16.01.2020, Internetseite der KKG, „Anzeige gegen die Kinderklinik:
Die Vorwürfe sind haltlos … Wir arbeiten wie auch andere psychosomatische Kliniken in Deutschland. … Das ist evidenzbasierte Medizin, also patientenorientierte und wissenschaftlich-empirisch abgesicherte Medizin. Wir halten uns an die Vorgaben der Fachgesellschaften.“
https://archive.is/i27xS
26.01.2020, Prof. Klosterhalfen speichert eine Pressemeldung der KKG, in der immer noch eine Heilung von Allergien in 87% der Fälle versprochen wird: http://archive.is/SHVvb
28.01.2020, Prof. Klosterhalfen schreibt in einer PM:
„Kinderklinik Gelsenkirchen täuscht Heilungen von Allergien vor“
„Mit ihrer Behauptung, Allergien würden in zumindest 87% der Fälle geheilt, belügt die Kinderklinik Gelsenkirchen Eltern, Krankenkassen, Politiker, Journalisten und die Öffentlichkeit.“
28.01.2020, Die BKK VBU Berlin beauftragt eine Dermatologin
zum Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler im Fall des Säuglings „Karl“ gutachterlich Stellung zu nehmen.
29.01.2020, Klosterhalfen an OB Frank Baranowski (Gelsenkirchen) xx5
Die BKB und Dr. Lion würden sich bezüglich meiner Kritik an der APPAP völlig uneinsichtig zeigen. Sie hätten mir eine Abmahnung geschickt.
Die KKG würde seit 2016 wahrheitswidrig behaupten, Allergien in zumindest 87% der Fälle zu heilen. Beiliegend meine PM von 28.1.2020.
Herr Baranowski hat mir darauf nicht geantwortet.
29.01.2020, Klosterhalfen an Bettina am Orde,
1. Direktorin der DRV Knappschaft-Bahn-See
Weil die BKB zur Knappschaft gehört, habe ich In diesem Schreiben Frau am Orde darüber informiert, dass die BKB und Herr Dr. Lion mir wegen meiner Kritik an der Abteilung „Pädiatrische Psychosomatik“ mit Anwaltsschreiben vom 20.11.2019 eine Abmahnung geschickt und sich bezüglich meiner Vorwürfe uneinsichtig gezeigt haben. Außerdem habe ich ihr mitgeteilt, dass die KKG seit vielen Jahren wahrheitswidrig behauptet, Allergien in zumindest 87% der Fälle zu heilen. Dabei habe ich Frau am Orde auf meine beigelegte PM vom 28.1.2020 hingewiesen.
Frau am Orde hat mir auch auf diese – nunmehr per Einschreiben/Rückschein verschickte – persönliche Mitteilung nicht geantwortet.
29.01.2020, W. Klosterhalfen erinnert Minister Laumann an sein Schreiben
vom 09.10.2019 und schickt Belege dafür, dass die BKB Heilungen von ND, Asthma und Allergien in zumindest 87% der Fälle vortäuscht. Xx4
Außerdem teilt er Minister Laumann mit, dass
„Herr Dr. Lion von Hamer bzw. seinem Lehrer Stemmann wahnhafte Vorstellungen übernommen hat: alle Krankheiten würden durch ein traumatisierendes Erlebnis verursacht; bei der Neurodermitis sei Trennungsangst, bei Asthma bronchiale „Revierangst“ entscheidend für die Entstehung dieser Krankheiten.“
30.01.2020, Prof. Dr. W. Klosterhalfen an Dr. Hans-Albert Gehle (ÄKWL)
Dr. Gehle ist Arzt an der BKB und Präsident der ÄKWL. Ich habe Dr. Gehle mitgeteilt, dass die BKB und Dr. Lion hinsichtlich der Nähe von Prof. Stemmann und Dr. Lion zur irrsinnigen Krankheitslehre des Krebsscharlatans Ryke Geerd Hamer uneinsichtig sind und wahrheitswidrig spätestens seit 2016 versprechen, Allergien in zumindest 87% der Fälle zu heilen:
Herr Dr. Gehle hat mir auf mein Schreiben nicht geantwortet.
Entsprechende Schreiben gingen auch an Klaus Mika, den Leiter des Gesundheitsamts der Stadt Gelsenkirchen und weitere Amtsträger.
05.02. und 08.04.2020 (Aufruf der Webseite), Die Abteilung für Pädiatrische Psychosomatik der KKG stellt sich nur noch in kurzer Form vor.
Das Therapiekonzept und dessen Anwendungsbereiche werden nur noch kurz dargestellt. Nähere Informationen gibt es nur noch auf Nachfrage telefonisch oder per E-Mail. Dadurch bietet die Abteilung weniger Angriffsfläche. Sie versucht schon lange, den Eindruck zu erwecken, es habe nach dem Fortgang von Prof. Stemmann im Frühjahr 2008 einen Neuanfang gegeben, der nichts mehr mit dem alten GBV zu tun hat.
Eine Heilung von Allergien wird in vager Form in Aussicht gestellt: „Psychosomatische Krankheiten werden als Stresskrankheiten begriffen, die sich durch verhaltensmedizinische Interventionen beeinflussen lassen. Die Veränderung ungünstiger Stressmuster (körperliche Reaktionen, Verhaltensweisen) durch nachhaltige Lernerfahrungen führt zur Genesung. Der Therapieansatz ist „gesundheitsorientiert“, d.h. er beschäftigt sich mit den Ressourcen des erkrankten Menschen und seiner Familie und ist langfristig angelegt. Er basiert auf wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen der Stress- und Hirnforschung.“ https://archive.is/IVqq1
Tatsächlich beruht die Allergiebehandlung der KKG bis heute zu wesentlichen Teilen auf der abenteuerlichen „Stress- und Hirnforschung“ von Ernst August Stemmann und Ryke Geerd Hamer.
Die AWMF-Leitlinie zur Behandlung psychischer Störungen im Säuglings- und Kleinkindalter wird weiterhin ignoriert:
„Hierbei kümmern wir uns um Kinder bereits ab dem Säuglingsalter.“
Dieses „Kümmern“ besteht zu einem wesentlichen Teil darin, dass bereits Säuglinge täglich mehrfach intensiv gestresst werden, indem sie von ihren Müttern getrennt werden.
10.02.2020 / 30.06.2020 (Aufruf der Webseiten), Die Webseiten des die KKG unterstützenden Vereins „AuK e.V.“ sind weiterhin nicht aufrufbar.
Die Seiten www.bundesverband-allergie.de und www.allergie-und-umweltkrankes-kind.de sind seit etwa Sommer 2019 (Sendung des Films „Elternschule“ im 1. und 2. Deutschen Fernsehen) abgeschaltet.
17.02.2020, Auszüge aus dem dermatologischen Gutachten für die Krankenversicherung BKK VBU von Dr. Carla Pistorius zum Fall Karl
„Komplementärmedizinische Verfahren müssen nach Vorliegen kontrollierter Studien jeweils evaluiert werden, dann kann ihr Einsatz empfohlen werden. (S. 7) … Die Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen bietet ein von den aufgeführten Fachgesellschaften abweichendes Behandlungskonzept an. … Die von der Klinik erwähnten Evaluationsstudien sind entweder nicht publiziert oder so klein, dass ihre Ergebnisse nicht valide sind. Das in der Kinderklinik angebotene Behandlungskonzept entspricht nicht den Empfehlungen der aktuellen Leitlinien zur Neurodermitis. Das gilt sowohl für das Verständnis der Krankheit als auch die vorrangig psychosomatischen Therapieverfahren. (S. 9) … In den genannten Fachgesellschaften wird das Gelsenkirchener Konzept sehr kritisch beurteilt und eine leitliniengerechte Therapie und Diagnostik empfohlen. (S. 9) … Aus dermatologischer Sicht waren die medizinischen Maßnahmen bei Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Leitlinie nicht indiziert. … Eine Alternative wäre eine leitliniengerechte ambulante oder stationäre Therapie.“ (S. 10)
Anonymisierte Kopie des Gutachtens:
25.02.2020, Mündliche Verhandlung und Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Berlin zur Klage der BKB gegen die Großmutter des Säuglings „Karl“
Die Bergmannsheil und Kinderklinik Buer gGmbH (BKB), vertreten durch ihren Geschäftsführer Werner Neugebauer, hatte gegen die Großmutter wegen unzulässiger Schmähkritik, eigener Anwaltskosten und einer angeblich fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 Euro geklagt. Die Großmutter hatte gegenüber dem Kinderschutzbund und auf zwei viel beachteten Facebook-Seiten (Günter Wallraff, SWR) Äußerungen gemacht, die geeignet waren, den Ruf der Klinik zu schädigen.
Das Landgericht hat sorgfältig Persönlichkeitsrechte der Klägerin gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung der Großmutter abgewogen und befunden, die Klage sei ganz überwiegend unbegründet. Eine Vertragsstrafe stehe der Klägerin nicht zu. Näheres zu der sehr heftigen Kritik der Beklagten hier:
Dieses inzwischen rechtskräftige Urteil ermutigt Kritiker der KKG, sich im Interesse der Allgemeinheit öffentlich zu Wort zu melden. Sie sollten dabei jedoch unbedingt beachten, dass bei rufschädigenden Behauptungen die Beweislast beim Kritiker liegt.
Februar 2020, Die Deutsche Hebammen Zeitschrift veröffentlicht einen Artikel von Dietmar Langer über das Füttern von Säuglingen
und wird deswegen heftig kritisiert.
https://www.dhz-online.de/news/detail/artikel/fuetterstoerungen-wenn-essen-angst-macht/
https://www.facebook.com/deutschehebammenzeitschrift/
https://mobile.twitter.com/KJPGehrden/status/1139212525881499650
05.03.2020, Das Gesundheitsministerium möchte sich weiterhin nicht mit dem Gelsenkirchener Klinikskandal beschäftigen
2001 hatte das Gesundheitsministerium NRW das Projekt „Selbstheilung (Spontanheilung) der Neurodermitis“ in den Projektverbund „Gesundes Land Nordrhein-Westfalen“ aufgenommen, s. S.3 des Buchs „Selbstheilung (Spontanheilung) der Neurodermitis“ von E.A. Stemmann und S.Stemmann (2002).
2005 habe ich das Gesundheitsministerium NRW auf die Scharlatanerie an der KKG aufmerksam gemacht und ihm dazu eine 16-seitige Dokumentation geschickt. Daraufhin hat mir Ministerialrätin Dr. Birgit Weihrauch mitgeteilt: „Über den in Ihrem Brief genannten äußerst fragwürdigen Themenkreis, den Sie mit Herrn Prof. Stemmann in Verbindung bringen, war und ist hier nichts bekannt. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass auch alle Krankenkassenverbände die Kosten des Behandlungsverfahrens übernehmen.“
2019 habe ich das Gesundheitsministerium über die Fehlbehandlung des Säuglings Karl durch die KKG informiert. 2020 habe ich an dieses Schreiben erinnert und dem Gesundheitsministerium außerdem Belege dafür geschickt, dass die BKB Heilungen von Neurodermitis vortäuscht:
In ihrem Schreiben vom 5.3.2020 hat mir Ministerialrätin Gudula Hommel (zuständig für Psychiatrie und Maßregelvollzug) stellvertretend für Minister Laumann mitgeteilt, meine Eingabe sei an die ÄKWL weitergeleitet worden, und diese habe keine verfahrensrechtlichen Verstöße festgestellt. Weiter teilte mir Frau Hommel mit, zur Zweckmäßigkeit von Behandlungsmethoden könne sie sich nicht äußern: „Der Diskurs um angewandte Therapiekonzepte muss durch die medizinischen Fachgesellschaften geführt werden.“
Wie schon 2005 war das Gesundheitsministerium weiterhin nicht bereit, gegen die Scharlatanerie an der KKG vorzugehen.
27.03.2020, Richtlinie zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung – MDK-QK-RL
„§ 1 Zweck der Richtlinie (1) Die Richtlinien und Beschlüsse des G-BA zur Qualitätssicherung im Krankenhaus sind für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Krankenhäuser) verbindlich. (2) Ergeben sich daraus Nachweispflichten, obliegen diese dem Krankenhaus. Für die Durchsetzung von Vorgaben des G-BA zur Qualitätssicherung ist es von wesentlicher Bedeutung, dass deren Einhaltung in den Krankenhäusern auch kontrolliert wird. (3) Durch die Regelung in § 275a SGB V erhält der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Aufgabe, nach Maßgabe dieser Richtlinie die Einhaltung der Qualitätsanforderungen nach §§ 135b und 136 bis 136c SGB V sowie die Richtigkeit der Dokumentation der Krankenhäuser im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung zu kontrollieren. (4) Die Verwendung einschließlich der Übermittlung der aus einer Qualitätskontrolle gewonnenen Informationen erfolgt ausschließlich nach Maßgabe dieser Richtlinie.“
www.g-ba.de/downloads/62-492-2128/MDK-QK-RL_2020-03-27_iK_2020-03-27.pdf
09.04.2020, Aktuelle „Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus“ des G-BA
„§ 1 Regelungsinhalt (1) Diese Richtlinie benennt die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 137c SGB V ausgeschlossenen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (Methoden) im Krankenhaus. … (3) 1 Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die nach Bewertung als für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten erforderlich angesehen wurden, sind in Anlage I aufgeführt.“
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2121/KHMe-RL_2020-01-16_iK-2020-04-09.pdf
Die in dieser Chronik kritisierten Behandlungsmethoden der Psychosomatik-Abteilung der KKG sind weder in der Positiv- noch in der Negativliste (Anlage 1) aufgeführt. Es scheint, dass der G-BA das leitlinienwidrige „Gelsenkirchener Behandlungsverfahren“ und dessen Erweiterungen durch Langer und Lion nie überprüft hat.
07.05.2020, Referentenentwurf. Bundesministerium für Gesundheit. Verordnung über die Verfahrensgrundsätze der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung und im Krankenhaus (Methodenbewertungsverfahrensverordnung – MBVerfV)
05.05.2020, Frau Bettina am Orde, 1. Direktorin der DRV Knappschaft-Bahn-See, zu der die Bergmannsheil und Kinderklinik Buer gGmbH gehört, ist Mitglied des Lenkungs- und Koordinierungsausschusses des GKV-Spitzenverbandes: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/gkv_spitzenverband/wir_ueber_uns/organisation/Liste_der_Mitglieder_des_LKA_20200505.pdf
Die DRV Knappschaft-Bahn-See ist außerdem förderndes Mitglied des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS). https://www.mds-ev.de/der-mds/organisation-des-mds/die-mitgliederversammlung-des-mds.html
14.05.2020, Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern/QSKHRL www.g-ba.de/downloads/62-492-2163/QSKH-RL_2020-05-14_iK-2020-05-14.pdf
31.05.2020, Die KKG täuscht immer noch die Heilung von „Neurodermitis, Asthma, Allergien“ in zumindest 87% der Fälle vor: http://archive.is/vlPwS
10.06.2020, Prof. Klosterhalfen verschickt seinen 2-seitigen Bericht „Scharlatanerie an der Kinderklinik Gelsenkirchen“
an zahlreiche gesetzliche Krankenkassen und deren Verbände sowie an die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK), den GKV-Spitzenverband und den Gemeinsamen Bundesausschuss der gesetzlichen Krankenkassen (G-BA).
12.06.2020, „Der Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Kardiologie, Dr. Christoph Haurand, ist neuer Ärztlicher Direktor am Bergmannsheil Buer. Der leitende Kinderarzt, Dr. Gerrit Lautner, erhielt erneut die Berufung zum Ärztlichen Direktor der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen. … Qualitätssicherung, Krankenhaushygiene, Risikomanagement und vielfältige Aufgaben in der medizinischen Krankenhausversorgung gehören zu ihren Zusatzufgaben.“
22.06.2020, Der Gemeinsame Bundesausschuss möchte sich erst mal nicht um die Scharlatanerie an der KKG kümmern
Mit Schreiben vom 10.6.2020 hatte ich die drei unparteiischen Mitglieder des G-BA über die Scharlatanerie an der KKG informiert. In deren Auftrag hat mir die Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation mitgeteilt:
„Für die Klärung etwaiger Behandlungsfehler oder Versäumnisse hat der G-BA keinen gesetzlichen Auftrag. Der G-BA führt auch nicht die Aufsicht über die Krankenhäuser. Daher empfehlen wir Ihnen, sich … an die Aufsichtsbehörden gemäß § 11 Abs. 4 Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen zu wenden …“
Meine Antwort vom 29.06.2020:
Der Jurist und ehemalige CDU-Politiker Josef Hecken hat erneut mein Schreiben an die Juristin Dr. Beate Axmann weitergegeben. Diese hat mir mit Schreiben vom 9.7.2020 u.a. mitgeteilt, wer gemäß § 137c Abs. 1 SGB V berechtigt ist, beim G-BA eine Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus zu beantragen. Dies seien die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Bundesverbände der Krankenhausträger, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die nach der Patientenbeteiligungsverordnung anerkannten Organisationen. Frau Dr. Axmann „vergisst“ dabei, dass nach § 137c auch die drei von mir zunächst angeschriebenen Unparteiischen Mitglieder des G-BA, also auch Herr Hecken, antragsberechtigt sind.
23.06.2020, Reaktionen des BKK Landesverbands Süd auf meinen Bericht über Scharlatanerie an der KKG
Als Antwort auf meinen Bericht „Scharlatanerie an der Kinderklinik Gelsenkirchen“ teilt mir Frau Ass. jur. Judith Jakob von der Stabsstelle Korruption mit Schreiben vom 23.06.2020 u.a. mit:
„Der BKK Landesverband Süd ist allerdings nur für Hinweise zuständig, die Leistungserbringer mit Sitz in Baden-Württemberg oder Hessen betreffen. Wir müssen Sie daher bitten, sich an die entsprechenden Stellen in Nordrhein-Westfalen zu wenden.“
Meine Antwort vom 29.06.2020:
Mit Schreiben vom 09.07.2020 teilt mir Frau Jakob daraufhin u.a. mit, zur Frage der Kostenübernahme habe es Verhandlungen zwischen der KKG und dem BKK Landesverband Nordwest gegeben. „Ich habe Ihre Anfrage daher an den BKK Landesverband Nordwest weitergeleitet. Von dort habe ich die Information bekommen, dass die Angelegenheit seit einigen Wochen zur Überprüfung bei der Bezirksregierung in Münster als zuständiger Aufsichtsbehörde liegt.“
Leider hält die Bezirksregierung es nicht für Ihre Aufgabe, meine Texte und in diesem Zusammenhang die KKG zu überprüfen. Sie wird vermutlich meinen Bericht an das Gesundheitsministerium in NRW weiterleiten und dort wird man weiter darauf hoffen, dass sich Fachgesellschaften um das Problem kümmern.
23.06.2020, Leicht überarbeitete Fassung meines Berichts „Scharlatanerie an der Kinderklinik Gelsenkirchen“
23.06.2020, Dr. G.Walter vom MDK Saarland an Prof. W. Klosterhalfen: xx2
„Um das Thema an geeigneter Stelle zu platzieren und eine konstruktive Diskussion über die von Ihnen angesprochenen Aspekte – auch im Hinblick auf eine etwaige Positionierung der Krankenkassen und der Medizinischen Dienste hierzu – anzuregen, haben wir Ihr Schreiben an den MDK Westfalen-Lippe weitergeleitet, in dessem örtlichen Zuständigkeitsbereich die Klinik Gelsenkirchen verortet ist.“
Der MDK Westfalen-Lippe, dem ich mein Rundschreiben zur Scharlatanerie an der KKG ebenfalls zugeschickt hatte, hat auf dieses mir gegenüber nicht reagiert.
25.06.2020, Aus der Antwort des MDK Sachsen auf mein Rundschreiben
„… Der MDK kann grundsätzlich nur im Auftrag einer Krankenkasse wirksam werden, Begutachtungen oder gar „Ermittlungen“ in Eigeninitiative sind von vornherein ausgeschlossen. Die von Ihnen genannte Klinik befindet sich noch dazu nicht im Zuständigkeitsbereich des MDK Sachsen. … Als Ansprechpartner für Ihr Anliegen wäre eher die Krankenhausgesellschaft oder der gemeinsame Bundesausschuss zu nennen. …“
26.06.2020 (Aufruf der Webseite), Die KKG löscht ihre wahrheitswidrige Behauptung zur angeblichen Heilung von „Asthma, Neurodermitis, Allergien“
Wer die Seite https://www.kjkge.de/Inhalt/Aktuelles_Presse/_Presse_Meldungen/AuK.php aufruft, auf der die KKG jahrelang wahrheitswidrig behauptet hat, Asthma, Neurodermitis und Allergien würden durch die KKG in zumindest 87% der Fälle geheilt, wird auf die Startseite der KKG umgeleitet. http://archive.is/oDcOZ
09.07.2020, Aus der Antwort des GKV-Spitzenverbands auf mein Rundschreiben vom 10.06.2020
Vom „Leiter des Stabsbereichs Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“, dem Juristen Dr. Stephan Meseke, bekam ich eine ausführliche Antwort. Herr Dr. Meseke sah sich nicht in der Lage, meinen Hinweisen auf die Scharlatanerie an der Kinderklinik Gelsenkirchen nachzugehen. Er schrieb mir u.a.:
„Weder aus Ihrem Schreiben, noch aus den Angaben auf der Internetseite der Kinderklinik lässt sich ermitteln, ob und inwieweit in der dortigen „Psychosomatik-Abteilung“ ein grundsätzliches Behandlungskonzept der Neurodermitis durchgeführt wird, das einer bewertbaren Methode entspricht.
Wenn der Spitzenverband einen Beratungsantrag beim G-BA stellt, muss dargestellt werden, auf welche „Untersuchungs-und Behandlungsmethoden“ sich der Antrag konkret bezieht. Der GKV-Spitzenverband kann nur auf eine Prüfung von „Methoden“ hinwirken. Aus Ihrem Sachvortrag wurde für die hier zuständigen Fachkollegen aber letztlich nicht erkennbar, welche „Methode“ zur Überprüfung kommen sollte. Wir bedauern, dass wir auf der Grundlage der uns vorliegenden bzw. von uns ermittelten Erkenntnisse keine weiteren Handlungsmöglichkeiten sehen.“
Das Schreiben von Dr. Meseke halte ich für skandalös. Ich habe es daher hier veröffentlicht:
21.07.2020, Dirk-Hübner (BKB-VBU) an Klosterhalfen
Aus der Antwort der Abteilung „Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ der Krankenkasse BKK VBU auf mein Rundschreiben vom 10.06.2020:
„Nach Prüfung und Bewertung einer fallbezogenen Analyse möchten wir Ihnen mitteilen, dass sich ihr Hinweis auf ein Fehlverhalten nach § 197a SGB V nicht erhärtet hat. Die Grundlage dafür findet sich in der Tatsache, dass zwar eine „Nicht leitlinienkonforme Behandlung“ durchgeführt und abgerechnet wurde, aber ein Fehlverhalten im Sinne des § 192a SGB V nicht interpretiert werden konnte. Leitlinien sind medizinisch induziert, juristisch aber irrelevant. Der von uns geprüfte Fall wurde daher bereits vorab als „Behandlungsfehler“ eingestuft und im Fachbereich entsprechend bearbeitet.“
22.07.2020 (Aufruf der Webseite), AuK-Selbsthilfegruppe Straubing über das GBV „Aus unserer Sicht sind Allergien, stressbedingte Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten Ausdruck einer irritierten körpereigenen Abwehr und fehlender Anpassung an die Umwelt. Gelingt es, diesen Zustand zu normalisieren, heilen stressbedingte Erkrankungen.“ http://archive.is/o5VMQ
29.07.2020, Der Geschäftsführer des MDK BB teilt mir mit:
„Der MDK darf immer nur nach Beauftragung durch die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen tätig werden, wenn diese zur Beantwortung einer Frage den medizinischen Sachverstand des MDK benötigt.“
30.07.2020, Medwatch: „Wie eine umstrittene Klinik eine Oma zum Schweigen bringen wollte“
Ein wichtiger Bericht über den weitgehend gescheiterten Einschüchterungs- versuch der BKB (Geschäftsführer: Werner Neugebauer) gegenüber der Großmutter des in der KKG mehr miss- als behandelten Säuglings „Karl“. Dieser bösartige Versuch endete am 25.2.2020 vor dem Landgericht Berlin. Die Klage der BKB gegen Manuela B. wurde fast vollständig zurückgewiesen. Der Mutter und Großmutter von K. kann man für deren Tapferkeit und Bemühungen, andere Kinder und Mütter zu schützen, gar nicht genug danken. Ich wünsche ihnen, dass ihr Widerstand dazu beiträgt, dass das sogenannte Gelsenkirchener Behandlungsverfahren nach 30 bis 40 Jahren endlich einmal vom Gemeinsamen Bundesausschuss der gesetzlichen Krankenkassen gründlich überprüft und auf die Liste nicht erstattungsfähiger Behandlungsmethoden gesetzt wird. https://medwatch.de/2020/07/30/wie-eine-umstrittene-klinik-eine-oma-zum-schweigen-bringen-wollte/
01.08.2020, Leserkommentar zum Medwatch-Bericht von Dr. Wolfgang Klosterhalfen (Auszug)
„Ich werfe der BKB Scharlatanerie vor, weil sie z.B. in den letzten Jahren wahrheitswidrig behauptet hat, Neurodermitis, Asthma und Allergien in zumindest 87% der Fälle zu heilen. Eine entsprechende wissenschaftliche Studie hat die BKB jedoch bisher nicht vorgelegt. Die KKG hat PR-Erfolge erzielt, aber keine Heilungen von Allergien in 87% der Fälle. Es sieht danach aus, dass die normdeviante Neurodermitis-Therapie medizinisch gar nicht indiziert und außerdem sehr teuer und teilweise schädlich ist. Solche „Leistungen“ sind nicht abrechnungsfähig. Ich habe daher den Verdacht des schweren Abrechnungsbetrugs durch Mitarbeiter der BKB und der Untreue auf Seiten der Krankenkassen. Ich habe nicht den Eindruck, dass die Kassen, die mehrheitlich die hohen Kosten des GBVs (ca. 5.000 €) übernehmen, dieses Verfahren jemals gründlich auf dessen Nutzen und Wirtschaftlichkeit hin überprüft haben.“ (nach dem Artikel etwas nach unten scrollen)
01.09.2020, Hofberichterstattung in der WAZ und im Lokalkompass
Die KKG sei zum 6. Mal in Folge mit dem Gütesiegel „Ausgezeichnet.FÜR KINDER“ ausgezeichnet worden: https://www.waz.de/staedte/gelsenkirchen/kinder-und-jugendklinik-gelsenkirchen-erhaelt-auszeichnung-id230304670.html
Mein kritischer Online-Kommentar dazu wurde am 3.7.2020 nach wenigen Minuten gelöscht. Vom Lokalkompass wurden aber zwei Kommentare von mir angenommen: https://www.lokalkompass.de/gelsenkirchen/c-lk-gemeinschaft/die-freude-in-der-kinder-und-jugendklinik-gelsenkirchen-ist-gross-zum-sechsten-mal-in-folge-wurde-bestaetigt_a1428963
Dieses Gütesiegel ist eine Publikumsverarschung. Es wurde schon an eine riesige Menge von Kinderkrankenhäusern verliehen:
www.ausgezeichnet-fuer-kinder.de/kliniken/klinikliste.html .
Von wem? Von der „Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V.“:
https://www.ausgezeichnet-fuer-kinder.de/impressum.html
(Dank für den Hinweis an www.transgallaxys.com )
02.09.2020, Der Landesgeschäftsführer NRW der Barmer Ersatzkasse
teilt mir mit: „vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich kritisch zum Behandlungskonzept der Gelsenkirchener Kinderklinik äußern. Ich habe dies zum Anlass genommen, das Thema mit unserem Verband (Verband der Ersatzkassen) zu besprechen. Wir haben uns entschlossen, eine Anfrage um aufsichtsrechtliche Prüfung zu stellen. Diese liegt mittlerweile dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vor. Eine Antwort steht allerdings noch aus.“
07.09.2020, Brief von Prof. Klosterhalfen an Dr. Stephan Meseke,
Leiter der Stabsstelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen des GKV-Spitzenverbands
In diesem langen Brief habe ich mich zunächst bei Dr. Meseke über dessen Weigerung beschwert, mein Rundschreiben zur Scharlatanerie an der Kinderklinik Gelsenkirchen vom 10.06.2020 als glaubwürdigen Hinweis auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen gemäß § 197a SGB V zu betrachten.
Es folgte eine ausführliche Kritik am weiterhin praktizierten Gelsenkirchener Behandlungsverfahren (GBV), wobei ich 19 Gründe nannte, weshalb zumindest die pseudomedizinische Therapie von Neurodermitis, Asthma und Allergien nicht mehr von den Krankenkassen anerkannt und bezahlt werden sollte.
Herr Dr. Meseke hat mir auf mein Schreiben nicht geantwortet.
09.09.2020, Anonymisiertes Urteil zu Klage der BKB gegen Manuela H.,
Großmutter des in der KKG mehr miss- als behandelten Neurodermitis-Patienten „Karl“
Manuela H. hat sich vergeblich bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe und erfolgreich bei der Krankenkasse ihres Enkels beschwert. Außerdem hat sie sich auf der Facebook-Seite des Teams Wallraff über die „Behandlung“ des Kinds beschwert und dem Deutschen Kinderschutzbund geschrieben. Ihr Bericht auf Facebook wurde 11.000 mal geteilt.
Die BKB hat Frau H. vor dem Landgericht Berlin auf Unterlassung von Schmähkritik und unwahren Tatsachenbehauptungen sowie eine Klarstellung verklagt. Außerdem wurden Anwaltskosten und eine Vertragsstrafe eingefordert. Die Klage war nur in einem von vielen Punkten erfolgreich, so dass festzustellen ist, dass sich die BKB bei diesem Rechtsstreit blamiert hat.
Seit kurzem gibt es das Urteil in vom Gericht anonymisierter Form. Ich habe es hier zugänglich gemacht:
10.09.2020, Die Webseite der Abteilung für Pädiatrische Psychosomatik
der KKG ist nicht mehr aufrufbar:
11.09.2020, Der Flyer für Patienten und Besucher vom Mai 2018 enthält nicht mehr die Abteilung für Pädiatrische Psychosomatik, Allergologie und Pneumologie (und ist insofern irreführend):
11.09.2020, „Umstrittene Spezialabteilung der Kinderklinik Buer schließt“
Unter einem Bild aus dem Film „Elternschule“ ist zu lesen: „Eine Szene aus der Filmdokumentation „Elternschule“, die die Arbeit der pädiatrischen Psychosomatik an der Kinder- und Jugendklinik in Buer ein Jahr lang begleitet hatte. Der Hauptgrund für die Schließung der Abteilung sei jedoch die fehlende Wirtschaftlichkeit, betont der Geschäftsführer.“ https://www.waz.de/staedte/gelsenkirchen/umstrittene-spezialabteilung-der-kinderklinik-buer-schliesst-id230392448.html
Der Artikel von Sibylle Raudies ist kostenpflichtig.
11.09.2020, Umstrittene Abteilung der Kinderklinik Gelsenkirchen schließt
13.09.2020, Herbert Renz-Polster: Die „Elternschule“ wurde geschlossen – Elternschule geht weiter
14.09.2020, BKB: „Abteilung für Pädiatrische Psychosomatik schließt“
„Die Patientenzahlen in der Abteilung für Pädiatrische Psychosomatik sind in den vergangenen Jahren zurückgegangen. „Damit fehlen uns die Einnahmen zur Finanzierung dieses Programms. Die Schließung ist eine rein ökonomische Entscheidung.“
„Für den Rückgang der Patientenzahlen macht Werner Neugebauer auch einen gesellschaftlichen Wandel verantwortlich: „Das verhaltenstherapeutische Programm sah nicht nur die stationäre Aufnahme des Kindes, sondern auch die von Mutter oder Vater vor. Doch der notwendige dreiwöchige Aufenthalt in der Klinik war für viele Familien eine zu hohe Hürde. Die Familienstrukturen haben sich verändert, auch die Erwartungshaltungen der Menschen. Die Therapie von psychosomatischen Störungen braucht Zeit und Geduld. Das ist für manche Familien eine zu große Herausforderung, die sie nicht leisten können.““ https://archive.is/6ww1M xx3
14.09.2020, Interview im DLF Kultur zum Gelsenkirchener Klinikskandal:
„Das Baby, das sich Haut vom Kopf kratzte“:
25.09.2020, „Elternschule“ muss schließen – Psychiater befürchtet langfristige Folgen für Kinder. Interview mit dem Kinderpsychiater Karl Heinz Brisch
02.10.2020, „Eine Klinik im Ruhrgebiet behandelte chronisch kranke Kinder jahrelang mit dubiosen Methoden. Fachleute sind entsetzt.“
DER SPIEGEL, S. 51-52, Autoren: Timo Grampes und Armin Himmelrath
In diesem gut recherchierten Artikel werde ich u.a. wie folgt zitiert:
„Die Abteilung habe >>aus Neurodermitis, Asthma und Allergien psychische Krankheiten gemacht<< und Säuglinge und Kleinkinder >>mehr miss- als behandelt<<.“
Weitere Zitate:
„Thomas Bieber, international anerkannter Experte für Dermatologie und Professor in Bonn, übt gleichfalls heftige Kritik: >>Wissenschaftlich ist das Scharlatanerie und darüber hinaus gefährlich.<< Es sei der Klinik gelungen, die Hoffnungen von Eltern auf schnelle Heilerfolge anzusprechen.“
Der Geschäftsführer der Klinik wird u.a. wie folgt zitiert:
„>> Die Therapie von psychosomatischen Störungen braucht Zeit und Geduld. Das ist für manche Familien eine zu große Herausforderung.<<“
Der Bericht schließt:
„Fritz´ Mutter hingegen sagt: Dass die Klinik jetzt schließe, >>löst in mir eine unfassbare Freude und Erleichterung aus<<.“
https://magazin.spiegel.de/SP/2020/41/173324617/index.html
05.10.2020
„Elternschule“ in der Kritik, „Schreiende Kinder und Babys überall“
„Die psychosomatische Abteilung der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen steht in der Kritik: Eltern ehemaliger Patienten beklagen grausam anmutende Behandlungsmethoden. Auch die medizinischen Grundlagen der Therapie werden von Ärzten angezweifelt.“
08.10.2020, Geschäftsführer Werner Neugebauer ist im Alter von nur 64 Jahren plötzlich verstorben, vermutlich durch Herzversagen. xx4
„Ein tief empfundener christlicher Glaube war sein innerer Kompass, der sein Handeln auch im Beruf bestimmte. Die bestmögliche medizinische Versorgung der Menschen in Gelsenkirchen war sein Anspruch. Unter der Führung von Werner Neugebauer realisierte das Krankenhaus innovative Medizinkonzepte, weitete sein Leistungsspektrum aus und spezialisierte sich in den chirurgischen und internistischen Disziplinen.“
https://trauer.lokalkompass.de/traueranzeige/werner-neugebauer
18.10.2020 (Aufruf der Webseite)
Hintergrund-Informationen zum Film „Elternschule“
https://www.kjkge.de/Inhalt/Aktuelles_Presse/_Presse_Meldungen/Infos_fuer_Journalisten.php https://archive.is/K9CUE
19.10.2020, W. Klosterhalfen an Gernot Kiefer (Stellvertretender Vorstand des GKV-Spitzenverbands in Berlin) xx2
Ich habe Herrn Kiefer über mein Rundschreiben an Krankenkassen und deren Verbände, die Weigerung von Herrn Dr. Meseke, meinen Text als glaubwürdigen Hinweis auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu betrachten, und meine ausführliche Antwort (47 Seiten) informiert. Mein Eindruck sei, dass sich Herr Dr. Meseke absichtlich dumm gestellt hat. Abschließend habe ich Herrn Kiefer gefragt, ob er Herrn Dr. Meseke noch für geeignet hielte, den Stabsbereich „Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ des GKV-SV zu leiten.
01.11.2020, Die BKB hat einen neuen Geschäftsführer https://www.waz.de/staedte/gelsenkirchen/bergmannsheil-in-gelsenkirchen-buer-hat-einen-neuen-chef-id230814006.html
06.11.2020, Herr Kiefer lässt mitteilen, dass er mit mir telefonieren möchte.
2020, Herbert Renz-Polster: Elternschule – Therapie oder Ideologie?
27.11.2020, Rechtsabteilung des Rektorats der Universität Münster
Herr Jochindke teilt mir telefonisch mit, dass er mit Prof. Holling (Koautor der 3. ND-Studie der KKG) gesprochen habe. Prof. Holling sei nicht – wie ich immer vermutet hatte – an der Planung und Durchführung der Studie beteiligt gewesen. Er habe nur die Daten der Studie erhalten und ausgewertet. Die Behauptung von Dr. Lion gegenüber der ÄKWL
„Die Wirksamkeit der von uns angewandten integrierten klinisch-psychosomatischen Komplexbehandlung (OPS 9-402.1)auf das Krankheitsbild einer Neurodermitis haben wir auch extern durch die Westfälische Wilhelms-Universität, Münster evaluieren lassen, …“
entspricht demnach nicht der Wahrheit.
17.12.2020, Anruf von Herrn Gernot Kiefer, Vorstandsmitglied des GKV-SV
Auf meine Nachfrage am Ende des bis dahin freundlichen Gesprächs hin teilt mir Herr Gernot Kiefer mit, dass er Herrn Dr. Meseke weiterhin für geeignet hält, den Bereich „Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ zu leiten.
17.12.2020, DLF Kultur: „Mindestens 87% Erfolg? Die Evidenz ganzheitlicher Methoden in der Kinderpsychosomatik (A. Himmelrath und T. Grampes)
In diesem Bericht über die absurde Neurodermitis-„Behandlung“ in der Kinderklinik Gelsenkirchen kommen zwei Mütter und zwei Ärzte zu Wort. Mutter des damals 6 Monate alten Karl:
„Meiner Meinung nach … ist das dort eine Sekte. So richtig wird man, wenn man Zweifel hat, nicht für voll genommen. Wenn man Zweifel hat, dann wird einem gleich gesagt, ja, dann wenden Sie sich an einen Psychologen. Die Zweifel werden recht schnell erdrückt und man wird recht schnell runtergedrückt.“
Prof. Bieber spricht von Scharlatanerie und blankem Schwachsinn.
19.12.2020, von W. Klosterhalfen transkribierte Auszüge aus der Sendung
des DLF Kultur vom 17.12.2020: „Mindestens 87% Erfolg? Die Evidenz ganzheitlicher Methoden in der Kinderpsychosomatik (Armin Himmelrath und Timo Grampes)“
22.12.2020, Klosterhalfen an die Staatsanwaltschaft beim LG Bochum
„An die Abteilung 35 (Überörtliche Wirtschaftsstrafsachen) xx6
der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Bochum
Hiermit erstatte ich Strafanzeige
– gegen Herrn Dr. med. Kurt-André Lion, den ehemaligen ärztlichen Leiter der im September 2020 geschlossenen Abteilung „Pädiatrische Psychosomatik, Allergologie und Pneumologie“ (APPAP) der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen (KKG), Adenauerallee 30, 45894 Gelsenkirchen,
wegen
des Verdachts des schweren Abrechnungsbetrugs (§ 263 StGB) und der Misshandlung Schutzbefohlener (§ 225 StGB),
– gegen Herrn Diplom-Psychologen Dietmar Langer, therapeutische Leiter der APPAP, wegen des Verdachts der Misshandlung Schutzbefohlener und Verdachts der Beihilfe zum schweren Abrechnungsbetrug,
– mir nicht bekannte Angestellte von Krankenkassen und Krankenkassen-verbänden wegen des Verdachts der Untreue (§ 266 StGB),
– gegen weitere Personen wegen des Verdachts der Begünstigung von Straftaten (§ 257 StGB).“
www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de/3.pdf oder .htm
24.12.2020, Brief von Prof. Klosterhalfen an Dr. Volker Hansen, xx2
alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbands
www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de/Klosterhalfen-20201224-an-Volker-Hansen.pdf
Herr Dr. Hansen hat mir nicht geantwortet.