Krisen selber zu bewältigen.“
J.H.: „Nach wenigen Nächten, vielfach schon nach der ersten, hat das Kind begriffen, daß ihm sein Schreien nichts nützt, und ist still.“
F.D.:“Unsere Kinder würden sagen: „Lass mich doch einfach einmal in Ruhe: wenn ich mal nicht direkt in den Schlaf komme, muss ich halt zusehen, dass ich es allein schaffe…“
„Wenn die Kinder im Dreiwochenprogramm Schlafen gelernt haben, hat sich das Thema übrigens in 99 % der Fälle erledigt.“
J.H.: „Dann, liebe Mutter, werde hart! Fange nur ja nicht an, das Kind aus dem Bett herauszunehmen, es zu tragen, zu wiegen, zu fahren oder es auf dem Schoß zu halten, es gar zu stillen.“
F.D.: „Und noch etwas ist zu bedenken: Babys können ihr Schreien auch einsetzen und uns auf Trapp halten. Die Zeit […] fordern sie dann die gesamte Nacht ein. Und bekommen ein volles Unterhaltungsprogramm „frei Bettchen“ geliefert. Von immer wieder vorbeikommen, herausnehmen, herumtragen, anlegen, Bäuerchen, streicheln, manchmal sogar noch eine Spazierfahrt um den Block, im Maxicosi auf die Waschmaschine, eine Föhnapp, – nur damit es einmal schläft…. Merken Sie etwas? Das hat nichts mit akuter Not zu tun.“
J.H.: „Grundverkehrt aber ist es, das Kind bei jeder Kleinigkeit mit Äußerungen des Mitleids zu überschütten.
F.D.: „Schon in den ersten Wochen können sie sich dem Tag-, Nachtrhythmus anpassen und ihre Schlaf-/ Wachverhalten in den ersten Lebensmonaten entsprechend regulieren – wenn wir sie lassen. Leider tun wir das meist nicht. Denn immer wenn die Kleinen schreien, meinen wir, sie haben Hunger, sind müde, haben Bauchschmerzen oder schreien um Nähe und Hilfe.“
J.H.: „Die Mutter, die hier vielleicht zweifelt, mache einmal den Versuch: Das Kind, das bei irgendeinem kleinen Schmerz nicht unnötig bedauert wird, schreit nur etwa halb so lang.“
F.D.: „Natürlich können sie die Kleinen auch einmal schreien lassen. Dadurch lernen sie, erste kleine Krisen selber zu bewältigen. Unsere Kinder würden sagen: […] Wenn ich kein Fieber, einen Infekt oder sonst eine Erkrankung habe, kann ich auch mit ein bisschen Bauschmerzen oder kommenden Zähnchen allein zur Ruhe finden“.“
J.H.: „Vorüber sind die Zeiten, wo es erstes und oberstes Ziel aller Erziehung und Aufzucht war, nur die Eigenpersönlichkeit im Kind und Menschen zu vervollkommnen und zu fördern. Eins ist vor allem heute not[wendig], nämlich daß jeder junge Staatsbürger […] lerne, sich einzuordnen in eine Gemeinschaft und um ihretwillen eigene Wünsche und Bestrebungen zurückzustellen.“
F.D.: „Und wenn sie mal 10 Minuten warten müssen, vielleicht auch schreiend, […] schulen [Sie] nebenbei etwas so Wichtiges wie: Bedürfnisaufschub. Frustrationstoleranz. Eigenschaften, die die Kinder unserer heutigen Gesellschaft kaum noch kennen, die aber, um im Leben zu bestehen, dringend notwendig sind.[…] „
J.H.: „Wohl kaum eine Mutter wird sich über das Maß von Zärtlichkeit ihrem Kinde gegenüber große Vorschriften machen lassen. Und doch müssen wir sagen, daß auch hier jedes Zuviel von Übel ist.“
F.D.: „Jedes, auch noch so kleine Unwohlsein, wird halt mit Schreien geäußert. Wir müssen nicht immer springen. Auch hier ist weniger mehr.“
J.H.: „Soll die Mutter wirklich ihrem Kinde die beste Erzieherin sein, so sind natürlich bei ihr selbst gewisse Charaktereigenschaften und Fähigkeiten unerlässliche Vorbedingung. Nur eine pflichtbewusste, charakterfeste Frau mit gesundem Menschenverstand […] wird ihr Kind richtig erziehen können.“
F.D.: „Kinder brauchen ein starkes, stabiles Gegenüber, um sich gesund entwickeln zu können. An diesem starken Ich müssen wir Eltern arbeiten. Dazu gehört in jedem Fall u.a. ausreichend Schlaf.“
J.H.: „… wir haben das immer wieder betont, vor allem auch, dass mit der Erziehung nicht zu früh begonnen werden kann. Von Anfang an behandle man das Kind gewissermaßen als vollwertigen Menschen […].“
F.D.: „Von Beginn an. Und wenn sie mal 10 Minuten warten müssen, vielleicht auch schreiend, […]haben auch die Kleinsten schon etwas Großes gelernt […]. Welche Bedürfnisse werden im Erwachsenenleben denn schon immer SOFORT erfüllt? Das Training beginnt sehr früh, diesen Schritt gehen zu können. Helfen wir unseren Kindern dabei, im Leben zu Recht zu kommen.“
„Manchmal […] wollen [sie] schlichtweg in Ruhe gelassen werden. Das geht uns Erwachsenen doch auch so. Jeder Mensch benötigt von Geburt an auch seine Zeit für sich ganz allein.“
J.H.: „Eine […] Seelenkunde verzerrte und entstellte die natürlichsten Zusammenhänge zwischen Eltern und Kindern, bauschte belanglose Nichtigkeiten der kindlichen Entwicklung zu schweren Gefahren auf. Rassenfremde Forscher zerrten Dinge ins Licht des Bewußtseins und der gedanklichen Zergliederung, die im Urgrund der Seele schlummern und in Ruhe gelassen werden sollten. Dabei schreckten sie in ihrer Deutung vor keiner Ungeheuerlichkeit zurück.“
F.D.: „Da häufig die Meinung vorherrscht, Babys dürften keinesfalls schreien gelassen werden, rutschen wir in ungünstige Teufelskreise in der Interaktion mit unseren Kindern. Ein schreiendes Baby hat bei weitem nicht immer Hunger, Durst oder Schmerzen.“
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Bei Frau Döllekes ist die Frage offen, ob sie tatsächlich und entgegen der ihr bekannten Daten und Kritiken bis zuletzt von der Großartigkeit des GBVs überzeugt war oder trotz besseren bzw. schlechteren Wissens aus egoistischen Motiven Reklame für die Behandlung von ND, Asthma und Allergien durch die APPAP gemacht und dadurch die Aufklärung eventueller Straftaten behindert und deren Fortsetzung begünstigt hat.
Zuletzt hatte der Verein diese zwei Internetseiten: www.bundesverband-allergie.de und www.allergie-und-umweltkrankes-Kind.de . x179 Beide Seiten sind seit 2019 nicht mehr aktiv. Ende 2018 hatte sich AuK angesichts von Kritik an dem Film „Elternschule“ noch hinter die KKG gestellt: www.film-elternschule.de/Statement-der-Selbsthilfeorganisation-Allergie-und-umweltkrankes-Kind-e.V.php . x180
Weitere Informationen zum Bundesverband AuK finden sich hier: x181
Bettina am Orde, Vorsitzende des Aufsichtsrats der BKB
Die BKB gehört zur großen DRV Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum, die sowohl als Krankenkasse als auch als Leistungserbringerin fungiert: „Die Knappschaft-Bahn-See (KBS) ist ein einzigartiges Verbundsystem aus Sozialversicherung, Ärzten und Gesundheitsdiensten. … ca. 5,3 Millionen Versicherte, 25.155 Mitarbeiter“ https://www.kbs.de/DE/Home/node.html (Aufruf 19.03.2021)
x182 Frau am Orde ist seit dem 1.11.2015 1. Direktorin dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts und derzeit auch Vorsitzende des Aufsichtsrats der BKB.
09.10.2019, Klosterhalfen an Frau am Orde
Mit persönlichem Einschreiben/Rückschein habe ich Frau am Orde mitgeteilt, dass die KKG per Pressemeldung unwahre Behauptungen von Herrn Dr. Lion über „unser verhaltenstherapeutisches Programm“ gemacht hat (z.B.: evidenz-basierte, wissenschaftlich abgesicherte Medizin). Außerdem habe ich sie auf meine 21-seitige Stellungnahme zu einem Gutachten von Herrn Karpinski wegen einer Beschwerde gegen die BKB bei der ÄKWL aufmerksam gemacht und eine Kopie dieser Stellungnahme beigelegt, die eine ausführliche Kritik am GBV enthielt.
Ich habe Frau am Orde gebeten, sich dafür einzusetzen, dass Kinder mit ND auf der Station KJ3 der KKG künftig leitliniengerecht behandelt werden. Ferner habe ich Frau am Orde geschrieben:
„Zum Gelsenkirchener Klinikskandal finden Sie weitere Informationen auf diesen Internetseiten:
https://kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.“
x183
Weder Frau am Orde noch eine von ihr beauftragte Person hat mir auf dieses Schreiben geantwortet.
29.01.2020, Klosterhalfen an Frau am Orde
Mit persönlichem Einschreiben/Rückschein habe ich Frau am Orde darüber informiert, dass die BKB und Herr Dr. Lion mir wegen meiner Kritik an der Abteilung „Pädiatrische Psychosomatik“ mit Anwaltsschreiben vom 20.11.2019 eine Abmahnung geschickt und sich bezüglich meiner Vorwürfe völlig uneinsichtig gezeigt haben.
Weiter schrieb ich: „Die Klinik ist z.B. nicht willens einzusehen, dass der langjährige ärztliche Leiter der Kinderklinik ein überzeugter Anhänger der irrsinnigen Krankheitslehre des Krebsscharlatans Ryke Geerd Hamer war, und auch Herr Dr. Lion von Hamer bzw. von seinem Lehrer Stemmann wahnhafte Vorstellungen übernommen hat: alle Krankheiten würden durch ein traumatisierendes Erlebnis verursacht; bei der Neurodermitis sei Trennungsangst, beim Asthma bronchiale „Revierangst“ entscheidend für die Entstehung dieser Krankheiten.
2. Die Kinderklinik Gelsenkirchen behauptet seit vielen Jahren, Allergien seien heilbar. Spätestens seit 2016 verspricht sie, Allergien zumindest in 87% der Fälle zu heilen. Zu dieser wahrheitswidrigen Behauptung habe ich am 28.1.2020 eine Pressemeldung veröffentlicht, deren Text ich Ihnen beiliegend zur Kenntnis bringe.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.“
x184, x185
Weder Frau am Orde noch eine von ihr beauftragte Person hat mir auf diese Mitteilungen geantwortet. Frau am Orde scheint nichts unternommen zu haben, um die von mir sorgfältig dokumentierte Scharlatanerie der APPAP einzudämmen oder zu unterbinden. Ich habe daher den Verdacht, dass sie durch ihr Verhalten Scharlatanerie und eine Fortsetzung eventuell strafbarer Handlungen begünstigt hat.
25.11.2020 (Aufruf der Webseite)
Positive Darstellung des GBVs durch die Knappschaft:
„Psychosomatische Krankheiten werden als Stresskrankheiten begriffen, die sich durch verhaltensmedizinische Interventionen beeinflussen lassen. Die Veränderung ungünstiger Stressmuster durch spezielle Lernerfahrungen führt zur Genesung.“ S. 134/226 x186
Stadt Gelsenkirchen
Verschiedene leitende Mitarbeiter der Stadt Gelsenkirchen
1987,
„Dank gebührt auch den Parlamentariern im Klinikausschuß und dem Rat der Stadt Gelsenkirchen, die dieses Vorhaben gesundheitspolitisch unterstützt haben. Besonders Herr Dr. Jürgen Linde, Oberstadtdirektor der Stadt Gelsenkirchen, und Herr Heinz Sußmann, Betriebs- und Gesundheitsdezernent, haben sich für die Maßnahmen zum Wohl der Versorgung Neurodermitiskranker persönlich eingesetzt.“
(Danksagung im Buch „Neurodermitis ist heilbar“ von E.A. Stemmann)
Ratsfraktion der CDU der Stadt Gelsenkirchen
1993 (?), Prof. Stemmann erhält den Bürgerpreis der CDU-Ratsfraktion
Quelle: WAZ, Gelsenkirchen, 22.12.2004
Gesundheitsdezernentin Henriette Reker
Kommunalpolitische Unterstützung bekam Prof. Stemmann für sein GBV u.a. von Frau Henriette Reker. Die derzeitige Oberbürgermeisterin in Köln war von 2000 bis 2010 Beigeordnete der Stadt Gelsenkirchen für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz.
2000, Als der sehr engagierte junge Leiter der Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der KKG, Herr Dr. Reinhold Martens, Frau Reker klagte, Prof. Stemmann sei ein Anhänger Hamers und ließe von Kindern mit ND Schädel-CTs machen, erklärte sie ihm, dass man dagegen nichts machen solle. Dies hat Herrn Martens veranlasst oder zumindest darin bestärkt, Ende 2000 die KKG fluchtartig zu verlassen.
01.09.2003, Ankündigung eines Vortrags von Prof. Stemmann in der WAZ: „Mit Selbsthilfe zum Erfolg. Prof. Stemmann stellt am Samstag neueste wissenschaftliche Erkenntnisse dazu vor. … Gesundheitsdezernentin Henriette Reker sagte in ihrem Grußwort:
“Ich stehe aus tiefster Überzeugung hinter dieser Veranstaltung. Die wachsenden Probleme unserer Zeit und Gesellschaft müssen in der medizinischen Wissenschaft thematisiert werden.“
23.04.2004, WAZ, Lokalausgabe Gelsenkirchen
„Auch das sogenannte Gelsenkirchener Behandlungsverfahren nach Prof. Dr. Ernst August Stemmann wird im Neubau nicht angetastet. Allein rund 2000, schwerst neurodermitische Patienten aus „aller Herren Länder“ lassen sich jährlich hier behandeln, sagte die Gesundheits-dezernentin und verriet, dass der fast 65-jährige Professor bei der Betriebsversammlung gestern signalisierte, nicht sobald in den Ruhestand treten zu wollen. Reker: „Für seine Patienten ein großes Plus.“
Das folgende Foto zeigt von links:
Prof. Stemmann, Werner Neugebauer und Henriette Reker: x187 https://web.archive.org/web/20030612195510/http://www.kk-gelsenkirchen-buer.de/images/Neujahrsempfang2003_1700.JPG
24.04.2004, Westdeutsche Allgemeine Zeitung
„Wichtig sei auch, dass das von Prof. Dr. Ernst August Stemmann entwickelte „wegweisende Gelsenkirchener Behandlungsverfahren von Neurodermitis nun hier bei uns fortgeführt und weiterentwickelt werden kann.“ Dju
07.03.2005, WAZ über Rekers Wertschätzung des GBVs x188
„Auch die städtische Gesundheitsdezernentin Henriette Reker verweist auf nachweisbare Erfolge des ganzheitlichen Verfahrens, das auf Medikamente verzichte. Im Grunde gehe es um einen wissenschaftlichen Streit.“ www.reimbibel.de/WAZ20050308.jpg
25.05.2005, Unbeeindruckt von SPIEGEL-Artikel über den „Galilei aus Gelsenkirchen“ verkündet Martin Schulmann (Pressesprecher der Stadt Gelsenkirchen) via regio-live.de u.a.:
„„Neurodermitis ist heilbar“ – Das Gelsenkirchener Modell weckt vertretbare Hoffnung … An diesem Phänomen der Selbstheilung hat Professor Dr. med. E. A. Stemmann, Kinderarzt und Allergologe, an der Kinderklinik Gelsenkirchen mit seinem Team 30 Jahre lang an einer halben Million Patienten geforscht, um dann Schlüsse für sein Behandlungsverfahren „das Gelsenkirchener Modell“ zu ziehen. … Das Faszinierendste, das Betroffene bei der Behandlung der Neurodermitis berichten: „Binnen kürzester Zeit hören die Kinder auf zu kratzen und die Haut heilt ab.“ Es werden keine Crèmes und Medikamente verabreicht; lediglich die Spontanheilung wird angekurbelt. Ein großer Prozentsatz der Betroffenen erreicht die Heilung.“ x189
Nicht nur bei der Behauptung, Stemmann und sein Team hätten an einer halben Million Patienten geforscht, handelt es sich um Unsinn.
Frau Demelius (Amtsapothekerin)
23.10.2007, Frau Demelius an Prof. Klosterhalfen
„zuständigkeitshalber habe ich Ihr Schreiben vom 09.07.2007 an die Bezirksregierung Münster erhalten.
Die weitere Bearbeitung des Vorgangs erfolgt von hier aus.“
x190
Ich hatte die Bezirksregierung auf die Scharlatanerie an der KKG aufmerksam gemacht. Von Frau Demelius oder der Stadt Gelsenkirchen habe ich dann in dieser Sache nichts mehr gehört.
Gesundheitsausschuss der Stadt Gelsenkirchen
05.02.2019, „Ausschuss stellt sich hinter Arbeit der Kinderklinik in Buer“
„Klinikgeschäftsführer Werner Neugebauer, der Ärztliche Direktor Dr. Gerrit Lautner, der Ärztliche Leiter der Abteilung, Dr. Kurt-André Lion, sowie Dietmar Langer als Leitender Therapeut der Abteilung beantworteten Fragen zur Arbeit in der Klinik und Hintergründen der heftigen Debatten.“ x191
Der Gesundheitsausschuss der Stadt Gelsenkirchen scheint nur Betreiber, aber nicht die Kritiker der „Elternschule“ angehört zu haben. Und die werden gegenüber diesem fachlich inkompetenten politischen Gremium, das sich anscheinend nicht näher mit dem GBV beschäftigt hat, erklärt haben, dass beim GBV fachlich alles in Ordnung, und die Kritik am Film „Elternschule“ unseriös sei. Herr Langer hat die Empörung, die der Film ausgelöst hat, sogar einmal mit den obzönen Beschimpfungen verglichen, denen die Politikerin Renate Künast ausgesetzt war.
Klaus Mika (Leiter des Gesundheitsamts der Stadt Gelsenkirchen)
Herr Mika ist Internist, Arzt für öffentliches Gesundheitswesen und Leiter des Gesundheitsamts der Stadt Gelsenkirchen.
09.10.2019, Klosterhalfen an Mika
Per Einschreiben/Rückschein habe ich Herrn Mika meine 21-seitige Stellungnahme zu dem Gefälligkeitsgutachten von Herrn Karpinski zugestellt. Darin habe ich auf Leitlinienverstöße von Dr. Lion hingewiesen und Links zu ausführlichen Texten von mir zum Gelsenkirchener Klinikskandal angegeben: x192
10.10.2019, Klosterhalfen an Mika
Außerdem habe ich Herrn Mika eine Presseerklärung von mir zugestellt (per E-Mail an klaus.mika@gelsenkirchen.de), in der ich die ND-„Behandlung“ der KKG kritisiert, auf ein Gutachten zu einer Beschwerde gegen diese „Behandlung“ und meine Stellungnahme zu diesem Gutachten (von Herrn Karpinski) verwiesen habe:
x193
30.01.2020, Klosterhalfen an Mika
Per Einschreiben/Rückschein habe ich Herrn Mika darauf hingewiesen, dass Dr. Lion gegen wissenschaftliche Leitlinien verstößt und wahnhafte Vorstellungen von Hamer und Stemmann übernommen hat. Außerdem habe ich eine Pressemeldung von mir zu wahrheitswidrigen Heilungsversprechen der KKG beigelegt: x194
Weder Herr Mika noch eine von ihm beauftragte Person hat mir auf meine Mitteilungen geantwortet. Herr Mika scheint nichts unternommen zu haben, um die von mir sorgfältig dokumentierte Scharlatanerie der APPAP einzudämmen oder zu beenden. Ich habe daher den Verdacht, dass er durch Unterlassen die Fortsetzung eventuell strafbarer Handlungen begünstigt hat.
Oberbürgermeister Frank Baranowski (SPD)
09.10.2019, Klosterhalfen an OB Frank Baranowski (Gelsenkirchen)
In diesem Schreiben habe ich Herrn Baranowski u.a. wie folgt über die Scharlatanerie der APPAP informiert: x194a
„In Wirklichkeit bewegt sich Herr Dr. Lion außerhalb der einschlägigen wissenschaftlichen Leitlinien, indem er deren Empfehlungen zur Behandlung der Haut von Kindern mit Neurodermitis nicht folgt, stattdessen Angststörungen schon bei Kindern unter 18 Monaten diagnostiziert und rabiate Formen von Verhaltenstherapie bei Kindern unter 3 Jahren selbst praktiziert und durchführen lässt.
Nachdem sich die Großmutter eines dort misshandelten 6 Monate alten Säuglings im April 2017 bei der ÄKWL beschwert hat, und ein mit Herrn Lion gut bekannter Gutachter im September 2019 (!) das Vorgehen von Herrn Dr. Lion gegenüber der ÄKWL als „lege artis“ bezeichnet hat, habe ich eine „Stellungnahme zum Gutachten von Dipl.-Med. Hendrik Karpinski für die ÄKWL im Beschwerdefall K. gegen die Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH“ verfasst. Diese Stellungnahme lege ich Ihnen mit der Bitte bei, sie zur Kenntnis zu nehmen und sich dafür einzusetzen, dass die Be- bzw. Misshandlung von Kindern mit Asthma oder Neurodermitis auf der Station KJ3 der BKB beendet wird.
Meine Stellungnahme finden Sie auch im Internet unter: www.reimbibel.de/Kritik-an-einem-Gutachten-von-Hendrik-Karpinski.htm Zum Gelsenkirchener Klinikskandal finden Sie weitere Informationen auf diesen Internetseiten: www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm ;
www.reimbibel.de/Chronik-des-Gelsenkirchener-Klinikskandals.htm “
14.11.2019, OB Frank Baranowski an Klosterhalfen
„Die Ärztekammer Westfalen-Lippe als berufsständige Selbstverwaltungskörperschaft ist für die Gestaltung und Weiterentwicklung der ärztlichen Rechte und für die Überwachung der Berufspflichten zuständig. Insofern wird die Ärztekammer Westfalen-Lippe dafür Sorge tragen, dass die in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen Ärztinnen und Ärzte sich leitliniengerecht verhalten.“
Oberbürgermeister Baranowski hätte die Möglichkeit gehabt, meine Vorwürfe vom Gesundheitsamt der Stadt überprüfen zu lassen. Stattdessen hat er die „heiße Kartoffel“ an die ÄKWL weitergereicht, die ja – wie meine Herrn Baranowski zugängliche Kritik an dieser Standesorganisation belegt – überhaupt nicht daran interessiert war, die Scharlatanerie Dr. Lions festzustellen und dagegen vorzugehen.
29.01.2020, Klosterhalfen an OB Frank Baranowski (Gelsenkirchen)
Die BKB und Dr. Lion würden sich bezüglich meiner Kritik an der APPAP völlig uneinsichtig zeigen. Sie hätten mir eine Abmahnung geschickt.
Die KKG würde seit 2016 wahrheitswidrig behaupten, Allergien in zumindest 87% der Fälle zu heilen. Beiliegend meine PM von 28.1.2020.
www.reimbibel.de/Klosterhalfen-20200129-an-OB-Frank-Baranowski.jpg
x194b Herr Baranowski hat mir darauf nicht geantwortet.
Bezirksregierung Münster
1987, Prof. Stemmann dankt der Bezirksregierung Münster
„Es ist das Verdienst der Verantwortlichen des Regierungspräsidenten
Münster, wenn bei ständig zunehmenden Zahlen neurodermitiskranker Kinder in Zukunft eine auf die besonderen Bedürfnisse der Patienten zugeschnittene Mutter-Kind-Station errichtet werden kann.
(Danksagung im Buch „Neurodermitis ist heilbar“ von E.A. Stemmann)
09.07.2007, Prof. Klosterhalfen an die Bezirksregierung Münster
„beim Gelsenkirchener Behandlungsverfahren (GBV) handelt es sich m.E. im wesentlichen um Scharlatanerie. … Herr Dr. Stemmann vertritt seit etwa 20 Jahren öffentlich die Meinung, Neurodermitis sei heilbar und mit dem GBV würden 80 bzw. 87% seiner Patienten innerhalb eines Jahres geheilt. … Es erscheint mir offensichtlich, dass Stemmanns Werbung irreführend ist, indem sie bei Eltern und Krankenkassen unrealistisch hohe Erwartungen weckt.“ x195
23.07.2007, Dr. W. Aye an Prof. Klosterhalfen
„… Ihr Schreiben habe ich zum Anlass genommen, die Angelegenheit zu überprüfen. Sollten sich hieraus rechtliche Erkenntnisse ergeben, die ein behördliches Eingreifen erfordern, werde ich die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten.“ x196
Herr Dr. Aye hat sich nicht wieder bei mir gemeldet.
05.02.2019, Persilschein der Bezirksregierung Münster
„Auch Prüfungen von Bezirksregierung und Ärztekammer bescheinigten der Klinik Unbedenklichkeit und wissenschaftlich fundierte Arbeit.“ x197
Die „Prüfung“ der Bezirksregierung scheint in einem Besuch der KKG bestanden zu haben. Von einer fachlich ernst zu nehmenden Auseinandersetzung mit der Tätigkeit der APPAP ist mir bisher nichts bekannt geworden.
31.10.2019, Frau Kirsten Spitzer (Dezernat 24) an Klosterhalfen
„Da der von Ihnen thematisierte und fortgeführte Methodenstreit zu medizinischen Verfahren der Kinderklinik Gelsenkirchen über rein krankenhausaufsichtsrechtliche Probleme hinausgeht, habe ich Ihr Schreiben zuständigkeitshalber an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen weitergeleitet.“ x198
Gesundheitsministerium des Landes NRW (MAGS)
1987, Danksagung von Prof. Stemmann an den Gesundheitsminister
„Die Fortführung der Arbeit, deren bisherige Ergebnisse in diesem Buch festgehalten sind, ist dadurch gewährleistet, daß der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen für den Ausbau einer modellhaften Mutter-Kind-Station für Neurodermitiskranke Fördermittel zur Verfügung gestellt hat und somit für die Zukunft noch bessere Arbeitsbedingungen garantiert.“ (Danksagung im Buch „Neurodermitis ist heilbar“ von E.A. Stemmann und S. Stemmann, 2002)
Gesundheitsministerin Birgit Fischer (SPD)
2001, Auszeichnung des GBVs durch das Gesundheitsministerium NRW
Das Gesundheitsministerium nimmt das Projekt „Selbstheilung (Spontanheilung) der Neurodermitis“ der KKG in den WHO-Projektverbund „Gesundes Land Nordrhein-Westfalen“ auf:
„Sehr geehrter Herr Prof. Stemmann,
mit dem Projekt „Selbstheilung (Spontanheilung) der Neurodermitis (des atopischen Ekzems)“ haben Sie sich um die Aufnahme in den Projektverbund „Gesundes Land Nordrhein-Westfalen“ beworben. Ich freue mich, dass ich Ihnen heute mitteilen kann, dass Ihr Projekt in den Projektverbund aufgenommen worden ist. Es wurde als beispielgebend und als eine Bereicherung für das Gesundheitswesen des Landes bewertet. Dazu gratuliere ich Ihnen.
Ich freue mich über das Engagement und danke Ihnen für Ihre Einsatzbereitschaft bei Ihren Bemühungen um eine beispielhafte Verbesserung im Gesundheitswesen. Auch Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie alle weiteren Beteiligten, die zu dem Projekt
beigetragen haben, möchte ich in meinen Dank einbeziehen.
Mit dem Projektverbund „Gesundes Land Nordrhein-Westfalen“ 2001 sollen zum sechsten Mal Gesundheitsprojekte im Lande, die sich durch Innovation, Qualität und Wirtschaftlichkeit in besonderer Weise auszeichnen, veröffentlicht und damit einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich auch weiterhin für unsere gemeinsamen Ziele engagieren würden, damit wir das Erreichte nicht nur erhalten, sondern zukünftig noch ausbauen können.
Hierzu wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Fischer (Ministerin)“
Quelle: Stemmann, E.A. und Stemmann, S. (2002): Selbstheilung (Spontanheilung) der Neurodermitis. Das Gelsenkirchener Behandlungsverfahren, S. 3
6/2005, Hubert Rehm kritisiert die Auszeichnung des GBVs
Dazu schrieb Hubert Rehm in der biomedizinischen Service-Zeitschrift „Laborjournal“ (6/2005, S. 22):
„Zur Aufnahme in den Projektverbund gab es eine Ausschreibung und Herr Stemmann hatte sich mit seinem „Gelsenkirchener Behandlungsverfahren“ beworben. Die wissenschaftliche Auswertung der Bewerbungen, eine Art Vorentscheid, oblag Jürgen Breckenkamp von der Uni Bielefeld. Die Kür nahm dann ein Gremium von zehn Vertretern der Ärzteschaft und Klinikträger (Kassenärztliche Vereinigung, BKK, AOK Rheinland, Gesundheitsamt Dortmund etc.) vor, nebst dem schon erwähnten Jürgen Breckenkamp. Stemmanns GBV wurde für drei Jahre in den Projektverbund aufgenommen. Weil er aber keinen Bericht lieferte, wurde er nach einem Jahr wieder ausgeschlossen. Das hindert ihn nicht, bis heute in seinen Broschüren und im Netz mit der Aufnahme in den Projektverbund zu werben.“
26.11.2003, Bundesverdienstkreuz am Bande für Annegret Braun (AuK)
NRW-Gesundheitsministerin Birgit Fischer (SPD) überreicht das von Bundespräsident Johannes Rau am 1.10.2003 aufgrund eines Vorschlags des Ministerpräsidenten von NRW verliehene Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland an Annegret Braun (Gelsenkirchen, 2. Vorsitzende des Vereins „Allergie- und umweltkrankes Kind e.V). Der Verein, dessen „ärztlich-wissenschaftlicher“ Berater der Hamer-Anhänger Dr. Stemmann war, hatte seit 1988 Eltern allergiekranker Kinder begleitet, aber leider auch Irrsinn von Hamer und Stemmann verbreitet:
21.08.2004, R.G. Hamer beklagt sich bei Gesundheitsministerin Fischer über Prof. Stemmann. Frau Fischer sei einem „wissenschaftlichen Betrug aufgesessen“.
(Siehe oben: 1992-2020: Der Einfluss von Hamers GNM auf das GBV)
13.01.2005, Klosterhalfen an NRW-Gesundheitsministerin Birgit Fischer
In diesem Brief habe ich Frau Ministerin Fischer
– mitgeteilt, dass ich über ihre Auszeichnung des GBVs entsetzt bin,
– auf meinen 16-seitigen „beigefügten Bericht „Heilung der Neurodermitis durch Germanische Neue Medizin? Zur angeblichen
Wissenschaftlichkeit und Wirksamkeit des Gelsenkirchener Behandlungsverfahrens“ hingewiesen,
– gefragt, welche Konsequenzen sie zu ziehen gedenkt,
– um Angaben zur Begutachtung des GBVs gebeten. x201
21.03.2005, Leserbrief von Peter Wittwer (Igensdorf/Bayern) im Spiegel
„Ein mindestens genau so großer Skandal wurde aber nur angedeutet, nämlich die Untätigkeit des Regionaldirektors der AOK Ulrich Neumann und der Ministerin Birgit Fischer. Sollten sie nichts gewusst haben, haben sie sträflich ihre Dienstpflichten vernachlässigt. Dass Herr Neumann von alledem nichts gewusst haben sollte, ist allerdings äußerst unwahrscheinlich: Ist er doch gleichzeitig Vorsitzender der AUK (Allergie- und umweltkrankes Kind), die für die Gelsenkirchener Methode nach Professor Stemmann massiv Werbung betreibt.“ x202 http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/39774172
24.02.2005, Ministerialrätin Dr. Birgit Weihrauch an Klosterhalfen
„Über den in Ihrem Brief genannten äußerst fragwürdigen Themenkreis, den Sie mit Herrn Prof. Stemmann in Verbindung bringen, war und ist hier nichts bekannt. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass auch alle Krankenkassenverbände die Kosten des Behandlungsverfahrens übernehmen.“ x203
Die dummdreiste Reaktion von Frau Dr. Weihrauch zeigt besonders deutlich, dass es 2005 bei den für die KKG bzw. Prof. Stemmann zuständigen Aufsichtsbehörden keinerlei Bereitschaft gab, meine Vorwürfe ernst zu nehmen. Dass „hier nichts bekannt“ sei, zeugt von einem ausgeprägten Nichtwissenwollen, denn ich hatte Ministerin Fischer ja gerade mit Schreiben vom 13.01.2005 und beigefügter Dokumentation ausführlich über die Scharlatanerie Stemmanns informiert. Frau Dr. Weihrauch ist weder auf diese Dokumentation eingegangen noch hat sie meine Fragen an Ministerin Fischer (s. oben) beantwortet.
05.03.2005, Antwort von Klosterhalfen an Frau Dr. Weihrauch x204
07.03.2005, DER SPIEGEL kritisiert Stemmann und das GBV.
Dieser Artikel dürfte Ministerin Fischer und ihren für Krankenhäuser zuständigen Mitarbeiter/inne/n bekannt geworden sein.
Staatssekretär Prof. Dr. Stefan F. Winter
11.07.2005, Klosterhalfen informiert Winter über einen Klinikskandal
„… Zu den Hinterlassenschaften von Frau Ministerin B. Fischer gehört der von ihrem Ministerium zuerst geförderte und dann tolerierte Gelsenkirchener Klinikskandal (s. beigefügte Artikel im SPIEGEL 10/2005, im Laborjournal 6/2005 sowie meine Ergänzungen zum Rehm-Dossier). Herr Prof. (!) Dr. Stemmann und dessen Sympathisanten machen weiterhin Werbung mit der irrtümlichen Aufnahme der Gelsenkirchener Neuen Medizin in den NRW-EU-WHO -Projektverbund:
a) http://www.prof-stemmann.de/Schriften/Neurodermitis.pdf (Seite 9)
b) http://www.aukov-hessen-sued.de/Neurodermitis-Leseprobe.pdf (Seite 9)
c) http://www.wdr.de/tv/service/gesundheit/inhalt/20041213/b_2.phtml (letzter Textabsatz)
Ich würde es daher begrüßen, wenn Ihr Ministerium gegen diese irreführende Werbung vorgehen und sich außerdem in einer öffentlichen Stellungnahme vom „Gelsenkirchener Behandlungsverfahren“ distanzieren würde. …“ x205
20.07.2005, Frau Dr. Prütting an Klosterhalfen
„Sehr geehrter Herr Professor Klosterhalfen,
Herr Staatssekretär Prof. Dr. Winter hat mich beauftragt, Ihr Schreiben
zu beantworten. Er dankt Ihnen sehr für die guten Wünsche zu seinem
neuen Amt. Gerne nehme ich zu Ihren Ausführungen Stellung.
Die Bewertung medizinischer Therapiekonzepte obliegt u.a. der gemeinsamen Selbstverwaltung und den wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Alle Krankenkassen in NRW übernehmen derzeit die Behandlungskosten in der Städtischen Kinderklinik Gelsenkirchen; dies setzt ganz offensichtlich eine positive fachliche Bewertung voraus.
Die angebliche Nähe des Therapiekonzeptes von Herrn Prof. Stem-
mann zur „Germanischen Neuen Medizin“ ist bislang nicht belegt und
lässt sich von hier aus auch nicht weiter nachprüfen. Sowohl Herr Prof.
Stemmann als auch Herr Hamer distanzieren sich bezüglich ihrer Kon-
zepte voneinander. Standesrechtlich ergeben sich keine Hinweise, gegen Herrn Professor Dr. Stemmann vorzugehen. …“ x206
14.08.2005 , Klosterhalfen an Staatssekretär Prof. Winter
„Sehr geehrter Herr Dr. Winter,
auf meine Beschwerden wegen des Gelsenkirchener Klinikskandals habe ich von zwei Mitarbeiterinnen des Gesundheitsministeriums NRW (Frau Landesmedizinalrätin Dr. Birgit Weihrauch und Frau Dr. Prütting) blöde Briefe erhalten, die von Inkompetenz zeugen sowie dem Unwillen, sich in verantwortlicher Weise mit meinen Beschwerden und dem Gelsenkirchener Klinikskandal zu beschäftigen. …“
In diesem 19-seitigen Offenen Brief habe ich ausführlich die Schreiben an mich von Frau Dr. Weihrauch und Frau Dr. Prütting und das GBV kritisiert. Herr Dr. Winter hat mir darauf nicht geantwortet. x207
Gudula Hommel (Juristin, Ministerialrätin, MAGS NRW)
Frau Hommel leitet i.V. das Referat IV 4 (Psychiatrie, Maßregelvollzug) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.
09.10.2019, Klosterhalfen an NRW-Gesundheitsminister Laumann
Klosterhalfen weist Laumann auf Dr. Lions leitlinienwidrige „Behandlungen“ an der KKG hin und schickt ihm seine ausführliche Kritik an einem Gutachten, das Dipl.-Mediziner Hendrik Karpinski zum Beschwerdefall „Karl“ für die ÄKWL angefertigt hatte: x208
Mein Schreiben wurde zunächst nicht beantwortet.
29.01.2020, Klosterhalfen an Minister Laumann
Prof. Klosterhalfen erinnert Minister Laumann an sein Schreiben vom 09.10.2019 und schickt Belege dafür, dass die BKB Heilungen von ND, Asthma und Allergien in zumindest 87% der Fälle vortäuscht.
Außerdem teilt er Minister Laumann mit, dass
„Herr Dr. Lion von Hamer bzw. seinem Lehrer Stemmann wahnhafte Vorstellungen übernommen hat: alle Krankheiten würden durch ein traumatisierendes Erlebnis verursacht; bei der Neurodermitis sei Trennungsangst, bei Asthma bronchiale „Revierangst“ entscheidend für die Entstehung dieser Krankheiten.“
x209
Aufgrund dieser beiden Schreiben, Links in diesen Schreiben und Anlagen zu diesen Schreiben hatte das Ministerium Beweise und Hinweise für
(1) die Nähe der APPAP zur Irrlehre des Krebsscharlatans Hamer,
(2) die Tatsache, dass Säuglinge und Kleinkinder in der KKG systematisch von ihren Müttern getrennt werden,
(3) die Tatsache, dass die KKG Eltern, Krankenkassen, Politiker, Journalisten und die Öffentlichkeit belügt, indem sie behauptet, ND, Asthma und Allergien in zumindest 87% der Fälle zu heilen.
05.03.2020, Landesmedizinalrätin Gudula Hommel an Klosterhalfen
Frau Hommel (zuständig für Psychiatrie und Maßregelvollzug) teilt mir stellvertretend für Minister Laumann mit, meine Eingabe sei an die ÄKWL weitergeleitet worden, und diese habe keine verfahrensrechtlichen Verstöße festgestellt. Zur Zweckmäßigkeit von Behandlungsmethoden könne sie sich nicht äußern:
„Der Diskurs um angewandte Therapiekonzepte muss durch die medizinischen Fachgesellschaften geführt werden.“ x210
Im Jahr 2002 hatte sich das Gesundheitsministerium NRW durchaus zur „Zweckmäßigkeit von Behandlungsmethoden“ geäußert, indem es das GBV extern begutachten ließ und für vorbildlich befunden hat (Aufnahme in den Projektverbund „Gesundes Land NRW“. Es hätte daher das GBV angesichts meiner Kritik erneut begutachten lassen können. Aber nicht von der ÄKWL, einer Standesvertretung, von der zu erwarten war, dass sie dazu tendiert, Ärzte gegen deren Kritiker in Schutz zu nehmen.
Eine Stellungnahme einer medizinischen Fachgesellschaft lag bisher nicht vor. Es wäre aber angebracht gewesen, wegen meiner gut begründeten Scharlatanerievorwürfe eine Fachgesellschaft um eine Stellungnahme zum GBV zu bitten. Dass dies nicht geschehen ist, lässt darauf schließen, dass das Ministerium an einer fachlichen Überprüfung meiner Vorwürfe und des GBVs nicht interessiert war, weil es 2001 leichtfertig die Gelsenkirchener Scharlatanerie prämiert hatte.
Frau Hommel hat 2016 an der Ruhr-Universität Bochum erfolgreich ein Masterstudium im Bereich „Kriminologie, Kriminalistik, Polizeiwissenschaft“ abgeschlossen. Trotz der ihr vorliegenden starken Hinweise auf kriminelles Verhalten innerhalb der BKB hat sie sich anscheinend damit begnügt, wegen meiner Gutachten-Kritik die ÄKWL um Stellungnahme zu bitten. Diese Stellungnahme der ÄKWL liegt mir nicht vor. Frau Hommel hat mir lediglich mitgeteilt, im Endergebnis seien keine verfahrensrechtlichen Verstöße festgestellt worden.
Ich hatte aber der ÄKWL nicht verfahrensrechtliche Fehler vorgeworfen, sondern auf Scharlatanerie an der KKG und ein skandalöses Gutachten hingewiesen, von dem die Gefahr ausging, dass die Gutachterkommission der ÄKWL im Streitfall „Karl“ zu einer falschen Bewertung kommt. Frau Hommel hat offensichtlich meine gut begründete Kritik an der „Behandlung“ von Karl und allgemein der Scharlatanerie der APPAP nicht ernst genommen und ist anscheinend ihrer Aufsichtspflicht bezüglich der BKB nicht nachgekommen. Es ging hier nicht um fachlich diskutable „angewandte Therapiekonzepte“, sondern massives und möglicherweise strafbares Fehlverhalten bei der „Behandlung“ von Säuglingen und Kleinkindern über viele Jahre hinweg sowie das dreiste Vortäuschen von Heilerfolgen.
Indem Frau Hommel meinen gut belegten Hinweisen auf kriminelles Verhalten der BKB/KKG/APPAP nicht in angemessener Weise nachgegangen ist, sondern sich anscheinend damit begnügt hat, die ÄKWL zu befragen, hat sie die Scharlatanerie an der KKG begünstigt sowie möglicherweise die Aufdeckung von Straftaten behindert und deren Fortsetzung erleichtert.
Die Staatsanwaltschaft am Landgericht Essen
11.08.2005, Strafanzeige gegen Prof. Stemmann
Prof. Klosterhalfen erstattet u.a. wegen des Verdachts des Betrugs beim Landgericht Essen Strafanzeige gegen Prof. Stemmann.
„Auf der Basis zahlreicher Aussagen und Beweisstücke sowie meiner eigenen Erfahrungen als langjähriger Angestellter dieser Klinik bin ich zu dem Schluß gekommen, dass Herr Dr. Stemmann zur Erhöhung seines Prestiges und seiner Einkünfte sowie zugunsten des Ansehens und der Finanzen der Kinderklinik Gelsenkirchen die Öffentlichkeit über die Originalität, Wissenschaftlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit des GBVs seit über 10 Jahren systematisch getäuscht haben könnte. Eine solche Täuschung wäre finanziell vor allem zu Lasten der Krankenkassen gegangen.“ x211 https://web.archive.org/web/20071220193645/www-public.rz.uni-duesseldorf.de/~klostewg/STRAFANZEIGE-PROF-STEMMANN.HTML
09.09.2005, Oberstaatsanwalt Lindenberg an Prof. Klosterhalfen
Das Verfahren wegen des Vorwurfs des Betruges würde abgetrennt. Bei den weiteren Vorwürfen seien die rechtlichen Grundlagen nicht gegeben.
18.09.2005, Prof. Klosterhalfen sendet Oberstaatsanwalt Lindenberg einen Link zu seiner Dokumentation zum „Gelsenkirchener Betrugsverfahren“.
20.09.2005, Prof. Klosterhalfen weist Oberstaatsanwalt Lindenberg
a) auf die Ankündigung eines Vortrags von Prof. Stemmann an der VHS Dorsten hin, in der es heißt:
„Neurodermitis ist heilbar! Vorgestellt wird das Gelsenkirchener Behandlungsverfahren, das auf eine Heilungsrate von 87 % verweist.“
Quelle: http://www.dorsten.de/DokumentteVHS_2-05.pdf “; x212
b) auf ein Schreiben von Prof. Wahn an ihn hin, in dem es heißt:
„Ich glaube Sie haben sich um die Redlichkeit und Ehrlichkeit im Bereich der Pädiatrie ganz große Verdienste erworben.“ x213
10.10.2005, Oberstaatsanwalt Vollmer von der Staatsanwaltschaft Essen
stellt die Ermittlungen gegen Prof. Stemmann wegen des Verdachts des Betrugs ein und teilt u.a. mit:
„Es handelt sich um einen Meinungsstreit unter Medizinern. Unstreitig erzielt der Beschuldigte – aufgrund welcher Behandlungsmethoden oder im Wege einer Selbstheilung dürfte kaum festzustellen sein – auch Erfolge bei der Behandlung von Neurodermitis-Erkrankten. Der wissenschaftliche Nachweis, dass seine Behandlungsmethoden erfolglos sind, ist bisher nicht geführt worden. Es gibt zahlreiche Befürworter und Gegner seiner Methode.“ x214
Herr Vollmer verkennt dabei, dass bei ungewöhnlichen Behandlungsmethoden nicht der Kritiker die Erfolglosigkeit, sondern der Arzt die Notwendigkeit, den Nutzen und die Wirtschaftlichkeit seiner Methode nachweisen muss. Außerdem ignoriert Vollmer, dass ich Beweise dafür vorgelegt hatte, dass Prof. Stemmann gegenüber Journalisten Heilungen bei 80 Prozent seiner ND-Patienten behauptet, dafür aber in seinen Studien keine Belege geliefert hat. Der Beschuldigte hatte nicht Behandlungserfolge erzielt, sondern vorsätzlich große und nach dem Stand der Medizin eigentlich nicht zu erwartende und daher sensationelle Heilerfolge vorgetäuscht. Damit hat er sich und der KKG auf betrügerische Weise Vorteile gegenüber Eltern und Krankenkassen verschafft. Unwillig, diese Straftaten zu verfolgen, hat Herr Vollmer verharmlosend von einem „Meinungsstreit unter Medizinern“ gesprochen.
Dass ich Herrn Dr. Stemmann nicht wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen, sondern zu Unrecht wegen Körperverletzung angezeigt habe, war Folge meiner juristischen Unerfahrenheit. Aber Herr Vollmer hätte aufgrund der ihm vorliegenden Schilderungen des „Trennungstrainings“ und der Diät bei allen Kindern erkennen können und müssen, dass hier hunderte von Schutzbefohlenen durch medizinisch nicht indizierte Eingriffe systematisch misshandelt wurden.
15.06.2006, Prof. Klosterhalfen an Oberstaatsanwalt Lindenberg Klosterhalfen erstattet Strafanzeige gegen Kassenfunktionäre:
„Ich erstatte daher Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue (§266 StGB) gegen alle verantwortlichen Personen in Krankenkassen und relevanten kassennahen Einrichtungen, die – soweit dies noch nicht verjährt ist – Kostenerstattungen für das GBV befürwortet haben oder die notwendige Überprüfung des GBVs unterlassen haben.“
20.06.2006, Prof. Klosterhalfen an Oberstaatsanwalt Lindenberg Klosterhalfen bittet um Bestätigung des Empfangs seiner Strafanzeigen wegen des Verdachts der Beihilfe zum Betrug gegen Annegret Braun, Ulrich Neumann, Dr. Georg Greve, Werner Neugebauer und Krankenkassenfunktionäre.
12.07.2006, Oberstaatsanwalt Vollmer an Prof. Klosterhalfen
Vollmer lehnt Ermittlungen gegen Krankenkassenfunktionäre wegen des Verdachts der Untreue ab, „da keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen verfolgbarer Straftaten gegeben sind (§ 152 Strafprozessordnung (StPO)).“
x215
17.07.2006, Oberstaatsanwalt Vollmer an Prof. Klosterhalfen
Die Verfahren gegen Prof. Stemmann seien eingestellt worden, die Gründe seien mir mitgeteilt worden und wegen Beihilfe könne nur bestraft werden, wenn eine Haupttat vorliege. „Eine solche strafbare Haupttat liegt, wie Ihnen in den anderen Verfahren mitgeteilt worden ist, nicht vor.“ x216
22.12.2020, Prof. Klosterhalfen erstattet bei der Abteilung 35 (überörtliche Wirtschaftskriminalität) der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Bochum wegen des Gelsenkirchener Klinikskandals Strafanzeige(n) gegen Dr. Lion, Herrn Langer, Kassenfunktionäre und weitere Personen. Das PDF der Anzeige(n) umfasst 87 Seiten. Dabei geht es um den Verdacht der Misshandlung Schutzbefohlener, des Abrechnungsbetrugs, der Untreue und der Begünstigung von Straftaten:
. x216a.
Die Staatsanwaltschaft des Landgerichts Bochum hat das Verfahren wegen dieser Anzeige(n) an die Staatsanwaltschaft des Landgerichts Essen abgegeben.
08.04.2021, Oberstaatsanwalt Wolfgang Kolpatzik an Prof. Klosterhalfen x216b „… das auf Ihre obige Strafanzeige eingeleitete Verfahren ist zuständigkeitshalber von der Staatsanwaltschaft Bochum nach hier übernommen worden.. … Der geschilderte Sachverhalt fällt unbeschadet etwaiger Strafverfolgungsverjährung und fehlender Strafanträge schon unter keine strafrechtliche Vorschrift. Eine Misshandlung von Schutzbefohlenen gemäß § 225 Strafgesetzbuch liegt entgegen Ihrer Rechtsauffassung mangels Quälens oder rohen Misshandelns ersichtlich nicht vor. Soweit Sie die Behandlungsmethoden aus fachlicher Sicht als unvertretbar rügen, steht dem entgegen, dass die zahlrechen mit eben diesem Behandlungskonzept in der Vergangenheit befasst gewesenen Fachbehörden und Krankenversicherungen Ihre Bedenken nicht teilen. Daher besteht auch ein Anfangsverdacht wegen Abrechnungsbetruges nicht. Die Einleitung von Ermittlungen kommt vor diesem Hintergrund nicht in Betracht.“
Über die Weigerung von Oberstaatsanwalt Kolpatzik, Ermittlungen aufzunehmen, habe ich mich mit Schreiben vom 21.04.2021 bei Petra Hermes, Generalstaatsanwältin in Hamm, beschwert. Siehe weiter unten
Die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität am LG Bochum
22.12.2020, Klosterhalfen an die Staatsanwaltschaft beim LG Bochum
Anfang meiner Strafanzeige(n):
„An die Abteilung 35 (Überörtliche Wirtschaftsstrafsachen)
der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Bochum
poststelle@sta-bochum.nrw.de
Hiermit erstatte ich Strafanzeige
– gegen Herrn Dr. med. Kurt-André Lion, den ehemaligen ärztlichen Leiter der im September 2020 geschlossenen Abteilung „Pädiatrische Psychosomatik, Allergologie und Pneumologie“ (APPAP) der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen (KKG), Adenauerallee 30, 45894 Gelsenkirchen, wegen
des Verdachts des schweren Abrechnungsbetrugs (§ 263 StGB) und der Misshandlung Schutzbefohlener (§ 225 StGB),
– gegen Herrn Diplom-Psychologen Dietmar Langer, therapeutische Leiter der APPAP, wegen des Verdachts der Misshandlung Schutzbefohlener und Verdachts der Beihilfe zum schweren Abrechnungsbetrug,
– mir nicht bekannte Angestellte von Krankenkassen und Krankenkassen-verbänden wegen des Verdachts der Untreue (§ 266 StGB),
– gegen weitere Personen wegen des Verdachts der Begünstigung von Straftaten (§ 257 StGB).“
Text meiner 87-seitigen Strafanzeige:
Die Staatsanwaltschaft des Landgerichts Bochum hat das Verfahren wegen meiner Strafanzeige an das Landgericht Essen abgegeben. Siehe weiter oben.
Der Generalstaatsanwalt in Hamm
13.08.2006, Prof. Klosterhalfen an den Generalstaatsanwalt
Beim Generalstaatsanwalt in Hamm habe ich mich über die komplette Zurückweisung meiner Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft in Essen beschwert und dies ausführlich auf 31 Seiten begründet. x217
31.05.2007, Oberstaatsanwalt Schöpper an Prof. Klosterhalfen
„Die Staatsanwaltschaft Essen hat zurecht und mit zutreffender Begründung von Ermittlungen abgesehen.“ x218
04.07.2007, Klosterhalfen an Oberstaatsanwalt Schöpper
Prof. Klosterhalfen weist die Argumentation von Oberstaatsanwalt Schöpper zurück und teilt diesem u.a. mit:
„es ist nicht möglich, aber auch gar nicht notwendig, Herrn Dr. Stemmann nachzuweisen, dass das Gelsenkirchener Behandlungsverfahren (GBV) überhaupt nicht wirkt.
Betrug liegt allein schon deswegen vor, weil Stemmann zu Werbezwecken objektiv belegbar weitaus mehr verspricht, als er halten kann. Da Stemmann in der Kinderklinik Gelsenkirchen sich in erster Linie (gemessen am Zeitaufwand) seinen Privatpatienten bzw. deren Müttern widmet, erzielt er durch seine betrügerische Werbung finanzielle Vorteile.
Stemmann lügt, weiß, dass er lügt, und hat finanzielle Vorteile davon. …
Aus Ihren Ausführungen geht nicht hervor, weshalb sie die Tatsache, dass Stemmann Heilungen vortäuscht, wo nur Besserungen vorliegen, nicht als Betrug ansehen. Bitte seien Sie so freundlich, mir dies nachträglich zu erläutern.“ x219
Oberstaatsanwalt Schöpper hat mir nicht geantwortet.
01.10.2007, Oberstaatsanwalt Dr. Becher an Klosterhalfen
Der leitende Oberstaatsanwalt Dr. Becher teilt Prof. Klosterhalfen mit:
„… ist der Sachverhalt erneut geprüft worden. Ein Anlass, die Entscheidung vom 31.05.2007 abzuändern, hat sich jedoch nicht ergeben. Ich weise Ihre Gegenvorstellung als unbegründet zurück.“
x220
Über die Weigerung von Oberstaatsanwalt Wolfgang Kolpatzik (Landgericht Essen), wegen meiner erneuten Strafanzeigen Ermittlungen aufzunehmen,
habe ich mich mit Schreiben vom 21.04.2021 bei Petra Hermes, Generalstaatsanwältin in Hamm, beschwert.
Letzter Absatz der Beschwerde:
„Die pauschale und fast argumentfreie Weigerung von Herrn Konpatzik, gegen Herrn Dr. Lion und weitere Personen zu ermitteln, steht in einem krassen Missverhältnis zu meinen gut belegten Hinweisen auf Straftaten. Ich bitte Sie daher, sich meine Strafanzeige anzusehen und dafür zu sorgen, dass das LG Bochum oder das LG Essen in dieser Sache in angemessener Weise tätig wird.“
Im Auftrag der Generalstaatsanwältin hat mir Oberstaatsanwältin Börtz mit Schreiben vom 3.8.2021 mitgeteilt, sie sähe keine Veranlassung, „die Aufnahme von Ermittlungen gegen den Angezeigten oder sonstige Maßnahmen anzuordnen“:
Dass die KKG Neurodermitis und Asthma außerhalb der ärztlichen Konventionen behandelt und Heilungen vorgetäuscht hat, scheint Frau Börtz nicht für potentiell kriminell und strafwürdig zu halten.
Mit Schreiben vom 13.08.2021 habe ich Oberstaatsanwältin Börtz mitgeteilt:
„… Sehr geehrte Frau Börtz,
Ihren Ablehnungsbescheid vom 3.8.2021 habe ich mit Befremden zur Kenntnis genommen. Es ist nicht zu erkennen, dass Sie meine Strafanzeige und meine Beschwerde ernsthaft geprüft haben. Sie haben sich lediglich den beiden für eine Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens unzureichenden Behauptungen Ihres Kollegen Kolpatzik angeschlossen.
Die Behauptung von Herrn Kolpatzik, es würde kein Quälen vorliegen, trifft nicht zu. Ich habe das systematische Quälen von Kindern mit Neurodermitis (ND) und Asthma durch Unterlassen medizinisch indizierter Behandlungen, mangelnde Hautpflege, das Sich-Kratzen-Lassen der ND-Patienten, fehlende Allergiediagnostik, Vorenthalten von Medikamenten, „Trennungstrainings“, „Schlaftrainings“, „Stressimpfungstrainings“ und medizinisch nicht indizierte Ernährungsumstellungen in meiner Strafanzeige ausführlich dargestellt.
Erklären Sie mir bitte, wieso Sie der Auffassung sind, dass kein Quälen vorliegt.
Die Behauptung von Herrn Kolpatzik, Fachbehörden und Krankenversicherungen würden meine Bedenken nicht teilen, trifft zu.
Herr Kolpatzik und Sie ignorieren dabei jedoch, dass ich in meiner Strafanzeige ausführlich dargelegt habe, dass das unverantwortliche Verhalten dieser Institutionen Teil des Gelsenkirchener Klinikskandals ist, und ich dazu mit Schreiben vom 22.12.2020 entsprechende gut gegründete Strafanzeigen gestellt habe.
Außerdem habe ich nicht nur leitlinienwidrige Behandlungsmethoden beklagt, sondern ausführlich dargestellt und Beweise dafür vorgelegt, dass die Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH jahrelang öffentlich vorgetäuscht hat, ND würde durch einen Trennungskonflikt, Asthma durch einen „Revierkonflikt“ verursacht, und durch eine wissenschaftlich fundierte und leitliniengerechte stationäre Behandlung von Mutter und Kind in der Kinderklinik Gelsenkirchen würde eine Heilung in 87% der Fälle erreicht.
Erklären Sie mir bitte, wieso meine Strafanzeige Ihnen nicht ausgereicht hat, um den Anfangsverdacht von Abrechnungsbetrug durch Vortäuschen nicht vorhandener medizinischer Leistungen zu begründen.
Mit freundlichen Grüßen
(Dr. W. Klosterhalfen)
Frau Börtz hat mir auf mein Schreiben vom 13.08.2021 nicht geantwortet. Mit Schreiben vom 27.04.2022 hat mir jedoch stellvertretend für die Generalstaatsanwältin der Leitende Oberstaatsanwalt Frank Schöpper geantwortet. Darin heißt es u.a.:
„Ihrer Argumentation folgend, dass es sich bei Neurodermitis um eine nicht heilbare Erkrankung handelt und Behandlungen allenfalls zu einer Linderung oder vorübergehenden Unterdrückung von Symptomen führen können, kann ein Heilerfolg kein Kriterium für eine Kostenübernahme sein. Ihre Gegenvorstellung weise ich daher als unbegründet zurück.“ Scan des Briefs:
https://kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de/wp-content/uploads/Generalstaatsanwaeltin-in-Hamm-20220427-1.png
https://kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de/wp-content/uploads/Generalstaatsanwaeltin-in-Hamm-20220427-2.png
Diese Argumentation ist unsinnig, weil ich der Klinik nicht vorgeworfen habe, dass sie keine Heilungen erzielt.
Ich habe ihr vorgeworfen, dass sie über viele Jahre in strafrechtlich relevanter Weise Heilungen in 87% der Fälle vorgetäuscht hat.
Das dämliche Schreiben von Oberstaatsanwalt Schöpper setzt dem Gelsenkirchener Klinikskandal die Krone auf. Handelt es sich hier nur um Inkompetenz oder liegt ein schwerer Fall von Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung vor? Ich habe den Verdacht, dass es sich um eine Mischung aus beidem handelt.
Nachdem ich mir eine kleine Auszeit genommen habe – der Gelsenkirchener Klinikskandal ist derart widerlich, dass ich mich nicht ständig damit beschäftigen mag – habe ich Herrn Schöpper wie folgt geantwortet:
Dr. Wolfgang Klosterhalfen, In der Donk 30, 40599 Düsseldorf 16.01.2023
Herrn Oberstaatsanwalt Frank Schöpper
Die Generalstaatsanwältin in Hamm
Heßlerstr. 53
59065 Hamm
Az 2 Zs 1076/21
305 Js 133/21 StA Essen
Ihr Schreiben vom 13.08.2021
Sehr geehrter Herr Schöpper,
zu Ihrer Zurückweisung meiner Gegenvorstellungen und damit auch meiner Strafanzeigen (22.12.2020, 87 Seiten, https://kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de/wp-content/uploads/3.pdf) nehme ich wie folgt Stellung:
1. Zur fehlerhaften Begründung Ihres negativen Bescheids
Sie stellen u.a. fest:
„Der Angezeigte Dr. Lion hat jedoch die Art und Weise der Behandlung von Neurodermitis in seiner Abteilung nicht verheimlicht, sondern diese offen dargestellt.“
Das stimmt weitgehend, entkräftet aber nicht meinen Vorwurf der Täuschung über den Erfolg der Behandlung. Die Krankenkassen dürfen für eine Neurodermitis-Behandlung nur Geld ausgeben, wenn die Behandlung den Patienten nützt. Dr. Lions Vorgehen war aber nicht wie gängige Verfahren auf Besserung, sondern auf Heilung ausgerichtet. Da dies erstens kaum Linderung brachte, zweitens die stationäre dreiwöchige Mutter-Kind-Behandlung sehr viel teurer war als die üblichen ambulanten Behandlungen mit Medikamenten, und drittens durch die durchgeführten Trennungen von Mutter und Kind diese psychisch geschädigt wurden, bedurfte es gegenüber den Eltern, den aus ganz Deutschland überweisenden Ärzten und den Kassen einer besonderen Rechtfertigung für dieses in den genannten drei Punkten deutlich schlechtere Verfahren.
Zum Beispiel hier: https://archive.is/vlPwS . Solche Heilungen haben aber weder Herr Dr. Stemmann noch Herr Dr. Lion jemals wissenschaftlich nachgewiesen. In der Studie von Lion et al. (2011) wird nur über Besserungen des Hautzustands berichtet. Da diese Studie keine Kontrollgruppe enthält, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die beobachteten Besserungen Ausdruck von sog. Spontanremissionen waren. (Die ND hat bei Säuglingen und Kleinkindern behandlungs- unabhängig eine stark rückläufige Tendenz.) Gesichert waren bei dieser „Therapie“ nur die höheren Kosten, die weitgehend fehlende Symptombehandlung und das zusätzliche Leiden von Mutter und Kind durch die Trennungstrainings.
Außerdem hat Herr Dr. Lion vorgetäuscht, seine Behandlung habe sich an den wissenschaftlichen Leitlinien der Fachgesellschaften orientiert. Auch das war gelogen. In ihrem Gutachten für den MDK Berlin Brandenburg, schreibt die Dermatologin Dr. Carla Pistorius:
„Komplementärmedizinische Verfahren müssen nach Vorliegen kontrollierter Studien jeweils evaluiert werden, dann kann ihr Einsatz empfohlen werden. (S. 7) … Die Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen bietet ein von den aufgeführten Fachgesellschaften abweichendes Behandlungskonzept an. … Die von der Klinik erwähnten Evaluationsstudien sind entweder nicht publiziert oder so klein, dass ihre Ergebnisse nicht valide sind. Das in der Kinderklinik angebotene Behandlungskonzept entspricht nicht den Empfehlungen der aktuellen Leitlinien zur Neurodermitis. Das gilt sowohl für das Verständnis der Krankheit als auch die vorrangig psychosomatischen Therapieverfahren. (S. 9) … In den genannten Fachgesellschaften wird das Gelsenkirchener Konzept sehr kritisch beurteilt und eine leitliniengerechte Therapie und Diagnostik empfohlen. (S. 9) … Aus dermatologischer Sicht waren die medizinischen Maßnahmen bei Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Leitlinie nicht indiziert. … Eine Alternative wäre eine leitliniengerechte ambulante oder stationäre Therapie.“ (S. 10) Anonymisierte Kopie des Gutachtens: https://kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de/wp-content/uploads/MDKBB-GA.pdf
Herr Dr. Lion hat sich und seiner Klinik durch seine Lügenpropaganda erhebliche Vorteile verschafft. Eventuell auch eigene finanzielle Vorteile durch Privatpatienten, die durch intensive Werbeaktionen aus ganz Deutschland nach Gelsenkirchen gelockt wurden. Dass er irrtümlich der Ansicht war, es würden tatsächlich 87% der Kinder innerhalb eines Jahres geheilt, ist auszuschließen.
Schon ab 2005 haben sich Professoren der Kinderheilkunde und der Dermatologie äußert kritisch zum Gelsenkirchener Behandlungsverfahren geäußert: https://kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de/wp-content/uploads/MDKBB-GA.pdf .
2. Aufforderung, in angemessener Weise tätig zu werden
Durch die Inkompetenz von Dr. Lion, Aufsichtsbehörden, Journalisten und Staatsanwälten sind viele Kinder, Eltern und Krankenkassen schwer geschädigt worden. Sie selbst haben schon 2007 bei meinen Anzeigen gegen Prof. Dr. Stemmann und Andere durch Zurückweisen meiner Vorwürfe gegen Oberstaatsanwalt Vollmer (Ihr Bescheid vom 31.05.2007, es könne kein Täuschungsvorsatz nachgewiesen werden) als Staatsanwalt versagt.
Ich fordere Sie auf, meinen Hinweisen auf Straftaten von Herrn Dr. Lion und anderen Personen intensiver als bisher nachzugehen.
Dabei können Ihnen auch meine ausführlichen Dokumentationen im Internet helfen: https://kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de .
Sorgen Sie bitte dafür, dass die Staatsanwaltschaft Essen erneut in dieser Sache tätig wird. Dies erscheint mir auch wegen des kaum zu glaubenden Versagens von medizinischen und staatlichen Kontrollorganen unbedingt notwendig zu sein.
Mit freundlichem Gruß
(Dr. Wolfgang Klosterhalfen)
Die Ordenskanzlei des Bundespräsidenten
Mit Schreiben vom 12.07.2005 habe ich Bundespräsident Köhler gebeten, den an die 2. Vorsitzende des Vereins „AuK“, Frau Annegret Braun, im Jahr 2003 verliehenen Orden (Bundesverdienstkreuz am Bande) zurückzunehmen, weil sich Frau Braun an der Verbreitung der tödlichen Irrlehre des Krebsscharlatans Hamer beteiligt habe. Der Leiter der Ordensabteilung des Bundespräsidenten, Herr Franz Wessendorf, hat dies mit der Begründung abgelehnt, an der von der Staatskanzlei NRW ausgegangenen Ordensverleihung sei nichts zu beanstanden.
Indirekt hat Herr Wessendorf meine Glaubwürdigkeit in Zweifel gezogen, indem er mir unterstellte, ich habe eine persönliche Auseinandersetzung mit Prof. Stemmann:
„Nach dem mir nunmehr die Stellungnahme des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegt, gibt es im Bundespräsidialamt keine Anhaltspunkte dafür, dass das Verfahren von der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Es liegen auch keine
Erkenntnisse vor, dass sich Frau Braun im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in sektiererischer Weise betätigt hat. Vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Auseinandersetzungen mit Herrn Prof. Dr. Stemmann betrachtet, gibt es keinen Grund, die Verdienste von Frau Braun in Zweifel zu ziehen.“
Ich nehme an, dass die Staatskanzlei zunächst nicht wusste, dass Frau Braun die Pseudomedizin Stemmanns samt der „Neuen Medizin“ Hamers unterstützt hat. Für dreist und skandalös halte ich aber das Verhalten von Herrn Wessendorf, der die ihm von mir vorgelegten Beweise für Menschen gefährdendes und in der Tat sektiererisches Verhalten von Frau Braun nicht ernst genommen hat. Meine Korrespondenz mit Herrn Wessendorf ist hier nachzulesen: x221
Krankenkassen und deren Verbände
Das aus dem Größenwahn von Stemmann geborene GBV war als stationäres Verfahren von Anfang an unter Erfolgsdruck. Stemmann trat mit dem Anspruch auf, zum Wohle von Kindern, Familien und Krankenkassen wesentlich mehr leisten zu können als Kollegen, die Kinder mit ND, Asthma und Allergien in leitliniengerechter Weise behandelten:
„Würde das Gelsenkirchener Behandlungsverfahren Teil der Regelversorgung, so hätte das hohe gesundheitspolitische Bedeutung – den Betroffenen und ihren Familien könnte jahrelanges Leid und der Solidargemeinschaft unnötige Kosten erspart werden.“
Stemmann EA, Starzmann G, Langer D: Wirksamkeit der Behandlung der Neurodermitis nach Prof. Dr. E.A. Stemmann, AUK-Brief 5/2000, S. 4, Bundesverband Allergie- und umweltkrankes Kind e.V., x222 http://web.archive.org/web/20030323174609/http:/www.kinderklinik-ge.de/Schriften/Behandlungserfolg.pdf
Es ist immer noch weitgehend rätselhaft, wie es dazu gekommen ist, dass das GBV zur Behandlung von ND, Asthma und Allergien nicht nur vorübergehend, sondern jahrzehntelang von den Krankenkassen bezahlt worden ist. Das GBV wurde anscheinend schon früh von der AOK unterstützt. Jedenfalls war der Regionaldirektor der AOK, Ulrich Neumann, von 1992 bis 2005 1. Vorsitzender des Vereins „AuK“.
17.05.2005, AOK-Mecklenburg-Vorpommern an Klosterhalfen
2005 habe ich verschiedene Krankenkassen über die Scharlatanerie der KKG aufgeklärt. In meinen Unterlagen fand ich dazu noch dies:
Frau Krupp vom Büro des Vorstandes der AOK-MV bestätigt den Empfang meiner „Information zum Gelsenkirchener Klinikskandal“.
Da der Adressat leider verstorben sei, habe sie meine Information an den Vorstandsvorsitzenden, Herrn Friedrich Wilhelm Bluschke, weitergeleitet:
. x222a
Herr Bluschke hat darauf mir gegenüber nicht reagiert.
27.09.2005, Klosterhalfen an den Vorsitzenden der AOK
Prof. W. Klosterhalfen informiert den Vorsitzenden des Bundesverbands der AOK, Dr. Hans Jürgen Ahrens, durch Übersendung seiner Dokumentation „Das Gelsenkirchener Betrugsverfahren“ über die „Scharlatanerie Dr. Stemmanns“. x223
Darauf habe ich keine Antwort erhalten.
Dass es jemals eine gründliche Überprüfung des GBVs durch eine Krankenkasse oder einen Kassenverband hinsichtlich seiner Erstattungsfähigkeit gab, schließe ich aus. Jeder halbwegs intelligente Arzt hätte erkennen können und müssen, dass es sich bei der „Behandlung“ von Neurodermitis, Asthma und Allergien durch die Kinderklinik Gelsenkirchen um Scharlatanerie handelte.
Nach § 137c (1) SGB V wäre für eine Überprüfung des GBVs, das nach und nach Patienten aus ganz Deutschland angezogen hat, ab 2008 der Gemeinsame Bundesausschuss der gesetzlichen Krankenversicherungen (G-BA) zuständig gewesen:
„(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 überprüft auf Antrag eines Unparteiischen nach § 91 Absatz 2 Satz 1, des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder eines Bundesverbandes der Krankenhausträger Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen einer Krankenhausbehandlung angewandt werden oder angewandt werden sollen, daraufhin, ob sie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse erforderlich sind. Ergibt die Überprüfung, dass der Nutzen einer Methode nicht hinreichend belegt ist und sie nicht das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet, insbesondere weil sie schädlich oder unwirksam ist, erlässt der Gemeinsame Bundesausschuss eine entsprechende Richtlinie, wonach die Methode im Rahmen einer Krankenhausbehandlung nicht mehr zulasten der Krankenkassen erbracht werden darf. …“
Nach meinen Kenntnissen hat sich der G-BA nie mit dem GBV beschäftigt. Das GBV ist jedenfalls nicht auf dessen Listen von zugelassenen, nicht zugelassenen oder in Überprüfung befindlichen neuartigen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu finden: www.g-ba.de/downloads/62-492-2121/KHMe-RL_2020-01-16_iK-2020-04-09.pdf . x224
Spätestens ab 2006 wurde das GBV als OPS 9-402.1-Behandlung codiert und entsprechend mit den Kassen abgerechnet:
x225
Eine solche stationäre Behandlung ist regelmäßig wesentlich teurer als eine ambulante Therapie. Zuletzt dürfte das dreiwöchige GBV die Krankenkassen ca. 5.000 Euro pro Patient gekostet haben. Laut den vorliegenden Qualitätsberichten der BKB sind von der KKG von 2013 bis 2018 insgesamt 1307 Patienten nach OPS 9-402.1 „behandelt“ worden.
Für die leitlinienwidrige „Behandlung“ von ca. 800 Kindern mit ND und ca. 200 Kindern mit Asthma in den Jahren 2013 bis 2018 dürften die Kassen etwa fünf Millionen Euro (1.000 mal 5.000 Euro) bezahlt haben.
In dieser Zeit wurde 795 mal die ICD-10-Diagnose F93 gestellt und umgangssprachlich als „Emotionale Störung mit Trennungsangst des Kindesalters“ bezeichnet. Ich vermute, dass zumindest die meisten dieser Patienten unter ND bzw. einem atopischen Ekzem (L20) litten, habe aber entsprechende Diagnosen in den Qualitätsberichten der KKG nicht finden können.
In 203 Fällen wurde die Diagnose F54 (Psychologische Faktoren oder Verhaltensfaktoren bei anderenorts klassifizierten Krankheiten) gestellt. Hier dürfte es sich ganz überwiegend um Asthma bronchiale gehandelt haben, das ebenfalls nach OPS 9-402.1 „behandelt“ wurde.
Das GBV bei den o.a. Krankheiten wäre medizinisch nur indiziert gewesen, wenn das stationäre Angebot der KKG regelmäßig zu deutlich besseren Ergebnissen geführt hätte als leitlinienkonforme ambulante Verfahren. Dies wäre z.B. dann der Fall gewesen, wenn die in Fachkreisen als immer noch unheilbar geltende ND bei den meisten Kindern tatsächlich innerhalb von einem Jahr durch das GBV geheilt worden wäre.
Die drei methodisch unzureichenden Studien der KKG zur angeblichen Wirksamkeit ihrer ND-„Behandlung“ belegen weder Heilungen noch Besserungen durch das GBV. Außerdem kann von einer Symptomfreiheit nach einem Jahr bei einzelnen Kindern wegen des typischerweise schwankenden Verlaufs der ND nicht auf eine dauerhafte Heilung geschlossen werden.
Zur angeblichen Wirksamkeit der „Behandlung“ von Asthma und Allergien hat die KKG anscheinend nie eine Untersuchung vorgelegt.
Es gab daher keine wissenschaftlich fundierte Begründung und damit auch keine dauerhafte Indikation für das GBV bei ND, Asthma und Allergien. Hinzu kam, dass das GBV zumindest bei den genannten Krankheiten Kinder – und m.E. auch Mütter – massiv psychisch geschädigt hat. Kinder könnten sogar in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung geschädigt worden sein (s. SPIEGEL-Artikel, 2005).
Der G-BA hätte den Medizinischen Dienst Bund der Krankenkassen (MDS) beauftragen können, das GBV zu untersuchen. Eine solche Untersuchung hat es nach Auskunft des MDS aber nicht gegeben:
Aus dem Schreiben von Michaela Gehms, Teamleiterin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des MDS, 08.03.2021, an Wolfgang Klosterhalfen:
„Der MDS hat zu keiner Zeit ein Gutachten oder eine Stellungnahme erstellt, die die von Ihnen angesprochene Therapie der Kinderklinik Gelsenkirchen positiv bewertet und empfohlen hat.“
2011 erschien aber – ohne vorausgehende Begutachtung – im MDK forum – Das Magazin der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung, Heft 3/2011, S. 11-12, ein positiv-unkritischer Bericht einer früheren Mitarbeiterin des MDS (laut Linkedin von 8/2003 bis 12/2008) über die ND-Behandlung der APPAP:
Andrea Steidle (Kommunikationswissenschaftlerin):
„Das Immunsystem gezielt stressen und heilen: Familien mit Neurodermitis lernen umzudenken“
„Erst ab dem dritten Tag besuchen die Kinder dann schrittweise die >>Mäuseburg<< oder den Spielraum und werden von ihren Eltern getrennt: >>Für unsicher gebundene Kinder ist dies eine echte Katastrophe, auf die unter anderem mit massivem Kratzen reagiert wird<< so Dr. Lion, >>das Kind flippt immunologisch zunächst aus.<<
Stressor Trennung öffnet die Kinder
Muss das wirklich sein? So grausam es zunächst erscheint – >>mit diesem Stressor können wir fast jedes Kind standardisiert treffen<<, beschreibt der Mediziner, selbst Vater von vier Kindern, seine 20-jährige Berufserfahrung. Gemeinsam mit Diplom-Psychologe Langer stehen dann vertrauensbildende Maßnahmen mit den Eltern, gezielter Stressabbau und systemische Familientherapie auf dem Programm: Gezielte Stärkung von Eltern und Kindern, Hilfe zur Selbsthilfe und im günstigsten Fall schließlich zur >>Selbstheilung<<, denn >>Stressoren wirken direkt auf die Immunsteuerzentrale ein<<, so Dr. Lion. … >>Nicht das therapeutische Team heilt, sondern es zeigt dem Betroffenen, wie dies zu erreichen ist<<, fassen Dietmar Langer und Dr. Kurt-André Lion zusammen.“ Quelle: MDK forum – Das Magazin der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung, Heft 3/2011, S. 11-12
„Herausgegeben wird das MDK forum vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS)“
„Das MDK forum richtet sich an Krankenkassen, Institutionen und Verbände im Gesundheitswesen, an Journalisten sowie an das gesundheitspolitische Umfeld und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medizinischen Dienste.“
Der MdK schreibt über sich: „Die Arbeit des MDK trägt dazu bei, dass Versicherte entsprechend ihres Bedarfs versorgt werden. Die Ressourcen sollen für Leistungen verwendet werden, deren Nutzen und Qualität nachgewiesen ist. Hierbei ist es genauso wichtig, medizinisch notwendige Behandlungen zu gewährleisten, wie auch unnötige oder sogar schädliche Versorgungen zu vermeiden.“
Hier hat der MDS dazu beigetragen, dass Krankenkassen weiterhin die Gelsenkirchener Scharlatanerie bezahlen. Er ließ eine fachlich massiv überforderte Kommunikationswissenschaftlerin für das unnötige und sogar schädliche GBV Reklame machen.
Ich habe den Verdacht, dass Angestellte der Krankenkassen und deren Verbände bei der Finanzierung des GBS gegen wichtige Bestimmungen des SGB V (z.B. § 70, „Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit“) verstoßen, Gelder der Versicherten veruntreut, schweren Abrechnungsbetrug und die Misshandlung von Schutzbefohlenen begünstigt haben.
Dr. jur. Stephan Meseke (Abteilungsleiter beim GKV-Spitzenverband)
Herr Dr. Meseke ist seit 2009 Leiter der Stabsabteilung zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen, GKV-Spitzenverband Bund, Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin. Wäre seine groteske Abwehr von meinen Hinweisen auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen typisch für diesen von Amts wegen obersten Bekämpfer von ärztlichem Fehlverhalten, hätte man den Bock zum Gärtner gemacht.
10.06.2020, Klosterhalfen an Kassen, deren Verbände und MDKs
An die Stellen für Fehlverhalten im Gesundheitswesen vieler Krankenkassen, Kassenverbände und MDKs habe ich per Post gut belegte Hinweise auf „Scharlatanerie an der Kinderklinik Gelsenkirchen“ verschickt. x226
09.07.2020, Dr. Meseke (MDK-SV) an Klosterhalfen: Auf mein Rundschreiben hat Dr. Stefan Meseke, Leiter der Abteilung für Fehlverhalten im Gesundheitswesen des Spitzenverbands Bund der Medizinischen Dienste der Krankenkassen u.a. wie folgt reagiert:
„Weder aus Ihrem Schreiben, noch aus den Angaben auf der Internetseite der Kinderklinik lässt sich ermitteln, ob und inwieweit in der dortigen „Psychosomatik-Abteilung“ ein grundsätzliches Behandlungskonzept der Neurodermitis durchgeführt wird, das einer bewertbaren Methode entspricht. Wenn der Spitzenverband einen Beratungsantrag beim G-BA stellt, muss dargestellt werden, auf welche „Untersuchungs-und Behandlungsmethoden“ sich der Antrag konkret bezieht. Der GKV-Spitzenverband kann nur auf eine Prüfung von „Methoden“ hinwirken. Aus Ihrem Sachvortrag wurde für die hier zuständigen Fachkollegen aber letztlich nicht erkennbar, welche „Methode“ zur Überprüfung kommen sollte. Wir bedauern, dass wir auf der Grundlage der uns vorliegenden bzw. von uns ermittelten Erkenntnisse keine weiteren Handlungsmöglichkeiten sehen.“ x227
07.09.2020, Klosterhalfen an Dr. Meseke
Daraufhin habe ich Herrn Dr. Meseke auf 47 Seiten erläutert,
a) warum ich der Meinung bin, dass durchaus zu erkennen war, um welche Behandlungsmethode es geht,
b)19 Gründe dafür genannt, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen das GBV nicht mehr bezahlen sollten und
c) abschließend meine Hoffnung ausgedrückt,
„dass meine obigen umfangreichen Hinweise den GKV-SV dazu veranlassen werden, diesen nachzugehen und eine erstmalige oder erneute Überprüfung der Behandlungen nach OPS 9-402.1 der APPAP beim Gemeinsamen Bundesausschuss der gesetzlichen Krankenkassen zu beantragen“.
x228
Herr Dr. Meseke hat mir nicht geantwortet. Zusammenfassend stelle ich fest, dass Herr Dr. Meseke nicht bereit war, meinem gut belegten und daher glaubwürdigem Hinweis auf rechtswidrige Nutzung von Finanzmitteln der Krankenkassen nachzugehen. Damit hat er gegen § 197a (2) SGB V und vermutlich auch gegen Absatz 4 dieses Gesetzes verstoßen, wonach er die Staatsanwaltschaft zu informieren hatte. Dadurch hat er nicht die finanziellen Interessen der Krankenkassen vertreten, sondern eine Fortsetzung der Scharlatanerie der KKG begünstigt. Ich habe den Verdacht, dass durch das Fehlverhalten von Herrn Dr. Meseke die Aufklärung eventueller Straftaten durch Angestellte der BKB behindert und deren Fortsetzung begünstigt wurde.
Gernot Kiefer (Stellvertretender Direktor des GKV-Spitzenverbands
19.10.2020, Nachdem ich von Herrn Dr. Meseke sechs Wochen lang keine Antwort erhielt, habe ich mich über das Verhalten von Herrn Dr. Meseke beim stellvertretenden GKV-SV-Vorsitzenden, Herrn Gernot Kiefer, u.a. wie folgt beschwert:
„Mein Eindruck ist, dass sich Herr Dr. Meseke mir gegenüber absichtlich dumm gestellt und damit gezeigt hat, dass er als Spitzen-Bekämpfer von Fehlverhalten im Gesundheitswesen nicht geeignet ist.
Herr Dr. Meseke hat es bisher nicht für nötig gehalten, mir zu antworten.
Ich bitte Sie, sich die von mir verlinkten Texte anzusehen und mir mitzuteilen, ob Sie Herrn Dr. Meseke noch für geeignet halten, den Stabsbereich „Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ des GKV-SV zu leiten.“ x229
17.12.2020, Telefongespräch Kiefer-Klosterhalfen
Herr Kiefer war nicht bereit, meine obige Frage schriftlich zu beantworten. Stattdessen hat mir Herr Kiefer telefonisch mitgeteilt, dass er Herrn Dr. Meseke weiterhin für geeignet hält, die Abteilung „Fehlverhalten“ zu leiten. Das Problem sei nicht eine bestimmte Behandlungsmethode gewesen, sondern die Tatsache, dass Kliniken immer mehr Behandlungen an sich zögen. Im Übrigen hätte er eine breite und ich eine schmale Erfahrung.
Ich habe den Eindruck, dass Herr Kiefer mit dieser falschen Einschätzung der Problematik davon ablenken wollte, dass es sich beim GBV um von den Krankenkassen finanzierte Scharlatanerie handelte, und die abnormen Methoden der APPAP und das Versagen vieler Kontrollorgane und der Krankenkassen das Problem waren. Durch sein Verhalten hat er die Fortsetzung der Scharlatanerie der KKG und eventueller Straftaten begünstigt.
Dr. Volker Hansen (alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbands)
24.12.2020, Beschwerde über Dr. Meseke und Herrn Kiefer
Über das Verhalten von Herrn Dr. Meseke und Herrn Kiefer habe ich mich bei Herrn Dr. Hansen beschwert. x230
Herr Dr. Hansen hat mir nicht geantwortet. Auch bei ihm habe ich den Verdacht der Begünstigung von Scharlatanerie und Straftaten.
Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit)
08.02.2021, Beschwerde bei Minister Spahn
Über das Verhalten der Herren Dr. Meseke, Kiefer und Dr. Hansen habe ich mich bei Herrn Spahn beschwert, um Stellungnahme gebeten und darum gebeten, darauf hinzuwirken, dass es beim GKV-SV geeignete personelle Veränderungen gibt.
x231
Das Ministerium hat mir nicht geantwortet. Darüber bin ich nicht weiter verwundert, da ich Herrn Spahn als Verfechter eines verfassungswidrigen Gesetzes (§ 217 StGB) kenne, der auch schon mal ein höchstrichterliches Urteil (Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Zugang zu Natrium-Pentobarbital für Suizidwillige) ignoriert.
21.07.2020, Dr. Dirc Hübner (BKK-VBU) an Klosterhalfen
Herr Dr. Hübner leitet die Abteilung Fehlverhalten im Gesundheitswesen der Krankenkasse BKK-VBU, bei der der Säugling „Karl“ versichert war. Ich hatte Herrn Dr. Hübner per Rundschreiben über die Scharlatanerie an der KKG informiert: http://www.reimbibel.de/1.htm . x231a
Herr Dr. Hübner schrieb mir daraufhin, mein Hinweis auf Fehlverhalten sei geprüft worden, es liege aber kein Fehlverhalten gemäß § 197a SGB V vor. Leitlinien seien „medizinisch induziert, juristisch aber irrelevant“. Der Fall sei bereits vorab als „Behandlungsfehler“ eingestuft worden.
x231b
Diese Antwort ist ebenso absurd wie die schon kommentierte Reaktion von Herrn Dr. Meseke. Denn mit meinem Rundschreiben habe ich nicht nur auf eine einzelne leitlinierwidrige Behandlung hingewiesen, sondern deutlich gemacht, dass seit Jahren Heilungen vorgetäuscht und Kinder geschädigt wurden. Zwar sind leitlinienwidrige Behandlungen nicht per se strafbar, aber die Krankenkassen machen sich wegen der Veruntreuung von Beiträgen ihrer Versicherten strafbar, wenn sie Scharlatanerie finanzieren. Und genau das haben sie anscheinend 40 Jahre lang getan. Kritik von Fachleuten am GBV haben sie nicht ernst genommen. Dadurch haben sie vermutlich außerdem Abrechnungsbetrug und die Misshandlung von Schutzbefohlenen begünstigt.
14.08.2020, Klosterhalfen an Heiner Beckmann (Barmer Ersatzkasse)
Unter Bezug auf die Weigerung von Ersatzkassen im Jahr 2003, die Kosten für das GBV zu erstatten, habe ich Herrn Beckmann über den Gelsenkirchener Klinikskandal informiert und ihn gefragt:
„Könnten Sie mir freundlicherweise sagen, wie die Barmer EK heute zum
GBV bzw. der Mm3PT steht?“
02.09.2020, Heiner Beckmann (Barmer EK) an Klosterhalfen
Herr Beckmann, der die Barmer EK in Düsseldorf leitet, schreibt mir:
„vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich kritisch zum Behandlungskonzept der Gelsenkirchener Kinderklinik äußern.
Ich habe dies zum Anlass genommen, das Thema mit unserem Verband (Verband der Ersatzkassen) zu besprechen. Wir haben uns entschlossen, eine Anfrage um aufsichtsrechtliche Prüfung zu stellen.
Diese liegt mittlerweile dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vor. Eine Antwort steht allerdings noch aus.“
Statt meine Frage zu beantworten, hat Herr Beckmann die „heiße Kartoffel“ an den VdEK und dieser den Fall an das MAGS weitergegeben.
06.10.2005, Beckmann (Barmer EK) an Klosterhalfen
08.10.2005, Klosterhalfen an Beckmann (Barmer EK)
x231c
Dirk Ruiss (Leiter des Verbands der Ersatzkassen in NRW)
13.10.2020 und 07.01.2021, Klosterhalfen an Ruiss
Prof. Klosterhalfen fragt Herrn Ruiss nach Verhandlungen seines Verbands mit der BKB.
05.02.2021, Ruiss an Klosterhalfen
Herr Ruiss teilt mir mit, für solche Verhandlungen seien Arbeitsgemeinschaften der örtlichen Sozialleistungsträger zuständig. Ferner schrieb Herr Ruiss:
„Das Thema des „Gelsenkirchener Klinikskandals“ wurde in den zurückliegenden Monaten sowohl von den zuständigen Behörden als auch unsererseits in Hinblick auf etwaige Hinweise auf möglichen Abrechnungsbetrug von verschiedenen Seiten beleuchtet. Im Ergebnis ergaben die Prüfungen keinerlei Ansatzpunkte für aufsichtsrechtliches bzw. strafrechtlich relevantes Fehlverhalten.“ x231d
Keinerlei Ansatzpunkte für strafrechtlich relevantes Fehlverhalten? Ich habe den Eindruck, dass es auch dem VdEK in NRW weniger um eine gründliche Überprüfung meiner Hinweise als um eine weitere Vertuschung des Gelsenkirchener Klinikskandals ging. Welche Rolle dabei Krankenkassen sowie deren Verbände und Arbeitsgemeinschaften gespielt haben, ist noch genauer zu klären.
Dekane der Medizinischen Fakultät der HHU Düsseldorf
13.07.1989, Ryke Geerd Hamer interviewt Dekan Prof. Dr. Pfitzer
http://web.archive.org/web/20050210144309/http://pilhar.com/Hamer/Korrespo/1989/890713.htm x232
Laut Prof. Stemmann hat Dekan Pfitzer ihn damit beauftragt, „als Mitglied der Medizinischen Fakultät in einer Ärztekonferenz 20 Fälle daraufhin zu untersuchen, ob sie nach den biologischen Gesetzmäßigkeiten der ‚Neuen Medizin’ des Dr. Ryke Geerd Hamer reproduzierbar sind.“
24.06.1992, Prof. Stemmann teilt gemeinsam mit einer Amtsärztin Dekan Pfitzer mit:
„Die Wahrscheinlichkeit, dass nach der strengen wissenschaftlichen Überprüfung auf Reproduzierbarkeit die Gesetzmäßigkeiten der „Neuen Medizin“ (1-3) r i c h t i g sind, muß nunmehr als sehr hoch angesetzt werden.“ www.neue-medizin.de/html/body_dok_11.html x233
Prof. Dr. Dieter Häussinger
19.06.2000, Prof. Klosterhalfen an Prof. Dr. Dieter Häussinger
„Sehr geehrter Herr Dekan,
wie Sie bitte der beiliegenden Abschrift entnehmen, haben der Kollege Stemmann und die Kollegin Mühlpfordt mit Schreiben vom 24.6.1992 gegenüber dem Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Düsseldorf, Herrn Univ.-Prof. Dr. D.P. Pfitzer, angekündigt, ihm einen Prüfungsbericht über die sog. „Neue Medizin“ des (inzwischen
vorbestraften „Krebswunderheilers“) Dr. Ryke Geerd Hamer zuzusenden. Bitte seien Sie so freundlich, mir mitzuteilen, ob ich diesen Prüfbericht im Dekanat einsehen kann.“
Auf diesen Brief hat mir Herr Professor Dr. Dr. Alfons Labisch in seiner Eigenschaft als Prodekan geantwortet, ein solcher Bericht läge dem Dekanat nicht vor.
16.01.2001, Ryke Geerd Hamer an Dekan Prof. Dieter Häussinger
„Ihr Vorgänger, Prof. Dr. Pfitzer, hatte 1992 Herrn Prof. Stemmann beauftragt, eine Verifikation der Neuen Medizin durchzuführen. Er selbst kam aber zu der Konferenz, an der etwa 15 Ärzte teilnahmen, gegen die Absprache, nicht. Das Ergebnis der damaligen Verifikationskonferenz lege ich bei.“
15.01.2005, Klosterhalfen an Prof. Dr. Wolfgang Raab
„Sehr geehrter Herr Dekan,
Sie scheinen nicht zu wissen, dass unser Fakultätskollege Dr. E.A. Stemmann ein Anhänger der (Germanischen) Neuen Medizin des dreifach vorbestraften ehemaligen Arztes Dr. Ryke Geerd Hamer ist, und dass das angeblich von Stemmann entwickelte – und m.E. pseudowissenschaftliche, esoterische und doktrinäre – Gelsenkirchener Behandlungsverfahren auf dem abstrusen System dieses gemeingefährlichen Verbrechers, ich meine Herrn Dr. Hamer, basiert.
Zu Ihrer Information lege ich Ihnen daher meine 16-seitige Schrift „Heilung der Neurodermitis durch Germanische Neue Medizin? Zur angeblichen Wissenschaftlichkeit und Wirksamkeit des Gelsenkirchener Behandlungsverfahrens“ bei. Weitere relevante Informationen und Links finden Sie auf meiner o.a. „homepage“. Von „gbv-kritik.doc“ aus sind die zahlreichen von mir zitierten Internetseiten leicht per Mausklick aufzurufen. §6 der „Ordnung für die Verleihung der Rechtsstellung und Bezeichnung einer „außerplanmäßigen Professorin“ oder eines „außerplanmäßigen Professors“ der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.02.1999 lautet:
„Die Verleihung kann ferner widerrufen werden, wenn die oder der Berechtigte durch ihr oder sein Verhalten das Ansehen oder das Vertrauen, das ihre oder seine Stellung erfordert, verletzt.“
„Herr Dr. Stemmann suggeriert seit über zehn Jahren, er könne die Neurodermitis heilen („Neurodermitis ist heilbar“). Laut WAZ behauptet er, unter seiner Leitung würden 80% der allergiekranken Kinder innerhalb eines Jahres geheilt. Wissenschaftliche Beweise für diese marktschreierischen Behauptungen ist er schuldig geblieben. Auch in diesem Punkt sprechen alle mir bekannten Tatsachen dafür, dass Herr Dr. Stemmann Fähigkeiten für sich reklamiert, die er in Wirklichkeit nicht hat. Da Herr Dr. Stemmann mit seinem Heilsversprechen Privatpatienten aus ganz Deutschland nach Gelsenkirchen gelockt hat und anscheinend durch Vorspiegelung falscher Tatsachen sich und der Kinderklinik Gelsenkirchen rechtswidrig über viele Jahre Vermögensvorteile verschafft hat, könnten Straftaten nach § 263 StGB vorliegen.
Aus den genannte Gründen ersuche ich die Medizinische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, die Verleihung der Bezeichnung eines außerplanmäßigen Professors an Herrn Dr. Stemmann zu widerrufen.“
15.10.2005, Klosterhalfen an Prof. Dr. Raab
„Sehr geehrter Herr Dekan,
… Eine umfangreiche Dokumentation zu den unsäglichen Aktivitäten Dr. Stemmanns finden Sie hier: www-public.rz.uni-duesseldorf.de/~klostewg/DAS-GELSENKIRCHENER-BETRUGSVERFAHREN.HTML“.
15.01.2006, Klosterhalfen an Prof. Dr. Raab
„Sehr geehrter Herr Dekan,
vor genau einem Jahr habe ich Sie erstmals über die hochgradig unseriösen Aktivitäten unseres Fakultätskollegen Dr. Ernst August Stemmann informiert und Sie ersucht, „die Verleihung der Bezeichnung eines außerplanmäßigen Professors an Herrn Dr. Stemmann zu widerrufen.“
Da ich auch nach meinem weiteren Schreiben an Sie vom 10.5.2005 von Ihnen keine Rückmeldung erhalten habe, bitte ich Sie hiermit, mir mitzuteilen, welche Schritte die Fakultät in Hinblick auf mein Ersuchen inzwischen unternommen hat bzw. noch zu unternehmen beabsichtigt.
Es wird immer wieder über Krebspatienten berichtet, die Heilungschancen gehabt hätten, aber der von Herrn Stemmann 1992 akkreditierten (Germanischen) Neuen Medizin vertrauten, bis sie schließlich unter fürchterlichen Qualen zu Grunde gegangen sind.
Es ist gerade wieder ein neuer Fall bekannt geworden: www.ariplex.com/ama/amamicha.htm .“ x234
30.01.2006
Prof. Klosterhalfen an den Pressesprecher der HHU Düsseldorf
„Sehr geehrter Herr Willhardt,
wie Sie wissen werden, übe ich an dem Verhalten von Herrn Prof. Dr. E.A. Stemmann seit einem Jahr öffentlich Kritik. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie bitten, mir Auskunft zu den folgenden Fragen zu geben:
Gibt es eine öffentliche Verlautbarung der HHU über Herrn Dr. Stemmann?
In welcher Weise ist die HHU in Hinblick auf meine Vorwürfe gegenüber Herrn Dr. Stemmann bisher tätig geworden?
Warum findet sich im Personen- und Vorlesungsverzeichnis der HHU zum WS 2005/2006 keine Eintragung zu Herrn Dr. Stemmann? Im SS 2005 war er noch innerhalb der Gruppe der außerplanmäßigen Professoren aufgeführt worden.“
x234a
Prof. Dr. Dr. Alfons Labisch (Rektor der HHU Düsseldorf)
13.03.2006, Prof. Klosterhalfen an Prof. Labisch
„… Bitte seien Sie so freundlich, mir Auskünfte auf die folgenden Fragen zu geben:
Warum hat die Heinrich-Heine-Universität Herrn Prof. Dr. Stemmann immer noch nicht den Professorentitel entzogen?
Warum wird Herr Prof. Dr. Stemmann nicht mehr im Personal- und Vorlesungsverzeichnis der HHU aufgeführt?
Welche Rechte habe ich als außerplanmäßiger Professor der HHU?
Wer ist mein Vertreter im Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät?“
Weder Prof. Raab noch Herr Willhardt noch Prof. Labisch haben mir auf meine obigen Schreiben geantwortet.
Prof. Dr. Dr. Bernd Nürnberg
13.07.2006, Klosterhalfen an Prof. Dr. Nürnberg
Prof. Klosterhalfen informiert Dekan Nürnberg sowie zahlreiche Professoren und Privatdozenten der Medizinischen Fakultät der HHU Düsseldorf über die Scharlatanerie Stemmanns.
Prof. Nürnberg verspricht: „Ich werde den Vorgang prüfen.“
03.08.2006, Offener Brief von Prof. Klosterhalfen an Prof. Nürnberg
x234b
17.08.2006, Prof. Klosterhalfen an Prof. Nürnberg
„Sehr geehrter Herr Dekan,
anliegend übersende ich Ihnen eine Kopie meiner Strafanzeige gegen
Herrn Dr. med. Ernst August Stemmann, Apl. Professor (i.R.) der HHU.
(27 Seiten Text, 146 Seiten kopierte Beweisstücke).
http://www-public.rz.uni-duesseldorf.de/~klostewg/STRAFANZEIGE-PROF-STEMMANN.HTML …“
04.09.2006, Prof. Klosterhalfen informiert in einem Offenen Brief an die nicht-medizinischen Mitarbeiter/innen der Heinrich-Heine-Universität über die Scharlatanerie Stemmanns und das unverantwortliche Verhalten der Professoren Raab und Labisch in dieser Sache.
15.11.2006, Prof. Nürnberg an Prof. Klosterhalfen
Prof. Dr. Dr. Bernd Nürnberg teilt Prof. Klosterhalfen mit, eine von Experten und Sachverständigen verschiedener Fachdisziplinen vorgenommene Auswertung der von Herrn Dr. Stemmann verfassten Publikationen habe die von Klosterhalfen gegen Stemmann erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt.
03.03.2007, Prof. Klosterhalfen wirft in einem langen Offenen Brief an Prof. Dr. Dr. Bernd Nürnberg der Medizinischen Fakultät der HHU vor, im Falle Stemmann Standesrecht gebeugt zu haben. Wesentliche Vorwürfe Klosterhalfens gegen Stemmann werden aufgelistet und mit Quellenangaben belegt. Prof. Nürnberg wird um Stellungnahme zu diesen Vorwürfen gebeten. x235
Prof. Nürnberg hat auf dieses Schreiben nicht geantwortet.
Meine Schreiben an Professoren und weitere Mitarbeiter der HHU Düsseldorf und die wenigen Antworten, die ich erhalten habe, sind hier nachzulesen: x236
Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL)
27.09.2005, Prof. Klosterhalfen an Dr. Jochen Bredehöft, Leiter der Abteilung Qualitätssicherung der ÄKWL: x237
„… zu den betrügerischen Aktivitäten von Herrn Dr. med. Ernst August Stemmann, der skandalöserweise immer noch als Abteilungsleiter der Abteilung Allergologie der Bergmannsheil und Kinderklinik Buer gGmbH tätig ist, habe ich eine Dokumentation erstellt, die im Internet einsehbar ist: http://www-public.rz.uni-duesseldorf.de/~klostewg/DAS-GELSENKIRCHENER-BETRUGSVERFAHREN.HTML
Ich bitte Sie, diese Dokumentation zur Kenntnis zu nehmen und mir mitzuteilen, ob bzw. in welcher Weise sich die Ärztekammer Westfalen-Lippe mit der Scharlatanerie Dr. Stemmanns schon beschäftigt oder in Zukunft beschäftigen wird.“ x238
Darauf bekam ich von Herrn Christoph Kuhlmann, damals Referent und heute Leiter der juristischen Abteilung der ÄKWL, die folgende Antwort:
„Im Rahmen der ihr nach dem Heilberufsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen obliegenden Berufsaufsicht kann die Ärztekammer dann einem vorgetragenen Sachverhalt nachgehen, wenn sich aus diesem hinreichend konkrete Anhaltspunkte für eine mögliche Verletzung ärztlicher Berufspflichten durch einen kammerangehörigen Arzt ergeben. Voraussetzung für berufsrechtliche Überprüfungen ist danach insbesondere, dass ein hinreichend konkreter Sachverhalt unter Vorlage belastbarer Belege und Tatsachen vorgetragen wird. Es versteht sich von selbst, dass ein Hinweis auf eine Internetdarstellung diese Anforderungen perse nicht erfüllt. Vermutungen, Unterstellungen, Meinungen oder nicht auf Tatsachen basierende (und nicht zwingende) Schlußfolgerungen geben ebenfalls nicht die Möglichkeit, berufsrechtliche Überprüfungen aufzunehmen. Ganz unabhängig davon ist der Eindruck entstanden, dass Sie sich bereits im Vorfeld an eine Vielzahl von Einrichtungen und Institutionen mit Ihrem Anliegen gewandt haben. Insofern ist es naheliegend, die Haltung insbesondere der staatlichen Institutionen z.B. des hiesigen Gesundheitsministeriums dazulegen.
Mit freundlichen Grüßen i.A. Christoph Kuhlmann Referent“ x239
17.01.2006, Klosterhalfen an Dr. Jochen Bredehöft (Leiter der Abteilung Qualitätssicherung)
Ich habe Herrn Dr. Bredehöft meine Dokumentation „Das Gelsenkirchener Betrugsverfahren“ geschickt. x240 https://web.archive.org/web/20071220195444/http://www-public.rz.uni-duesseldorf.de/~klostewg/KORRESPONDENZ-AERZTEKAMMER-WESTFALENLIPPE.HTML
Auf dieses Schreiben erhielt ich keine Antwort.
05.02.2019, Die ÄKWL stellt der KKG einen Persilschein aus
„Auch Prüfungen von Bezirksregierung und Ärztekammer bescheinigten der Klinik Unbedenklichkeit und wissenschaftlich fundierte Arbeit.“ x241
Dr. med. Theodor Windhorst
Herr Dr. Windhorst war von 2005 bis 11/2019 Präsident der ÄKWL.
09.10.2020, Mein Rundschreiben „Scharlatanerie an der Kinderklinik Gelsenkirchen“ habe ich auch an Herrn Dr. Windhorst persönlich geschickt: x242
10.10.2019, Klosterhalfen an Dr. Windhorst und Frau Edith Gerding
Herr Dr. Windhorst und Frau Gerding bekamen außerdem von mir per E-Mail die folgende Presseerklärung. (Frau Gerding hat die Begutachtung der Beschwerde der Großmuttter von Karl koordiniert.)
„PE „Elternschule“: Stellungnahme zu einem Gefälligkeitsgutachten für die Kinderklinik Gelsenkirchen
Verfasser: Prof. Dr. Wolfgang Klosterhalfen (Düsseldorf), 10.10.2019
Die Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen behandelt seit über 25 Jahren schwer an Neurodermitis erkrankte Säuglinge und Kleinkinder mit einem „Trennungstraining“. Die Kinder werden mehrmals täglich von ihren Müttern getrennt und zur „Stressimpfung“ unnötigen ärztlichen Untersuchungen ausgesetzt. Dadurch soll die „Selbstheilung“ der angeblich stets durch ein traumatisierendes Trennungserlebnis verursachten Neurodermitis erreicht werden. Eine Linderung des Leidens durch lokale oder systemische Behandlungen der Haut wird weitgehend abgelehnt. Kinder mit Asthma bekommen ebenfalls ein „Trennungstraining“. Asthma würde durch „Revierangst“ entstehen.
Im April 2017 hat sich die Großmutter eines Säuglings bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe über dessen Behandlung beschwert. Erst seit September 2019 liegt dazu ein ärztliches Gutachten vor. In meiner ausführlichen Stellungnahme vom 9.10.2019 weise ich nach,
> dass der Gutachter als befangen gelten muss,
> dass die Klinik (nicht nur in diesem Fall) massiv gegen einschlägige wissenschaftliche Leitlinien der AWMF verstoßen hat,
> dass die Behauptung der Klinik, sie könne in 87% der Fälle die Neurodermitis heilen, nicht der Wahrheit entspricht,
> dass weiterhin unklar ist, ob die teure (ca. 5000 €) und Mütter und
Kinder psychisch sehr belastende dreiwöchige „stationäre Komplextherapie“ von Mutter und Kind überhaupt zu Besserungen führt, die über Spontanremissionen hinausgehen.
Prof. Dr. Wolfgang Klosterhalfen, Dipl.-Psychologe x243
Außerplanmäßiger Professor für medizinische Psychologie
In der Donk 30
40599 Düsseldorf
Herr Dr. Windhorst hatte durch meine Schreiben Zugang zu meiner Kritik an dem Gutachten von Herrn Karpinski zum Beschwerdefall „Karl“ vom 07.10.2019 https://web.archive.org/web/20191015133505/www.reimbibel.de/Kritik-an-einem-Gutachten-von-Hendrik-Karpinski.htm , x244
x245
und zu meiner Chronik des Gelsenkirchener Klinikskandals x246
Die ÄKWL ist außerdem von Herrn Frank Baranowski, OB der Stadt Gelsenkirchen, im Oktober oder November 2019 auf meine Kritik am Karpinski-Gutachten aufmerksam gemacht worden: x247
Weder Herr Dr. Windhorst noch eine von ihm beauftragte Person hat mir auf meine umfangreichen, die BKB und die KKG schwer belastenden Mitteilungen geantwortet. Inwieweit Herr Dr. Windhorst aufgrund meiner Schreiben oder anderer Informationen überhaupt hinsichtlich der Beschwerde der Großmutter von Karl tätig geworden ist, ist mir nicht bekannt.
Herr Dr. Windhorst scheint nichts unternommen zu haben, um die von mir sorgfältig dokumentierte Scharlatanerie einzudämmen oder zu beenden. Ich habe daher den Verdacht, dass er durch Unterlassen die Scharlatanerie und die Fortsetzung eventuell strafbarer Handlungen von Angestellten der BKB begünstigt hat.
Wie ich auch im Weiteren belegen werde, hat die ÄKWL anscheinend nach dem Motto „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ gehandelt und ein Gefälligkeitsgutachten eines mit Dr. Lion fachlich eng verbundenen Kinderarztes zur Grundlage ihres Abschlussgutachtens zur Beschwerde gegen die BKB gemacht.
Die ÄKWL hat das Krähenmotto in ihren „Ethischen Grundsätzen für das ärztliche Handeln“ so formuliert:
„Der Arzt respektiert Entscheidungen und Handlungen seiner Kollegen.“
www.aekwl.de/fileadmin/user_upload/aekwl/Themen/Ethikforum/Ethische_Grundsätze.pdf x248
Dr. med. Hans-Albert Gehle (Präsident der ÄKWL)
Herr Dr. Gehle ist Leiter der Abteilung für Intensivmedizin der BKB und seit dem 30.11.2019 Präsident der ÄKWL, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster.
Einen Brief wie an Frau am Orde habe ich per Einschreiben/Rückschein am 30.01.2020 auch an Herrn Dr. Gehle persönlich geschickt: x249
Weder Herr Dr. Gehle noch eine von ihm beauftragte Person hat mir auf meine Mitteilung bisher geantwortet.
Herr Dr. Gehle scheint nichts unternommen zu haben, um die von mir sorgfältig dokumentierte Scharlatanerie der APPAP einzudämmen oder zu beenden. Ich habe daher den Verdacht, dass er durch Unterlassen die Fortsetzung eventuell strafbarer Handlungen begünstigt hat.
Anne Schmitz (Juristin der Gutachterkommission der ÄKWL)
„Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat eine Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen eingerichtet, um Behandlungsfehlervorwürfe im Streitfall außergerichtlich zu klären. Ziel der Gutachterkommission ist es, eine neutrale und unabhängige medizinische Begutachtung einer ärztlichen Behandlung durchzuführen. Abschließend wird eine juristische Einschätzung abgegeben, ob Schadensersatzansprüche wegen eines Behandlungsfehlers gerechtfertigt erscheinen.“ x250
www.aekwl.de/fuer-aerzte/arzt-und-recht/gutachterkommission/
(Aufruf der Webseite: 05.12.2020)
Der Gutachterkommission (GAK) der ÄKWL lagen vor dem Abfassen des gutachterlichen Bescheids im Beschwerdefall „Karl“ die Patientenakte sowie u.a. die folgenden Schreiben vor:
(1) Schreiben der Großmutter von Karl vom 30.04.2017 an die GAK der ÄKWL. Die Großmutter beschwert sich darin über „massive Behandlungsfehler in der Kinderklinik Gelsenkirchen bei meinem Enkel Karl“ und beschreibt dabei das begonnene „Trennungstraining“ in der „Mäuseburg“, bei dem die Aufsichtspersonen lächeln, aber sich nicht um die weinenden Kinder kümmern würden. Ihre Tochter sei unter starken psychischen Druck gestellt worden und hätte an den Maßnahmen nichts ändern können. Sie habe ihren (halbjährigen!) Sohn mit massiven Kratzverletzungen am Kopf in der „Mäuseburg“ aufgefunden und sei psychisch zusammengebrochen. Es habe keine Wundversorgung gegeben. Die telefonisch von ihrer Tochter informierte Großmutter habe daraufhin telefonisch im Namen ihrer verängstigten Tochter der KKG weitere Maßnahmen an Karl untersagt.
(2) Schreiben von Dr. Lion vom 29.07.2017 an die GAK der ÄKWL
„Ärztliche Stellungnahme … bezgl. der Vorwürfe von Frau xxx (Kindsmutter) und Frau xxx (Großmutter des o.g. Kindes)“
Schon der Briefkopf dieses Schreibens ist insofern irreführend, als er ein zweifelhaftes Gütesiegel („Ausgezeichnet. FÜR KINDER“) enthält, das von der „Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V.“ schon an eine enorme Anzahl von Kinderkrankenhäusern vergeben wurde: x251
www.ausgezeichnet-fuer-kinder.de/kliniken/klinikliste.html .
Die Stellungnahme von Dr. Lion schiebt die Verantwortung für den gescheiterten Behandlungsversuch der Großmutter und deren Tochter zu. Dazu zeichnet Lion ein geschöntes Bild der angeblich erfolgreichen „primär psychosomatisch-psychotherapeutischen Vorgehensweise“ und beklagt die Dominanz der Großmutter gegenüber ihrer (schon vor Beginn der „Behandlung“ psychisch angeschlagenen) Tochter. Warum es problematisch sein sollte, dass die Großmutter intensiv versucht hat, ihrer überforderten Tochter und ihrem Enkelkind zu helfen, bleibt dabei offen. Der selbsternannte „Systemtherapeut“ Lion versucht so, davon abzulenken, dass schwerwiegende Probleme beim GBV – unabhängig von eventuellen interfamiliären Problemen – durch den von ihm vertretenen abnormen Behandlungsansatz vorprogrammiert sind.
Die entscheidende Differenz beim Patienten „Karl“ war, dass die Großmutter von Karl im Gegensatz zu anderen Eltern und Großeltern gegen die irrsinnige ND-„Therapie“ der APPAP öffentlichkeitswirksam auf die Barrikaden gegangen ist. Sie hat dadurch wesentlich dazu beigetragen, dass die APPAP im September 2020 geschlossen werden musste.
Der von der Juristin Anne Schmitz verfasste gutachterliche Bescheid vom 19.12.2019 der GAK der ÄKWL beginnt wie folgt:
„In der Gutachtersache mit den Verfahrensbeteiligten … kommt die Gutachterkommission nach Auswertung des Gutachtens und der Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten zu folgendem Ergebnis: Ein Behandlungsfehler kann nicht festgestellt werden.“
Frau Schmitz hat sich in ihrem Abschlussgutachten kritiklos dem fachlich nicht vertretbaren Gutachten von Herrn Karpinski angeschlossen. Von der Großmutter von Karl in kurzer Form und von mir in ausführlicher Form vorgebrachte Kritik an der Be- bzw. Misshandlung des Patienten „Karl“, den pseudomedizinischen ND-„Behandlungen“ der APPAP und dem Gutachten von Herrn Karpinski sind dabei weitgehend unberücksichtigt geblieben.
Meine detaillierte Kritik am Karpinski-Gutachten vom 07.10.2019 findet in diesem gutachterlichen Bescheid keine Erwähnung. Dies lässt – wie schon das vorausgehende Ignorieren meiner Kritik am GBV – darauf schließen, dass die ÄKWL voreingenommen und aus fachpolitischen Gründen nicht bereit war, das offenkundige ärztliche Fehlverhalten von Dr. Lion festzustellen.
Auf Seite 8 (unten) des Abschlussgutachtens hat Frau Schmitz zur Kritik der Großmutter von Karl Stellung genommen:
„Soweit die Antragsgegnerin in diesem Zusammenhang eine fehlende Auseinandersetzung des Gutachters mit der Sk2-Leitlinie 028/041 (Psychische Störungen im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter) gerügt hat, hält die Kommission für unbeachtlich, da die Inhalte der Leitlinie dem Behandlungskonzept des Antragsgegners nicht zuwiderlaufen.“
Herr Dr. Lion hat bei seinem Patienten „Karl“ in seinem „Arztbrief“ als Diagnose „Neurodermitis bei Trennungsangst“ angegeben. Bei ND-Patienten hat Lion grundsätzlich in erster Linie die angebliche psychische Störung „Trennungsangst“ behandelt. Er orientierte sich eigenen Angaben an der Leitlinie 028/041. Die Behauptung der Kommission, die Inhalte der Leitlinie würden dem Behandlungskonzept der BKB nicht zuwiderlaufen, entspricht nicht der Wahrheit. Frau Schmitz und/oder ein mir nicht gekanntes ärztliches Mitglied der GAK haben sich entweder Kapitel 9 dieser Leitlinie (Angststörungen, S. 99-108) erst gar nicht angesehen oder ignoriert, dass die begonnene Behandlung Karls eindeutig zwei wichtigen und deshalb optisch hervorgehobenen Stellen in dieser Schrift widersprochen hat. In meiner Kritik des Gutachtens von Herrn Karpinski vom 07.10.2019 habe ich dazu unter „4.4.2 Fehldiagnose „Trennungsangst““ geschrieben:
„Laut der AWMF-Leitlinie „S2k-Leitlinie 028/041 – Psychische Störungen im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulter, aktueller Stand: 09/2015“ … soll die Diagnose „Angststörung“ erst ab einem Alter von 18 Monaten gestellt werden. (S. 102) Außerdem soll eine detaillierte und spezifische Diagnostik der Angststörungen durchgeführt werden (S. 103), was anscheinend auch nicht geschehen ist.“
Das von der ÄKWL verkündete Ziel „neutrale und unabhängige medizinische Begutachtung einer ärztlichen Behandlung“ ist von Frau Schmitz nicht verfolgt worden. Da die ÄKWL eine Organisation der Ärzteschaft und nicht von Patienten ist, war dies auch nicht unbedingt zu erwarten. Hinzu kam, dass ein bei der BKB, dem Antragsgegner, beschäftigter Arzt seit dem 30.11.2019 Präsident der ÄKWL war. Auch wenn man davon ausgeht, dass Herr Dr. Gehle weder direkt noch indirekt auf die Gutachtertätigkeit von Frau Schmitz eingewirkt hat, wird Frau Schmitz klar gewesen sein, dass eine Anerkennung der Beschwerde der Großmutter von Karl nicht im Interesse von Herrn Dr. Gehle gewesen wäre. Angestellte Juristen, die gegen die Interessen ihres Behördenleiters handeln, dürften eher selten sein.
Das Abschlussgutachten von Frau Schmitz halte ich für ebenso voreingenommen wie das Gutachten von Herrn Karpinski, dessen Argumentation Frau Schmitz übernommen hat. Beide Gutachten enthalten den Denkfehler, dass die ND-Behandlung eines Säuglings gerechtfertigt ist, wenn sie irgendwie nach Verhaltenstherapie aussieht. Es ist aber nicht jede systematische Beeinflussung von Verhalten legitim. Sonst könnte man auch das Schlagen von Kindern, die unerwünschtes Verhalten zeigen, und von Frauen, die sich weigern, ein Kopftuch zu tragen, als eine Form von Verhaltenstherapie betrachten. Eine Verhaltenstherapie ist nur dann akzeptabel, wenn sie medizinisch und ethisch vertretbar und sinnvoll ist. Dies war bei dem Patienten „Karl“ eindeutig nicht der Fall.
Auch eine Juristin hätte selbständig erkennen müssen, dass das „Trennungs- und Stressimpfungstraining“ bei einem Säugling in keiner AWMF-Leitlinie vorkommt. Ferner hätte Frau Schmitz insgesamt den Schilderungen und Einwänden der Großmutter mehr Beachtung schenken und vor allem auch meine ausführlich begründete Kritik am Gutachten von Herrn Karpinski berücksichtigen müssen. Es gab keinen sachlichen Grund, dies nicht zu tun. Hingegen hätte Frau Schmitz gute Gründe gehabt, auf die von der Großmutter erbetene Erstellung eines zweiten Fachgutachtens hinzuwirken.
Frau Schmitz hat es aber vorgezogen, meine ihr vermutlich bekannte Kritik nicht zu beachten, einseitig Partei für die BKB zu ergreifen und der APPAP dadurch zu ermöglichen, ihre pseudomedizinische Scharlatanerie mitsamt der schweren Schädigung von Kindern und Kassen ohne größere Behinderung noch bis zum September 2020 fortzusetzen. Ich habe daher den Verdacht, dass sie durch ihr Verhalten, die Aufklärung eventueller Straftaten durch Angestellte der BKB behindert und deren Fortsetzung begünstigt hat.
Dass das Abschlussgutachten von Frau Schmitz fachlich nicht zu halten ist, zeigt indirekt auch das Gutachten zum Beschwerdefall „Karl“, das anschließend die Dermatologin Dr. Carla Pistorius für den MDK in Berlin-Brandenburg erstellt hat. Darin steht unmissverständlich:
„Das in der Kinderklinik angebotene Behandlungskonzept entspricht nicht den Empfehlungen der aktuellen Leitlinien zur Neurodermitis. Das gilt sowohl für das Verständnis der Krankheit als auch die vorrangig psychosomatischen Therapieverfahren. (S. 9) … In den genannten Fachgesellschaften wird das Gelsenkirchener Konzept sehr kritisch beurteilt und eine leitliniengerechte Therapie und Diagnostik empfohlen.“ (S. 9)
x252
Klare Worte kamen auch von dem Dermatologen Prof. Thomas Bieber, der das GBV als gefährliche Scharlatanerie und blanken Schwachsinn bezeichnet hat (s. oben).
Es ist festzustellen, dass die drei Aufsichtsbehörden der BKB in Hinblick auf das GBV vollständig versagt haben. Anscheinend hat sich keine der drei Behörden 2005 oder 2019/2020 von einer medizinisch kompetenten neutralen Stelle beraten lassen:
(1) Der OB von Gelsenkirchen hielt die ÄKWL für zuständig.
(2) Die Bezirksregierung Münster hielt das Gesundheitsministerium NRW für zuständig:
X243
(3) Das Gesundheitsministerium NRW hat 2020 meine Hinweise auf Scharlatanerie mit der Bitte um Stellungnahme an die ÄKWL weitergeleitet und sich deren positiver Beurteilung des GBVs angeschlossen: x254
Es hätte dem Ministerium klar sein müssen, dass die ÄKWL im Streit um das GBV Partei war. Trotzdem hat es im Fall „Karl“ die Verantwortung an diese nicht neutrale Organisation delegiert.
05.02.2019, Bericht der WAZ
„Auch Prüfungen von Bezirksregierung und Ärztekammer bescheinigten der Klinik Unbedenklichkeit und wissenschaftlich fundierte Arbeit.“ x255
Mit diesen „Prüfungen“ haben sich die Bezirksregierung und die ÄKWL ihre eigene Inkompetenz und Verantwortungslosigkeit bescheinigt.
Dipl.-Mediziner Hendrik Karpinski, Gutachter für die ÄKWL
Herr Karpinski ist Diplom-Mediziner und Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Klinikum Niederlausitz GmbH, Krankenhausstr. 10, 01968 Senftenberg.
Nach zwei vergeblichen Bemühungen der ÄKWL, einen Gutachter zu finden, ist Herr Karpinski im Oktober 2018 von der ÄKWL beauftragt worden, die Beschwerde der Großmutter des im April 2017 in der APPAP „behandelten“ Säuglings „Karl“, gegen die BKB zu begutachten.
Herr Karpinski ist in seinem Gutachten vom 31.08.2019 zu dem Schluss gekommen:
„Die Durchführung dieser Behandlung folgte der Aktenlage entsprechend nicht fehlerhaft sondern lege artis. Es können keine Behandlungsfehler erkannt werden. Insoweit kann auch von einem Gesundheitsschaden, der durch einen Fehler verursacht war, nicht gesprochen werden.“
a) Kritik am Karpinski-Gutachten von der Großmutter des Säuglings „Karl“ (mit ergänzenden Anmerkungen von mir)
04.12.2018, Die Großmutter an die Gutachterkommission der ÄKWL
„Zum einen leitet Herr Karpinski eine Klinik, die selbst zum Netzwerk der Knappschaft (also des Trägers der Gelsenkirchener Klinik) gehört. … Zum anderen sind sich Herr Karpinski und der leitende Arzt der beschuldigten Abteilung, Herr Dr. Lion, persönlich bekannt und arbeiten in einer gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft zusammen. Dieselbe Arbeitsgemeinschaft hat vor wenigen Tagen eine der insgesamt drei existierenden positiven Stellungnahmen zum Film „Elternschule“ herausgegeben, in dem sie die gezeigten Methoden der Klinik unbedingt verteidigt … Ich habe daher Anlass zur Befürchtung, dass Herr Karpinski die von mir erhobenen Vorwürfe sowie die Stellungnahme der Klinik nicht objektiv begutachten wird.“
Belegt wurden die geäußerte Befürchtung mit diesen beiden Webseiten:
www.agpps.de/index.php/die-arbeitsgemeinschaft/organisationsstruktur
(Zeigt die derzeitigen Mitglieder von Vorstand und Beirat an.)
www.knappschaft.de/DE/ExpertenService/ProsperProGesund/Lausitz/Fliesstext2_Lausitz.html . x256, x257
Dieser Einspruch wurde von der ÄKWL wegen Überschreitens der gesetzten zweiwöchigen Einspruchsfrist zurückgewiesen.
Herr Dr. Lion ist Gründungsmitglied der AGPPS e.V. und war in deren Beirat: „Gründungsmitglied der AGPPS (Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Psychosomatik) in der DGKJ (Deutsche Gesellschaft für
Kinderheilkunde und Jugendmedizin). Dort im erweiterten Vorstand
als wissenschaftliches Beiratsmitglied“ (Quelle: Vita von Dr. Lion)
Dr. Lion ist seit einiger Zeit nicht mehr Mitglied des Beirats der AGPPS.
Herr Karpinski ist ebenfalls mit der AGPPS eng verbunden. Im August 2019 war er Beirat der AGPPS: x258 https://web.archive.org/web/20190821175751/https://www.agpps.de/index.php/die-arbeitsgemeinschaft/organisationsstruktur .
Derzeit (18.04.2021) ist Herr Karpinski Mitglied des aus drei Personen bestehenden Vorstands der AGPPS bzw. neuerdings DGPPS: x259
www.agpps.de/index.php/die-arbeitsgemeinschaft/organisationsstruktur .
Die AGPPS bzw. DGPPS e.V. ist kein Berufsverband und keine wissenschaftliche Vereinigung, sondern ein freiwilliger Zusammenschluss von medizinischen Praktikern, die sich für eine psychosomatische Herangehensweise in der Pädiatrie einsetzen. Im Vorstand und Beirat dieses Vereins gibt es keinen Hochschullehrer.
Vermutlich im November 2018 hat sich die AGPPS zum umstrittenen Film „Elternschule“ geäußert. Darin heißt es anerkennend über die APPAP: „Es kommen wissenschaftlich anerkannte verhaltenstherapeutische, systemische und gesprächspsychotherapeutische Elemente zum Einsatz.“ x260
www.agpps.de/index.php/aktuelles/15-stellungnahme-zum-film-elternschule-gelsenkirchen .
Dazu ist festzustellen: Eine anerkannte verhaltenstherapeutische Methode kann nicht beliebig „zum Einsatz kommen“, sondern muss ethisch akzeptabel und therapeutisch indiziert sein. Das Nichtbelohnen von Kindern, die nach ihren Müttern rufen wie in der „Mäuseburg“, entspricht zwar vom lerntheoretischen Ansatz her einer verhaltenstherapeutischen Extinktionstherapie, war aber wegen der Schädigung der Kinder und mangels evidenzbasierter Indikation unzulässig.
Am 15.04.2015 hat Dr. Lion am Klinikum Niederlausitz einen Vortrag gehalten: „Neurodermitis aus psychosomatischer Sicht“. Es ist unwahrscheinlich, dass Herr Dr. Lion zu diesem Vortrag eingeladen wurde (vermutlich von Herrn Karpinski), weil Herr Karpinski den abnormen Behandlungsmethoden Dr. Lions kritisch gegenüberstand.
Es ist eher anzunehmen, dass Herr Karpinski dem Ansatz von Dr. Lion positiv bewertet hat, und die Einladung zu einem Vortrag eine kollegiale Anerkennung darstellte.
Im Abschnitt „4.4.3 Fehlbehandlung durch Verhaltenstherapie bei einem Säugling“ habe ich in meiner Gutachten-Kritik geschrieben:
„Die Befangenheit des Gutachters zeigt sich auch darin, dass er nicht moniert, dass es in der „Pädiatrischen Psychosomatik“ der KKG üblich ist, schon Säuglinge verhaltenstherapeutisch zu behandeln. Aus der o.a. Leitlinie geht nämlich hervor, dass verhaltenstherapeutische Therapien erst ab einem Alter von 3 Jahren angeboten werden sollen (S. 106). Herr Karpinski behauptet dennoch: „Es kann klar eingeschätzt werden, dass die streitbefangene Behandlung nach den anerkannten fachlichen Standards der Kinder- und Jugendmedizin und pädiatrischen Psychosomatik erfolgt ist.“ (S. 10) Die durchgeführten Trennungen von K. und dessen Mutter erfolgten keineswegs nach anerkannten fachlichen Standards der Kinder- und Jugendmedizin oder der pädiatrischen Psychosomatik.“
23.09.2019, Die Großmutter an die Gutachterkommission der ÄKWL
Die Großmutter kritisiert unter den Überschriften „Leitlinien, Diagnosen, Behandlungsmethoden, Zusammenfassend“ das Gutachten von Herrn Karpinski. Ihre Argumentation ist für die Beurteilung des Streits zwischen ihr und der BKB und darüber hinaus wichtig und richtig. Sie zeigt in ihrem relativ kurzen Schreiben mehr Problembewusstsein und Fachkompetenz als der gegenüber der absurden Gelsenkirchener ND-Behandlung naive oder sich naiv stellende Gutachter in seinem langen und bezahlten Gefälligkeitsgutachten.
Am Schluss ihres Widerspruchs schreibt die Großmutter von Karl zurecht: „Karl erhielt eine Diagnose die eigentlich nicht stimmen kann. („Neurodermitis bei Trennungsangst“, WK) Wenn die Diagnose nicht stimmt kann auch die Behandlung nicht stimmen. Die Behandlung die durchgeführt wurde wurde nicht vom Gutachter erklärt. Dazu war es wohl auch nicht „wissenschaftlich begründet“ was mit Karl geschehen ist. Jedenfalls wird diese Behandlung auch von keiner Leitlinie empfohlen. Das bringt mich zur Überzeugung, dass dieser Gutachter sein „Thema verfehlt“ hat und fachlich nicht in der Lage ist, diese Behandlung zu bewerten. Ich bitte eindringlich darum, einen Zweitgutachter zu beauftragen. Als Hinweis: Dieser Zweitgutachter sollte möglichst nicht der AGPPS angehören. Er sollte sich mit Leitlinien auskennen. Und er sollte ein echter Wissenschaftler sein.“
07.10.2019, Dr. Lion an die Gutachterkommission der ÄKWL
Herr Dr. Lion weicht in seiner Replik auf die Beschwerde der Großmutter den hauptsächlichen Vorwürfen aus, indem er nicht die skandalöse ND-Diagnostik und ND-„Therapie“ der APPAP verteidigt, sondern sich mit der Kritik der Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie auseinandersetzt und die Schlaftherapie seiner Abteilung verteidigt.
Die „Behandlung“ war aber aus guten Gründen schon vor Beginn eines Schlaftrainings abgebrochen worden. Diese „Behandlung“ kommentiert Lion nur polemisch und in Form von Allgemeinplätzen wie „verurteilende Haltung der Autoren“, jeder erfahrene Therapeut passe sein Verhalten an den aktuellen Stand von Wissenschaft, Forschung und Lehre an, die APPAP arbeite im Hier und Jetzt. Dabei versucht Lion darüber hinweg zu täuschen, dass er sich in erster Linie als „Therapeut“ nicht an den „Stand der Kunst“, sondern die Irrlehren von Hamer und Stemmann sowie die rabiate Form von Verhaltenstherapie von Langer angepasst hat.
16.10.2019, Die Großmutter an die ÄKWL
Die Großmutter fordert ein zweites Gutachten und bittet, meine Kritik am Gutachten von Herrn Karpinski zu beachten:
„Weiterhin bitte ich um Beachtung der Kritik zur bezüglichen Stellungnahme von Herrn Dipl.-Med. H. Karpinski von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Klosterhalfen, welche unter hier einsehbar ist.“ x261
b) Kritik von Prof. Klosterhalfen am Karpinski-Gutachten
Das Gutachten von Herrn Karpinski zu dieser Beschwerde halte ich für ein skandalöses Gefälligkeitsgutachten. Ich habe dies im Oktober 2019 in einer Stellungnahme ausführlich begründet: x262
https://web.archive.org/web/20191015133505/www.reimbibel.de/Kritik-an-einem-Gutachten-von-Hendrik-Karpinski.htm. Eine leicht überarbeitete Version dieser Kritik ist wie oben angegeben aufrufbar.
Herr Karpinski hat in seinem Gutachten den esoterischen Hintergrund des GBVs vollständig ignoriert und statt der hochrangigen AWMF-ND-Leitlinie 013-028 seiner Beurteilung die niederrangige Leitlinie 013-024 zugrunde gelegt.
Bei der S1-AWMF-Leitlinie „013-024 – Psychosomatische Dermatologie (Psychodermatologie)“ handelt es sich um
„Leitlinien der Dt. Dermatologischen Ges. (DDG), des Dt. Kollegium f. Psychosomatische Medizin (DKPM), der Dt. Ges. f. Psychotherapeutische Medizin (DGPM), Gesellschaft für Sexualwissenschaft (GSW), Arbeitsgemeinschaft für Katathymes Bilderleben und imaginative Verfahren in der Psychotherapie (AGKB)“.
www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/013- 024l_S1_Psychosomatische_Dermatologie_2018-05.pdf
(nicht mehr aufrufbar)
„Die Leitlinie richtet sich an die Dermatologen und die Fachkollegen des Gebietes Psychotherapeutische Medizin und verwandter Disziplinen sowie an Kollegen anderer somatomedizinischer Fächer, an Patienten und Kostenträger.“ S. 1
„Neurodermitis ist eine multifaktorielle chronisch-entzündliche Hauterkrankung, bei der psychosomatische Kofaktoren eine bedeutende Rolle spielen. … Bei ca. 20% der Neurodermitis-Patienten wird eine Indikation zur Psychotherapie gesehen. Auffällige Mutter-Kind-Beziehungen bei allen Neurodermitis-Eltern konnten entgegen den bisherigen Darstellung nicht aufrechterhalten werden. … In einer Metaanalyse konnte der signifikante Einfluss von Stress bei der Exazerbation der Neurodermitis verdeutlicht werden. Auch life-events, und psychosoziale Probleme (daily-hassles) können eine bestehende Neurodermitis auslösen.“ S. 15
Für Dr. Lion waren psychosomatische Faktoren bei der ND nicht Kofaktoren, sondern sie galten ihm als entscheidend für Entstehung, Verlauf und Therapie der ND. Abweichend von dieser Leitlinie hat Dr. Lion bei seinen ND-Patienten grundsätzlich eine Indikation zur Psychotherapie sowie meistens eine auffällige Mutter-Kind-Beziehung gesehen. In der Klientel der APPAP dominiere „i.d.R. ein permanent gestörtes interfamiliäres Interaktionsmuster“.
(S. 13/19 des Schreibens von Dr. Lion an die ÄKWL vom 29.09.2017)
Weder die BKB noch Dr. Lion haben reklamiert, sich an den ND-Leitlinien der AWMF orientiert zu haben. Das haben sie offensichtlich auch nicht getan.
Herr Karpinski hat sich nicht unmittelbar mit der Tatsache beschäftigt, dass im Fall „Karl“ ein Säugling ohne vernünftige medizinische Indikation mehrmals täglich von seiner Mutter getrennt wurde, damit dieser von seiner ND geheilt wird, sondern in langen Passagen herausgestellt, dass es sich bei Verhaltenstherapie und psychosomatisch orientierten Behandlungen von ND-Patienten um anerkannte Methoden handelt. Daraus hat er unzulässig abgeleitet, die bei Karl durchgeführten Mutter-Kind-Trennungen, das Absetzen von Hautpflege und Medikamenten und die Umstellung der Ernährung, sei „lege artis“ gewesen.
Wie schon weiter oben durch Zitate belegt, ist die Dermatologin Dr. Carla Pistorius für den MDK Berlin Brandenburg in ihrem Gutachten zum Fall „Karl“ ebenfalls zu einer extrem negativen Bewertung nicht nur dieser konkreten „Behandlung“, sondern der Gelsenkirchener ND-„Behandlung“ insgesamt gekommen.
Ich habe den Eindruck, dass Herr Karpinski durch sein fachlich nicht vertretbares Gutachten die Scharlatanerie Dr. Lions unterstützt sowie die Aufklärung eventueller Straftaten behindert und deren Fortsetzung begünstigt hat.