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2007

03.03.2007, Prof. Klosterhalfen kritisiert Medizinische Fakultät der HHU Klosterhalfen wirft in einem Offenen Brief an den Dekan der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität, Herrn Prof. Dr. Dr. Bernd Nürnberg, der Medizinischen Fakultät der HHU vor, im Falle Stemmann Standesrecht gebeugt zu haben. Wesentliche Vorwürfe Klosterhalfens gegen Stemmann werden aufgelistet und mit Quellenangaben belegt. Prof. Nürnberg wird um Stellungnahme zu diesen Vorwürfen gebeten. Prof. Nürnberg hat auf dieses Schreiben nicht geantwortet.

https://web.archive.org/web/20071220184807/http://www-public.rz.uni-duesseldorf.de/~klostewg/FAKULTAET-BEUGT-STANDESRECHT.HTML

10.04.2007, Silke Bauer von RADIO Wüste Welle in Tübingen interviewt ehemalige Mitarbeiterinnen von Hamer. Diese berichten über katastrophale Zustände in Hamers Klinik in Katzenelnbogen im Jahr 1985. http://www.ariplex.com/ama/ama_ha73.mp3

13.04.2007, Ankündigung eines Vortrags von Prof. Stemmann in Kevelaer

„Kevelaer Der Mediziner Ernst August Stemmann will seine Therapie gegen Neurodermitis in der Städtischen Begegnungsstätte Kevelaer vorstellen. Kritikern gilt der Gelsenkirchener als ein Vertreter „okkulter Medizin“. … So könnten beispielsweise die Diät-Vorschläge Stemmanns bei den behandelten Kindern zu verzögerter Entwicklung führen. Andere Mediziner kritisieren die psychologischen Rezepte des Gelsenkirchener Arztes, beispielsweise das „Trennungstraining“, bei „dem die Mutter üben soll, ihrem Kind fern zu bleiben, selbst wenn dieses schreit“, so der „Spiegel“.“

https://rp-online.de/nrw/staedte/kevelaer/ein-forum-fuer-fragwuerdiges_aid-11264143

Eine erfreuliche Ausnahme, denn auch die Rheinische Post hat ansonsten Vorträge von Mitarbeitern der KKG stets unkritisch angekündigt.

17.04.2007, Andrea Voß teilt Prof. Klosterhalfen mit,

sie sei vor elf Jahren mit ihrer schwer neurodermitiskranken Tochter bei Herrn Stemmann in der Klinik gewesen. Sie habe immer noch Albträume: „Ich sehe immer wieder mein kleines Mädchen hinter dieser Glaswand stehen wie sie sich kratzt und nach mir schreit und ich darf nicht zu ihr.“ http://archive.li/J1k74

20.04.2007 (vermutlich auch schon früher)

Unter der Bezeichnung „Metamedizin“ wird der pseudomedizinische Schwachsinn des Ryke Geerd Hamer (Germanische Neue Medizin) kommerziell ausgeschlachtet. Dabei hat man sich anfangs öffentlich zu Hamer und Stemmann bekannt, dann aber deren Namen von den Meta-Medizin-Internetseiten gelöscht. Phase 3 der Meta-Medizin-Selbstdarstellung sieht nun so aus, dass man sich vom Antisemitismus Hamers distanziert, aber Hamer und Stemmann und andere (Thure von Uexküll kann sich ja nicht mehr wehren) wieder als „Inspiratoren“, „Berater“, „Vorreiter“ und „Pioniere“ auflistet:

http://www.metamedizin.info/imma/woherkommt_METAMedizin.shtml   www.reimbibel.de/Stemmann-als-Metamediziner.htm

www.psiram.com/de/index.php?title=Metamedizin

31.05.2007, Der Generalstaatsanwalt Hamm teilt Prof. Klosterhalfen mit,

er sehe keinen Anlass, die Aufnahme von Ermittlungen gegen Prof. Dr. Stemmann anzuordnen. Auch bei den Strafanzeigen gegen Annemarie Braun, Dr. Georg Greve, Werner Neugebauer, Ulrich Neumann und namentlich nicht genannte Angestellte von Krankenkassen werden Ermittlungen abgelehnt. Er argumentiert, es könne nicht der Beweis geführt werden, dass Stemmanns Behandlungsmethode auf jeden Fall erfolglos ist. Diese richtige, aber irrelevante Behauptung ignoriert, dass der Betrug Stemmanns u.a. darin besteht, dass Stemmann bei 80% der Neurodermitispatienten öffentlich eine Heilung innerhalb von einem Jahr reklamiert, obwohl seine eigenen Untersuchungen nur Besserungen bei 80% bzw. 87% der Patienten ausweisen. Dass diese Besserungen weitgehend Spontanremissionen darstellen dürften, kommt erschwerend hinzu.

Generalstaatsanwalt an Klosterhafen

Verfasser dieser Dokumentation:

Prof. Dr. Wolfgang Klosterhalfen

In der Donk 30, 40599 Düsseldorf

wk@reimbibel.de

Den Gelsenkirchener Klinikskandal gibt es spätestens seit 1992. Damals hat der Direktor der Kinderklinik Gelsenkirchen, Apl. Prof. Dr. Ernst August Stemmann, in einer ominösen „Ärztekonferenz“ nach eigenen Angaben 20 Fälle darauf hin untersucht, „ob sie nach den biologischen Gesetzmäßigkeiten der ‚Neuen Medizin’ des Dr. Ryke Geerd Hamer reproduzierbar sind“. Stemmann kam dabei zu dem Schluss: „Die Wahrscheinlichkeit, dass nach der strengen wissenschaftlichen Überprüfung auf Reproduzierbarkeit die Gesetzmäßigkeiten der „Neuen Medizin“ (1-3) r i c h t i g sind, muß nunmehr als sehr hoch angesetzt werden.“ Mit dem Kurzbericht Stemmanns an den Dekan der Medizinischen Fakultät der HHU Düsseldorf machte Hamer und macht bis heute die Hamer-Sekte Reklame für die – oft tödliche – (Germanische) Neue Medizin: www.neue-medizin.de/html/body_dok_11.html

Hintergrundinformationen: www.reimbibel.de/Chronik-des-Gelsenkirchener-Klinikskandals.htm

Abschrift:

Der Generalstaatsanwalt

Postfach 15 71  59005 Hamm

Heßlerstr. 53

Durchwahl: 02381 272-

Telefax: 02381 272-

E-Mail: poststelle@gsta-hamm.nrw.de

Datum 31.05.2007

Aktenzeichen: 2 Zs 2441/06

Herrn

Prof. Dr. Wolfgang Klosterhalfen

In der Donk 30

40599 Düsseldorf

Ihre Strafanzeige vom 11.08.2005 gegen den bei der Bergmannsheil- und Kinderklinik Buer

gGmbH in Gelsenkirchen tätigen Prof. Dr. Ernst August Stemmann wegen Betruges u.a.

–         28 Js 149/05 (305) StA Essen –

Ihre Beschwerde vom 31.07.2006 gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Essen

vom 10.10.2005 sowie Ihre ergänzenden Schreiben vom 13.08.2006 und 13.11.2006

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Klosterhalfen,

auf Ihre vorbezeichnete Beschwerde habe ich den Sachverhalt geprüft, jedoch auch

unter Berücksichtigung Ihres Beschwerdevorbringens keinen Anlass gesehen, die

Aufnahme von Ermittlungen gegen den Beschuldigten Prof. Dr. Stemmann anzuord-

nen. Die Staatsanwaltschaft Essen hat zu Recht und mit zutreffender Begründung

von Ermittlungen abgesehen.

Zu Ihrer Beschwerdebegründung bemerke ich:

Es fehlt bereits an einer objektiven Täuschungshandlung. Ob und inwiefern das

Gelsenkirchener Behandlungsverfahren auf der „Germanischen Neuen Medizin“ oder

anderen Hypothesen beruht, kann dahin stehen, denn eine etwaige Abrechnung

gegenüber einer Krankenkasse enthält keine konkrete Erklärung des Inhalts, dass

ausschließlich eine bestimmte Therapie angewandt worden sei. Es obliegt den Kran-

kenkassen, sich Art und Umfang der erbrachten medizinischen Leistungen ggfs. im

Einzelnen darlegen zu lassen und deren Notwendigkeit in eigener Verantwortung zu

prüfen. Entgegen Ihrer Auffassung, die für die Bestimmung des gegenwärtigen Stan-

des der Medizin treffend sein mag, muss im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

nicht der Beschuldigte beweisen, dass seine Behandlungsmethode Heilung bzw.

Linderung herbeiführt, sondern ihm muss ohne verbleibende Zweifel nachgewiesen

werden, dass sie auf jeden Fall erfolglos ist, zumal der Honoraranspruch nicht er-

folgsabhängig, sondern an die Bemühungen geknüpft ist. Dieser Nachweis kann in-

Des auch mit den Mitteln der evidenzbasierten Medizin nicht geführt werden.

Ebenso wenig kann dem Beschuldigten, der unstreitig von dem Erfolg seines Verfah-

rens zur Behandlung von Neurodermitis überzeugt ist, in subjektiver Hinsicht der er-

forderliche Täuschungsvorsatz nachgewiesen werden.

Ihr Vorwurf gegen Oberstaatsanwalt Vollmer bei der Staatsanwaltschaft Essen ist

haltlos.

Ihre Beschwerde weise ich daher als unbegründet zurück.

Hochachtungsvoll

Im Auftrag

(Schöpper)

Oberstaatsanwalt

04.07.2007, Prof. Klosterhalfen an Oberstaatsanwalt Schöpper

„Aus Ihren Ausführungen geht nicht hervor, weshalb sie die Tatsache, dass Stemmann Heilungen vortäuscht, wo nur Besserungen vorliegen, nicht als Betrug ansehen. Bitte seien Sie so freundlich, mir dies nachträglich zu erläutern.“

Klosterhalfen an Oberstaatsanwalt in Hamm

Prof. Dr. Wolfgang Klosterhalfen, In der Donk 30, 4.7.2007

wk@reimbibel.de

Einschreiben

Herrn

Oberstaatsanwalt Schöpper

Der Generalstaatsanwalt

Postfach 15 71

59005 Hamm

Betr.: 28 Js 149/05 (305) StA Essen

Ihr Ablehnungsschreiben vom 31.5.2007 (2 Zs 2441/06)

Sehr geehrter Herr Schöpper,

es ist nicht möglich, aber auch gar nicht notwendig,

Herrn Dr. Stemmann nachzuweisen, dass das Gelsenkirchener

Behandlungsverfahren (GBV) überhaupt nicht wirkt.

Betrug liegt allein schon deswegen vor, weil Stemmann zu Werbezwecken

objektiv belegbar weitaus mehr verspricht, als er halten kann.

Da Stemmann in der Kinderklinik Gelsenkirchen sich in erster Linie

(gemessen am Zeitaufwand) seinen Privatpatienten bzw. deren Müttern

widmet, erzielt er durch seine betrügerische Werbung finanzielle Vor-

teile.

Stemmann lügt, weiß, dass er lügt, und hat finanzielle Vorteile davon.

Bei Stemmann ist ein Sonderfall dadurch gegeben, dass er etwas

verspricht, was praktisch keiner seiner Fachkollegen verspricht,

nämlich die HEILUNG der Neurodermitis. Er tut so, als sei er seinen

Tausenden von Fachkollegen weit überlegen. Sein Verhalten ist also

nicht an normalen Maßstäben zu messen, sondern an seinem

eigenen HEILUNGSVERSPRECHEN, das bei Eltern und Krankenkassen

zu unrealistisch hohen Erwartungen an sein Behandlungsverfahren geführt

hat.

Der Unterschied zwischen der anscheinend vorhandenen Besserung

und einer Heilung ist von großer Bedeutung. Stemmann behandelt ja

überwiegend schwerkranke Kinder. Wenn bei solchen Kindern

eine Besserung eintritt, leiden sie immer noch sehr unter ihrer

Neurodermitis. Bei einer Heilung ist das Leiden aber endgültig beendet.

Aufgrund der betrügerischen Werbung für das GBV reisen Eltern mit ihren

Kindern aus ganz Deutschland zur Kinderklinik Gelsenkirchen.

Sie haben den (falschen) Eindruck, das Stemmann ihrem Kind

besser helfen kann als ein „normaler“ Arzt, wie er am eigenen

Wohnort zu finden ist. Würde Stemmann nicht bei verzweifelten

Eltern unrealistische Hoffnungen wecken, hätten er und seine

Klinik sehr viel weniger Patienten und entsprechend einen sehr viel

geringeren Umsatz.

Würde Stemmann nicht mehr versprechen als seine pädiatrischen

und dermatologischen Kollegen, wäre nicht einzusehen, warum

Krankenkassen statt einer preiswerten und das Leiden lindernden

ambulanten Behandlung mit Salben eine – bei Kleinkindern

mindestens dreiwöchige – stationäre, psychisch stark belastende

und sehr teure Behandlung bezahlen sollten.

Das Heilungsversprechen oder zumindest ein Versprechen, mehr

leisten zu können als andere, ist also eine notwendige Voraus-

setzung dafür, dass die Kinderklinik Gelsenkirchen mit dem GBV

so hohe Umsätze erzielen, und Herr Dr. Stemmann so viele

Privatpatientenbehandlungen abrechnen kann.

Ein objektiv feststellbare Täuschungshandlung ist bei Stemmann

dadurch gegeben, dass dieser behauptet, die Neurodermitis bei

80% seiner Patienten innerhalb eines Jahres zu HEILEN, seine

eigenen Untersuchungen aber belegen, dass es bei 80% seiner

Patienten nur zu einer BESSERUNG kommt. Stemmann hat

diesen wichtigen Aspekt seiner fortgesetzten Betrügereien also selbst

belegt.

Da man Stemmann nicht – in dubio pro reo – unterstellen kann,

er kenne seine eigenen Daten nicht oder würde diese nicht

verstehen, muß auf eine bewusste Betrugsabsicht geschlossen

werden. Es fehlt also nicht an einer objektiven Täuschungshandlung.

Stemmann mag von einem Erfolg seines Verfahrens subjektiv

überzeugt sein. Er behauptet jedoch wider besseren Wissens

öffentlich, er würde die Neurodermitis HEILEN.

Würde Stemmann nur behaupten, sein Verfahren hätte Erfolg,

hätte ich ihn nicht angezeigt. Ich habe ihn hauptsächlich deshalb

wegen Betrugs angezeigt, weil er die Fähigkeit, die Neurodermitis

zu HEILEN, vortäuscht.

Dass Stemmann die unstrittig vorhandenen spontanen, also

behandlungsunabhängigen Besserungen der Neurodermitis,

die bei vielen Kleinkindern innerhalb von einem Jahr auftreten,

als eigene Erfolge ausgibt, vergrößert den stemmannschen

Betrug, d.h. die Differenz zwischen dem, was Stemmann ver-

spricht (Heilung durch das GBV), und was er hält.

Diese Differenz ist zwar nicht genau zu quantifizieren, es ist aber

unter Kinderärzten und Hautärzten unstrittig, dass es sich bei der

sogenannten Spontanremission um einen großen systematischen

Verbesserungseffekt handelt. Stemmann kann dies täglich schon

allein an der Tatsache ablesen, dass in seiner Klinik weitaus mehr

Kleinkinder als Jugendliche behandelt werden. Natürlich weiß er

auch aus anderen Quellen, dass das Auftreten und Verschwinden

der Neurodermitis stark altersabhängig ist.

Auch hinsichtlich Stemmanns Nähe zu Hamer ist ihre

Argumentation abwegig. Nicht strafbar wäre, wenn Stemmann

sich zu den Theorien Hamers auch von 1993 bis heute

bekennen würde. Er hat aber – teils sogar wörtlich – bei Hamer

abgekupfert und bekennt sich nicht zu diesem peinlichen

Sachverhalt. Neuerdings behauptet er sogar, das GBV habe mit

Hamer nichts zu tun. Dies ist nachweislich gelogen.

Ob Stemmann die pseudomedizinischen Wahnideen Hamers

für richtig hält oder nicht, und diese in das GBV einfließen oder

nicht, ist aber ein Sachverhalt, der für das Ansehen und den

finanziellen Erfolg des GBVs wichtig ist.

Stemmann täuscht absichtlich und systematisch über seine

Beziehung zu Hamer, um möglichst zu verhindern, dass Medien,

Eltern und die Krankenkassen wegen der Nähe des GBVs zum

Irrsinn Hamers an Stemmanns Seriosität und am versprochenen

Behandlungserfolg zweifeln.

Aus Ihren Ausführungen geht nicht hervor, weshalb sie die

Tatsache, dass Stemmann Heilungen vortäuscht, wo nur Besser-

ungen vorliegen, nicht als Betrug ansehen. Bitte seien Sie so

freundlich, mir dies nachträglich zu erläutern.

Mit freundlichem Gruß

…………………………………………………………………………………………

Auf dieses Schreiben bekam der Verfasser keine Antwort.

Detaillierte Informationen zum Gelsenkirchener Klinikskandal:

www.reimbibel.de/Chronik-des-Gelsenkirchener-Klinikskandals.htm

.

Klosterhalfens Anfrage wird nicht beantwortet.

09.07.2007, Prof. Klosterhalfen an die Bezirksregierung Münster xx4

„beim Gelsenkirchener Behandlungsverfahren (GBV) handelt es sich m.E. im wesentlichen um Scharlatanerie. … Herr Dr. Stemmann vertritt seit etwa 20 Jahren öffentlich die Meinung, Neurodermitis sei heilbar und mit dem GBV würden 80 bzw. 87% seiner Patienten innerhalb eines Jahres geheilt. … Es erscheint mir offensichtlich, dass Stemmanns Werbung irreführend ist, indem sie bei Eltern und Krankenkassen unrealistisch hohe Erwartungen weckt.“

23.07.2007, Dr. W. Aye (Bezirksregierung Münster) an Klosterhalfen  xx4

 „… Ihr Schreiben habe ich zum Anlass genommen, die Angelegenheit zu überprüfen. Sollten sich hieraus rechtliche Erkenntnisse ergeben, die ein behördliches Eingreifen erfordern, werde ich die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten.“

Herr Dr. Aye hat sich danach nicht wieder bei mir gemeldet.

12.08.2007 (Aufruf der Webseite)           

Webseiten von Prof. Stemmann zu Asthma und Neurodermitis

https://web.archive.org/web/20070812034010/http://www.prof-stemmann.de/

29.09.2007, Prof. Klosterhalfen über das „Trennungstraining“ der KKG

„Ein entsprechender Tierversuch hätte behördlich angemeldet und genehmigt werden müssen. Stemmann aber macht – ohne eine Ethikkommission eingeschaltet zu haben – einen unangemeldeten Humanversuch mit über 10000 schwerkranken Kindern. Man kann auch von einem „Inhumanversuch“ sprechen.“ http://archive.li/J1k74

01.10.2007, Leitender Staatsanwalt Dr. Becher an Prof. Klosterhalfen

Ohne auf die Argumente und Anfrage von Prof. Klosterhalfen vom 4.7.2007 einzugehen, teil Dr. Becher im Auftrag des Generalstaatsanwalts Hamm mit:

„auf Ihre vorbezeichnete Eingabe, die ich als Gegenvorstellung gegen meinen Bescheid vom 31.05.2007 (2 Zs 2441/06) angesehen habe, ist der Sachverhalt erneut geprüft worden. Ein Anlass, die Entscheidung vom 31.05.2007 abzuändern, hat sich jedoch nicht ergeben. Ich weise Ihre Gegenvorstellung als unbegründet zurück.“

09.10.2007, Klage einer Frau, die als Kind unter dem GBV gelitten hat

„Hallo zusammen,

ich kenne Herrn Prof. Dr. Stemmann und ich muss sagen leider!

Ich war mit vier Jahren zur Behandlung in Gelsenkirchen. Mein Bruder und ich leiden beide seit wir ca. ein halbes Jahr alt waren an Neurodermitis.

Die ganze Behandlungsmethode von Prof. Dr. Stemmann ist ein Witz. Wir wurden frühzeitig aus dem Krankenhaus entlassen, weil ich dort fast verhungert wäre. Ich bin ein Sturrkopf das gebe ich zu, aber die Kinder mit total verkochten Gemüse zu quälen und das auch noch als Behandlungsmethode zu verkaufen ist ein Witz. Ich habe nichts mehr gegessen und habe einen derart heftigen Eisenmangel bekommen, das ich zu schwach war um aufzustehen und weil das Krankenhaus die Verantwortung für mich nicht mehr tragen konnte wurden wir frühzeitig entlassen. Eine Heilung hat bis heute nicht stattgefunden und das wird es auch nicht! Neurodermitis ist nicht heilbar. Wir sind chronisch krank. Unsere Haut kann sich selber nicht fetten und daher haben wir trockene und rissige Haut. Hinzu kommt, dass wir auf Stress heftiger reagieren als „normale“ Menschen, aber ich habe gelernt damit umzugehen und bin froh, dass Prof. Dr. Stemmann meinem Bruder und mir damals nicht noch schlimmeres angetan hat.“ www.neurodermitis.ch/Diskussionsrunde_4/1174.html#157

23.10.2007, Frau Demelius (Amtsapothekerin) an Prof. Klosterhalfen

„zuständigkeitshalber habe ich Ihr Schreiben vom 09.07.2007 an die Bezirksregierung Münster erhalten. Die weitere Bearbeitung des Vorgangs erfolgt von hier aus.“

Ich hatte die Bezirksregierung auf die Scharlatanerie an der KKG aufmerksam gemacht. Von Frau Demelius oder der Stadt Gelsenkirchen habe ich dann in dieser Sache nichts mehr gehört.

12.12.2007, Die Kinderklinik Gelsenkirchen ist umgezogen.

Die neue Adresse ist: Adenauerallee 30.

„Am alten Standort in der Westerholter Straße wurden jährlich rund 4000 Kinder stationär und 12 000 Kinder ambulant behandelt.“ Quelle: WAZ , 31.03.2008