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2010

02.11.2010, Argumentationspapier des GKV-Spitzenverbandes

„- zur Abrechnungsprüfung in Krankenhäusern

– für die Zahlung einer Pauschale falsch abrechnender Krankenhäuser an die Krankenkassen

(symmetrische Ausgestaltung der Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c SGB V)

– mit dem Ziel, die Häufigkeit fehlerhafter Abrechnungen durch Krankenhäuser zu senken“

„Die Krankenkassen verzeichnen eine ansteigende Erfolgsquote bei der Prüfung

von Krankenhausabrechnungen – im Jahr 2009 in Höhe von durchschnittlich

knapp 43 Prozent. Zwei von fünf geprüften Krankenhausrechnungen erweisen

sich als fehlerhaft.“ (S. 4 und 9/21)

„Die Ausübung der Prüfverpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen unterliegt der Kontrolle des Bundesversicherungsamtes (BVA), des Bundesrechnungshofes oder der Länder.“ (S.6/21)

„Im Rahmen des aktuellen Forschungsprojektes „Abrechnungsmanipulationen im stationären Bereich“ durch Herrn Prof. Kölbel durchgeführte Rückfragen bei Stellen für Fehlverhalten im Gesundheitswesen, Landeskriminalämtern und Staatsanwaltschaften lassen auf etwa 20 bis 40 anhängige Verfahren schließen.“ (S. 18/21)

10.11.2010 und 24.09.2020 (Aufruf der Webseite)

Auf einer Webseite des Hamer-Anhängers Helmut Pilhar wird immer noch Prof. Stemmanns Bestätigung der GNM zitiert:

„“Die Wahrscheinlichkeit, daß nach der strengen wissenschaftlichen Überprüfung auf Reproduzierbarkeit die Gesetzmäßigkeiten der „Neuen Medizin“ (1-3) r i c h t i g sind, muß nunmehr als sehr hoch angesetzt werden.““ Die Hamer-Sekte macht bis heute unter Verwendung des Kurzberichts über die ominöse Ärztekonferenz in der Kinderklinik Gelsenkirchen (1992, Leitung: Prof. Stemmann) Werbung für die von Hamer erfundene Germanischen Neue Medizin:  www.neue-medizin.de/html/body_dok_11.html . Über einen Versuch von Prof. Stemmann oder der BKB, diese Werbung zu unterbinden, ist mir bisher nichts bekannt.