03.01.2021, Psychosomatik-Abteilung aus „Elternschule“: Tränen in der „Mäuseburg“ Von Armin Himmelrath und Timo Grampes
07.01.2021, W. Klosterhalfen an Dirk Ruiss, Leiter des VdEK in NRW
Nachdem Herr Ruiss, Leiter des Verbands der Ersatzkassen in NRW, mir per E-Mail vom 13.10.2020 gestellte Fragen zu Budgetverhandlungen zwischen der BKB und dem VdEK in NRW leider nicht beantwortet hat, habe ich ihn unter Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz NRW um Kopien aus der Korrespondenz zwischen der BKB und dem VdEK NRW gebeten, in denen es um die „Behandlung“ von Neurodermitis, Asthma und Allergien geht:
05.02.2021, Dirk Ruiss (VdEK in NRW) an Wolfgang Klosterhalfen xx3
Herr Ruiss hat mir mit Schreiben vom 05.02.2021 mitgeteilt, der VdEK habe keine Budgetverhandlungen mit den Krankenhäusern geführt. Dies sei Aufgabe der Arbeitsgemeinschaften der örtlichen Sozialleistungsträger. Weiter schrieb er mir:
„Das Thema des „Gelsenkirchener Klinikskandals“ wurde in den zurückliegenden Monaten sowohl von den zuständigen Behörden als auch unsererseits in Hinblick auf etwaige Hinweise auf möglichen Abrechnungsbetrug von verschiedenen Seiten beleuchtet. Im Ergebnis ergaben die Prüfungen keinerlei Ansatzpunkte für aufsichtsrechtliches bzw. strafrechtlich relevantes Fehlverhalten.“
08.02.2021, W. Klosterhalfen an Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit
Bisher keine Antwort.
15.02.2021 und 17.02.2021
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW bei BKB und MDS
Es ist anzunehmen, dass Dr. Lion auch über die Geschäftsführung der BKB bei den Krankenkassen einen Irrtum über die Qualität des GBVs erregt hat. Darüber ist mir aber bisher nichts Konkretes bekannt. Ich habe daher am 15.02.2021 den neuen Geschäftsführer der BKB, Herrn Dr. André Schumann, nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW gebeten, mir Kopien von Unterlagen zu überlassen, aus denen hervorgeht, wie es zu einer Kostenübernahme der Kassen für das GBV bzw. dessen Fortsetzung in der APPAP gekommen ist:
Herr Dr. Schumann hat mir bisher nicht geantwortet.
Eine ähnliche Anfrage habe ich am 17.02.2021 an den Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), Herrn Dr. Peter Pick, geschickt:
08.03.2021, MDS an W. Klosterhalfen
Meine Vermutung, der MDS habe 2010 oder 2011 das GBV überprüft, hat sich als falsch herausgestellt. In ihrer freundlichen Antwort auf meine Anfrage vom 17.02.2021 teilt mir Frau Michaela Gehms, Teamleiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des MDS, u.a. mit:
„Die Reportage über die Kinderklinik wurde seinerzeit von einer freien Autorin verfasst und im Magazin MDK forum im Zusammenhang des Schwerpunktthemas Allergien veröffentlicht. Ihre Kritik an der Therapie und an dem vor zehn Jahren publizierten Artikel kann ich sehr gut nachvollziehen.
Festzustellen ist, dass dem Artikel, der eine angemessene kritische Beleuchtung der Therapie vermissen lässt, keinerlei positive Bewertung des Therapieangebotes durch den MDS vorausgegangen ist. Der MDS hat zu keiner Zeit ein Gutachten oder eine Stellungnahme erstellt, die die von Ihnen angesprochene Therapie der Kinderklinik Gelsenkirchen positiv bewertet und empfohlen hat.“
08.04.2021, Oberstaatsanwalt Kolpatzig (Essen) an Klosterhalfen
„… das auf Ihre obige Strafanzeige eingeleitete Verfahren ist zuständigkeitshalber von der Staatsanwaltschaft Bochum nach hier übernommen worden.. … Der geschilderte Sachverhalt fällt unbeschadet etwaiger Strafverfolgungsverjährung und fehlender Strafanträge schon unter keine strafrechtliche Vorschrift. Eine Misshandlung von Schutzbefohlenen gemäß § 225 Strafgesetzbuch liegt entgegen Ihrer Rechtsauffassung mangels Quälens oder rohen Misshandelns ersichtlich nicht vor. Soweit Sie die Behandlungsmethoden aus fachlicher Sicht als unvertretbar rügen, steht dem entgegen, dass die zahlrechen mit eben diesem Behandlungskonzept in der Vergangenheit befasst gewesenen Fachbehörden und Krankenversicherungen Ihre Bedenken nicht teilen. Daher besteht auch ein Anfangsverdacht wegen Abrechnungsbetruges nicht. Die Einleitung von Ermittlungen kommt vor diesem Hintergrund nicht in Betracht.“
21.04.2021, Klosterhalfen an die Generalstaatsanwältin Hermes in Hamm
Letzter Absatz meiner Beschwerde gegen den Bescheid des LGs Essen:
„Die pauschale und fast argumentfreie Weigerung von Herrn Konpatzik, gegen Herrn Dr. Lion und weitere Personen zu ermitteln, steht in einem krassen Missverhältnis zu meinen gut belegten Hinweisen auf Straftaten. Ich bitte Sie daher, sich meine Strafanzeige anzusehen und dafür zu sorgen, dass das LG Bochum oder das LG Essen in dieser Sache in angemessener Weise tätig wird.“
03.08.2021, Die Generalstaatsanwältin in Hamm an Klosterhalfen
Im Auftrag der Generalstaatsanwältin teilt Oberstaatsanwältin Börtz mit, sie sähe keine Veranlassung, „die Aufnahme von Ermittlungen gegen den Angezeigten oder sonstige Maßnahmen anzuordnen“:
Dass die KKG viele Jahre lang Scharlatanerie betrieben und Heilungen von ND und Asthma nur vorgetäuscht hat, scheint Frau Börtz nicht für potentiell kriminell und strafwürdig zu halten.
13.08.2021, Klosterhalfen an Oberstaatsanwältin Börtz in Hamm
„… Sehr geehrte Frau Börtz,
Ihren Ablehnungsbescheid vom 3.8.2021 habe ich mit Befremden zur Kenntnis genommen. Es ist nicht zu erkennen, dass Sie meine Strafanzeige und meine Beschwerde ernsthaft geprüft haben. Sie haben sich lediglich den beiden für eine Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens unzureichenden Behauptungen Ihres Kollegen Kolpatzik angeschlossen.
Die Behauptung von Herrn Kolpatzik, es würde kein Quälen vorliegen, trifft nicht zu. Ich habe das systematische Quälen von Kindern mit Neurodermitis (ND)und Asthma durch Unterlassen medizinisch indizierter Behandlungen, mangelnde Hautpflege, das Sich-Kratzen-Lassen der ND-Patienten, fehlende Allergiediagnostik, Vorenthalten von Medikamenten, „Trennungstrainings“, „Schlaftrainings“, „Stressimpfungstrainings“ und medizinisch nicht indizierte Ernährungsumstellungen in meiner Strafanzeige ausführlich dargestellt.
Erklären Sie mir bitte, wieso Sie der Auffassung sind, dass kein Quälen vorliegt.
Die Behauptung von Herrn Kolpatzik, Fachbehörden und Krankenversicherungen würden meine Bedenken nicht teilen, trifft zu.
Herr Kolpatzik und Sie ignorieren dabei jedoch, dass ich in meiner Strafanzeige ausführlich dargelegt habe, dass das unverantwortlich Verhalten dieser Institutionen Teil des Gelsenkirchener Klinikskandals ist, und ich dazu mit Schreiben vom 22.12.2020 entsprechende gut gegründete Strafanzeigen gestellt habe.
Außerdem habe ich nicht nur leitlinienwidrige Behandlungsmethoden beklagt, sondern ausführlich dargestellt und Beweise dafür vorgelegt, dass die Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH jahrelang öffentlich vorgetäuscht hat, ND würde durch einen Trennungskonflikt, Asthma durch einen „Revierkonflikt“ verursacht, und durch eine wissenschaftlich fundierte und leitliniengerechte stationäre Behandlung von Mutter und Kind in der Kinderklinik Gelsenkirchen würde eine Heilung in 87% der Fälle erreicht.
Erklären Sie mir bitte, wieso meine Strafanzeige Ihnen nicht ausgereicht hat, um den Anfangsverdacht von Abrechnungsbetrug durch Vortäuschen nicht vorhandener medizinischer Leistungen zu begründen.
Mit freundlichen Grüßen
(Dr. W. Klosterhalfen)