15.03.2017 / 31.05.2020 (Aufrufe der Webseite)
Pressemeldung der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen
Die Klinik hat von 9/2016 bis Ende Mai 2020 via Pressemeldung wahrheitswidrig behauptet, „Neurodermitis, Asthma, Allergien“ in 87% der Fälle heilen zu können: „Der psychosomatische Ansatz bei der Behandlung von Neurodermitis, Asthma, Allergien in der Kinderklinik Gelsenkirchen versprach Heilung – zumindest in 87 % der Fälle. Das schien geradezu unglaublich. Doch es funktionierte.“ https://web.archive.org/web/20170315030507/https://www.kjkge.de/Inhalt/Aktuelles_Presse/_Presse_Meldungen/AuK.php
Zur Neurodermitis liegen bisher von der KKG drei wissenschaftlich unzureichende Studien vor, in denen nicht über Heilungen, sondern über Besserungen nach einem Jahr berichtet wird. In einer dieser Studien berichten Eltern über Besserungen in 87% der Fälle. Diese Studien belegen mangels Kontrollgruppe nicht, dass die Besserungen auf das GBV zurückzuführen sind. Zur Frage des Therapieerfolgs bei Asthma und Heuschnupfen scheint die KKG bisher noch überhaupt keine Studie vorgelegt zu haben. Auch dies hinderte diese etwas andere Klinik nicht daran, auch Heilungen von Asthma und Allergien in zumindest 87% der Fälle zu versprechen. Näheres zu den drei Neurodermitis-Studien der KKG: www.reimbibel.de/GBV-Studien.pdf oder .htm.
08.03.2017, Dr. Kurt-André Lion antwortet der Großmutter von Karl
Laut Schreiben von Dr. Lion an die ÄKWL hat Lion Großmutter mitgeteilt:
„Ich persönlich kenne jetzt unser Psychosomatik-Konzept in Gelsenkirchen seit 25 Jahren: als junger Assistenzarzt kam ich hierher und war begeistert über diese m.E. überaus moderne Sichtweise – und die vielen, vielen Therapieerfolge, die wir bei an Neurodermitis erkrankten Kindern begleiten und beobachten konnten. Unser Konzept fußt auf einer psychosomatischen Sichtweise der Neurodermitis und nicht auf einer primär dermatologischen, so dass wir insgesamt dem Stress und den emotionalen Belastungen, die beide eine Neurodermitis verstärken, den größeren Stellenwert einräumen als einer Lokalbehandlung der Haut. Diese psychosomatische Sichtweise basiert auf Erkenntnissen von Stress- und Hirnforschung und mündet dann in eine psychosomatische Behandlungsstrategie in Form einer Verhaltenstherapie.“
20.04.2017, Arztbrief von Dr. Lion an eine Hautärztin (Fall „Karl“)
In diesem Brief stellt Dr. Lion u.a. die Diagnose „Neurodermitis bei Trennungsangst“: www.reimbibel.de/Arztbrief-Dr-Kurt-Andre-Lion-2017.pdf . Damit verstößt er gegen die AWMF-Leitlinie 028/041 zu psychische Störungen im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulter, in der es heißt, die Diagnose „Angststörung“ solle erst ab einem Alter von 18 Monaten gestellt werden. (S. 102) Weiter teilt Dr. Lion mit: „Stressimpfungstraining, Bindungs-Trennungstraining und Schlafverhaltenstraining waren geplant“. Auch diese verhaltenstherapeutischen Interventionen sind eindeutig nicht mit der o.a. Leitlinie vereinbar (s. 29.09.2017).
30.04.2017, Beschwerde bei der ÄKWL gegen die Kinderklinik Gelsenkirchen
Die dazu von ihrer Tochter bevollmächtigte Großmutter eines 6 Monate alten Säuglings mit schwerer ND beschwert sich bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe über die Behandlung ihres Enkels in der Abteilung für Pädiatrische Psychosomatik der KKG. Mutter und Kind waren am 09.04.2017 in der Klinik eingetroffen und haben diese am Morgen des 13.04.2017 wieder verlassen, weil die Mutter u.a. mit den dort praktizierten häufigen und bis zu 90-minütigen, therapeutisch angeblich notwendigen Trennungen von Mutter und Kind nicht einverstanden war.
April 2017, Dr. Lion verwendet im Fall „Karl“ ein Arztbrief-Formular,
in dem „Neurodermitis bei Trennungsangst“ und „Asthma bronchiale bei Revierangst“ angekreuzt werden können:
www.reimbibel.de/Arztbrief-Dr-Kurt-Andre-Lion-2017.pdf
Dies Formular zeigt, dass Lion bei Neurodermitis grundsätzlich das Vorliegen von Trennungsangst annimmt und bei Asthma grundsätzlich „Revierangst“ unterstellt.
Der Begriff „Revierangst“ als Ursache von Asthma geht eindeutig auf die (Germanische) Neue Medizin von Ryke Geerd Hamer zurück. Siehe www.reimbibel.de/Uebereinstimmung-von-GBV-und-GNM.htm
10.05.2017
Vortrag von Dr. Kurt-André Lion im Gemeindesaal Brandenbusch (Essen)
„Die Klinik behandelt seit 30 Jahren Kinder und Jugendliche, zunehmend auch Erwachsene, mit Allergien, Asthma und Neurodermitis. 87 Prozent der Betroffenen sind nach ein bis anderthalb Jahren gesund, wenn Sie auf Station Erlerntes konsequent umsetzen, erklären die Organisatoren der Veranstaltung.“
Eltern hatten 1997 über Besserungen des Hautzustands in 80% der Fälle berichtet. Eine weitere Gruppe von Eltern hatte 1999 Besserungen des Zustands der Haut in 87% der Fälle angegeben. Zum Therapieerfolg bei Asthma oder Allergien ist mir keine Studie der KKG bekannt geworden.
19.05.2017, Beschwerde bei der ÄKWL gegen die Kinderklinik Gelsenkirchen
Die ÄKWL teilt der Großmutter von K. mit, reine Pflegefehler könnten leider nicht überprüft werden, überdies könne die Gutachterkommission wegen der bei der Polizei gestellten Anzeige nicht tätig werden.
29.05.2017, Im Fall „Karl“ werden allergische Reaktionen auf Nahrungsmittel festgestellt: Hühnereiweiß; Kartoffeln, Erdnüsse, Hühnereigelb.
02.07.2017, Ryke Geerd Hamer stirbt in Norwegen
22.07.2017 (Aufruf der Webseite), Dr. Lion behauptet 2016, nicht zu heilen, sondern die Selbstheilung zu fördern:
„Neben vielen Fragen, die an Dr. Lion gestellt wurden, löste eine Antwort großes Erstaunen aus. „Können Sie sagen, wie viele Patienten Sie in ihren Berufsjahren schon geheilt haben?“. Dr. Lion antwortet prompt: „Ich habe 0 = Null Personen geheilt. Alle anderen Heilungen, und der Prozentsatz liegt sehr hoch, sind Selbstheilungen. Wir schulen die Menschen lediglich dahingehend, bestmögliche Bedingungen für den Selbstheilungsprozess zu schaffen.“ https://web.archive.org/web/20170922140354/http://auk-ov-straubing.de/
Bei dieser unwahren Erfolgsmeldung bleibt offen, wie stark die angeblich festgestellte „Selbstheilung“ durch das GBV gefördert wurde.
28.07.2017, Oberstaatsanwalt Lindenberg stellt das Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der KKG ein
Die Strafanzeige kam von der Mutter eines an Neurodermitis erkrankten Kindes, das im April 2017 in der KKG mehr miss- als behandelt worden war. www.reimbibel.de/Staatsanwaltschaft-Essen-KKG-Karl-Einstellung.pdf
29.09.2017, Stellungnahme von Dr. Lion für die ÄKWL (Fall „Karl“)
Dr. Lion stellt gleich im ersten Satz seiner Stellungnahme eine wahrheitswidrige Behauptung auf. Er schreibt: „Die Abteilung für Pädiatrische Psychosomatik arbeitet seit 25 Jahren in der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen (vormals Städtische Kinderklinik Gelsenkirchen) leitliniengerecht in Bezug auf psychotherapeutische Vorgehensweisen, um chronische, durch Stress unterhaltbare Störungs- und Krankheitsbilder von Kindern bereits bei Säuglingen positiv zu beeinflussen. Ziel dabei ist stets die Selbstheilungsmöglichkeiten des Kindes zu fördern.“
Im Fall Karl widersprechen Diagnostik und Therapie jedoch eindeutig der S2-Leitlinie der AWMF 028/041, denn die Abteilung hat bei K. „Neurodermitis bei Trennungsangst“ „diagnostiziert“. Laut der Leitlinie „S2k-Leitlinie 028/041 – Psychische Störungen im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter“ www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/028-041l_S2k_Psychische_Stoerungen_Saeugling_Kleinkind_Vorschulalter_2017-10.pdf , an der sich die Abteilung „Pädiatrische Psychosomatik“ laut ihrer Internetseite angeblich orientiert, soll die Diagnose „Angststörung“ aber erst ab einem Alter von 18 Monaten gestellt werden. (S. 102) Wegen der nicht-evidenzbasierten Auffassung der Abteilung, dass ND immer durch Trennungsangst verursacht und aufrecht erhalten wird, wurde ein „Trennungstraining“ angeordnet. Dazu wurde Karl laut Angaben von Mutter und Großmutter am 4. Tag ab 10 Uhr von seiner Mutter getrennt und um 11 Uhr in die „Mäuseburg“ zu weinenden und schreienden anderen Kindern gebracht, während seine Mutter sich 1 ½ Stunden lang in einem anderen Raum einen Vortrag von Dr. Lion anhörte (und – zumindest in der letzten halben Stunde – ihren Sohn schreien hörte). Auch diese – Mutter und Kind extrem belastende – Vorgehensweise steht in Widerspruch zur Leitlinie: „Bei Kindern im Alter von 3;0-5;11 Jahren sollen auch verhaltenstherapeutische und psychodynamische Therapien angeboten werden.“ (S. 106)
Bericht der Mutter über ihren Aufenthalt in der Klinik (Fassung vom 4.7.2019):
Auf Seite 4 behauptet Lion: „Die Wirksamkeit der von uns angewandten integrierten klinisch-psychosomatischen Komplexbehandlung (OPS 9-402.1) auf das Krankheitsbild einer Neurodermitis haben wir auch extern durch die Westfälische Wilhelms-Universität, Münster, evaluieren lassen, …“. Ich habe versucht zu erfahren, welche Rolle der Münsteraner Wissenschaftler bei dieser Untersuchung gespielt hat. Prof. Holling war aber nicht sehr auskunftsbereit. Siehe dazu:
Per Abmahnungsschreiben vom 20.11.2019 haben mir die BKB und Dr. Lion mitgeteilt: „Herr Prof. Holling war auch an den Inhalten der Studie mitbeteiligt. Er war bei Planung und Durchführung der Studie sogar räumlich anwesend und aktiv beteiligt, …“ Diese Aussage ändert nichts an meiner Bewertung der Studie als methodisch schon allein deswegen unzureichend, weil sie keine Kontrollgruppe hat. Es ist nicht möglich, der Studie zu entnehmen, in welchem Maße der dreiwöchige Klinikaufenthalt von Mutter und Kind und die damit verbundene Nachbetreuung Einfluss auf die Entwicklung der ND genommen haben.
Eine Nachfrage beim Rektorat der Uni Münster hat 2020 ergeben, dass Prof. Holling nicht an der Planung und Durchführung dieser kleinen Studie (N=15) beteiligt war, sondern nur die Daten der Untersuchung ausgewertet hat.
09.10.2017, Vortrag von Dr. Kurt-André Lion im Evangelischen Familienzentrum in Essen: „Allergien sind heilbar!“
„Was haben Allergien eigentlich mit der Psyche zu tun und wie kann ich dem chronischen Krankheitsgeschehen begegnen? Wie kann ich vorbeugen und/ oder zur Selbstheilung beitragen?” https://www.diakoniewerk-essen.de/content/tablefiles/pagefiles/254/2017-3%20plakat%20vortrag%2C%20dr.%20lion%2C%2023.5.%2C%20allergien%20%28korr.%29.pdf
24.10.2017, Beschwerde bei der ÄKWL gegen die Kinderklinik Gelsenkirchen
Die ÄKWL teilt der Großmutter von K. mit:
„… Wir fordern nun die Patientenakten von den Ärzten und Krankenhäusern an, die Sie in unserem Formular genannt haben. Deren Dokumentation bildet die Grundlage für unsere Überprüfung. …“
30.10.2017, Beschwerde bei der ÄKWL gegen die Kinderklinik Gelsenkirchen Die Großmutter des Patienten teilt der Gutachterkommission der ÄKWL u.a. mit: „Es ist jedoch während des Aufenthalts meines Enkels ÜBERHAPT nicht geprüft worden, ob es sich TATSÄCHLICH um eine durch Stress unterhaltene Störung handelt.“
Der Name „Stemmann“ würde auf der Homepage der Klinik gänzlich unterschlagen. Hätte sie bei ihrer Internetrecherche Hinweise zu Stemmann oder Hamer gefunden, wäre die Klinik nicht für sie in Frage gekommen. Sie habe psychosomatische Hilfestellung und nicht grobe weitere Verletzungen des Kindes erwartet.
Dem Kind waren laut Großmutter seine Schutzhandschuhe abgenommen worden, und es hatte sich in Anwesenheit von nicht einschreitendem Klinikpersonal die Kopfhaut aufgekratzt, als es vormittags 1 ½ Stunden lang von seiner Mutter getrennt wurde (als sog. Trennungstraining wegen der angeblichen Verursachung der ND durch ein Trennungserlebnis).
21.12.2017, Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Richtlinie nach § 137 Absatz 3 SGB V zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nach § 275a SGB V: Erstfassung
www.g-ba.de/downloads/39-261-3178/2017-12-21_2018-09.20_MDK-QK-RL_Erstfassung_konsolidiert_BAnz.pdf